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STIKO zu COVID-19-Impfstoff Janssen, STIKO zum Einsatz der COVID-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft, Pressemitteilung

10.05.2021

Seit 1. April 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die COVID-19-Vaccine Janssen der Firma Janssen-Cilag, der seit dem 11. März in Europa zugelassen und seit Ende April in Deutschland verfügbar ist. In den USA kommt dieser Impfstoff bereits seit Ende Februar zur Anwendung. Dort wurden seltene, aber sehr schwere thromboembolische Nebenwirkungen beobachtet, die zusammen mit einem Mangel an Blutplättchen bei jüngeren Erwachsenen auftraten und teilweise zu tödlichen Verläufen führten. Von der US-amerikanischen sowie der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) wurde ein entsprechender Warnhinweis in die Fachinformationen zu diesem Impfstoff aufgenommen. Auf Basis der derzeit verfügbaren US-amerikanischen Daten und nach eingehenden Beratungen empfiehlt die STIKO, analog zur COVID-19 Vaccine AstraZeneca (Vaxzevria), auch den COVID-19-Impfstoff Janssen in der Regel für Personen im Alter ab 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz der COVID-19 Vaccine Janssen unterhalb dieser Altersgrenze bleibt wie bei Vaxzevria jedoch weiterhin nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person möglich.

Bisher liegen keine Erkenntnisse aus kontrollierten Studien zum Einsatz der COVID-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft vor. Alleine auf Grundlage der kürzlich publizierten Beobachtungen aus den USA wird die STIKO keine generelle Impfempfehlung für Schwangere aussprechen. Der freien Entscheidung der Schwangeren für eine Impfung soll jedoch durch die aktualisierte STIKO-Empfehlung mehr Raum gewährt werden. Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände kann nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem 2. Trimenon angeboten werden.

Der abgestimmte Beschlussentwurf und die wissenschaftliche Begründung befinden sich aktuell im Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den betroffenen Fachkreisen. Die Verabschiedung des Beschlusses wird nach Prüfung der Rückläufe und erneuter Beratung der STIKO erfolgen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich nach dem Stellungnahmeverfahren noch Änderungen an dem Empfehlungsentwurf ergeben.

Stand: 10.05.2021

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