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Anzeige nach § 50a IfSG: Besitz von Polio­viren oder Material, das mög­licher­weise Polio­viren enthält

Seit dem 25.7.2017 ist der Besitz von Polio­viren oder Material, das möglicher­weise Polioviren enthält, bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) anzeigepflichtig.

Erscheinungsdatum 21. November 2017 docm (123 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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