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Stellungnahme zur gerichteten Blutspende und Verwandtenspende

Votum 3 (03.1994)

Votum des AK Blut

(veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 4/1994)

An Spendedienste und Transfusionsabteilungen wird oft der Wunsch nach einer gerichteten Blutspende oder einer Verwandtenspende herangetragen, mit der Vorstellung, daß auf diese Weise das Risiko einer Infektionsübertragung ausgeschlossen wird. Hierbei wird jedoch übersehen, daß gerade der gerichteten Spende und der Verwandtenspende eine Reihe von besonderen Risiken innewohnen. Nach Auffasssung des Arbeitskreises Blut existieren weder Daten noch überzeugende Argumente, daß eine gerichtete Spende bzw. eine Verwandtenspende sicherere oder auch nur gleichwertige Alternativen sind zur Substitution mit Blutprodukten von gut charakterisierten, vorselektierten Mehrfachspendern. Der Arbeitskreis Blut spricht sich daher gegen eine gerichtete Spende oder Verwandtenspende aus.

Stand: 25.04.1994

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