RefBio - Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM
Zusammenfassung
Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM). Der VN-Generalsekretär stützt sich dabei auf einen Roster international anerkannter Fachleute sowie auf Labore, die in der Lage wären, ein Ausbruchsgeschehen zu analysieren und zu bewerten. Damit der UNSGM schnell und umfassend arbeitsfähig und damit einsetzbar ist, bedarf es nicht nur ausreichend qualifizierter wissenschaftlicher Experten, sondern es werden auch Laborkapazitäten benötigt. Die Bundesregierung hat ein hohes sicherheitspolitisches Interesse daran, dass der UNSGM im Falle eines Verdachtsfalles rasch einsetzbar ist und Untersuchungen auf einem hohen, international anerkannten wissenschaftlichen Standard durchführen kann. Nur so ließe sich im Ernstfall sowohl ein Einsatz von Biowaffen als auch dessen Urheber zweifelsfrei nachweisen. Das Robert Koch-Institut arbeitet bereits seit längerem in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt in einem Kreis der "Freunde des UNSGM" mit und hat Wissenschaftler für den Roster benannt. Es ist außerdem seit 2008 Referenzlabor für den UNSGM.
Eine Reihe von UN-Mitgliedsstaaten hat für den UNSGM Referenzlabore zur Untersuchung von vermuteten biologischen Kampfstoffen nominiert. Bisher gibt es allerdings keine Informationen darüber, welche fachlichen Qualitäten und diagnostischen Möglichkeiten diese Labore tatsächlich aufweisen. In drei Workshops zu diesem Thema, die von der Schweiz ausgerichtet wurden, ergab sich unter den Teilnehmern ein Konsens, der eine Qualitätssicherung der Nachweisverfahren für biologische Agenzien in diesen Laboren zum Ziel hat. Dies sollte Schritt für Schritt erfolgen und mit einer Statusaufnahme beginnen. Hierzu sollen Ringversuche zu Bakterien, Viren und Toxinen beitragen, die im Rahmen dieses Projektes ausgerichtet werden. Zudem gibt es Unsicherheiten in der Anwendung von Methoden und der daraus resultierenden Befundinterpretation, die für eine zweifelsfreie Identifizierung und Charakterisierung von biologischen Agenzien notwendig ist, insbesondere wenn eine Erregeranzucht nicht möglich ist. Hier stellt sich die Frage, welche Informationen zu den Agenzien erbracht werden müssen, um unter wissenschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten ein gesichertes, eindeutiges Ergebnis zu erzielen, das im internationalen Rahmen Akzeptanz findet. Zu dieser Frage wurde ein erster Vorschlag erarbeitet, der von den Teilnehmern des letzten Workshops in der Schweiz im Juni 2017 mit Interesse aufgenommen wurde. Die hier geplanten Aktivitäten sollen zur weiteren Ausarbeitung dieses Vorschlages und zur Herbeiführung eines Konsenses unter Beteiligung möglichst vieler Mitgliedsstaaten zunächst aus fachlicher Sicht beitragen. Weiterhin soll ein Beitrag zur Lösung der Frage, welche minimalen Voraussetzungen ein UNSGM-Referenzlabor im Biobereich vorweisen sollte, geleistet werden. In Abstimmung mit UNODA - United Nations Office for Disarmament Affairs und dem Auswärtigen Amt steht die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Meetings und Ringversuchen zur Stärkung der an UNODA benannten internationalen Referenzlabore Bio im Rahmen des UNSGM im Fokus der Projektaktivitäten.
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