Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Relevante Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und Preparedness and Response

Relevante Rechtsgrundlagen für den Themenkomplex Preparedness and Response

Der Themenkomplex Preparedness and Response unterliegt einem komplexen Zusammenspiel nationaler, völker- und unionsrechtlicher Vorschriften. Für den Infektionsschutz in Deutschland sind die wichtigsten bundesweiten Regelungen das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 01.01.2001 (zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 17.07.2017) und die allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (Verwaltungsvorschrift-IfSG-Koordinierung – IfSG-Koordinierungs-VwV) vom 12.12.2013. Die EU-Verordnung 2022/2371 legt für die Europäische Union weiterführende Regelungen zur Verhütung und zum Management grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren fest. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 (IGV) bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die IGV (2005) wurden durch das „Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)“ vom 20. Juli 2007 (BGBl. II, S. 930) und durch das „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze“ vom 29. März 2013 in deutsches Recht implementiert.

Nationale Vorschriften

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (IfSG-Koordinierungs-VwV, 2013)

Die IfSG-Koordinierungs-Verwaltungsvorschrift legt Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen dem RKI, dem Bundesministerium für Gesundheit und anderen Behörden des Bundes, des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder und weiteren beteiligten Behörden und Stellen in epidemisch bedeutsamen Fällen fest. Im Rahmen der Früherkennung von Infektionsgefahren führt das RKI eingehende Informationen unterschiedlicher nationaler und internationaler Quellen zusammen, wertet sie aus und bewertet diese hinsichtlich der Einschleppung bedrohlicher übertragbarer Krankheiten in die Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Ausbreitung. Unter Umständen spricht das RKI eine Frühwarnung gegenüber Bundes- beziehungsweise Landesbehörden aus und leitet nach einer Frühwarnung oder auf Ersuchen einer obersten Landesgesundheitsbehörde ein Koordinierungsverfahren ein. Die Einleitung eines Koordinierungsverfahren hat unter anderem verstärkten Informationsaustausch, Beratung über erforderliche Ermittlungen und Maßnahmen, Erstellung von Lageberichten durch das RKI, regelmäßige Information der allgemeinen Öffentlichkeit, der Medien und der Fachöffentlichkeit sowie Bereitstellung von Informationsmaterial zufolge.

Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 vom 20.Juli 2007 (PDF, 755 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze (IGV-DG, 2013)

Unionsrechtliche Vorschriften

EU-Verordnung 2022/2371

Die EU-Verordnung 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG ist seit dem 6. November 2013 in Kraft. Diese Rechtsvorschrift enthält Regeln über die epidemiologische Überwachung, Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen verschiedenen Akteuren auf Unionsebene werden damit klar gestellt und ein Gesundheitssicherheitsausschuss wird institutionalisiert. Auch wird mithilfe von Artikel 5 ein Mechanismus zur gemeinsamen Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen eingeführt. Die Kommission kann zusätzlich nach Artikel 12 eine gesundheitliche Krisensituation feststellen, was das beschleunigte Inverkehrbringen bestimmter Arzneimittel im Rahmen weiterer Verordnungen ermöglichen könnte. Die EU-Verordnung leistet demnach einen wichtigen Beitrag zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau in der Union.

Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/504/EU

Dieser Beschluss enthält im Anhang die Formatvorlage, die die Mitgliedstaaten zur Übermittlung über ihre Bereitschafts- und Reaktionsplanung in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 der EU-Verordnung 2022/2371 verwenden.

Durchführungsbeschluss der Kommission 2017/253/EU

Dieser Beschluss dient zur Festlegung von Verfahren für Warnmeldungen als Teil des im Hinblick auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und für den Informationsaustausch, die Konsultation und die Koordinierung der Reaktion auf solche Gefahren gemäß der EU-Verordnung 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Frühwarn- und Reaktionssystems.

Völkerrechtliche Vorschriften

Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)

Stand: 01.02.2023

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.