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Hinweise für Ent­nahme und Versand von Untersuchungs­material

Konsiliarlabor für respiratorische Syncytialviren (RSV), Parainfluenzaviren (PIV) und humane Metapneumoviren (HMPV)

Probenentnahme

Die angebotenen Untersuchungen werden vorzugsweise aus Abstrichen aus der Nase durchgeführt. Nach Rücksprache mit Mitarbeitern des Konsiliarlabors für RSV, PIV und HMPV ist es aber auch möglich, Rachenabstriche, Nasenspülwasser, Rachenspülwasser, Nasopharyngealaspirat, bronchoalveoläre Lavage, Sputum oder Nukleinsäure als Untersuchungsmaterial einzusetzen.

Zur Entnahme eines Abstrichs aus der Nase wird idealerweise ein beflockter Tupfer (Copan) oder ein regulär gewickelter Tupfer (Rayon/Dacron) verwendet (keine Geltupfer!). Der Tupfer wird soweit in das Nasenloch eingeführt, bis ein leichter Widerstand spürbar ist. Unter drehenden Bewegungen und leichtem Druck gegen die Nasenwand wird der Tupfer wieder herausgezogen. Es muss darauf geachtet werden, dass der Tupfer nicht in den Nasenvorhof, sondern darüber hinaus bis zum Bereich der Nasenmuschel vorgeschoben wird, da sonst sehr leicht falsch-negative Ergebnisse resultieren können. Der Tupfer wird anschließend an der Sollbruchstelle abgebrochen und in das beiliegende Röhrchen mit Transportlösung überführt.

Probenkennzeichnung / Probenbegleitschein

Die eindeutige Kennzeichnung der entnommenen Probe und des dazugehörigen Probenbegleitscheins (Link siehe unten) ist zur fehlerfreien Identitätssicherung notwendig.

Das Untersuchungsmaterial ist mit der Patienten-Identifikationsnummer, Angabe zum Probenmaterial und dem Datum der Probenahme zu kennzeichnen.

Probenverpackung

Das Untersuchungsmaterial muss gemäß den Bestimmungen zum "Versand von medizinischem Untersuchungsmaterial" nach ADR mit UN3373-Kennzeichnung (Biologischer Stoff, Kategorie B) verpackt werden (siehe auch die Hinweise zum Probentransport nach ADR 2015, Biologischer Stoff, Kategorie B, Link siehe unten). Die Verpackung muss aus drei Komponenten bestehen:

  • Primärgefäß (= Probengefäß; wasser- und staubdicht) als erste Verpackung
  • Sekundärverpackung (wasser- und staubdicht) mit saugfähiger Einlage und
  • Außenverpackung

Die Primärgefäße sind so in die Sekundärverpackung zu verpacken, dass unter normalen Beförderungsbedingungen ein Zubruchgehen, Durchstoßen oder Austreten von Inhalt in die Sekundärverpackung verhindert wird.

Wenn mehrere zerbrechliche Primärgefäße in eine einzige Sekundärverpackung eingesetzt werden, müssen diese entweder einzeln eingewickelt oder so voneinander getrennt werden, dass eine gegenseitige Berührung verhindert wird. Zwischen dem Primärgefäß/den Primärgefäßen und der Sekundärverpackung muss absorbierendes Material eingesetzt werden, um die gesamte Menge des im Primärgefäß vorhandenen Inhaltes aufzunehmen.

Die Sekundärverpackungen sind mit geeignetem Polstermaterial in die Außenverpackungen einzusetzen. Ein Austreten des Materials darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Unversehrtheit des Polstermaterials oder der Außenverpackung führen.

Für die Beförderung ist das abgebildete Kennzeichen auf der Außenverpackung vor einem kontrastierenden Hintergrund anzubringen – es muss deutlich sichtbar und lesbar sein (Mindestabmessung von 50 mm x 50 mm, Breite der Linie = mind. 2 mm, Buchstaben-/Zeichenhöhe mind. 6mm).

Direkt neben dem rautenförmigen Kennzeichen muss auf der Außenverpackung die offizielle Benennung für die Beförderung "BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B" mit einer Buchstabenhöhe von mindestens 6 mm angegeben werden.

Dem Untersuchungsmaterial ist dringend der ausgefüllte Probenbegleitschein (Link siehe unten) vor Verschluss der Außenverpackung beizulegen.

Probenversand

Für respiratorische Proben aus dem Nasen-/Rachenraum, Bronchiallavage und cDNA ist keine Kühlung während des Transportes erforderlich, sofern die üblichen Transportzeiten nicht deutlich überschritten werden (vorzugsweise kein Versand über das Wochenende). RNA sollte nach Rücksprache mit dem KL RSV, PIV und HMPV auf Trockeneis versandt werden.

Rückweisekriterien von Probenmaterial

Die Sicherheit des Probenversands und die Annahme der Probe sind abhängig von der sachgerechten Verpackung der Probe (Bestimmungen des ADR 2015, Link siehe unten). Unsachgemäß verpackte Einsendungen stellen eine Gefährdung für die transportierenden oder annehmenden Mitarbeiter dar und können daher zurückgewiesen werden. Die Qualität der Untersuchungen hängt sehr von der richtigen Entnahme, Lagerung und dem Transport des Untersuchungsmaterials ab. Wir bitten daher um Verständnis, dass Untersuchungsanforderungen aus den nachstehenden Gründen abgelehnt werden können:

  • leeres / zerbrochenes Transportgefäß
  • ausgelaufene Probe
  • zu wenig Material für die angeforderte Untersuchung
  • nicht / falsch beschriftete Probe
  • nicht / falsch beschrifteter Probenbegleitschein
  • fehlende Angabe zum Probenmaterial
  • zulässige Transportzeit bzw. Transporttemperatur für die Probe überschritten
  • Material in ungeeignetem Transportmedium

Wo es sinnvoll erscheint, erfolgt eine telefonische Abklärung mit dem Einsender.

Nach Bearbeitung des Probenmaterials erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bericht zu den Untersuchungsergebnissen.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Janine Reiche (030 / 18754 – 2558) oder Herrn Dr. Ralf Dürrwald (030 / 18754 – 2456).

Links zum Text

Stand: 06.03.2018

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