Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Wird der Blutzuckerwert durch die alkoholische Hautdesinfektion verfälscht?

Häufig gestellte Fragen

In Kapitel 11 der  Empfehlung  „Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Infektionen“ [s. Literatur 1] führt die KRINKO aus: „Werden im klinischen Alltag Blutglukosemessungen bei verschiedenen Patienten hintereinander durchgeführt, ist die Verwendung von Einmallanzetten die beste Lösung. Vor Lanzettblutentnahmen und Insulininjektionen ist ebenso wie bei jeder anderen Punktion, die durch medizinisches Personal durchgeführt wird, eine Hautdesinfektion durchzuführen.“ Diese Aussage hat zu zahlreichen Nachfragen und ablehnenden Kommentaren durch Ärzte und Pflegepersonal geführt, in denen (ohne fachliche Belege) behauptet wurde, alkoholische Desinfektionsmittel erhöhten den Blutzuckermesswert und die habe eine zu hohe Insulingabe mit nachfolgender Hypoglykämie zur Folge. Wir haben deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2012 die (Deutsche Diabetes Gesellschaft) DDG konsultiert, die das o.a. Verfahren nicht beanstandet hat. Gestützt wird die KRINKO-Empfehlung auch durch eine Empfehlung der WHOon drawing blood“ (Kapitel 7.2.2) [s. Literatur 2]. Der DDG verdanken wir zudem den Hinweis auf zwei Studien mit zwar unterschiedlichem Design, die aber beide eindeutig belegen, dass eine alkoholische Hautdesinfektion nach Abtrocknen (!) des Mittels die Messergebnisse nicht ungünstig beeinflusst [s. Literatur 3 und 4]. Aktuell hat sich auch die DGKH in einem eigenen Statement zur o. a. Frage geäußert und in dieser Empfehlung weitere, wertvolle Hinweise zu einem fachlich korrekten Procedere gemacht [s. Literatur 5].

Stand: 18.07.2019

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.