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Überwachung der Poliofreiheit in Deutschland

Seit 1997 nimmt auch die Bundesrepublik Deutschland aktiv am Programm der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Polioeradikation teil und führte seitdem die Überwachung der akuten schlaffen Paresen (acute flaccid paralysis - sogenannte AFP-Surveillance) durch. Im Jahr 2002 hat sich Deutschland der WHO gegenüber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die erreichte Poliofreiheit zu überwachen und zu erhalten. Die wichtigsten Säulen dieser Selbstverpflichtung sind die Aufrechterhaltung einer hohen Durchimpfung der gesamten Bevölkerung sowie die Durchführung eines aktiven Überwachungssystems, um schnell das Auftreten von Polioviren zu erkennen. Zur Überwachung und Sicherstellung der Poliofreiheit wird in Deutschland seit 2010 nunmehr ausschließlich die Enterovirus-Surveillance durchgeführt.

Zur Begleitung und Beurteilung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist die Nationale Kommission für die Polioeradikation in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet. Seit 2010 hat sie ihre Geschäftsstelle am Robert Koch Institut.

Stand: 20.09.2013

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