Meldebögen gemäß § 7 Absatz 3 IfSG
Nachweise von Neisseria gonorrhoeae (nur bei verminderter Empfindlichkeit gegenüber Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon), Treponema pallidum, HIV, Echinococcus spp. und Toxoplasma gondii (nur bei konnatalen Infektionen) werden nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet.
Siehe die Hinweise zur Umsetzung der neu eingeführten Meldepflichten nach §7 Abs. 3 IfSG: Meldung von Neisseria gonorrhoeae und Chlamydia trachomatis (Serotypen L1-L3).
Die nicht-namentliche Meldung gemäß § 7 Abs. 3 IfSG erfolgt auf einem Durchschlagbogen. Das Original wird vom meldepflichtigen Labor ausgefüllt und an das RKI gesandt. Der Durchschlag wird an den Arzt, der die Probe eingesandt hat, übersandt.
Der einsendende Arzt unterstützt das meldepflichtige Labor bei der Erhebung weiterer relevanter Angaben und schickt den Durchschlag nach Vervollständigung an das RKI. Erregerspezifisch enthalten die Meldebögen Durchschläge, die für evtl. Rückfragen beim Labor-/einsendenden Arzt verbleiben.
Jeder Meldebogen mit Durchschlagbogen trägt eine fortlaufende Nummer. Die zusammengehörigen Melde- und Durchschlagbögen können dann im RKI anhand der gleichlautenden Nummer zugeordnet werden. Meldungen auf fotokopierten Bögen können deshalb nicht akzeptiert werden!
Meldebögen für die Erregernachweise nicht-namentlicher Meldungen gemäß § 7 Abs. 3 IfSG erhalten Labore:
über das
Kontaktformular
per Post:
Robert Koch-Institut
Abt. für Infektionsepidemiologie
Labor-/Arztmeldung
Nordufer 20
13353 Berlin
Hinweis: Briefe an die frühere Adresse „Postfach 650261, 13302 Berlin“ werden von der Deutschen Post seit Januar 2022 als unzustellbar an den Absender zurückgeschickt. Labore, die noch Rückumschläge mit der alten Adresse haben, können gern neue Umschläge anfordern. Bitte geben Sie dabei Ihre Labornummer an.
ACHTUNG!
Die folgenden Erhebungsbögen dürfen NICHT verwendet werden, diese dienen lediglich zur Ansicht. Bitte fordern Sie die Erhebungsbögen unter oben genannter Adresse an:
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