Meldebögen gemäß § 7 Absatz 3 IfSG
Nachweise von Neisseria gonorrhoeae (nur bei verminderter Empfindlichkeit gegenüber Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon), Treponema pallidum, HIV, Echinococcus spp., Plasmodium spp. und Toxoplasma gondii (nur bei konnatalen Infektionen) werden nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet.
Die nicht-namentliche Meldung gemäß § 7 Abs. 3 IfSG erfolgt auf einem Durchschlagbogen. Das Original wird vom meldepflichtigen Labor ausgefüllt und an das RKI gesandt. Der Durchschlag wird an den Arzt, der die Probe eingesandt hat, übersandt.
Der einsendende Arzt unterstützt das meldepflichtige Labor bei der Erhebung weiterer relevanter Angaben und schickt den Durchschlag nach Vervollständigung an das RKI. Erregerspezifisch enthalten die Meldebögen Durchschläge, die für evtl. Rückfragen beim Labor-/einsendenden Arzt verbleiben.
Jeder Meldebogen mit Durchschlagbogen trägt eine fortlaufende Nummer. Die zusammengehörigen Melde- und Durchschlagbögen können dann im RKI anhand der gleichlautenden Nummer zugeordnet werden. Meldungen auf fotokopierten Bögen können deshalb nicht akzeptiert werden!
Meldebögen für die Erregernachweise nicht-namentlicher Meldungen gemäß § 7 Abs. 3 IfSG erhalten Labore:
über das
Kontaktformular
per Post:
Robert Koch-Institut
Abt. für Infektionsepidemiologie
Nordufer 20
13353 Berlin
per Fax:
+49 (0)30 - 18754-3533
ACHTUNG!
Die folgenden Erhebungsbögen dürfen NICHT verwendet werden, diese dienen lediglich zur Ansicht. Bitte fordern Sie die Erhebungsbögen unter oben genannter Adresse an:
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