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Meldebögen gemäß § 6 IfSG (Meldepflichtige Krankheiten)

Für die Meldungen meldepflichtiger Krankheiten an die Gesundheitsämter durch den behandelnden Arzt gemäß § 6 IfSG werden von den Landesstellen einiger Bundesländer Meldebögen zur Verfügung gestellt.

Sie haben die Möglichkeit, die von den jeweiligen Bundesländern erstellten Meldebögen von den entsprechenden Hompages herunterzuladen.

Dieser Meldebogen, der schnell und einfach vom Arzt auszufüllen ist und möglichst alle für das Gesundheitsamt zur Bearbeitung eines Falls relevanten Informationen enthält, wurde gemeinsam mit den Pilot-Gesundheitsämtern des 1. Sentinelprojekts entwickelt und getestet. Dieser Meldebogen ist als Vorschlag gedacht, den die Gesundheitsämter ihren Bedürfnissen vor Ort anpassen und ergänzen können.

  • Aviäre Influenza: Arztmeldebogen, Meldepflicht bei Krankheitsverdacht, Erkrankung sowie Tod an zoonotischer Influenza gemäß IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung - Mustervorschlag des RKI
  • Neuropathologischer Meldebogen für Humane Spongiforme Enzephalopathie gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG - Mustervorschlag des RKI

Dieser Bogen wird durch Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG ausgefüllt und an das zuständige Gesundheitsamt (GA) gesendet; er wird nicht weitergeleitet.

  • Meldebogen für Hämolytisch Urämisches Syndrom (HUS) Krankheitsverdacht, Erkrankung, Todesfall - Mustervorschlag des RKI

Stand: 15.07.2021

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