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Meldepflicht für Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken kommt

Bundestag und Bundesrat haben für Ärzte und Labore eine Meldepflicht für Mumps, Windpocken, Keuchhusten und Röteln beschlossen. Das neue Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies wird in Kürze erfolgen. Das RKI wird daraufhin auch die Falldefinition für die vier Krankheiten im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichen. Des Weiteren werden die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Meldepflicht als auch begleitende Artikel für das Epidemiologische Bulletin, für die RKI-Internetseiten und weitere einschlägige Informationsquellen der Ärzteschaft vorbereitet.

Stand: 15.03.2013

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