Keuchhusten (Pertussis)
Präambel
Die Herausgabe dieser Reihe der RKI-Ratgeber erfolgt durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zielgruppe der RKI-Ratgeber sind Fachkreise, u.a. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren (NRZ), Konsiliarlaboren (KL) sowie weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. Die RKI-Ratgeber sind auf der Internetseite des RKI (www.rki.de/ratgeber) abrufbar. Neu erstellte RKI-Ratgeber und deutlich überarbeitete Folgeversionen werden im Epidemiologischen Bulletin (www.rki.de/epidbull) veröffentlicht.
Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin Oktober 43/2001, überarbeitete Fassung vom November 2017.
Letzte Aktualisierungen:
- Abschnitt "Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen" vom Februar 2024;
- Abschnitt „Vorkommen“ sowie „Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen“ und „Ausgewählte Informationsquellen“ vom April 2020;
- Abschnitt "Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen" vom November 2019;
- Abschnitt "Gesetzliche Grundlage" und "Beratung und Spezialdiagnostik" vom Februar 2018
Erreger
Bordetella pertussis ist ein kleines gramnegatives, unbewegliches, bekapseltes, aerobes Stäbchen.[1] Es bildet eine Vielzahl von Toxinen und Virulenzfaktoren, wie z.B. Pertussis-Toxin (PT), filamentöses Hämagglutinin (FHA), Trachea-Zytotoxin, Pertactin, hitzelabiles Toxin und Adenylatzyklase-Hämolysin. Auf der Oberfläche des Bakteriums befinden sich äußere Membranproteine, Fimbrien sowie Lipopolysaccharide.
Die Vermehrung der Bordetellen erfolgt auf dem zilientragenden Epithel der Atemwegsschleimhäute. Sie verursachen dort eine lokale Zerstörung der Mukosa. Einige der Toxine verschlechtern zusätzlich lokal die Abwehrkräfte und verursachen Gewebeschäden.
B. pertussis ist der hauptsächliche Erreger des Keuchhustens. Seltener können Infektionen mit B. parapertussis oder B. holmesii ebenfalls zu einem keuchhustenähnlichen Krankheitsbild führen, das aber meist leichter und kürzer als bei einer Erkrankung durch B. pertussis verläuft.
Vorkommen
Pertussis kommt ganzjährig vor, die Inzidenz ist im Herbst und Winter etwas höher als im Rest des Jahres. Ähnlich wie in anderen westlichen Ländern[2] werden in Deutschland trotz hoher Impfquoten bei jüngeren Kindern – im Jahr 2018 lag die Impfquote der Schulanfänger bei ca. 93%[3] – weiterhin zyklische Anstiege von Pertussis im Abstand von 4 bis 6 Jahren beobachtet.[4] Seit Einführung der bundesweiten Keuchhusten-Meldepflicht im Jahr 2013 wurden dem RKI bundesweit zwischen 11 und 20 Erkrankungen (Erkr.) pro 100.000 Einwohner (Einw.) jährlich nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelt. Säuglinge sind mit Inzidenzen von über 100 Erkr./100.000 Einw. in epidemischen Jahren am stärksten betroffen und benötigen häufig eine Krankenhausbehandlung.[36] Deshalb hat die STIKO 2020 eine Pertussisimpfung für Frauen während der Schwangerschaft empfohlen (s.u.).[37] Bedingt durch ein schnelles Nachlassen des Immunschutzes nach der Impfung[38] treten auch bei älteren Kindern und Jugendlichen Keuchhusten-Erkrankungen häufig auf. Auch wenn die Inzidenz bei Erwachsenen niedriger liegt, treten inzwischen rund 60% aller Erkrankungen bei Personen ≥ 18 Jahre auf. Dazu trägt eine unzureichende Umsetzung der empfohlenen Auffrischimpfungen insb. bei Jugendlichen und Erwachsenen (s.u.) bei.[39,40]
In den Jahren 2015-2018 wurden 3-4% der übermittelten Keuchhusten-Erkrankungen durch B. parapertussis verursacht; 2019 stieg dieser Anteil auf 9%.
Reservoir
Der Mensch ist das einzige Reservoir für B. pertussis und B. holmesii. B. parapertussis wird bei Menschen und Schafen gefunden.
Infektionsweg
Pertussis ist hoch kontagiös. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, die durch engen Kontakt mit einer infektiösen Person innerhalb eines Abstandes bis zu ca. 1 Meter durch Husten, Niesen oder Sprechen erfolgen kann.[5] Während ein anhaltendes Trägertum von Bordetellen im Nasenrachenraum nicht beschrieben wurde, wurde gelegentlich bei Personen im Umfeld von Ausbrüchen – darunter auch gegen Pertussis Geimpfte – B. pertussis im Nasenrachenraum nachgewiesen.[6,7] Jugendliche und Erwachsene spielen als Überträger auf Säuglinge eine wichtige Rolle.[8-10]
Inkubationszeit
Meist 9-10 Tage (Spanne: 6-20 Tage)[5]
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit, erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Krankheitswochen und kann bis zu drei Wochen nach Beginn des Stadium convulsivum (s.u.) andauern. Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit je nach angewendetem Antibiotikum auf etwa drei bis sieben Tage nach Beginn der Therapie.[5,11] Dabei sind die Ergebnisse verschiedener Studien - auch bei gleichem Antibiotikum – relativ divers, was u.a. an unterschiedlichen Patientenprofilen sowie Methoden zur Probenabnahme und Kulturdiagnostik liegen könnte. Bei der Verwendung von Azithromycin konnte in 2 Studien eine Eradikation aus dem Nasopharynx von 97% nach 2 bis 3 Tagen[12] bzw. von 100% nach 5 Tagen[13] nach Beginn der Therapie gezeigt werden. Für Clarithromycin und Erythromycin wurde eine vollständige mikrobiologische Eradikation 7 Tage nach Beginn der Therapie nachgewiesen.[14,15] Ohnehin sinkt die Menge der isolierten Bakterien ab Beginn der Behandlung rapide, weshalb generell eine Isolierung der Patienten für 5 Tage nach Beginn der Therapie, im Falle von Azithromycin ggf. kürzer, empfohlen wird[5,16]. Die Elimination der Mikroorganismen spielt insbesondere eine Rolle bei Personen, die näheren Kontakt zu Hochrisikopatienten haben (Säuglinge, Gesundheitspersonal, Schwangere im letzten Monat vor Geburt).
Klinische Symptomatik
Pertussis kann mehrere Wochen bis Monate andauern. Die typische Erstinfektion bei Ungeimpften verläuft in drei Stadien:[17,18]
- Stadium catarrhale (Dauer 1-2 Wochen; Intervall 5-21 Tage): Es ist durch erkältungsähnliche Symptome, wie Schnupfen und leichten Husten, meist aber kein oder nur mäßiges Fieber gekennzeichnet.
- Stadium convulsivum (Dauer 4-6 Wochen): In diesem Stadium kommt es zu den klassischen Symptomen der anfallsweise auftretenden Hustenstöße (Stakkatohusten), gefolgt von inspiratorischem Ziehen. Das typische Keuchen oder Juchzen entsteht durch die plötzliche Inspiration gegen eine geschlossene Glottis am Ende des Anfalles. Die Hustenattacken gehen häufig mit Hervorwürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen einher. Die Attacken können sehr zahlreich sein und treten bei manchen Patienten gehäuft nachts auf. Fieber fehlt weiterhin oder ist gering ausgeprägt; höhere Temperaturen können auf eine bakterielle Sekundärinfektion hinweisen.
- Stadium decrementi (Dauer 6-10 Wochen): Es kommt zum allmählichen Abklingen der Hustenanfälle.
Bei Jugendlichen und Erwachsenen wie auch bei vielen geimpften Kindern verläuft Pertussis oftmals lediglich als lang dauernder Husten ohne die klassischen Begleitsymptome, wie z.B. anfallsartiger Husten, inspiratorischer Stridor oder Erbrechen. Auch bei Säuglingen findet man häufig untypische Krankheitsverläufe, hier stehen als Symptomatik nicht selten Apnoen (Atemstillstände) im Vordergrund. Säuglinge haben zudem das höchste Risiko für schwerwiegende Komplikationen. Ein hoher Anteil aller Krankenhausbehandlungen und fast alle Todesfälle betreffen dementsprechend junge, ungeimpfte Säuglinge unter 6 Monaten.
Die häufigste Komplikation ist eine Pneumonie, meist durch Superinfektionen mit anderen bakteriellen Erregern, insbesondere Pneumokokken oder nicht bekapselten Haemophilus influenzae, verursacht.[18] Bis zu 10% der erkrankten Säuglinge und älteren Menschen sind von Pneumonien betroffen, bei älteren Kindern und jüngeren Erwachsenen kommt dies seltener vor.[17] Als weitere Komplikationen werden Otitiden, Sinusitis, Inkontinenz, Hernien, Rippenfrakturen sowie subkonjunktivale oder selten sogar zerebrale Blutungen berichtet.[19-21] Als seltene neurologische Komplikationen vor allem bei hospitalisierten Säuglingen können zerebrale Krampfanfälle und Enzephalopathien auftreten.[17,22,23] Die Todesursache bei Säuglingen ist häufig eine Hyperleukozytose mit bis zu 100.000/mm3, durch die es zu einer schweren Hypoxämie und pulmonalen Hypertension kommt.[18]
Diagnostik
Da Pertussis insbesondere bei Erwachsenen, aber auch bei älteren Kindern und Jugendlichen, häufig nicht mit der klassischen Symptomatik auftritt, ist die Labordiagnostik für die Diagnosestellung entscheidend. Bei Patienten mit Husten (unabhängig von dessen Dauer) sollte eine Labordiagnostik für Keuchhusten durchgeführt werden, wenn Kontakt zu einem bestätigten Keuchhustenfall stattgefunden hat oder bei Vorliegen von klassischen Symptomen wie Hustenattacken, inspiratorischem Stridor oder Erbrechen nach den Hustenattacken[24]; bei länger persistierendem Husten (>14 Tage Dauer) auch wenn diese fehlen. Dabei ist eine vorliegende Impfung kein Ausschlussgrund.
Auch bei Auftreten von klassischen Symptomen, also bei Säuglingen und Kleinkindern mit respiratorischer Symptomatik und Apnoen sowie bei Kindern mit den klassischen Krankheitserscheinungen, sollte eine Labordiagnostik zur Bestätigung erfolgen. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass nicht eine andere infektiöse Ursache zugrunde liegt, z.B. respiratorische Viren, Mycoplasmen oder Chlamydien oder andere Bordetellen, die ebenfalls ein keuchhustenartiges Bild hervorrufen können.
Die Art der Labordiagnostik ist abhängig vom Krankheitsstadium, d.h. in den ersten 2 bis 3 Wochen nach Hustenbeginn ist ein Nachweis von B. pertussis und B. parapertussis aus tiefen Nasopharyngealabstrichen, nasopharyngealen Sekreten oder Material, das beim Absaugen gewonnen wurde, mittels Kultur oder Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT), meist PCR, dringend zu empfehlen. Rachenabstriche oder Abstriche aus dem vorderen Nasenraum sind ungeeignet, da sich Bordetellen vorrangig auf dem Flimmerepithel des hinteren Nasopharynx ansiedeln.[25] Zur Entnahme eines Nasopharyngealabstrichs wird der Tupfer vorsichtig durch die Nase bis zur hinteren Nasopharynx-Wand eingeführt und dort mehrfach gedreht (siehe Abbildung). Dabei sollten Rayon-, Nylon- oder Polyester-Tupfer auf flexiblem Aluminiumdraht verwendet werden, nicht jedoch Kalziumalginat- oder Baumwolltupfer, denn diese können nicht für die PCR verwendet werden. Die Tupfer sollten entweder trocken (für PCR-Untersuchungen) oder in Amies-Medium (erlaubt Kultur und PCR) in sterilen Röhrchen an das Labor verschickt werden.
Zur Minimierung des Kontaminationsrisikos sollten bei der Probenabnahme Handschuhe getragen werden.[25] Probleme und Unerfahrenheit bei der Materialentnahme sowie beim Transport können die Sensitivität insbesondere der Kultur deutlich senken. Während die Kultur definitionsgemäß 100% spezifisch ist, schwankt ihre Sensitivität zwischen maximal 70% (frühes Krankheitsstadium bei ungeimpften Säuglingen) und unter 5% (Jugendliche und Erwachsene).[18]
Die Anzucht von B. pertussis dauert drei bis sieben Tage, die von B. parapertussis mindestens zwei Tage.
Die PCR ist mit verschiedenen Protokollen möglich. Meist wird eine Amplifikation von sogenannten IS-Elementen durchgeführt (z.B. IS481 für B. pertussis und B. holmesii, IS1001 für B. parapertussis, IS1002 für B. pertussis und B. parapertussis, PT-promoter für B. pertussis), wobei zu beachten ist, dass IS481 und IS1002 keine absolute Spezifität für B. pertussis besitzen. Die PCR ist schnell und sehr sensitiv und kann somit auch bei Geimpften sowie bei Jugendlichen und Erwachsenen mit deutlich höherer Sensitivität als die Kultur eingesetzt werden. Sie ist jedoch apparativ aufwändig und relativ teuer; falsch negative und falsch positive Ergebnisse kommen vereinzelt vor. Die Erfahrung des jeweiligen Labors ist entscheidend. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat für die Durchführung der PCR-Diagnostik bei Pertussis Empfehlungen herausgegeben.[25]
Weil der kulturelle Nachweis weniger sensitiv ist und aufwändiger zu erbringen ist, werden NAT-Nachweise bevorzugt durchgeführt. Insbesondere im Rahmen von Pertussis-Häufungen sollte jedoch immer bei einigen Fällen zusätzlich ein kultureller Nachweis angestrebt werden, um den Erreger zu isolieren. Nur so können Isolate für die molekulargenetische Charakterisierung oder die Antibiotika-Resistenztestung gewonnen werden.
Die Serodiagnostik ist für die Frühdiagnostik einer Pertussis-Erkrankung ungeeignet, da spezifische Antikörper im Serum erst ca. 3 Wochen nach Hustenbeginn nachweisbar sind.[19] Bei Säuglingen sollte immer der Direktnachweis angestrebt werden, da die serologische Diagnostik durch eventuell noch vorhandene maternale Antikörper nicht aussagekräftig ist. In Ausnahmefällen kann die Diagnose bei Säuglingen jedoch durch einen Antikörperanstieg bestätigt werden. Die Methode der Wahl für die serologische Diagnostik ist die Durchführung eines Enzyme Linked Immunosorbent Assays (ELISA) zum Nachweis von IgG-Antikörpern gegen PT. ELISA-Testkits, die weitere Antigene enthalten, z.B. das filamentöse Hämagglutinin, sollten nicht verwendet werden, weil diese für andere Erreger kreuzreaktiv sein können.[19] IgG-Antikörpernachweise gegen PT sind am besten für die Keuchhustendiagnostik validiert. IgA-Antikörper können zur Bestätigung eines IgG-PT-Antikörperbefundes im Graubereich (s. unten) verwendet werden. IgM-Antikörper gegen Pertussis sind nicht aussagekräftig. Eine Standardisierung von kommerziellen ELISA-Tests konnte bislang nur begrenzt erreicht werden, sodass eine Vergleichbarkeit der Testsysteme nicht gegeben ist. Das ECDC und das Europäische Labornetzwerk für Pertussis haben für die Durchführung der serologischen Diagnostik Empfehlungen herausgegeben.[27,28]
Für die serologische Diagnostik in Deutschland werden folgende Grenzwerte empfohlen:[21]
- Anhalt für kürzlich stattgefundenen Erregerkontakt: PT-IgG-Antikörper ≥ 100 IU/ml (bezogen auf ein WHO-Referenzpräparat)
- kein Anhalt für kürzlich stattgefunden Erregerkontakt: IgG-PT < 40 IU/ml
- Spezifität sichern: IgG-PT-Antikörper ≥ 40 IU/ml aber < 100 IU/ml (Untersuchung einer zweiten Probe oder zusätzliches Vorliegen deutlich erhöhter IgA-Antikörper (>12 IU/ml) gegen PT)
Andere serologische Methoden als ELISA sind nicht zu empfehlen.[19] Die Mikroagglutination ist unzureichend spezifisch, Immunblots sind nicht quantifizierbar. Wenn innerhalb der letzten 12 Monate gegen Pertussis geimpft wurde, ist eine serologische Diagnostik nicht aussagekräftig. Es sollte daher immer eine PCR erfolgen.[28] Schließlich ist der serologische Nachweis von anderen Bordetellen, inkl. B. parapertussis, nicht möglich; diese können nur mittels PCR oder Kultur nachgewiesen werden.
Der/die anfordernde Arzt/Ärztin kann unnötige, weniger valide Diagnostik vermeiden, indem er/sie nur die hier ausgeführten Labortests anfordert.
Therapie
Eine antibiotische Therapie kann grundsätzlich nur dann die Dauer und Heftigkeit der Hustenattacken beeinflussen, wenn sie möglichst früh (d.h. vor dem Beginn oder in den ersten 1-2 Wochen ab Beginn des Hustens) verabreicht wird. Sie kann jedoch für die Unterbrechung der Infektionsketten von erheblicher Bedeutung sein. In diesem Sinne ist der Einsatz von Antibiotika nur sinnvoll, solange der Patient Bordetellen ausscheidet (positiver Erregernachweis im Nasopharyngealsekret mittels Kultur oder PCR, bzw. in der Regel vom Ende der Inkubationszeit im Stadium catarrhale bis zu drei Wochen[bei Säuglingen auch bis zu 6 Wochen] nach Beginn des Stadiums convulsivum).
Langjährige Erfahrungen bestehen vor allem mit dem Makrolid Erythromycin; die Makrolide Azithromycin und Clarithromycin sind jedoch ebenso wirksam[22] und wegen ihrer besseren Verträglichkeit und einfacheren Anwendung heute Mittel der Wahl. Makrolid-Resistenzen wurden bislang nur sehr selten beobachtet. Als Alternative zu den Makroliden kann Cotrimoxazol verwendet werden.[29] Oral-Penicilline und Cephalosporine sind zur Eradizierung von B. pertussis im Nasenrachenraum nicht geeignet.[30] Genaue Angaben zu Dosierungen und Therapiedauer der empfohlenen Antibiotika wurden von der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie[18] sowie von Riffelmann et al. im Deutschen Ärzteblatt[31] veröffentlicht (Tabelle). Bei einer Makrolidtherapie sind Wechselwirkungen mit anderen vom Patienten eingenommenen Medikamenten zu beachten (s. Fachinformationen). Bei Säuglingen ist zudem eine stationäre Aufnahme vor allem zur Überwachung von Apnoen zu empfehlen. Für die Wirksamkeit weiterer unterstützender Maßnahmen gibt es wenig Evidenz[32]; es ist sinnvoll, zumindest eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu sichern und bei ausgeprägten Hustenanfällen häufigere, kleinere Mahlzeiten zu verabreichen.
Alter | Therapie der Wahl | Alternativ |
---|
Azithromycin | Erythromycin-Estolat | Clarithromycin | TMP-SMX* |
---|
< 1 Monat | 10 mg/kg KG/d in 1 Dosis für 5 Tage | 40 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 14 Tage
Cave: hypertrophe Pylorusstenose (selten)
| nicht empfohlen | kontraindiziert unter 2 Monaten |
1-6 Monate | 10 mg/kg KG/d in 1 Dosis für 5 Tage | 15 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 7 Tage | kontraindiziert unter 2 Monaten
für Kinder im Alter > 2 Monate: TMP: 8 mg/kg KG/d, SMX 40 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 14 Tage
|
> 6 Monate, Kleinkinder, Kinder | 10 mg/kg KG in 1 Dosis am Tag 1; 5 mg/kg KG/d an Tagen 2-5 (max.: 500 mg) | 40 mg/kg KG/d (max.: 2 g/d) in 2 Dosen für 14 Tage | 15 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 7 Tage (max.: 1 g/d) | TMP: 8 mg/kg KG/d, SMX 40 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 14 Tage |
Erwachsene | 500 mg in 1 Dosis am Tag 1; 250 mg an Tagen 2-5 | 2 g/d in 2 Dosen für 14 Tage | 1 g/d in 2 Dosen für 7 Tage | TMP: 320 mg/d, SMX 1600 mg/d in 2 Dosen für 14 Tage |
Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen
1. Primärpräventive Maßnahmen
Aus heutiger Sicht ist eine Eradikation von Pertussis im Gegensatz zu anderen impfpräventablen Krankheiten nicht möglich. Wegen der begrenzten Dauer der Immunität sowohl nach natürlicher Erkrankung als auch nach vollständiger Impfung kann sich jede Person mehrmals im Leben neu infizieren und erkranken. Ziele der gegenwärtigen Impfstrategie in Deutschland sind daher ein möglichst frühzeitiger und vollständiger Impfschutz für die durch B. pertussis besonders gefährdeten Säuglinge und Kleinkinder (Grundimmunisierung). Darüber hinaus ist die Auffrischung der Immunität sowohl im Vorschul- und Jugendalter als auch bei Erwachsenen notwendig, um die klinische Wirksamkeit des Impfschutzes aufrecht zu erhalten und die Übertragung auf ungeimpfte und nicht-immune Personen zu minimieren.
Zur Prophylaxe von B.-pertussis-Infektionen stehen in Deutschland azelluläre Impfstoffe in Kombination mit anderen Antigenen zur Verfügung. B.-parapertussis- und B.-holmesii-Infektionen sind durch Pertussis-Impfstoffe nicht verhinderbar. In Anbetracht der epide-miologischen Pertussis-Situation in Deutschland und der Schwere des klinischen Verlaufs des Keuchhustens im Säuglingsalter sollten die aktuellen Empfehlungen der STIKO zur Pertussis-Impfung altersgerecht umgesetzt werden. Da kein monovalenter Pertussis-Impfstoff zur Verfügung steht, wird die Gabe von Kombinationsimpfstoffen zu den jeweiligen Impfterminen empfohlen. Die Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats, begonnen und zeitgerecht fortgeführt werden. Für die Grundimmunisierung von Reifgeborenen im Säuglingsalter sind 3 Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen (s. Epid Bull 26/2020). Es ist sinnvoll, diese Impfungen mit einem Kombinationsimpfstoff durchzuführen, der gleichzeitig gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib und Hepatitis B schützt. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) sind 4 Impfstoffdosen im chronologischen Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen. Auffrischimpfungen erfolgen mit den dazu zugelassenen Impfstoffen in Kombination mit Tetanus und Diphtherie (Tdap), erstmals mit 5 bis 6 Jahren (s.a. Epid Bull 3/2006). Eine weitere Dosis wird zwischen 9 und 17 Jahren verabreicht (s.a. Epid Bull 17/2000), kombiniert mit Td- und inaktiviertem Polioimpfstoff (Tdap-IPV). Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO die nächste fällige Td-Impfung einmalig in Kombination mit einem Pertussis-Impfstoff zu verabreichen (Tdap, bei entsprechender Indikation zusätzlich in Kombination mit Tdap-IPV).
Seit März 2020 empfiehlt die STIKO eine Pertussis-Impfung für schwangere Frauen zu Beginn des 3. Trimenons. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussis-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen. Das Ziel der Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft ist die Reduzierung von Pertussis bei Neugeborenen und jungen Säuglingen.[41]
Auch in anderen Ländern, darunter den USA, im Vereinigten Königreich, in Australien, Argentinien, Belgien, der Schweiz, Spanien und den Niederlanden wird die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft empfohlen. Ergebnisse aus verschiedenen Ländern zeigen, dass die Impfung während der Schwangerschaft zu einem guten klinischen Schutz vor der Erkrankung bei den Säuglingen in den ersten 2-3 Lebensmonaten führt.[41] Es wurden in eine Vielzahl von Studien zudem keine Sicherheitsbedenken identifiziert.[41]
Ist die in der Schwangerschaft empfohlene Impfung nicht erfolgt, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.
Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, besteht eine Indikationsimpfempfehlung mit einer Dosis außerdem für:
- Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen,
- enge Haushaltskontaktpersonen (z.B. Eltern, Geschwister, Freunde) und Betreuer (z.B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) eines Neugeborenen spätestens vier Wochen vor Geburt des Kindes
Bei bestehender Indikation zur Pertussis-Impfung können Pertussis-haltige Kombinations-impfstoffe verwendet werden, auch wenn in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren zuvor ein Td-haltiger Impfstoff verimpft wurde (s. dazu den Hinweis in der Frage und Antwort auf den Impfseiten des RKI).
Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, eine mögliche Indikation einer Pertussis-Impfung zu überprüfen und ggf. einen pertussishaltigen Kombinationsimpfstoff einzusetzen.
2. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen
Patienten mit Pertussis, die in einem Krankenhaus behandelt werden, sollten für fünf Tage nach Beginn einer antibiotischen Behandlung, jedoch maximal bis zum 21. Tag nach Krankheitsbeginn, von anderen Patienten getrennt untergebracht (isoliert) werden.
Personen, die an Keuchhusten erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen nach § 34 IfSG in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Als krankheitsverdächtig nach § 34 (1) Nr.7 i.V.m. § 2 (5) IfSG gelten Personen mit Husten, wenn sie Kontakt zu einer Person mit einer bestätigten Keuchhusten-Erkrankung durch B. pertussis oder B. parapertussis hatten, während diese infektiös war. Entsprechend dürfen auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Keuchhusten oder Verdacht auf Keuchhusten die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen.
Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann für Erkrankte in der Regel fünf Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie (bei Gabe von Azithromycin ggf. nach 3 Tagen) erfolgen bzw. wenn keine antibiotische Behandlung durchgeführt wurde, 21 Tage nach Beginn des Hustens.
Für Krankheitsverdächtige ist eine Wiederzulassung gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 7 IfSG nach Vorliegen eines negativen Befundes mittels NAT (z.B. PCR) aus einem nasopharyngealen Abstrich möglich, es sei denn, der behandelnde Arzt kommt aufgrund der Gesamtbewertung aller vorliegenden klinischen und labordiagnostischer Befunde zu der Einschätzung, dass der Patient dennoch infektiös sein könnte (falsch negativer Befund), oder in der Regel 5 Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie (bei Gabe von Azithromycin ggf. nach 3 Tagen). Falls keine antibiotische Behandlung durchgeführt wurde oder kein negativer labordiagnostischer Befund vorliegt, kann die Wiederzulassung 21 Tage nach Beginn des Hustens erfolgen. Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG.
Ein Ausschluss von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die Kontakt zu Pertussis-Erkrankten hatten, ist nur erforderlich, wenn Husten auftritt. Bei Auftreten von Husten sollten umgehend Untersuchungen zur Feststellung oder zum Ausschluss von Pertussis durchgeführt werden. In der Regel ist es sinnvoll, hierzu Nasopharyngealabstriche mittels PCR und ggf. Kultur zu untersuchen, da es sich meist um vor kurzem aufgetretene Erkrankungen handeln dürfte (s.o.) und zudem dadurch die Infektiosität nachgewiesen wird.
Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil des behandelnden Arztes oder eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. § 34 IfSG fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein.
Für ungeimpfte enge Kontaktpersonen von an Keuchhusten Erkrankten, z.B. in der Familie, der Wohngemeinschaft, in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen, besteht die Empfehlung einer Chemoprophylaxe mit Makroliden (s. Therapie), sofern die Erkrankung durch B. pertussis verursacht wird. Diese sollte so früh wie möglich nach dem Kontakt zur erkrankten Person verabreicht werden. Eine Wiederzulassung ist für Krankheitsverdächtige nach Vorliegen eines negativen Befundes mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) aus einem nasopharyngealen Abstrich möglich, es sei denn, der behandelnde Arzt kommt aufgrund der Gesamtbewertung aller vorliegenden klinischen und labordiagnostischer Befunde zu der Einschätzung, dass der Patient dennoch infektiös sein könnte (falsch negativer Befund), oder in der Regel 5 Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie (bei Gabe von Azithromycin ggf. nach 3 Tagen) oder 21 Tage nach Beginn des Hustens, falls kein negativer labordiagnostischer Befund vorliegt bzw. keine antibiotische Behandlung durchgeführt wurde. Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG.
Geimpfte Kontaktpersonen sind vor der Erkrankung durch B. pertussis, jedoch nicht B. parapertussis, weitgehend geschützt, können aber vorübergehend mit Bordetellen besiedelt sein und damit eine Infektionsquelle für dritte Personen darstellen. Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen von an B. pertussis Erkrankten vorsichtshalber eine Chemoprophylaxe erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen befinden, wie z.B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge, Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden oder Schwangere im letzten Trimester.
Bei B.-parapertussis-Infektionen, die mit einem leichteren Verlauf einhergehen, ist eine Chemoprophylaxe in der Regel nur dann für enge Kontaktpersonen empfohlen, wenn es sich um Säuglinge < 6 Monate handelt oder um Kontaktpersonen, in deren Haushalt ein Säugling < 6 Monaten lebt oder die als Personal im Gesundheitswesen Säuglinge < 6 Monaten betreuen. In Einzelfällen kann für besonders gefährdete Kontaktpersonen, z.B. mit einer respiratorischen Grunderkrankung oder Immunsuppression, ebenfalls eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, um eine Weiterverbreitung auf vulnerable Personen in Altersheimen oder Rehabilitationseinrichtungen zu verhindern.
Die Durchführung einer PCR bei asymptomatischen Kontaktpersonen zur Entscheidung, ob eine Chemoprophylaxe durchgeführt werden sollte, wird nicht empfohlen.
3. Maßnahmen bei Ausbrüchen
Das zuständige Gesundheitsamt muss über Erkrankungshäufungen unbedingt informiert werden, um Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung (z.B. Chemoprophylaxe, Schließen von Impflücken, Isolationsmaßnahmen, Postexpositionsprophylaxe) einleiten zu können (s. auch Meldepflicht nach § 34 Abs. 6 IfSG im nächsten Abschnitt).
Im Zusammenhang mit erkannten Pertussis-Häufungen (ausgelöst durch B. pertussis) kann auch bei vollständig geimpften Kindern und Jugendlichen mit engem Kontakt zu Erkrankten im Haushalt oder in Gemeinschaftseinrichtungen eine Impfung erwogen werden, wenn die letzte Impfung länger als 5 Jahre zurückliegt.
Gesetzliche Grundlage
Meldepflicht gemäß IfSG
Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Keuchhusten sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.
Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.
In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).
Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG
Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen,
- wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Keuchhusten erkrankt oder dessen verdächtig sind.
Übermittlung
Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen.
Die vom RKI erstellten Falldefinitionen sind auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de/falldefinitionen veröffentlicht.
Weitergehende Mitteilungspflichten
Es bestehen ergänzende Verordnungen in Thüringen.
Beratung und Spezialdiagnostik
Das Robert Koch-Institut führt keine individuelle medizinische Beratung zu Klinik, Therapie oder Impfungen durch. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ärzte oder Kliniken in Ihrer Nähe, bei denen möglichst eine Spezialisierung für Infektionskrankheiten besteht.
Bezüglich Fragen zu Infektionsschutz und -prävention kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/plztool/).
Ausführliche Informationen zu Impfungen mit vielen weiteren Links, z.B. zu Impfempfehlung, Begründung, FAQs finden Sie unter: www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z > Pertussis.
Beratung zur Epidemiologie
Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektionsepidemiologie
Fachgebiet 33 - Impfprävention
Seestraße 10, 13353 Berlin
Ansprechpartnerin: Dr. med. Viktoria Schönfeld
Tel.: 030 18754 3357
Fax: 030 18754 3533
E-Mail: Kontaktformular
Beratung zur Spezialdiagnostik
Konsiliarlaboratorium für Bordetellen
Medizinische Universität Graz
Diagnostik & Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin Neue Stiftingtalstraße 6, Bauteil B, 3. OG
8010 Graz
Ansprechpartner: Univ.-Prof. Dr. med. Ivo Steinmetz
Telefon: +43 316 385 -73701
Telefax: +43 316 385 -79647
E-Mail: ivo.steinmetz@medunigraz.at
Homepage: https://hygiene.medunigraz.at/konsiliarlabor-fuer-bordetellen
Ausgewählte Informationsquellen
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Redaktion der Reihe "RKI-Ratgeber"
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