Aktuelle Epidemiologie von Bordetella parapertussis-Infektionen in Deutschland
Keuchhusten wird in den meisten Fällen durch Bordetella pertussis (B. pertussis) verursacht, seltener auch durch B. parapertussis. Seit 2013 besteht gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine bundesweite Meldepflicht für den Krankheitsverdacht, die Erkrankung und den Tod durch B. pertussis oder B. parapertussis (sog. Arztmeldepflicht) sowie für den direkten Nachweis der beiden Erreger und den indirekten Nachweis von B. pertussis (§ 7 IfSG, sog. Labormeldepflicht). Im Zuge der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen war ein deutlicher Rückgang der Keuchhustenfallzahlen in Deutschland zu beobachten. Während die B. pertussis-Fallzahlen derzeit weiterhin unter dem präpandemischen Niveau verbleiben, lässt sich seit dem vierten Quartal 2022 eine deutliche Zunahme von B. parapertussis-Erkrankungen beobachten, die die präpandemischen Fallzahlen übertrifft. Ursachen hierfür sind wahrscheinlich u.a. ein Nachholeffekt nach der COVID-19-Pandemie, ein verändertes Diagnostikverhalten und das Fehlen einer ausreichend wirksamen Impfung. Im Epidemiologischen Bulletin 33/2023 wird die Epidemiologie der gemäß IfSG an das Robert Koch-Institut übermittelten B. parapertussis-Infektionen dargestellt.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 33/2023 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)