Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Epidemiologisches Bulletin 1/2023

RKI-Ratgeber Mpox/Affenpocken

Mpox/Affenpocken werden durch das Affenpockenvirus ausgelöst, das in West- und Zentralafrika bei Nagetieren verbreitet ist. Der Mensch kann als Fehlwirt infiziert werden und erkranken. Seit Mai 2022 wurden in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas Fälle ohne Reiseanamnese in bekannte Endemiegebiete registriert, darunter auch in Deutschland. Innerhalb dieses Ausbruchsgeschehens ist die Übertragung von Mensch zu Mensch vor allem bei engen Kontakten zu verzeichnen, insbesondere im Rahmen sexueller Aktivitäten. Das Krankheitsbild ähnelt dem der klassischen Pocken, die Erkrankung verläuft jedoch in der Regel milder. Das Epidemiologische Bulletin 1/2023 fasst im RKI-Ratgeber Mpox/Affenpocken wichtige Punkte wie Infektionsweg, klinische Symptomatik, Diagnostik, Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zusammen.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 1/2023 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 05.01.2023

    Aktualisierung der RKI-Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG

    In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas kommen Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt. Da die Übertragung von Krankheitserregern hierdurch begünstigt wird und bestimmte Krankheiten bei Kindern teilweise besonders schwere Krankheitsverläufe verursachen, sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Regelungen für die in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder und betreuenden Erwachsenen vor. Das RKI erstellt auf Grundlage des § 4 IfSG Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. In der Aktualisierung im Epidemiologischen Bulletin 1/2023 wurden Wiederzulassungsempfehlungen zu Orthopockenviren (z.B. Affenpockenviren) ergänzt.

    Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 1/2023 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

    Stand: 05.01.2023

      Zusatzinformationen

      Gesundheits­monitoring

      In­fek­ti­ons­schutz

      Forschung

      Kom­mis­sio­nen

      Ser­vice

      Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

      © Robert Koch-Institut

      Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.