Epidemiologisches Bulletin 7/2022
Beschluss der STIKO zur 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
Die STIKO empfiehlt in der im Epidemiologischen Bulletin 7/2022 veröffentlichten 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 für Personen ≥ 18 Jahre. Des Weiteren empfiehlt die STIKO besonders gesundheitlich gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.
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Wissenschaftliche Begründung der STIKO zur Grundimmunisierung von Personen ≥ 18 Jahre mit dem COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax
Nuvaxovid, ein adjuvantierter Proteinimpfstoff der Firma Novavax, ist seit dem 20.12.2021 in der EU für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 zugelassen. Die Verfügbarkeit dieses Impfstoffs ist für Ende Februar 2022 angekündigt. Wie im Epidemiologischen Bulletin 7/2022 ausgeführt, empfiehlt die STIKO die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid für Personen ≥ 18 Jahre mit 2 Impfstoffdosen von je 5 μg des SARS-CoV-2-Spikeproteins im Abstand von mindestens 3 Wochen. Der Impfstoff ist bisher nicht für die Auffrischimpfung zugelassen.
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Anlage:
Anhang zur wissenschaftlichen Begründung der STIKO Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 mit dem Impfstoff Nuvaxovid (Novavax)
Wissenschaftliche Begründung der STIKO zur Empfehlung zur 2. COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen
Wie das Epidemiologische Bulletin 7/2022 ausführt, empfiehlt die STIKO nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff für ≥ 70-Jährige, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege und für Personen mit Immundefizienz. Ebenfalls empfohlen wird die 2. Auffrischimpfung Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, hier jedoch frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung. In begründeten Einzelfällen kann bei Letztgenannten die 2. Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 3 Monaten erwogen werden.
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Entdeckung eines Pseudoausbruches mit Carbapenem-resistenten Acinetobacter baumannii
Am Nationalen Referenzzentrum für gramnegative Krankenhauserreger wurde im November und Dezember 2020 das gehäufte Auftreten von Isolaten des Acinetobacter baumannii-Komplex mit Carbapenemresistenz beobachtet. Der Beitrag im Epidemiologischen Bulletin 7/2022 beschreibt die in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut durchgeführte Ausbruchsuntersuchung und die Aufklärung als Pseudoausbruch.
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