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Änderungen bei den Definitionen für nosokomiale Infektionen im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS)

Aus dem § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) leitet sich die gesetzliche Verpflichtung ab, eine lokale Surveillance von nosokomialen Infektionen in medizinischen Einrichtungen in Deutschland durchzuführen. Eines der wichtigsten Elemente hierbei ist die Bewertung der Daten, um im Anschluss sachgerechte Schlussfolgerungen in Bezug auf erforderliche Präventionsbestrebungen ziehen zu können. Im Epidemiologischen Bulletin 23/2017 erfahren Sie mehr Voraussetzungen für die Bewertung von Surveillance-Daten, KISS Definitionen für nosokomiale Infektionen sowie Wichtige allgemeine Neuerungen in den Definitionen für nosokomiale Infektionen.

Die Zusammenfassung am Schluß gibt einen guten Überblick über die wichtigsten inhaltlichen Änderungen:

  • die Einführung einer festen Zeitgrenze zur Unterscheidung von mitgebrachten zu nosokomialen Infektionen
  • die geänderte zeitliche Zuordnung einer Infektion im Operationsgebiet für die Klassifikation als postoperative Wundinfektion
  • die Einführung einer „Sperrfrist“ für weitere Infektionen der gleichen Infektionsart
  • die Möglichkeit, auch bei Vorliegen anderer Ursachen Fieber als Kriterium zu werten
  • der Ausschluss von nicht-bakteriellen Erregern als Erreger von Harnwegsinfektionen
  • die erhöhten Anforderungen, um KNS, Enterokokken oder Sprosspilze als Erreger von Infektionen der unteren Atemwege akzeptieren zu können
  • die Einführung einer neuen zusätzlichen Sepsisdefinition für bestimmte Patienten mit Immundefizienz/-suppression

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 23/2017 (PDF, 116 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 01.06.2017

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