Legionellen in der Hausinstallation von Mehrfamilienhäusern: Studie zu eingeleiteten Schritten und dem finanziellen Aufwand bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
Eine regelmäßige Wartung, Anpassung der Warmwassertemperatur auf 60 Grad im Trinkwassererwärmer sowie die Analyse und ggf. Korrektur des technischen und hygienischen Zustandes sind wichtige Faktoren in der Kontrolle des Legionellen-Wachstums in Trinkwassersystemen. Legionellen-Konzentrationen von unter 100 KBE/100 ml (KBE = koloniebildende Einheiten) gelten als anzustrebender "Zielwert", dieser wird auch als "technischer Maßnahmewert" (TMW) bezeichnet. Laut Trinkwassserverordnung sind Inhaber einer Wassergewinnungs- oder -versorgungsanlage (Trinkwasserinstallation) verpflichtet, eine Überschreitung des TMW an das zuständige Gesunheitsamt zu melden und Maßnahmen einzuleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind. Das Gesundheitsamt in Ravensburg hat Inhaber einer Trinkwasserinstallation, die eine Überschreitung des TMW gemeldet hatten, befragt, inwieweit die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte eingeleitet wurden und welche Kosten dabei entstanden sind. Die Ergebnisse werden im Epidemiologischen Bulletin 41/2016 vorgestellt.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 41/2016 (PDF, 149 KB, Datei ist nicht barrierefrei)