Sexuell übertragbare Infektionen und Blut- und Plasmaspende
Versorgung von Patientinnen und Patienten mit sicheren Blutprodukten ist oberstes Gebot
Nach einer Änderung des Transfusionsgesetzes, die im Mai 2023 in Kraft trat, wurden die Zulassungskriterien für Personen mit sexuellem Risikoverhalten neu gefasst. In der am 31.08.2023 veröffentlichten Aktualisierung der Hämotherapierichtlinien werden diese für Personen mit einem Sexualverhalten, welches ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, neu gefasst.
Spendewillige werden für 4 Monate von der Spende zurückgestellt, wenn für ihr Verhalten in den letzten 4 Monaten mindestens eines der nachfolgenden Kriterien auf sie zutrifft:
- Sexualverkehr mit insgesamt mehr als zwei Personen
- Analverkehr mit einer neuen Person
- Analverkehr mit insgesamt mehr als einer Person
- Sexualverkehr mit einer Person, die mit HIV, HCV oder HBV infiziert ist
- Sexualverkehr mit einer Person, die Sexarbeit leistet
- Sexualverkehr mit einer Person, die aus einem Endemiegebiet für HIV, HCV oder HBV stammt
Für die Rückstellung ist es unerheblich, welches Geschlecht oder welche sexuelle Identität die Personen haben. Zusätzlich sind weiterhin alle anderen Auswahlkriterien, die keine sexuell übertragbaren Infektionsrisiken betreffen, gültig.