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Typhus abdominalis, Paratyphus

RKI-Ratgeber

Präambel

Die Herausgabe der RKI-Ratgeber erfolgt durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zielgruppe der RKI-Ratgeber sind Fachkreise, u.a. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren (NRZ), Konsiliarlaboren (KL) sowie weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. Die RKI-Ratgeber sind auf der Internetseite des RKI (www.rki.de/ratgeber) abrufbar. Neu erstellte RKI-Ratgeber und deutlich überarbeitete Folgeversionen werden im Epidemiologischen Bulletin (www.rki.de/epidbull) veröffentlicht.

Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 40/2000, überarbeitete Fassung vom Januar 2008. Letzte Aktualisierungen:

  • Abschnitte "Gesetzliche Grundlage" und "Beratung und Spezialdiagnostik" vom Februar 2018;
  • Abschnitte "Vorkommen" und "Therapie" vom Oktober 2019;
  • Abschnitt "Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen" vom November 2019;
  • Abschnitte "Erreger" und "Therapie" vom Dezember 2023.

Erreger

Erreger sind Salmonella enterica Serotyp Typhi bzw. Paratyphi A, B und C. Sie sind ausschließlich humanpathogen und gehören zur Familie der Enterobacteriaceae. Es handelt sich um gramnegative, bewegliche, begeißelte Bakterien, die nicht sporenbildend und fakultativ anaerob sind.

Stämme können mit verschiedenen molekularbiologischen Methoden charakterisiert werden. In Deutschland werden seit 2015 alle an das Nationale Referenzzentrum für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger eingesandte Typhus-Isolate sequenziert. Die Feintypisierung kann zur Aufklärung von Ausbruchsgeschehen beitragen, indem sie auf Infektionen aus gleicher Quelle hinweist.

Salmonellen des Serotyps Paratyphi B können sowohl enteritische als auch systemische Verlaufsformen hervorrufen und werden demnach in zwei unterschiedliche Pathovare eingeteilt. Die unterschiedlichen klinischen Eigenschaften scheinen sich auch in biochemischen und molekularbiologischen Eigenschaften widerzuspiegeln: Der enteritische Pathovar (früher: S. Java) ist Tartrat positiv, SopE negativ, avrA positiv, während der systemische Pathovar Tartrat negativ, SopE positiv und avrA negativ ist.

Das Tartrat-positive enteritische Pathovar obliegt dem Meldetatbestand einer Salmonellose (siehe auch RKI-Ratgeber zu Salmonellose); ebenso entsprechende klinische und epidemiologische Maßnahmen leiten sich daraus ab.

Vorkommen

Beide Erreger sind weltweit verbreitet.

Die weltweite jährliche Inzidenz von Typhus abdominalis wird auf 11-21 Millionen Erkrankungen und 128.000 bis 161.000 Todesfälle geschätzt (WHO, Stand September 2018). Seit November 2016 wird in Pakistan die endemische Verbreitung von extensiv antibiotikaresistenten (XDR) Typhus-Erregern beobachtet, die Resistenzen gegenüber nahezu allen zur Behandlung von Typhus abdominalis empfohlenen Antibiotika aufweisen. Gemäß WHO sind dies Resistenzen gegenüber Chloramphenicol, Ampicillin, Trimethoprim-Sulfamethoxazole, Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten Generation. In Bezug auf Paratyphus geht man von 5,5 Millionen Erkrankungsfällen aus. In Ländern mit unzureichenden hygienischen Bedingungen, z.B. in Afrika, Südamerika und Südostasien, sind besonders hohe Erkrankungszahlen sowie wiederholte Ausbrüche und Epidemien zu verzeichnen. In Deutschland konnte die Zahl der Erkrankungen seit 1951 (s.u.) durch eine erhebliche Verbesserung der hygienischen Bedingungen stark vermindert werden. Die bundesweite Inzidenz lag im Jahr 2014 bei 0,1 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. 1951 betrug die Inzidenz noch 10,6 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Entsprechend der Meldepflicht gemäß IfSG wurden im Jahr 2014 an das RKI 58 Fälle von Typhus abdominalis übermittelt. Mindestens 96% der Erkrankungen im Jahr 2014 wurden importiert. Dabei entfielen 47 Fälle (85%) auf Infektionsländer in Asien; am häufigsten (44%) wurde Indien angegeben. Im Jahr 2019 wurde ein deutlicher Anstieg von Typhus-Erkrankungen nach Pakistanaufenthalt beobachtet. Zudem wurden in Deutschland erstmals Erkrankungen durch extensiv antibiotikaresistente Typhus Erreger mit einer zusätzlichen Makrolidresistenz nach Aufenthalt in Pakistan registriert.

Auch die Inzidenz von Paratyphus ist in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland deutlich zurückgegangen. Die Zahl der übermittelten Fälle betrug 26 im Jahr 2014. Gegenüber dem Vorjahr (56 Erkrankungen) ist dies ein Rückgang um 54% und zugleich die niedrigste Zahl an übermittelten Erkrankungsfällen seit 2001.

Damit lag die Inzidenz im Jahr 2014 bei unter 0,1 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner im Vergleich zu einer Inzidenz von 10,3 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner im Jahr 1951. Über 90% der Erkrankungen an Paratyphus wurden im Jahr 2014 importiert (am häufigsten aus Indien, Thailand, Kambodscha und Pakistan).

Aktuelle Fallzahlen zu Typhus und Paratyphus sowie weitere epidemiologische Kenngrößen finden Sie im aktuellen Infektionsepidemiologischen Jahrbuch unter www.rki.de/jahrbuch. Ein vereinfachter Datenbestand der gemäß IfSG meldepflichtigen Krankheitsfälle und Erregernachweise kann mit Hilfe von SurvStat@RKI unter www.rki.de/survstat abgefragt werden.

Reservoir

Reservoir für S. Typhi und S. Paratyphi ist der Mensch. Bei der Verbreitung der Krankheit spielen klinisch inapparent erkrankte Personen und Dauerausscheider (s.u.) eine besondere Rolle. In seltenen Fällen können Haustiere Reservoir für S. Paratyphi B sein (z.B. Rinder). Die in den letzten Jahren zunehmend beobachteten S.-Paratyphi-B-Stämme aus Geflügelbeständen beispielsweise gehören zu den enteritischen Pathovaren, die im Gegensatz zum klassischen, systemischen Pathovar (s. o.) keine systemische Paratyphus-Erkrankung hervorrufen können. Es können lediglich leichtere klinische Symptome, wie z.B. Durchfälle, auftreten.

Infektionsweg

Die Übertragung erfolgt vorwiegend durch die Aufnahme von Wasser und Lebensmitteln, die durch Ausscheidungen (Stuhl, Urin) kontaminiert wurden. Eine direkte fäkal-orale Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich, aber von untergeordneter Bedeutung. Die minimale Infektionsdosis ist größer als bei den Enteritis-Salmonellen und beträgt 107 Keime, da S. Typhi und S. Paratyphi keine Säuretoleranz aufweisen. Die erforderliche Zahl der Keime ist jedoch abhängig von der Empfänglichkeit des Patienten (Alter, Immunitätslage, Grundleiden, pH-Wert des Magens).

Inkubationszeit

Typhus abdominalis: ca. 3–60 Tage; gewöhnlich 8–14 Tage.

Paratyphus: ca. 1–10 Tage.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Ansteckungsgefahr besteht durch Keimausscheidung im Stuhl ab ungefähr einer Woche nach Erkrankungsbeginn. Die Ausscheidung kann über Wochen nach dem Abklingen der Symptome anhalten und in 2–5% der Fälle in eine lebenslange symptomlose Ausscheidung übergehen.

Klinische Symptomatik

Typhus und Paratyphus gehören zu den zyklischen, systemischen Infektionskrankheiten.

Typhus abdominalis

Das Prodromalstadium beginnt mit uncharakteristischen Beschwerden, wie Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, evtl. auch subfebrilen Temperaturen. Bei unbehandelten Fällen kommt es innerhalb von 2–3 Tagen zu einem hochfieberhaften Krankheitsbild mit Temperaturen zwischen 39 °C und 41 °C und einem deutlichen allgemeinen Krankheitsgefühl (Kopfschmerzen, beginnende Somnolenz, uncharakteristische Abdominalbeschwerden, Gliederschmerzen). Die hohen Temperaturen um 40 °C können bis zu 3 Wochen anhalten (Kontinua). Es kann zunächst eine Verstopfung auftreten, später kommt es häufig zu erbsbreiartigen Durchfällen. Zwar typisch, aber nur selten zu sehen sind hellrote, stecknadelkopfgroße (2–4 mm), nichtjuckende Hauteffloreszenzen (Roseolen), zumeist an der Bauchhaut. Auffällig ist eine relative Bradykardie, die aber nicht obligat ist.

Komplikationen wie Darmblutungen und -perforationen mit Peritonitis, nekrotisierende Cholezystitis, thromboembolische Ereignisse, Osteomyelitis, Endokarditis oder Meningitis können auftreten. Bei nicht antibakteriell behandelten Patienten schließt sich u.U. eine verlängerte Phase der Rekonvaleszenz an. Bei weiterhin nachweisbaren subfebrilen Temperaturen ist mit dem Auftreten eines Rezidivs zu rechnen. Auch mehrfache Rezidive sind möglich. Bei Kindern unter 1 Jahr verläuft die Erkrankung schwerer und es treten häufiger Komplikationen auf. Nach überstandener Erkrankung scheiden 2–5% der Infizierten dauerhaft Erreger aus. Das bedeutet, dass Typhus- bzw. Paratyphus-Dauerausscheider (permanent carriers) länger als 6 Monate und zwar lebenslang Erreger ausscheiden. Sie können so eine Infektionsquelle für andere sein. In Deutschland bekannte Dauerausscheider sind meist älter als 50 Jahre und häufiger weiblich als männlich.

Paratyphus

Der klinische Verlauf bei Paratyphus ist ähnlich wie bei Typhus, er ist jedoch bei Paratyphus meist leichter ausgeprägt. So treten häufiger gastroenteritische Verlaufsformen mit Durchfällen, Übelkeit, Erbrechen, abdominellen Schmerzen und Fieber bis 39 °C auf. Die Krankheitsdauer beträgt 4–10 Tage.

Eine überstandene Typhus-Erkrankung hinterlässt eine etwa ein Jahr anhaltende Immunität, die jedoch mit einer hohen Infektionsdosis jederzeit durchbrochen werden kann.

Diagnostik

Typhus- und Paratyphus-Erkrankungen werden vielfach mit grippalen Infekten oder bei Tropenrückkehrern mit einer Malaria verwechselt. Bei jeder über 4 Tage dauernden hochfieberhaften Erkrankung ohne zunächst feststellbaren Organbefund müssen Typhus und Paratyphus in die differenzialdiagnostischen Überlegungen einbezogen werden, insbesondere nach Reisen oder längeren Aufenthalten in Typhus-Endemiegebieten.

Folgende unspezifische Laborbefunde geben Hinweise auf Typhus- und Paratyphus-Erkrankungen:

  • Leukopenie,
  • Linksverschiebung des Blutbildes,
  • Aneosinophilie,
  • weitere: geringe Erhöhung der Leberenzyme, des C-reaktiven Proteins und der Blutsenkungsgeschwindigkeit.

Erregernachweis: Die beweisende Diagnostik von Typhus oder Paratyphus ist der direkte Erregernachweis, der aus Blut, Knochenmark, Harn, Stuhl und Duodenalsekret erfolgen kann. Der Nachweis gelingt am sichersten mit kultureller Anzucht aus dem Blut (Blutkultur) im Stadium der Kontinua bei nicht antibiotisch behandelten Patienten. Stuhlkulturen sind in dieser Zeit häufig negativ, sie werden in etwa 75% der Fälle in der 2. oder 3. Woche positiv. Isolierte Stämme sollten im Interesse der nationalen Surveillance an das Nationale Referenzzentrum (NRZ) für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger übersandt werden.

Antikörpernachweis: Der einfachste Test ist die Bestimmung agglutinierender Antikörper gegen S.-Typhi-O- oder -H-Antigene im Serum (Widal-Test). Dieser Test ist jedoch hinsichtlich der Sensitivität und Spezifität nicht ausreichend und nur in engem Zusammenhang mit einer klinisch oder epidemiologisch gesicherten Typhus-Erkrankung aussagekräftig. Titer ab 1 : 2.000 oder ein 4-facher Titeranstieg können außerhalb der Endemiegebiete, z.B. in Deutschland, als serologischer Hinweis auf eine Infektion gewertet werden. Die Antikörperbestimmung gilt jedoch entsprechend der RKI-Falldefinition nicht als Laborbestätigung.

Therapie

Bei Typhus und Paratyphus muss mit schweren klinischen Krankheitsbildern gerechnet werden. An Typhus oder Paratyphus Erkrankte sollten in jedem Fall antibiotisch behandelt werden. Besonders geeignet ist eine Therapie mit dem Gyrasehemmer Ciprofloxacin (nur für Erwachsene) oder mit einem Breitspektrum-Cephalosporin wie z.B. Ceftriaxon über einen Zeitraum von 2 Wochen. Die klassische Therapie mit Chloramphenicol hat bei gleicher oder geringerer Wirksamkeit mehr mögliche Nebenwirkungen, so dass sie nicht mehr als Mittel der Wahl anzusehen ist. Gegen Cotrimoxazol und Amoxicillin werden insbesondere in Asien zunehmend Resistenzen beobachtet. Eine adäquate antibakterielle Typhus-Therapie ist vor allem im frühen Stadium der Erkrankung sehr erfolgreich. Die Letalität liegt dann im Allgemeinen unter 1% und Komplikationen treten selten auf. Wegen zunehmender Resistenzentwicklung in den Endemiegebieten hat die Gefahr eines Versagens der Therapie zugenommen. Zum Beispiel wird seit November 2016 in Pakistan die endemische Verbreitung von extensiv antibiotikaresistenten (XDR) Typhus-Erregern beobachtet, die Resistenzen gegenüber nahezu allen zur Behandlung von Typhus abdominalis empfohlenen Antibiotika aufweisen. Gemäß WHO sind dies Resistenzen gegenüber Chloramphenicol, Ampicillin, Trimethoprim-Sulfamethoxazole, Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten Generation. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland erstmals Erkrankungen durch derartige XDR-Typhus Erreger mit einer zusätzlichen Makrolidresistenz nach Aufenthalt in Pakistan registriert. Soweit möglich sollten deshalb die Erregerisolate (insbesondere bei Reiserückkehrern aus Asien) bezüglich ihrer Antibiotika-Sensitivität getestet werden.

Dauerausscheider: Antibiotika-Regime zur Sanierung von Dauerausscheidern, für die in der Fachliteratur gute Erfolge berichtet wurden, kommen möglicherweise (je nach Ergebnissen der Resistenztestung) aufgrund von Resistenzen nicht mehr als Therapieoption infrage. Daher ist es ratsam bei der Behandlung von Dauerausscheidern ein/e Mikrobiologe/in oder ein/e Infektiologe/in zu konsultieren.

Bei Dauerausscheidern mit Gallensteinen kann eine chirurgische Sanierung mittels Cholezystektomie (unter gleichzeitiger Antibiotikatherapie) sinnvoll sein.

Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen

1. Präventive Maßnahmen

Typhus-Erreger werden in den meisten Fällen über Trinkwasser übertragen; in Endemiegebieten sollten Leitungswasser und damit hergestelltes Eis für Getränke nach Möglichkeit gemieden werden. Auch rohe oder nicht ausreichend erhitzte Speisen, wie Blatt- und Feinkostsalate, Meeresfrüchte, ungeschältes Obst oder Säfte können mit Typhus- und Paratyphus-Erregern kontaminiert sein. Es gilt deshalb in besonderer Weise die alte Regel erfahrener Tropenreisender „Peel it, cook it, or forget it!“ („Schäle es, koche es oder vergiss es!“). Im Übrigen gelten die allgemeinen küchenhygienischen Regeln zur Verhinderung der Kontamination und Vermehrung von Krankheitserregern in Lebensmitteln.

Impfung: Es stehen ein oral und ein parenteral zu applizierender Impfstoff gegen Typhus zur Verfügung, die besonders vor Reisen in die Endemiegebiete Asiens, Südamerikas und Nordafrikas, speziell bei einfachen Lebensbedingungen, sowie bei Ausbrüchen oder Katastrophen indiziert sind, z.B. wird seit November 2016 in Pakistan die endemische Verbreitung von extensiv antibiotikaresistenten (XDR) Typhus-Erregern beobachtet, die gegenüber nahezu allen zur Behandlung von Typhus abdominalis empfohlenen Antibiotika aufweisen. Eine Impfung gegen Typhus für Reisende nach Pakistan wird daher aktuell dringend empfohlen.

  • Der orale Lebendimpfstoff wird dreimal als magensaftresistente Kapsel im 2-Tage-Abstand eingenommen. Er besitzt eine gute Verträglichkeit und verleiht ca. 60% der Geimpften Schutz für mindestens ein Jahr. Laut Fachinformation ist eine Auffrischungsimpfung bei erneuter Indikation erst nach drei Jahren erforderlich. Je nach Reisedauer, Reisestil und medizinischer Versorgungslage im Reiseland kann auch eine frühere Auffrischung der Impfung notwendig werden, da der Schutz im Verlauf der Jahre und bei nicht durchgehender Exposition (fehlende natürliche Boosterung) abnimmt.
  • Der parenteral zu verabreichende Impfstoff aus hochgereinigtem Vi-Antigen ist ebenfalls gut verträglich und bietet nach einmaliger Gabe ca. 60% der geimpften Erwachsenen und Kinder (über 2 Jahre) einen Impfschutz bis zu 3 Jahren.

Die bisherigen Studien zur Wirksamkeit gehen überwiegend von den induzierten Antikörpern aus. Kontrollstudien bei Reisenden fehlen fast völlig.

2. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen

An Typhus oder Paratyphus erkrankte Personen sollten antibiotisch und – in der Regel – in einem Krankenhaus behandelt werden (Ausnahmen: leichter Verlauf, gute Betreuung). Die Pflege der Patienten erfordert strikte hygienische Bedingungen, z.B. Unterbringung im Einzelzimmer, wirksame Händehygiene, Kitteltausch nach jedem Patienten. Nach der Entlassung aus der stationären Behandlung bzw. nach dem Abschluss einer ambulanten Behandlung können die Patienten durch das Gesundheitsamt weiter beobachtet werden (§ 29 Abs. 1 IfSG), bis ein negatives Ergebnis von insgesamt 3 Stuhluntersuchungen vorliegt (erste Stuhlprobe frühestens 24 Stunden nach Abschluss der antimikrobiellen Therapie, Abstand der Proben 1–2 Tage). Eine Wiederzulassung zu Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen bzw. zu beruflicher Tätigkeit ist nach klinischer Genesung und Vorliegen von 3 aufeinander folgenden negativen Stuhlbefunden möglich.

Personen, die an Typhus oder Paratyphus erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, dürfen gemäß § 42 des Infektionsschutzgesetzes beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel (s. nachfolgende Aufstellung) nicht tätig sein, wenn sie mit den Lebensmitteln in Berührung kommen. Das gilt auch für Personen, die zeitweilige Ausscheider bzw. Dauerausscheider von S. Typhi oder S. Paratyphi sind sowie für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Bei einer Tätigkeit in Lebensmittelbetrieben oder Gemeinschaftseinrichtungen sind nach einer Erkrankung spätere Kontrolluntersuchungen zum Ausschluss einer langfristigen Ausscheidung sinnvoll.

Lebensmittel gemäß § 42 IfSG sind:

  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr
  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, ausgenommen Dauerbackwaren
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen

Hinweis auf EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Gemäß Anhang 2 Kapitel VIII ("Persönliche Hygiene") Nr. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, die allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer enthält, ist Personen, die an einer Krankheit leiden, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, oder Träger einer solchen Krankheit sind, sowie Personen mit beispielsweise infizierten Wunden, Hautinfektionen oder –verletzungen oder Diarrhö der Umgang mit Lebensmitteln und das Betreten von Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, generell verboten, wenn die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Kontamination besteht.

Nach § 34 IfSG dürfen Personen, die an Typhus oder Paratyphus erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr- oder Aufsichtstätigkeiten bzw. sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Ebenfalls gilt für in Gemeinschaftseinrichtungen betreute erkrankte Personen, dass sie diese nicht besuchen dürfen.

Bei Ausscheidern von S. Typhi oder S. Paratyphi ist eine Belehrung über hygienische Verhaltensregeln und die Vermeidung von Infektionsrisiken erforderlich; eine Sanierung sollte angestrebt werden (ggf. in einer Einrichtung mit spezieller Erfahrung). Eine Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen ist nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes unter Beachtung der verfügbaren Schutzmaßnahmen möglich. Nach Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben im Abstand von 1-2 Tagen ist kein Ausscheiderstatus mehr anzunehmen und eine Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen wird empfohlen. Im Falle der beabsichtigten Aufnahme in ein Heim kann im Einverständnis mit der Einrichtung meist in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt eine individuelle Regelung (sanitärhygienische Bedingungen, Verhaltensanforderungen) getroffen werden (z.B. eigene Toilette), die eine Zulassung zu der Gemeinschaftseinrichtung ermöglicht.

Entsprechend § 34 IfSG ist ein Ausschluss von Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf Typhus aufgetreten ist, aus Gemeinschaftseinrichtungen bis zum Vorliegen von 3 aufeinander folgenden negativen Stuhlproben im Abstand von 1–2 Tagen notwendig. Im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt können Ausnahmen zugelassen werden, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen eine Übertragung verhütet werden kann (§ 34 Abs. 7 IfSG). Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG.

Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil des behandelnden Arztes oder eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. § 34 IfSG fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein.

Die Übertragung von S. Typhi und Paratyphi kann wirksam durch das Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen, vor allem durch eine effektive Händehygiene (gründliches Waschen der Hände nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten, Verwendung von Einmal-Papierhandtüchern, Desinfektion mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel), verhütet werden.

Eine wirksame postexpositionelle Prophylaxe ist nicht bekannt.

3. Maßnahmen bei Ausbrüchen

Bei Ausbrüchen ist das schnellstmögliche Ermitteln der Infektionsquelle bzw. des übertragenden Vehikels entscheidend, um Maßnahmen zur Erfassung der möglicherweise Infizierten und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung einleiten zu können. Das zuständige Gesundheitsamt muss daher unverzüglich informiert werden. Besteht der Verdacht auf eine Übertragung durch bestimmte Lebensmittel, muss die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde sofort in Kenntnis gesetzt werden. Isolierte Stämme sollten zur weiteren Typisierung und Charakterisierung möglichst rasch an das NRZ gesandt werden.

Gesetzliche Grundlage

Meldepflicht gemäß IfSG

Dem Gesundheitsamt werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Typhus abdominalis und Paratyphus sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte Nachweise von Salmonella Typhi oder Salmonella Paratyphi, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.

Des Weiteren ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig,

  • wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Küchen, Gaststätten) beschäftigt ist (siehe Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen), oder
  • wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG

Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen,

  • wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Typhus abdominalis erkrankt oder dessen verdächtig sind,
  • wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen Salmonella Typhi oder Salmonella Paratyphi ausscheiden oder
  • wenn in den Wohngemeinschaften der in ihrer Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Typhus abdominalis aufgetreten ist.

Übermittlung

Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen.

Die vom RKI erstellten Falldefinitionen sind auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de/falldefinitionen veröffentlicht.

Weitergehende Mitteilungspflichten

Es bestehen ergänzende Verordnungen in Sachsen.

Beratung und Spezialdiagnostik

Das Robert Koch-Institut führt keine individuelle medizinische Beratung zu Klinik, Therapie oder Impfungen durch (www.rki.de/reise). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ärzte oder Kliniken in Ihrer Nähe, bei denen möglichst eine Spezialisierung für Infektionskrankheiten besteht.

Bezüglich Fragen zu Infektionsschutz und -prävention kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/plztool/).

Ausführliche Informationen zu Impfungen mit vielen weiteren Links, z.B. zu Impfempfehlung, Begründung, FAQs finden Sie unter:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/ImpfungenAZ_node.html

Das RKI führt keine reisemedizinische Beratung durch. Informationen zu Tropenreisen sind bei Tropeninstituten und anderen entsprechenden reisemedizinischen Beratungsstellen erhältlich.

Beratung zur Epidemiologie

Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektionsepidemiologie
Fachgebiet 35 - Gastroenterologische Infektionen, Zoonosen und tropische Infektionen
Seestraße 10, 13353 Berlin
Ansprechpartner: Prof. Dr. Klaus Stark
Tel.: 030 18754 3432
E-Mail: Kontaktformular

Beratung zur Spezialdiagnostik

Nationales Referenzzentrum (NRZ) für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger
Robert Koch-Institut (Bereich Wernigerode)
Fachbereich Bakterielle Infektionen
Leitung: Prof. Dr. Antje Flieger
Burgstraße 37
38855 Wernigerode
Tel.: 030 18754 2522 / –4206
Fax: 030 18754 4207
E-Mail: Kontaktformular

Ausgewählte Informationsquellen

  1. Tropenmedizin in Klinik und Praxis: hrsg. v. W. Lang u. T. Löscher. – 3., völlig neu bearb. und erw. Aufl. – Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2000, S. 206–221
  2. Harrisons Innere Medizin. Dt. Ausg. der 15. Aufl. Hrsg. der dt. Ausg. M. Dietel et al. ABW Wiss.-Verl. Berlin, Leiben, 2003, 1071–1073
  3. Mandell GL, Bennett JE, Dolin R (Hrsg.): Principles and Practice of Infectious Diseases. Churchill Livingstone Inc, 5. ed. 2000:2344–2362
  4. Heymann DL (ed.): Control of Communicable Diseases Manual. American Public Health Association, 2004, S. 577–583
  5. Crump JA et al.: The global burden of typhoid fever. Bull World Health Organ 2004; 82:346–353
  6. RKI: Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten in Deutschland. Reiseassoziierte Infektionskrankheiten im Jahr 2007. Epid Bull 2008; 38:327–328
  7. RKI: Bericht zu einem Todesfall nach Typhus abdominalis. Epid Bull 2006; 14:109–110
  8. RKI: Zu einem Paratyphus-Ausbruch im Raum Ulm/Neu-Ulm 2004. Epid Bull 2005; 49:457–459
  9. RKI: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2007. Berlin, 2008, S. 149–151 und S. 178–179 (im Internet: www.rki.de > Infektionsschutz > Infektionsepidemiologisches Jahrbuch)
  10. Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern. Ausgabe 2015 (im Internet: www.rki.de > Infektionsschutz > Infektionsschutzgesetz > Falldefinitionen)
  11. Schöneberg I, Gericke B, Müller B: Erkrankungen an Paratyphus in Deutschland. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 2000; 43 (4):264–271. Springer-Verlag 2000
  12. Tschäpe H: Ansteckungsgefahr durch Typhus-Bakterien bei Reisen ins Ausland. Immunologie & Impfen 1999; 2:60–66
  13. Suttorp N, Mielke M, Kiehl W, Stück B (Hrsg.): Infektionskrankheiten – verstehen, erkennen, behandeln. Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York 2004, S. 506–507
  14. RKI: Infektionen mit extensiv antibiotikaresistenten (XDR) Salmonella Typhi bei Reiserückkehrern aus Pakistan. Epid Bull 2019; 30:285
  15. WHO: Disease Outbreak News: Typhoid fever- Islamic Republic of Pakistan

Redaktion der Reihe "RKI-Ratgeber"

Hinweise zur Reihe "RKI-Ratgeber" richten Sie bitte an das Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie (Kontaktformular) oder an die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins (Kontaktformular).

Stand: 15.01.2008

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