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Rotaviren-Gastroenteritis

RKI-Ratgeber

Präambel

Die Herausgabe der RKI-Ratgeber erfolgt durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zielgruppe der RKI-Ratgeber sind Fachkreise, u.a. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren (NRZ), Konsiliarlaboren (KL) sowie weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. Die RKI-Ratgeber sind auf der Internetseite des RKI (www.rki.de/ratgeber) abrufbar. Neu erstellte RKI-Ratgeber und deutlich überarbeitete Folgeversionen werden im Epidemiologischen Bulletin (www.rki.de/epidbull) veröffentlicht.

Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 10/2002, überarbeitete Fassung vom Mai 2010. Letzte Aktualisierungen:

  • Abschnitt "Präventive Maßnahmen" vom August 2013
  • Abschnitte "Gesetzliche Grundlage" und "Beratung und Spezialdiagnostik" vom Februar 2018
  • Abschnitt "Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen" vom November 2019

Erreger

Rotaviren gehören zur Familie Reoviridae. Es handelt sich um nichtumhüllte Viruspartikel (Durchmesser etwa 75 nm), die strukturell dreischichtig sind (äußeres und inneres Kapsid und Core-Schale). In der Core-Schale liegt das aus 11 diskreten Segmenten einer doppelsträngigen RNA bestehende virale Genom. Diese Segmentierung kann bei Doppelinfektionen über einen Segmentaustausch (Reassortment) zu neuen Rotavirusvarianten führen.

Man unterscheidet 7 Serogruppen (A–G). Rotaviren der Gruppe A kommt weltweit die größte epidemiologische Bedeutung zu. Die Antigenität des Virus wird von zwei Oberflächenproteinen (VP4 und VP7) bestimmt, anhand derer auch die Einteilung der Viren einer Serogruppe in unterschiedliche Serotypen (Genotypen) nach einem binären System erfolgt. Man unterscheidet 16 VP7-Typen ("G-") und 27 VP4-Typen ("P-"). Der größte Anteil der Rotaviruserkrankungen in Deutschland wird durch Rotaviren des Typs G1P[8] und G4P[8], gefolgt von G2P[4] und G9P[8] verursacht. Rotaviren sind äußerst umweltresistent.

Vorkommen

Rotaviren sind die häufigste Ursache viraler Darminfektionen bei Kindern. In den westlichen Industrieländern erkranken am häufigsten Säuglinge und Kinder im Alter von 6 Monaten bis zu 2 Jahren. Dies basiert auf einer besonders hohen Empfänglichkeit aufgrund noch fehlender Immunität. Im Laufe der ersten Lebensjahre wird durch wiederholte Rotavirusinfektionen eine Rotavirus-spezifische Immunität aufgebaut. Bei Neugeborenen und Kleinkindern sind Rotaviren die Hauptursache für nosokomiale Darminfektionen. Die Erkrankung tritt saisonal gehäuft auf und ist in den Monaten Februar bis April am höchsten.

Im Erwachsenenalter treten Erkrankungen – meist milder verlaufend – vor allem als Reisediarrhö, bei Eltern erkrankter Kinder oder im Rahmen von Ausbrüchen in Altenheimen in Erscheinung. Bei Personen über 60 Jahre nimmt die Erkrankungshäufigkeit zu. Nach den Meldedaten des RKI müssen 35% der gemeldeten Rotavirus-Infizierten in dieser Altersgruppe im Krankenhaus behandelt werden.

Mit Inkrafttreten des IfSG wurde im Januar 2001 in Deutschland eine Meldepflicht für Rotavirusinfektionen eingeführt. Die Rotaviruserkrankung war 2008 mit 77.490 Erkrankungen die zweithäufigste meldepflichtige Erkrankung und erreichte damit die seit Einführung des IfSG höchste übermittelte Fallzahl. Im Jahr 2009 wurden 62.207 Rotaviruserkrankungen übermittelt. 61% dieser Erkrankungen (37.822) betrafen Kinder im Alter bis zu 5 Jahren. Von diesen Kindern benötigten 18.621 (49%) eine Krankenhausbehandlung. 17% der Erkrankungen (10.858) traten bei Personen über 60 Jahre auf.

Es ist zu beachten, dass Rotaviruserkrankungen, die im stationären Bereich diagnostiziert wurden, sicher in den Meldedaten des RKI überrepräsentiert sind, da eine Stuhldiagnostik in der alltäglichen Routine nur bei schwer verlaufenden Erkrankungen oder bei Erkrankungshäufungen durchgeführt wird.

Datenstände des laufenden Jahres können mit 3-wöchigem Zeitverzug dem Epidemiologischen Bulletin oder dem SurvStat@RKI auf den Seiten des RKI (www.rki.de > Infektionsschutz) entnommen werden. Zudem finden sich in den Infektionsepidemiologischen Jahrbüchern die Daten der vergangenen Jahre.

In Entwicklungsländern haben Rotaviruserkrankungen eine besondere Bedeutung, weil sie maßgeblich zur Mortalität im Kindesalter beitragen. Es wird geschätzt, dass in Afrika, Asien und Lateinamerika jährlich über 100 Millionen Kinder erkranken und etwa 350.000 bis 600.000 Kinder im Alter unter 5 Jahren durch Rotavirusinfektionen sterben.

Reservoir

Hauptreservoir für Rotaviren ist der Mensch. Rotaviren sind auch bei Haus- und Nutztieren gefunden worden, doch besitzen die hier vorkommenden Viren wahrscheinlich eine geringe Bedeutung für Erkrankungen von Menschen.

Infektionsweg

Rotaviren werden fäkal-oral besonders durch Schmierinfektion, aber auch durch kontaminiertes Wasser und Lebensmittel übertragen. Das Virus ist sehr leicht übertragbar; bereits 10 Viruspartikel reichen aus, um ein Kind zu infizieren. Bei akut Infizierten werden 109–1011 Viren pro g Stuhl ausgeschieden. Subklinisch Erkrankte (vor allem Neugeborene und Erwachsene) sind als Überträger des Virus wichtig.

Inkubationszeit

Die Inkubationszeit beträgt 1 bis 3 Tage.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Eine Ansteckungsfähigkeit besteht während des akuten Krankheitsstadiums und solange das Virus mit dem Stuhl ausgeschieden wird. In der Regel erfolgt eine Virusausscheidung nicht länger als 8 Tage, in Einzelfällen (z.B. Frühgeborene, Immundefiziente) wurden jedoch auch wesentlich längere Virusausscheidungen beobachtet.

Klinische Symptomatik

Zur Pathogenese: Das Virus vermehrt sich in den differenzierten Epithelzellen an den Spitzen der Dünndarmzotten. Nekrose und Abstoßung der oberen Zellschicht führen dabei zur Malabsorption, die anschließende reaktive Hyperplasie wird von einer verstärkten Sekretion begleitet.

Die Symptomatik der Rotavirusinfektionen reicht von subklinischen Infektionen über leichte Diarrhöen bis zu schweren Erkrankungen. Die Erkrankung beginnt akut mit wässrigen Durchfällen und Erbrechen. Im Stuhl findet man oft Schleimbeimengungen. Fieber und abdominelle Schmerzen können auftreten. Die Rotavirus-bedingte Enteritis kann klinisch nicht von anderen infektionsbedingten Gastroenteritiden unterschieden werden. Sie verläuft bei Säuglingen und Kleinkindern durchschnittlich schwerer als Durchfallerkrankungen durch andere Erreger. Die gastrointestinalen Symptome bestehen in der Regel 2 bis 6 Tage. In mehr als der Hälfte der Fälle sind unspezifische respiratorische Symptome zu beobachten. Kompliziert sind die Erkrankungen, in deren Verlauf es zur Dehydratation kommt. Diese kann, wenn nicht rechtzeitig adäquat behandelt wird, zum Tod führen.

Die Immunität gegen Rotaviren entwickelt sich in den ersten Lebensjahren. Erstinfektionen treten überwiegend in einem Alter zwischen 6 Monaten bis 2 Jahren auf. Infektionen bei Neugeborenen und Kleinstkindern unter 6 Monaten sind aber ebenfalls bekannt. Bis zum Alter von 3 Jahren haben 90% aller Kinder eine Rotavirusinfektion durchgemacht, bis zum 5. Lebensjahr haben sich fast alle Kinder mit Rotaviren infiziert.Obwohl nahezu alle Erwachsenen Antikörper gegen Rotaviren besitzen, sind wiederholte Infektionen in allen Altersgruppen möglich. Übertragungen innerhalb von Familien von erkrankten Kindern auf die Eltern sind keine Seltenheit. Die meisten Infektionen bei Erwachsenen verlaufen allerdings asymptomatisch. Im höheren Alter über 60 Jahre nimmt die Zahl der symptomatischen Erkrankungen wieder deutlich zu.

Nach Ablauf der Infektion lässt sich eine im Wesentlichen serotypspezifische, humorale Immunität nachweisen, die jedoch nicht dauerhaft ist.

Diagnostik

Die labordiagnostische Methode der Wahl ist der Nachweis eines gruppenspezifischen Antigens des inneren Kapsids aus dem Stuhl mit dem „Enzym-Immun-Test“ (EIA). Der direkte Virusnachweis mittels Elektronenmikroskopie ist leicht möglich, wird aber wegen des hohen Aufwandes nur selten durchgeführt (ein Vorteil dieses Verfahrens ist die breite virale Differenzialdiagnostik). Die Virusanzucht ist schwierig und daher keine Routinemethode. Infektketten können am besten durch molekularbiologische Untersuchungsverfahren Reverse Transkription-Polymerasekettenreaktion (RT-PCR) und Sequenzierung des Amplifikats rekonstruiert werden. Aussagekräftige serologische Standardtests existieren nicht.

Therapie

In der Regel ist eine orale Substitution von Flüssigkeit und Elektrolyten ausreichend. Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ergibt sich, wenn eine intravenöse Flüssigkeitszufuhr erforderlich ist. Eine antivirale Therapie existiert nicht. Antibiotika und Mittel, die die Darmmotilität hemmen, sind nicht indiziert.

Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen

1. Präventive Maßnahmen

Impfung: Seit Juli 2013 ist die routinemäßige Rotavirus-Impfung von unter 6 Monate alten Säuglingen von der STIKO empfohlen.

Bei der Rotavirus-Impfung handelt es sich um eine Schluckimpfung mit einem oralen Lebendimpfstoff. Je nach verwendetem Impfstoff werden ab dem Alter von 6 Wochen zwei (Rotarix®) bzw. drei Dosen (RotaTeq®) in einem Mindestabstand von 4 Wochen verabreicht. Es besteht ein möglicherweise geringfügig erhöhtes Risiko für Darminvaginationen (ca. 1–2 Fälle pro 100.000 geimpfte Kinder) innerhalb der ersten Woche nach der ersten RV-Impfung, das mit dem Alter der Impflinge zunimmt. Daher empfiehlt die STIKO dringend, die Impfserie frühzeitig zu beginnen und rechtzeitig abzuschließen. Die Impfserie soll spätestens bis zum Alter von 12 Wochen begonnen und vorzugsweise bis zum Alter von 16 Wochen (Rotarix®) bzw. von 20 bis 22 Wochen (RotaTeq®) abgeschlossen werden. Die Impfung muss aber für Rotarix® auf jeden Fall bis zum Alter von 24 Wochen und für RotaTeq® bis zum Alter von 32 Wochen abgeschlossen sein. Eltern von geimpften Kindern sollten darüber aufgeklärt werden, dass sie ihr Kind rechtzeitig beim Arzt vorstellen sollen, wenn dieses Symptome entwickelt, die auf eine Invagination hinweisen könnten (wie z.B. Bauchschmerzen, Erbrechen, blutige Stühle oder schrilles Schreien mit Anziehen der Beine). Bei bekannter oder vermuteter Immundefizienz bzw. -suppression sollte vor der Impfung ein Immunologe zu Rate gezogen werden. Tritt vor Beginn oder während der Impfserie eine RV-Infektion auf, sollte die Impfserie nach Genesung trotzdem wie empfohlen verabreicht werden, da eine erste RV-Infektion nur einen teilweisen Schutz vor weiteren Infektionen bietet.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass nach einer Grundimmunisierung ein Schutz gegen Rotavirusinfektionen für eine Dauer von 2–3 Saisons besteht. Bei älteren Kindern und bei Erwachsenen stehen weiterhin ergänzende präventive Maßnahmen im Vordergrund. Die Ausbreitung von Rotavirusinfektionen in Kinderkliniken, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen kann dabei nur durch das strikte Befolgen konsequenter Hygienevorschriften verhindert werden. Ziel ist es, den fäkal-oralen Übertragungsweg zu unterbrechen. Die Händehygiene muss besonders beachtet werden! Praxiserfahrungen zeigen, dass Folgeinfektionen u.U. nur sehr schwer zu verhindern sind. Das Virus bleibt auf kontaminierten Oberflächen oder Händen lange infektionstüchtig.

2. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen

Zur Vermeidung einer Übertragung auf fäkal-oralem Wege sind, insbesondere in der symptomatischen Phase, die Hygienemaßnahmen auszuweiten:

  • Absonderung der erkrankten Personen, ggf. Kohortenisolierung/-pflege
  • Tragen von Handschuhen und Schutzkittel zur Vermeidung einer Infektion
  • konsequente Händehygiene, Händedesinfektion
  • Desinfektion von patientennahen Flächen und häufigen Handkontaktflächen (z.B.Türgriffe) sowie Toiletten und Waschbecken
  • Zur Desinfektion sind Präparate mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" geeignet (Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Viren zur Anwendung im human-medizinischen Bereich (Bundesgesundheitsblatt 3/2017).

Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Wiederzulassung für an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankte/ krankheitsverdächtige Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome möglich. Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG.

Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil des behandelnden Arztes oder eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. § 34 IfSG fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein.

Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberufen (definiert in § 42 IfSG) tätig sein. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens 2 Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In den folgenden 4 bis 6 Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten. Bei Wiederauftreten der Symptomatik wird eine erneute Freistellung erforderlich.

3. Maßnahmen bei Ausbrüchen

Beim Auftreten von Rotaviruserkrankungen in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen oder Altenheimen bildet die rasche klinische Abgrenzung auftretender Rotavirusinfektionen von anderen, z.B. durch Lebensmitteltoxine verursachten Gastroenteritiden die Grundlage einer effektiven Ausbruchsprävention. Wenn die typische Symptomatik und die epidemiologischen Merkmale auf eine Rotavirusinfektion hindeuten, sollten aufgrund der epidemischen Potenz präventive Maßnahmen rasch und konsequent ergriffen werden, auch ohne die Bestätigung durch virologische Untersuchungen abzuwarten.

Es empfiehlt sich, dass erkrankte Personen während der symptomatischen Phase keine betreuenden Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben.

Die wichtigsten empfohlenen Maßnahmen sind:

  • Isolierung betroffener Patienten in einem Zimmer mit eigenem WC; ggf. Kohortenisolierung;
  • Unterweisung der Patienten und des Personals hinsichtlich korrekter Händehygiene, Anwendung von einem Händedesinfektionsmittel mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" (s. auch Punkt 2) und Pflege der Patienten mit Einweghandschuhen, Schutzkittel und ggf. geeignetem Atemschutz zur Vermeidung einer Infektion im Zusammenhang mit Erbrechen;
  • Durchführung einer sorgfältigen Händehygiene, Anwendung von einem Händedesinfektionsmittel mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" (s. auch Punkt 2) nach Ablegen der Einweghandschuhe und vor Verlassen des Isolationszimmers;
  • tägliche (in Sanitärbereichen ggf. häufigere) Wischdesinfektion aller patientennahen Kontaktflächen inkl. Türgriffen mit einem Flächendesinfektionsmittel mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" (als Wirkstoffe sollten Perverbindungen oder Aldehyde bevorzugt werden);
  • kontaminierte Flächen (z.B. mit Stuhl) sofort gezielt desinfizierend reinigen;
  • Pflegeutensilien personenbezogen verwenden und desinfizieren;
  • Bett- und Leibwäsche als infektiöse Wäsche in einem geschlossenen Wäschesack transportieren und mit einem chemo-thermischen Waschverfahren mit viruzider Wirksamkeit zu reinigen und desinfizieren;
  • Geschirr (in der Regel) wie üblich maschinell reinigen;
  • Kontaktpersonen (z.B. Besucher, Familie) auf die mögliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch Kontakt hinweisen und in der korrekten Händedesinfektion unterweisen;
  • Minimierung der Patienten- und Bewohnerbewegung zwischen den Bereichen/Stationen, um die Ausbreitung innerhalb der Einrichtung nach Möglichkeit zu verhindern (Hinweis auf die Infektionsgefahr bei notwendiger Verlegung eines Erkrankten auf eine andere Station);
  • strenge Indikationsstellung bei akut Erkrankten hinsichtlich der Verlegungen innerhalb von stationären Bereichen, Altenheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen. Die aufnehmende Institution ist vorab zu informieren.
  • Stationen oder Bereiche, die aufgrund eines Rotavirusausbruches für Neuaufnahmen von Patienten gesperrt waren, sollten unter Berücksichtigung der Inkubationszeit nach Auftreten des letzten Krankheitsfalles erst nach erfolgter Schlussdesinfektion wieder geöffnet werden.

Zur Aufbereitung von Medizinprodukten verweisen wir auf die entsprechenden Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention („Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ sowie „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums“ s. www.rki.de/Infektionsschutz > Krankenhaushygiene).

Bei größeren Ausbrüchen ist es nicht notwendig, bei allen Betroffenen eine Diagnostik durchzuführen. In diesen Fällen genügt der Nachweis in der Regel bei maximal 5 der betroffenen Personen, um dann bei den anderen Erkrankten aus der gleichen Umgebung mit ähnlichen Symptomen ebenfalls eine Rotavirusinfektion zu diagnostizieren. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass hygienische Maßnahmen auch nach Sistieren der akuten Symptomatik von ausschlaggebender Bedeutung sind. Der Erregernachweis im Stuhl kann noch über längere Zeit nach Abklingen der Symptomatik positiv sein. Auf eine sorgfältige Händehygiene muss daher im Folgezeitraum geachtet werden.

Im Hinblick auf die Vermeidung von Ausbrüchen sollte erkranktes Personal auch bei geringen gastrointestinalen Beschwerden von der Arbeit freigestellt werden und erst frühestens 2 Tage nach Ende der klinischen Symptomatik die Arbeit unter sorgfältiger Beachtung der Händehygiene wieder aufnehmen. Ein Monitoring bezüglich Überwachung der Virusausscheidung ist nicht angezeigt.

Gesetzliche Grundlage

Meldepflicht gemäß IfSG

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Rotavirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.

Des Weiteren ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig,

  • wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Küchen, Gaststätten) beschäftigt ist (siehe Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen), oder
  • wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG

Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

  • an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.

Übermittlung

Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen.

Die vom RKI erstellten Falldefinitionen sind auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de/falldefinitionen veröffentlicht.

Weitergehende Mitteilungspflichten

Es bestehen ergänzende Verordnungen in Sachsen.

Beratung und Spezialdiagnostik

Das Robert Koch-Institut führt keine individuelle medizinische Beratung zu Klinik, Therapie oder Impfungen durch. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ärzte oder Kliniken in Ihrer Nähe, bei denen möglichst eine Spezialisierung für Infektionskrankheiten besteht.

Bezüglich Fragen zu Infektionsschutz und -prävention kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/plztool/).

Ausführliche Informationen zu Impfungen mit vielen weiteren Links, z.B. zu Impfempfehlung, Begründung, FAQs finden Sie unter: Impfungen A-Z

Beratung zur Epidemiologie

Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektionsepidemiologie
Fachgebiet 33 - Impfprävention
Seestraße 10, 13353 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Judith Koch, Dr. Miriam Wiese-Posselt
Tel.:  030 18754  3484 / – 3412
Fax: 030 18754  3533
E-Mail: Kontaktformular

Beratung zur Spezialdiagnostik

Konsiliarlaboratorium für Rotaviren
Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektionskrankheiten
Fachgebiet 15 - Virale Gastroenteritis- und Hepatitiserreger und Enteroviren
Nordufer 20, 13353 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Andreas Mas Marques, Dr. Sandra Niendorf
Tel.: 030 18754 2375
Fax: 030 18754 2617
E-Mail: Kontaktformular

Weitergehende Mitteilungspflichten

Es bestehen ergänzende Verordnungen in Sachsen.

Ausgewählte Informationsquellen

  1. DGPI-Handbuch: Infektionen bei Kindern und Jugendlichen: 5. Aufl., Thieme-Verlag, Stuttgart: 2009; 449–450
  2. Parashar UD, Hummelmann EG, Bresee JS et al.: Global illness and deaths caused by rotavirus disease in children. Emerg Infect Dis 2003; 9:565–572
  3. Heyman DL (ed.): Control of Communicable Diseases Manual. American Public Health Association. 2008, 253–256
  4. Robert Koch-Institut: Virale Gastroenteritiden: Jahresbericht 2001: Erkrankungen durch Rotaviren. Epid Bull 2002; 47:396
  5. Robert Koch-Institut: Fragen und Antworten zur Möglichkeit einer Impfung gegen Rotaviruserkrankungen. Epid Bull 2007; 2:9–11
  6. Robert Koch-Institut: Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Rotavirus-Impfung. Epid Bull 2010; 33:335
  7. Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2005. Berlin, 2006, 148–151
  8. Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2006. Berlin, 2007, 152–155
  9. Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2009. Berlin, 2010, 163–166
  10. Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie beim Robert Koch-Institut (RKI) sowie des Fachausschusses „Virusdesinfektion“ der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Desinfektionsmittelkommission der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM): Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Viren. Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2004; 47:62–66
  11. Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 2004; 47(2):165–206
  12. Franck S, Doerr HW: Nosokomiale Virusinfektionen des Gastrointestinaltraktes. In: Rabenau HF, Thraenhart O, Doerr HW (eds.): Nosokomiale Virusinfektion – Erkennung und Bekämpfung. Pabst Science Publishers, Lengerich/Berlin, 2001, 201–213
  13. Wiese-Posselt M, Matysiak-Klose D, Gilsdorf A et al.: Rotaviren in Deutschland (2001–2006). Monatsschrift für Kinderheilkunde 2007; 2:167–175
  14. Mas Marques A, Diedrich S, Schreier E: Group A Rotavirus Genotypes in Germany 2005/2006. Arch Virol 2007; 152:1743–1749
  15. Velasquez FR, Matson DO, Calva JJ et al.: Rotavirus infection in infants as a protection against subsequent infections. N Engl J Med 1996; 335:1022–1028
  16. Anderson EJ, Weber SG: Rotavirus infection in adults. Lancet Infect Dis 2004; 4:91–99
  17. Parashar UD, Hummelman EG, Bresee JS, Miller MA, Glass RI: Global illness and deaths caused by rotavirus disease in children. Emerg Infect Dis [serial online] 2003 May [date cited]. Available from: URL: http://www.cdc.gov/ncidod/EID/vol9no5/02-0562.htm

Redaktion der Reihe "RKI-Ratgeber"

Hinweise zur Reihe "RKI-Ratgeber" richten Sie bitte an das Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie (Kontaktformular) oder an die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins (Kontaktformular).

Stand: 01.05.2010

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