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Keuchhusten (Pertussis)

RKI-Ratgeber

Präambel

Die Herausgabe dieser Reihe der RKI-Ratgeber erfolgt durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zielgruppe der RKI-Ratgeber sind Fachkreise, u.a. Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren (NRZ), Konsiliarlaboren (KL) sowie weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. Die RKI-Ratgeber sind auf der Internetseite des RKI (www.rki.de/ratgeber) abrufbar. Neu erstellte RKI-Ratgeber und deutlich überarbeitete Folgeversionen werden im Epidemiologischen Bulletin (www.rki.de/epidbull) veröffentlicht.

Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin Oktober 43/2001, überarbeitete Fassung vom November 2017.

Letzte Aktualisierungen:

  • Abschnitt "Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen" vom Februar 2024;
  • Abschnitt „Vorkommen“ sowie „Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen“ und „Ausgewählte Informationsquellen“ vom April 2020;
  • Abschnitt "Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen" vom November 2019;
  • Abschnitt "Gesetzliche Grundlage" und "Beratung und Spezialdiagnostik" vom Februar 2018

Erreger

Bordetella pertussis ist ein kleines gramnegatives, unbewegliches, bekapseltes, aerobes Stäbchen.[1] Es bildet eine Vielzahl von Toxinen und Virulenzfaktoren, wie z.B. Pertussis-Toxin (PT), filamentöses Hämagglutinin (FHA), Trachea-Zytotoxin, Pertactin, hitzelabiles Toxin und Adenylat­zyklase-Hämolysin. Auf der Oberfläche des Bakteriums befinden sich äußere Membran­proteine, Fimbrien sowie Lipopoly­saccharide.

Die Vermehrung der Bordetellen erfolgt auf dem zilien­tragenden Epithel der Atemwegs­schleimhäute. Sie verursachen dort eine lokale Zerstörung der Mukosa. Einige der Toxine verschlechtern zusätzlich lokal die Abwehrkräfte und verursachen Gewebe­schäden.

B. pertussis ist der hauptsächliche Erreger des Keuchhustens. Seltener können Infektionen mit B. parapertussis oder B. holmesii ebenfalls zu einem keuchhusten­ähnlichen Krankheitsbild führen, das aber meist leichter und kürzer als bei einer Erkrankung durch B. pertussis verläuft.

Vorkommen

Pertussis kommt ganzjährig vor, die Inzidenz ist im Herbst und Winter etwas höher als im Rest des Jahres. Ähnlich wie in anderen westlichen Ländern[2] werden in Deutschland trotz hoher Impfquoten bei jüngeren Kindern – im Jahr 2018 lag die Impfquote der Schulanfänger bei ca. 93%[3] – weiterhin zyklische Anstiege von Pertussis im Abstand von 4 bis 6 Jahren beobachtet.[4] Seit Einführung der bundesweiten Keuchhusten-Meldepflicht im Jahr 2013 wurden dem RKI bundesweit zwischen 11 und 20 Erkrankungen (Erkr.) pro 100.000 Einwohner (Einw.) jährlich nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelt. Säuglinge sind mit Inzidenzen von über 100 Erkr./100.000 Einw. in epidemischen Jahren am stärksten betroffen und benötigen häufig eine Kranken­haus­behandlung.[36] Deshalb hat die STIKO 2020 eine Pertussisimpfung für Frauen während der Schwangerschaft empfohlen (s.u.).[37] Bedingt durch ein schnelles Nachlassen des Immunschutzes nach der Impfung[38] treten auch bei älteren Kindern und Jugendlichen Keuchhusten-Erkrankungen häufig auf. Auch wenn die Inzidenz bei Erwachsenen niedriger liegt, treten inzwischen rund 60% aller Erkrankungen bei Personen ≥ 18 Jahre auf. Dazu trägt eine unzureichende Umsetzung der empfohlenen Auffrischimpfungen insb. bei Jugendlichen und Erwachsenen (s.u.) bei.[39,40]

In den Jahren 2015-2018 wurden 3-4% der übermittelten Keuchhusten-Erkrankungen durch B. parapertussis verursacht; 2019 stieg dieser Anteil auf 9%.

Reservoir

Der Mensch ist das einzige Reservoir für B. pertussis und B. holmesii. B. parapertussis wird bei Menschen und Schafen gefunden.

Infektionsweg

Pertussis ist hoch kontagiös. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen­infektion, die durch engen Kontakt mit einer infektiösen Person innerhalb eines Abstandes bis zu ca. 1 Meter durch Husten, Niesen oder Sprechen erfolgen kann.[5] Während ein anhaltendes Trägertum von Bordetellen im Nasenrachen­raum nicht beschrieben wurde, wurde gelegentlich bei Personen im Umfeld von Ausbrüchen – darunter auch gegen Pertussis Geimpfte – B. pertussis im Nasenrachen­raum nachgewiesen.[6,7] Jugendliche und Erwachsene spielen als Überträger auf Säuglinge eine wichtige Rolle.[8-10]

Inkubationszeit

Meist 9-10 Tage (Spanne: 6-20 Tage)[5]

Dauer der Ansteckungs­fähigkeit

Die Ansteckungs­fähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit, erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Krankheitswochen und kann bis zu drei Wochen nach Beginn des Stadium convulsivum (s.u.) andauern. Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungs­fähigkeit je nach angewendetem Antibiotikum auf etwa drei bis sieben Tage nach Beginn der Therapie.[5,11] Dabei sind die Ergebnisse verschiedener Studien - auch bei gleichem Antibiotikum – relativ divers, was u.a. an unterschiedlichen Patientenprofilen sowie Methoden zur Probenabnahme und Kulturdiagnostik liegen könnte. Bei der Verwendung von Azithromycin konnte in 2 Studien eine Eradikation aus dem Nasopharynx von 97% nach 2 bis 3 Tagen[12] bzw. von 100% nach 5 Tagen[13] nach Beginn der Therapie gezeigt werden. Für Clarithromycin und Erythromycin wurde eine vollständige mikrobiologische Eradikation 7 Tage nach Beginn der Therapie nachgewiesen.[14,15] Ohnehin sinkt die Menge der isolierten Bakterien ab Beginn der Behandlung rapide, weshalb generell eine Isolierung der Patienten für 5 Tage nach Beginn der Therapie, im Falle von Azithromycin ggf. kürzer, empfohlen wird[5,16]. Die Elimination der Mikroorganismen spielt insbesondere eine Rolle bei Personen, die näheren Kontakt zu Hochrisiko­patienten haben (Säuglinge, Gesundheits­personal, Schwangere im letzten Monat vor Geburt).

Klinische Symptomatik

Pertussis kann mehrere Wochen bis Monate andauern. Die typische Erstinfektion bei Ungeimpften verläuft in drei Stadien:[17,18]

  • Stadium catarrhale (Dauer 1-2 Wochen; Intervall 5-21 Tage): Es ist durch erkältungs­ähnliche Symptome, wie Schnupfen und leichten Husten, meist aber kein oder nur mäßiges Fieber gekennzeichnet.
  • Stadium convulsivum (Dauer 4-6 Wochen): In diesem Stadium kommt es zu den klassischen Symptomen der anfallsweise auftretenden Husten­stöße (Stakkatohusten), gefolgt von inspira­torischem Ziehen. Das typische Keuchen oder Juchzen entsteht durch die plötzliche Inspiration gegen eine geschlossene Glottis am Ende des Anfalles. Die Husten­attacken gehen häufig mit Hervorwürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen einher. Die Attacken können sehr zahlreich sein und treten bei manchen Patienten gehäuft nachts auf. Fieber fehlt weiterhin oder ist gering ausgeprägt; höhere Temperaturen können auf eine bakterielle Sekundärinfektion hinweisen.
  • Stadium decrementi (Dauer 6-10 Wochen): Es kommt zum allmählichen Abklingen der Hustenanfälle.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen wie auch bei vielen geimpften Kindern verläuft Pertussis oftmals lediglich als lang dauernder Husten ohne die klassischen Begleit­symptome, wie z.B. anfallsartiger Husten, inspiratorischer Stridor oder Erbrechen. Auch bei Säuglingen findet man häufig untypische Krankheits­verläufe, hier stehen als Symptomatik nicht selten Apnoen (Atemstill­stände) im Vordergrund. Säuglinge haben zudem das höchste Risiko für schwerwiegende Komplikationen. Ein hoher Anteil aller Krankenhaus­behandlungen und fast alle Todesfälle betreffen dementsprechend junge, ungeimpfte Säuglinge unter 6 Monaten.

Die häufigste Komplikation ist eine Pneumonie, meist durch Super­in­fektionen mit anderen bakteriellen Erregern, insbesondere Pneumokokken oder nicht bekapselten Haemophilus influenzae, verursacht.[18] Bis zu 10% der erkrankten Säuglinge und älteren Menschen sind von Pneumonien betroffen, bei älteren Kindern und jüngeren Erwachsenen kommt dies seltener vor.[17] Als weitere Komplikationen werden Otitiden, Sinusitis, Inkontinenz, Hernien, Rippen­frakturen sowie subkon­junktivale oder selten sogar zerebrale Blutungen berichtet.[19-21] Als seltene neurologische Komplikationen vor allem bei hospitalisierten Säuglingen können zerebrale Krampfanfälle und Enzephalo­pathien auftreten.[17,22,23] Die Todesursache bei Säuglingen ist häufig eine Hyper­leukozytose mit bis zu 100.000/mm3, durch die es zu einer schweren Hypoxämie und pulmonalen Hypertension kommt.[18]

Diagnostik

Da Pertussis insbesondere bei Erwachsenen, aber auch bei älteren Kindern und Jugendlichen, häufig nicht mit der klassischen Symptomatik auftritt, ist die Labordiagnostik für die Diagnose­stellung entscheidend. Bei Patienten mit Husten (unabhängig von dessen Dauer) sollte eine Labor­diagnostik für Keuchhusten durchgeführt werden, wenn Kontakt zu einem bestätigten Keuchhustenfall stattgefunden hat oder bei Vorliegen von klassischen Symptomen wie Hustenattacken, inspiratorischem Stridor oder Erbrechen nach den Hustenattacken[24]; bei länger persis­tierendem Husten (>14 Tage Dauer) auch wenn diese fehlen. Dabei ist eine vorliegende Impfung kein Ausschlussgrund.

Auch bei Auftreten von klassischen Symptomen, also bei Säuglingen und Kleinkindern mit respiratorischer Symptomatik und Apnoen sowie bei Kindern mit den klassischen Krankheits­erscheinungen, sollte eine Labordiagnostik zur Bestätigung erfolgen. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass nicht eine andere infektiöse Ursache zugrunde liegt, z.B. respiratorische Viren, Mycoplasmen oder Chlamydien oder andere Bordetellen, die ebenfalls ein keuchhusten­artiges Bild hervorrufen können.

Die Art der Labor­diagnostik ist abhängig vom Krankheits­stadium, d.h. in den ersten 2 bis 3 Wochen nach Husten­beginn ist ein Nachweis von B. pertussis und B. parapertussis aus tiefen Naso­pharyngeal­abstrichen, naso­pharyn­gealen Sekreten oder Material, das beim Absaugen gewonnen wurde, mittels Kultur oder Nukleinsäure­amplifikations­technik (NAT), meist PCR, dringend zu empfehlen. Rachen­abstriche oder Abstriche aus dem vorderen Nasen­raum sind ungeeignet, da sich Bordetellen vorrangig auf dem Flimmer­epithel des hinteren Naso­pharynx ansiedeln.[25] Zur Entnahme eines Naso­pharyngeal­abstrichs wird der Tupfer vorsichtig durch die Nase bis zur hinteren Naso­pharynx-Wand eingeführt und dort mehrfach gedreht (siehe Abbildung). Dabei sollten Rayon-, Nylon- oder Polyester-Tupfer auf flexiblem Aluminium­draht verwendet werden, nicht jedoch Kalzium­alginat- oder Baumwoll­tupfer, denn diese können nicht für die PCR verwendet werden. Die Tupfer sollten entweder trocken (für PCR-Unter­suchungen) oder in Amies-Medium (erlaubt Kultur und PCR) in sterilen Röhrchen an das Labor verschickt werden.

Zur Minimierung des Kontami­nations­risikos sollten bei der Proben­abnahme Handschuhe getragen werden.[25] Probleme und Un­erfah­ren­heit bei der Material­entnahme sowie beim Transport können die Sensi­tivität insbesondere der Kultur deutlich senken. Während die Kultur definitions­gemäß 100% spezifisch ist, schwankt ihre Sensitivität zwischen maximal 70% (frühes Krank­heits­stadium bei unge­impften Säuglingen) und unter 5% (Jugendliche und Erwachsene).[18]

Die Anzucht von B. pertussis dauert drei bis sieben Tage, die von B. parapertussis mindestens zwei Tage.

Korrekte Probenabnahme für den kulturellen oder PCR-Nachweis von Bordetellen. Quelle: © CDC

Die PCR ist mit verschiedenen Protokollen möglich. Meist wird eine Ampli­fikation von sogenannten IS-Elementen durchgeführt (z.B. IS481 für B. pertussis und B. holmesii, IS1001 für B. parapertussis, IS1002 für B. pertussis und B. parapertussis, PT-promoter für B. pertussis), wobei zu beachten ist, dass IS481 und IS1002 keine absolute Spezifität für B. pertussis besitzen. Die PCR ist schnell und sehr sensitiv und kann somit auch bei Geimpften sowie bei Jugend­lichen und Erwachsenen mit deutlich höherer Sensitivität als die Kultur eingesetzt werden. Sie ist jedoch apparativ aufwändig und relativ teuer; falsch negative und falsch positive Ergebnisse kommen vereinzelt vor. Die Erfahrung des jeweiligen Labors ist entscheidend. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat für die Durchführung der PCR-Diagnostik bei Pertussis Empfehlungen herausgegeben.[25]

Weil der kulturelle Nachweis weniger sensitiv ist und aufwändiger zu erbringen ist, werden NAT-Nachweise bevorzugt durchgeführt. Insbesondere im Rahmen von Pertussis-Häufungen sollte jedoch immer bei einigen Fällen zusätzlich ein kultureller Nachweis angestrebt werden, um den Erreger zu isolieren. Nur so können Isolate für die molekular­genetische Charakte­risierung oder die Antibiotika-Resistenz­testung gewonnen werden.

Die Serodiagnostik ist für die Frühdiagnostik einer Pertussis-Erkrankung ungeeignet, da spezifische Antikörper im Serum erst ca. 3 Wochen nach Hustenbeginn nachweisbar sind.[19] Bei Säuglingen sollte immer der Direkt­nachweis angestrebt werden, da die sero­logische Diagnostik durch eventuell noch vorhandene maternale Antikörper nicht aussage­kräftig ist. In Ausnahme­fällen kann die Diagnose bei Säuglingen jedoch durch einen Antikörper­anstieg bestätigt werden. Die Methode der Wahl für die serolo­gische Diagnostik ist die Durch­führung eines Enzyme Linked Immunosorbent Assays (ELISA) zum Nachweis von IgG-Anti­körpern gegen PT. ELISA-Testkits, die weitere Antigene enthalten, z.B. das filamentöse Hämagglutinin, sollten nicht verwendet werden, weil diese für andere Erreger kreuzreaktiv sein können.[19] IgG-Antikörper­nachweise gegen PT sind am besten für die Keuchhusten­diagnostik validiert. IgA-Antikörper können zur Bestätigung eines IgG-PT-Antikörper­befundes im Graubereich (s. unten) verwendet werden. IgM-Antikörper gegen Pertussis sind nicht aussage­kräftig. Eine Standardi­sierung von kommerziellen ELISA-Tests konnte bislang nur begrenzt erreicht werden, sodass eine Vergleich­barkeit der Test­systeme nicht gegeben ist. Das ECDC und das Europäische Labor­netzwerk für Pertussis haben für die Durchführung der sero­lo­gischen Diagnostik Empfehlungen herausgegeben.[27,28]

Für die serologische Diagnostik in Deutschland werden folgende Grenzwerte empfohlen:[21]

  • Anhalt für kürzlich stattge­fundenen Erreger­kontakt: PT-IgG-Antikörper ≥ 100 IU/ml (bezogen auf ein WHO-Referenz­präparat)
  • kein Anhalt für kürzlich stattgefunden Erreger­kontakt: IgG-PT < 40 IU/ml
  • Spezifität sichern: IgG-PT-Antikörper ≥ 40 IU/ml aber < 100 IU/ml (Untersuchung einer zweiten Probe oder zusätzliches Vorliegen deutlich erhöhter IgA-Antikörper (>12 IU/ml) gegen PT)

Andere serologische Methoden als ELISA sind nicht zu empfehlen.[19] Die Mikro­agglutination ist unzureichend spezifisch, Immunblots sind nicht quantifizierbar. Wenn innerhalb der letzten 12 Monate gegen Pertussis geimpft wurde, ist eine serologische Diagnostik nicht aussage­kräftig. Es sollte daher immer eine PCR erfolgen.[28] Schließlich ist der serologische Nachweis von anderen Bordetellen, inkl. B. parapertussis, ist nicht möglich; diese können nur mittels PCR oder Kultur nachgewiesen werden.

Der/die anfordernde Arzt/Ärztin kann unnötige, weniger valide Diagnostik vermeiden, indem er/sie nur die hier ausgeführten Labortests anfordert.

Therapie

Eine antibio­tische Therapie kann grund­sätzlich nur dann die Dauer und Heftigkeit der Husten­attacken beeinflussen, wenn sie möglichst früh (d.h. vor dem Beginn oder in den ersten 1-2 Wochen ab Beginn des Hustens) verabreicht wird. Sie kann jedoch für die Unter­brechung der Infektions­ketten von erheblicher Bedeutung sein. In diesem Sinne ist der Einsatz von Antibiotika nur sinnvoll, solange der Patient Bordetellen ausscheidet (positiver Erreger­nachweis im Naso­pharyngeal­sekret mittels Kultur oder PCR, bzw. in der Regel vom Ende der Inkubations­zeit im Stadium catarrhale bis zu drei Wochen[bei Säuglingen auch bis zu 6 Wochen] nach Beginn des Stadiums convulsivum).

Langjährige Erfahrungen bestehen vor allem mit dem Makrolid Erythromycin; die Makrolide Azithromycin und Clarithromycin sind jedoch ebenso wirksam[22] und wegen ihrer besseren Verträglichkeit und einfacheren Anwendung heute Mittel der Wahl. Makrolid-Resistenzen wurden bislang nur sehr selten beobachtet. Als Alternative zu den Makroliden kann Cotrimoxazol verwendet werden.[29] Oral-Penicilline und Cephalo­sporine sind zur Eradizierung von B. pertussis im Nasen­rachen­raum nicht geeignet.[30] Genaue Angaben zu Dosierungen und Therapie­dauer der empfohlenen Antibiotika wurden von der Deutschen Gesellschaft für pädia­trische Infektiologie[18] sowie von Riffelmann et al. im Deutschen Ärzteblatt[31] veröffentlicht (Tabelle). Bei einer Makrolid­therapie sind Wechsel­wirkungen mit anderen vom Patienten eingenommenen Medikamenten zu beachten (s. Fach­infor­mationen). Bei Säuglingen ist zudem eine stationäre Aufnahme vor allem zur Überwachung von Apnoen zu empfehlen. Für die Wirksamkeit weiterer unterstützender Maßnahmen gibt es wenig Evidenz[32]; es ist sinnvoll, zumindest eine ausreichende Flüssig­keits­zufuhr zu sichern und bei ausge­prägten Husten­anfällen häufigere, kleinere Mahlzeiten zu verabreichen.

AlterTherapie der WahlAlternativ
Azithro­mycinErythro­mycin-EstolatClarithro­mycinTMP-SMX*
< 1 Monat10 mg/kg KG/d in 1 Dosis für 5 Tage

40 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 14 Tage

Cave: hyper­trophe Pylo­rus­stenose (selten)

nicht emp­fohlenkontra­indi­ziert unter 2 Monaten
1-6 Monate10 mg/kg KG/d in 1 Dosis für 5 Tage15 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 7 Tage

kontra­in­di­ziert unter 2 Monaten

für Kinder im Alter > 2 Monate: TMP: 8 mg/kg KG/d, SMX 40 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 14 Tage

> 6 Mo­na­te, Klein­kin­der, Kinder10 mg/kg KG in 1 Dosis am Tag 1; 5 mg/kg KG/d an Tagen 2-5 (max.: 500 mg)40 mg/kg KG/d (max.: 2 g/d) in 2 Dosen für 14 Tage15 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 7 Tage (max.: 1 g/d)TMP: 8 mg/kg KG/d, SMX 40 mg/kg KG/d in 2 Dosen für 14 Tage
Er­wach­sene500 mg in 1 Dosis am Tag 1; 250 mg an Tagen 2-52 g/d in 2 Dosen für 14 Tage1 g/d in 2 Dosen für 7 TageTMP: 320 mg/d, SMX 1600 mg/d in 2 Dosen für 14 Tage

Infektions­schutz und Hygiene­maß­nahmen

1. Primärpräventive Maßnahmen

Aus heutiger Sicht ist eine Eradikation von Pertussis im Gegensatz zu anderen impfpräventablen Krankheiten nicht möglich. Wegen der begrenzten Dauer der Immunität sowohl nach natürlicher Erkrankung als auch nach vollständiger Impfung kann sich jede Person mehrmals im Leben neu infizieren und erkranken. Ziele der gegenwärtigen Impfstrategie in Deutschland sind daher ein möglichst frühzeitiger und vollständiger Impfschutz für die durch B. pertussis besonders gefährdeten Säuglinge und Kleinkinder (Grundimmunisierung). Darüber hinaus ist die Auffrischung der Immunität sowohl im Vorschul- und Jugendalter als auch bei Erwachsenen notwendig, um die klinische Wirksamkeit des Impfschutzes aufrecht zu erhalten und die Übertragung auf ungeimpfte und nicht-immune Personen zu minimieren.

Zur Prophylaxe von B.-pertussis-Infektionen stehen in Deutschland azelluläre Impfstoffe in Kombination mit anderen Antigenen zur Verfügung. B.-parapertussis- und B.-holmesii-Infektionen sind durch Pertussis-Impfstoffe nicht verhinderbar. In Anbetracht der epide-miologischen Pertussis-Situation in Deutschland und der Schwere des klinischen Verlaufs des Keuchhustens im Säuglingsalter sollten die aktuellen Empfehlungen der STIKO zur Pertussis-Impfung altersgerecht umgesetzt werden. Da kein monovalenter Pertussis-Impfstoff zur Verfügung steht, wird die Gabe von Kombinationsimpfstoffen zu den jeweiligen Impfterminen empfohlen. Die Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebens­monats, begonnen und zeitgerecht fortgeführt werden. Für die Grund­immuni­sierung von Reifgeborenen im Säuglingsalter sind 3 Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen (s. Epid Bull 26/2020). Es ist sinnvoll, diese Impfungen mit einem Kombinationsimpfstoff durchzuführen, der gleichzeitig gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib und Hepatitis B schützt. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwanger­schafts­woche) sind 4 Impfstoffdosen im chronologischen Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen. Auffrischimpfungen erfolgen mit den dazu zugelassenen Impfstoffen in Kombination mit Tetanus und Diphtherie (Tdap), erstmals mit 5 bis 6 Jahren (s.a. Epid Bull 3/2006). Eine weitere Dosis wird zwischen 9 und 17 Jahren verabreicht (s.a. Epid Bull 17/2000), kombiniert mit Td- und inaktiviertem Polioimpfstoff (Tdap-IPV). Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO die nächste fällige Td-Impfung einmalig in Kombination mit einem Pertussis-Impfstoff zu verabreichen (Tdap, bei entsprechender Indikation zusätzlich in Kombination mit Tdap-IPV).

Seit März 2020 empfiehlt die STIKO eine Pertussis-Impfung für schwangere Frauen zu Beginn des 3. Trimenons. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussis-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen. Das Ziel der Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft ist die Reduzierung von Pertussis bei Neugeborenen und jungen Säuglingen.[41]

Auch in anderen Ländern, darunter den USA, im Vereinigten Königreich, in Australien, Argentinien, Belgien, der Schweiz, Spanien und den Niederlanden wird die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft empfohlen. Ergebnisse aus verschiedenen Ländern zeigen, dass die Impfung während der Schwangerschaft zu einem guten klinischen Schutz vor der Erkrankung bei den Säuglingen in den ersten 2-3 Lebensmonaten führt.[41] Es wurden in eine Vielzahl von Studien zudem keine Sicherheitsbedenken identifiziert.[41]

Ist die in der Schwangerschaft empfohlene Impfung nicht erfolgt, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.

Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, besteht eine Indikationsimpfempfehlung mit einer Dosis außerdem für:

  • Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen,
  • enge Haushaltskontaktpersonen (z.B. Eltern, Geschwister, Freunde) und Betreuer (z.B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) eines Neugeborenen spätestens vier Wochen vor Geburt des Kindes

Bei bestehender Indikation zur Pertussis-Impfung können Pertussis-haltige Kombinations-impfstoffe verwendet werden, auch wenn in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren zuvor ein Td-haltiger Impfstoff verimpft wurde (s. dazu den Hinweis in der Frage und Antwort auf den Impfseiten des RKI).

Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, eine mögliche Indikation einer Pertussis-Impfung zu überprüfen und ggf. einen pertussishaltigen Kombinationsimpfstoff einzusetzen.

2. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen

Patienten mit Pertussis, die in einem Krankenhaus behandelt werden, sollten für fünf Tage nach Beginn einer antibiotischen Behandlung, jedoch maximal bis zum 21. Tag nach Krankheitsbeginn, von anderen Patienten getrennt untergebracht (isoliert) werden.

Personen, die an Keuchhusten erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen nach § 34 IfSG in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Als krankheitsverdächtig nach § 34 (1) Nr.7 i.V.m. § 2 (5) IfSG gelten Personen mit Husten, wenn sie Kontakt zu einer Person mit einer bestätigten Keuchhusten-Erkrankung durch B. pertussis oder B. parapertussis hatten, während diese infektiös war. Entsprechend dürfen auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Keuchhusten oder Verdacht auf Keuchhusten die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen.

Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann für Erkrankte in der Regel fünf Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie (bei Gabe von Azithromycin ggf. nach 3 Tagen) erfolgen bzw. wenn keine antibiotische Behandlung durchgeführt wurde, 21 Tage nach Beginn des Hustens.

Für Krankheitsverdächtige ist eine Wiederzulassung gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 7 IfSG nach Vorliegen eines negativen Befundes mittels NAT (z.B. PCR) aus einem nasopharyngealen Abstrich möglich, es sei denn, der behandelnde Arzt kommt aufgrund der Gesamtbewertung aller vorliegenden klinischen und labordiagnostischer Befunde zu der Einschätzung, dass der Patient dennoch infektiös sein könnte (falsch negativer Befund), oder in der Regel 5 Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie (bei Gabe von Azithromycin ggf. nach 3 Tagen). Falls keine antibiotische Behandlung durchgeführt wurde oder kein negativer labordiagnostischer Befund vorliegt, kann die Wiederzulassung 21 Tage nach Beginn des Hustens erfolgen. Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG.

Ein Ausschluss von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die Kontakt zu Pertussis-Erkrankten hatten, ist nur erforderlich, wenn Husten auftritt. Bei Auftreten von Husten sollten umgehend Untersuchungen zur Feststellung oder zum Ausschluss von Pertussis durchgeführt werden. In der Regel ist es sinnvoll, hierzu Nasopharyngealabstriche mittels PCR und ggf. Kultur zu untersuchen, da es sich meist um vor kurzem aufgetretene Erkrankungen handeln dürfte (s.o.) und zudem dadurch die Infektiosität nachgewiesen wird.

Die Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das ärztliche Urteil kann das Urteil des behandelnden Arztes oder eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein. Das ärztliche Urteil kann mündlich erfolgen. § 34 IfSG fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein.

Für ungeimpfte enge Kontaktpersonen von an Keuchhusten Erkrankten, z.B. in der Familie, der Wohngemeinschaft, in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen, besteht die Empfehlung einer Chemoprophylaxe mit Makroliden (s. Therapie), sofern die Erkrankung durch B. pertussis verursacht wird. Diese sollte so früh wie möglich nach dem Kontakt zur erkrankten Person verabreicht werden. Eine Wiederzulassung ist für Krankheitsverdächtige nach Vorliegen eines negativen Befundes mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) aus einem nasopharyngealen Abstrich möglich, es sei denn, der behandelnde Arzt kommt aufgrund der Gesamtbewertung aller vorliegenden klinischen und labordiagnostischer Befunde zu der Einschätzung, dass der Patient dennoch infektiös sein könnte (falsch negativer Befund), oder in der Regel 5 Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie (bei Gabe von Azithromycin ggf. nach 3 Tagen) oder 21 Tage nach Beginn des Hustens, falls kein negativer labordiagnostischer Befund vorliegt bzw. keine antibiotische Behandlung durchgeführt wurde. Für weitere Informationen siehe die Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG.

Geimpfte Kontaktpersonen sind vor der Erkrankung durch B. pertussis, jedoch nicht B. parapertussis, weitgehend geschützt, können aber vorübergehend mit Bordetellen besiedelt sein und damit eine Infektionsquelle für dritte Personen darstellen. Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen von an B. pertussis Erkrankten vorsichtshalber eine Chemoprophylaxe erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen befinden, wie z.B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge, Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden oder Schwangere im letzten Trimester.

Bei B.-parapertussis-Infektionen, die mit einem leichteren Verlauf einhergehen, ist eine Chemoprophylaxe in der Regel nur dann für enge Kontaktpersonen empfohlen, wenn es sich um Säuglinge < 6 Monate handelt oder um Kontaktpersonen, in deren Haushalt ein Säugling < 6 Monaten lebt oder die als Personal im Gesundheitswesen Säuglinge < 6 Monaten betreuen. In Einzelfällen kann für besonders gefährdete Kontaktpersonen, z.B. mit einer respiratorischen Grunderkrankung oder Immunsuppression, ebenfalls eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, um eine Weiterverbreitung auf vulnerable Personen in Altersheimen oder Rehabilitationseinrichtungen zu verhindern.

Die Durchführung einer PCR bei asymptomatischen Kontaktpersonen zur Entscheidung, ob eine Chemoprophylaxe durchgeführt werden sollte, wird nicht empfohlen.

3. Maßnahmen bei Ausbrüchen

Das zuständige Gesundheits­amt muss über Erkrankungs­häufungen unbedingt informiert werden, um Maßnahmen zur Verhinderung der Weiter­verbreitung (z.B. Chemoprophylaxe, Schließen von Impflücken, Isolations­maßnahmen, Postexpositions­prophylaxe) einleiten zu können (s. auch Meldepflicht nach § 34 Abs. 6 IfSG im nächsten Abschnitt).

Im Zusammenhang mit erkannten Pertussis-Häufungen (ausgelöst durch B. pertussis) kann auch bei vollständig geimpften Kindern und Jugend­lichen mit engem Kontakt zu Erkrankten im Haushalt oder in Gemeinschafts­ein­rich­tungen eine Impfung erwogen werden, wenn die letzte Impfung länger als 5 Jahre zurückliegt.

Gesetzliche Grundlage

Meldepflicht gemäß IfSG

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Keuchhusten sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.

Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG

Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen,

  • wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Keuchhusten erkrankt oder dessen verdächtig sind.

Übermittlung

Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen.

Die vom RKI erstellten Falldefinitionen sind auf den Internetseiten des RKI unter www.rki.de/falldefinitionen veröffentlicht.

Weitergehende Mitteilungspflichten

Es bestehen ergänzende Verordnungen in Thüringen.

Beratung und Spezialdiagnostik

Das Robert Koch-Institut führt keine individuelle medizinische Beratung zu Klinik, Therapie oder Impfungen durch. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ärzte oder Kliniken in Ihrer Nähe, bei denen möglichst eine Spezialisierung für Infektionskrankheiten besteht.

Bezüglich Fragen zu Infektionsschutz und -prävention kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/plztool/).

Ausführliche Informationen zu Impfungen mit vielen weiteren Links, z.B. zu Impfempfehlung, Begründung, FAQs finden Sie unter: www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z > Pertussis.

Beratung zur Epidemiologie
Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektionsepidemiologie
Fachgebiet 33 - Impfprävention
Seestraße 10, 13353 Berlin
Ansprechpartnerin: Johanna Schlaberg
Tel.: 030 18754 2844
Fax: 030 18754 3533
E-Mail: Kontaktformular

Beratung zur Spezialdiagnostik
Konsiliarlaboratorium für Bordetellen
Medizinische Universität Graz
Diagnostik & Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin Neue Stiftingtalstraße 6, Bauteil B, 3. OG
8010 Graz
Ansprechpartner: Univ.-Prof. Dr. med. Ivo Steinmetz
Telefon: +43 316 385 -73701
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E-Mail: ivo.steinmetz@medunigraz.at
Homepage: https://hygiene.medunigraz.at/konsiliarlabor-fuer-bordetellen

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Stand: 26.02.2024

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