am 01.04.2025 hat das Robert Koch-Institut die 202. und 203. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz erteilt. Wesentliche Inhalte der genehmigten Vorhaben sowie Angaben zu den humanen embryonalen Stammzell-Linien, deren Verwendung genehmigt worden sind, sind dem „Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz“ zu entnehmen (www.rki.de/stammzellregister).