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Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

Stand: 01.04.2025, 10:00 Uhr

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.04.2025 hat das Robert Koch-Institut die 202. und 203. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz erteilt. Wesentliche Inhalte der genehmigten Vorhaben sowie Angaben zu den humanen embryonalen Stammzell-Linien, deren Verwendung genehmigt worden sind, sind dem „Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz“ zu entnehmen  (www.rki.de/stammzellregister).

202. Genehmigung:"RNA-Überwachung: Regulierung und krankheitsbezogene Implikationen."

203. Genehmigung:"Charakterisierung der zirkadianen Rhythmen in der Entwicklung des menschlichen Herzens und bei dessen Alterungsprozessen."

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pressestelle, Robert Koch-Institut