am 20.05.2025 hat das Robert Koch-Institut die 205. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz erteilt. Wesentliche Inhalte der genehmigten Vorhaben sowie Angaben zu den humanen embryonalen Stammzell-Linien, deren Verwendung genehmigt worden sind, sind dem „Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz“ zu entnehmen (www.rki.de/stammzellregister).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pressestelle, Robert Koch-Institut