25. November 2024 | |
Genehmigung nach dem Stammzellgesetz | |
Sehr geehrte Damen und Herren, am 25.11.2024 hat das Robert Koch-Institut die 199. und 200. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz erteilt. Wesentliche Inhalte der genehmigten Vorhaben sowie Angaben zu den humanen embryonalen Stammzell-Linien, deren Verwendung genehmigt worden sind, sind dem „Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz“ zu entnehmen (www.rki.de/stammzellregister). Mit freundlichen Grüßen |