25. November 2024

Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.11.2024 hat das Robert Koch-Institut die 199. und 200. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz erteilt. Wesentliche Inhalte der genehmigten Vorhaben sowie Angaben zu den humanen embryonalen Stammzell-Linien, deren Verwendung genehmigt worden sind, sind dem „Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz“ zu entnehmen (www.rki.de/stammzellregister).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pressestelle, Robert Koch-Institut

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