Allgemeines (Stand: 2.10.2024)
Stand: 02.10.2024
-
Allgemeine Informationen für die Fachöffentlichkeit, unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur COVID-19-Impfung, stellen das RKI und weitere Institutionen des Bundes bzw. der Bundesländer online zur Verfügung.
RKI-Impf-Seiten
www.rki.de/impfenCOVID-19 und Impfen
www.rki.de/covid-19-impfenCOVID-19 und FAQs zum Impfen
www.rki.de/covid-19-faq-impfenInformationen zu Fragen der Sicherheit und Zulassung von COVID-19-Impfstoffen (Zuständigkeit: Paul-Ehrlich-Institut)
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.htmlSTIKO-Internetauftritt
www.rki.de/stikoInformationsplattform der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen zu den COVID-19-Impfseiten der Bundesländer
https://www.nali-impfen.de/Informationen des BIÖG zur COVID-19-Impfung
https://www.infektionsschutz.de/coronavirusDaten zu COVID-19-Impfquoten (Digitales Impfquotenmonitoring - DIM)
www.rki.de/covid-19-impfquotenStand: 25.05.2023
-
Falschinformationen gab es schon immer. Doch gerade zur COVID-19-Impfung kursieren eine Vielzahl von falschen Informationen. Personen, die dem Impfen ohnehin kritisch gegenüberstehen oder noch unentschlossen sind, können durch Falschinformationen weiter verunsichert werden.
Auf unserer Seite "Impfmythen: Falschinformation wirksam aufklären" finden Sie die sogenannten "Faktensandwiches" zu einigen häufig vorkommenden Falschinformationen.
Eine umfassende Zusammenstellung und Aufklärung von Falschinformationen rund um Impfungen findet sich bei dem Projekt Jitsuvax.
Auch die Seite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit klärt über Mythen oder Gerüchte rund um die COVID-19-Impfstoffe und das Pandemiegeschehen auf.
Die unabhängige und gemeinnützige Redaktion CORRECTIV setzt sich gegen Desinformation im Netz ein und klärt Menschen auf, wie sie sich selbst vor Falschmeldungen schützen können.
Auch auf der Webseite der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Desinformationen findet man einen Faktencheck.
Forschende der Universität Erfurt, der Uni Bristol und des Robert Koch-Instituts haben Gesprächskarten entwickelt, die helfen sollen, schwierige Gespräche übers Impfen zu führen.
Das US-amerikanische CDC gibt ebenfalls Tipps, wie Falschinformationen rund um Impfungen aufgeklärt werden können (auf Englisch).
Stand: 18.09.2023
-
Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden (siehe FAQ Allergien). In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA oder Vektor-basiert oder proteinbasiert) nicht geimpft werden können, mit einem der jeweils anderen geimpft werden.
Bestimmte Personengruppen können zwar geimpft werden, möglicherweise ist die Impfung bei ihnen aber weniger wirksam. Das betrifft besonders Personen mit Immundefizienz. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alle diese Personen nicht auf die Impfung ansprechen. Selbst unter schwer immunsupprimierten Personen, wie z.B. Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien oder Organtransplantieren, ist das Ansprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich.
Manche Menschen glauben, sie könnten sich aus bestimmten Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Zu den falschen Kontraindikationen gehören u.a.:
- banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
- Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
- Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
- Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
- Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
- Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
- Chronische Erkrankungen wie Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen
Einige Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine weitere (Auffrisch-) Impfung verabreicht werden sollte. Das ist jedoch nicht korrekt. Auch bei bereits bestehenden Antikörpern ist eine (Auffrisch-) Impfung sinnvoll und sicher.
Es ist zudem nicht bekannt, ab welchem Antikörperspiegel von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung ausgegangen werden kann. Es ist daher nicht empfohlen vor der Verabreichung der (Auffrisch-)Impfung mittels serologischer Antikörpertestung zu prüfen, wie viele Antikörper vorhanden sind. Sicherheitsbedenken für eine (Auffrisch-) Impfung bei bereits bestehender Immunität gibt es nicht.
Ein Faktenblatt des RKI bietet eine anschauliche Übersicht zu falschen und richtigen Kontraindikationen bei Impfungen generell.
Stand: 26.09.2024
-
Durch Schutzimpfungen geschädigte Personen können Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) haben. Rechtsgrundlage für einen derartigen Anspruch ist § 24 SGB XIV.
Personen, bei denen eine potenzielle Schädigung vor dem 01.01.2024 eingetreten ist, erhalten Leistungen nach dem SGB XIV, wenn die Voraussetzungen nach dem bis 31.12.2023 geltenden § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erfüllt waren.
Ausführliche Informationen zur Unterscheidung von Impfreaktionen, Impfnebenwirkungen und Impfschäden finden sich hier.
Von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 24 SGB XIV zu trennen ist eine eventuelle Haftung der impfenden Person für von dieser Person verschuldete Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eingetreten sind. Auch eine verschuldensunabhängige Haftung des pharmazeutischen Unternehmens/Herstellers nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) kommt in Betracht, wenn im Zuge der Verabreichung eines Impfstoffs dem Impfling ein ursächlicher Schaden entsteht.
Stand: 02.10.2024