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Häufig gestellte Fragen zur Rück­stellungs­frist für MSM von der Blutspende

Stand: 4.9.2023

Wer legt fest, wer Blut spenden darf?

In Richtlinien ist festgelegt, wer Blut spenden darf. Diese Richtlinien werden von der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegeben und regelmäßig aktualisiert Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie). Die Basis für die Erstellung von Richtlinien für die Herstellung von Blutprodukten ist § 12 des Transfusionsgesetzes. Außerdem müssen europäische Vorgaben zur Spenderauswahl berücksichtigt werden, die zwingend in Deutschland umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus besteht für jeden Blutspendedienst die Möglichkeit, weitergehende Auswahlkriterien für seinen Bereich festlegen.

Stand: 04.09.2023

Wieso besteht ein Infektionsrisiko für Patientinnen und Patienten, obwohl jede Spende getestet wird?

Jede Blutspende wird mindestens auf Infektionsmarker für die viralen HIV-, Hepatitis-B-, Hepatitis-C- und Hepatitis-E-Infektionen und die bakterielle Syphilis-Infektion getestet. Die verwendeten Tests auf Antikörper sind heute äußerst zuverlässig, dennoch besteht ein sogenanntes diagnostisches Fenster. Dieser Begriff steht für den Zeitraum nach einer Ansteckung, die der Körper benötigt, um Abwehrstoffe (Antikörper) gegen diese Erreger zu bilden, die in den Tests als indirekter Beleg einer Infektion nachgewiesen werden können. Zusätzlich werden Spenden direkt auf das Vorliegen von HIV und Hepatitis-Viren getestet (mittels sogenannter PCR). Aber auch dieser Test kann die Fensterphase nur weiter verkürzen, nicht aber vollständig beseitigen. Die Länge des diagnostischen Fensters kann, abhängig vom Test und vom Erreger, bis zu einigen Wochen dauern. Es bleibt also ein Restrisiko durch frisch Infizierte, die selbst von diesen hochempfindlichen Tests nicht erfasst werden können.

Stand: 04.09.2023

Warum werden Personen mit sexuellen Infektionsrisiken erst 4 Monate nach ihrem letzten risikobehafteten Sex zur Blutspende zugelassen?

Zahlreiche schwerwiegende Infektionskrankheiten können durch Sexualkontakte übertragen werden. Dazu gehören nicht nur HIV-, HCV- und HBV-Infektionen sowie Syphilis, auf die jede Blutspende getestet wird, sondern beispielsweise auch Zikavirus- und Hepatitis-A-Infektionen oder Gonorrhö. Bei einigen dieser sexuell übertragbaren Erkrankungen können die Erreger über einen längeren Zeitraum unerkannt im Blut zirkulieren, ohne dass man sich schon krank fühlt. Bei einer Blutspende in dieser Erkrankungsphase besteht die Gefahr, dass der Erreger auf den Empfänger der Spende übertragen wird.

Aus diesem Grund werden alle Personen, deren sexuelles Verhalten ein erhöhtes Risiko für Infektionen mit sich bringt, von der Blutspende zurückgestellt.

Stand: 04.09.2023

Warum gilt die 4-monatige Rückstellfrist auch für Personen, die immer Kondome verwenden?

Kondome sind unbestritten ein geeignetes Mittel, sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen, sofern sie sachgerecht und bei jedem Sexualkontakt verwendet werden. Bei der Befragung im Rahmen der Blutspende kann nicht mit Sicherheit nachvollzogen werden, ob Kondome bei jedem Sexualverkehr tatsächlich und wirksam angewendet wurden. Zudem stellt der Kondomgebrauch wegen möglicher Anwendungsfehler und eines möglichen Materialversagens nicht hinreichend sicher, dass die Qualitätskriterien für ein Arzneimittel aus Blut immer erfüllt werden.

Stand: 04.09.2023

Warum wird jetzt spezifisch nach Analverkehr gefragt?

Bestimmte Sexualpraktiken sind mit einem höheren Risiko für die Übertragung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten verbunden. Bei Analverkehr ist die Wahrscheinlichkeit für die Übertragung dieser Krankheiten höher als bei vaginalem oder oralen Verkehr. Um die Empfänger und Empfängerinnen von Blutprodukten zu schützen, ist es daher notwendig, solche Fragen zu stellen.

Stand: 04.09.2023

Wie sind die Regelungen für Blut- und Plasmaspende bei sexuellen Risikoverhalten in anderen Ländern?

In vielen Ländern mit ähnlichen Strukturen der Blutspende und ähnlicher Verbreitung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen werden die Regelungen für die Zulassung zur Spende derzeit intensiv diskutiert. In einigen Ländern hat man sich entschieden, Spendewillige nach individueller Risikobeurteilung ihres Sexualverhaltens durch das ärztliche Personal zur Spende zuzulassen. Häufig wird auch hier nach der Anzahl der Sexualpartner und Sexualpartnerinnen und/oder der Sexualpraktik gefragt. Wird anhand dieser Fragen ein erhöhtes Risiko für den Erwerb von sexuell übertragbaren Infektionen ermittelt, so werden Spendewillige für 3-12 Monate von der Spende zurückgestellt. Einige Länder in der EU stellen weiterhin Personengruppen von der Spende zurück, z.B. Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), da diese eine höhere Prävalenz von transfusionsrelevanten sexuell übertragbaren Infektionen aufweisen.

Stand: 04.09.2023

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