Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gesamtstand: 27.10.2023

RSV-Infektionen (Respiratorische Synzytial-Viren)

Stand: 18.9.2023

Wann spricht man von RSV-Saison, wann von RSV-Welle?

Als RSV-Saison wird der Zeitraum bezeichnet, in dem RSV hauptsächlich zirkulieren. Das ist auf der nördlichen Halbkugel üblicherweise zwischen der 40. Kalenderwoche (Anfang Oktober) und der 20. Kalenderwoche (Mitte Mai).

Als RSV-Welle wird der Zeitraum erhöhter RSV-Aktivität bezeichnet. Als Indikator dafür wird, vergleichbar mit der Definition zum Start und zum Ende der Grippewelle, die RSV-Positivenrate in der virologischen Sentinelsurveillance genutzt, allerdings wird für RSV nur die Altersgruppe der 0- bis 4-jährigen betrachtet. Die jährliche RSV-Welle hat in den vergangenen Jahren (vor der COVID-19 Pandemie) meist im Dezember begonnen und drei bis vier Monate gedauert.

Über die Zirkulation von RSV in Deutschland informiert ganzjährig der ARE-Wochenbericht des RKI. Sie kann u.a. auch auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Influenza des RKI eingesehen werden unter https://influenza.rki.de/Diagrams.aspx?agiRegion=0

Stand: 18.09.2023

Wie werden RSV-Fälle gezählt?

Seit dem 21.7.2023 gibt es eine Meldepflicht für RSV-Infektionen (siehe Falldefinitionen). Mit der technischen Implementierung der Meldepflicht bei den Laboren ist zu erwarten, dass die Zahl der ans RKI übermittelten RSV-Infektionen zunächst ansteigen wird. Zur Einordnung der Zahlen sind daher - wie bei anderen akuten Atemwegsinfektionen auch – die Daten aus der syndromischen und virologischen Sentinel-Surveillance unerlässlich (siehe ARE-Wochenbericht).

Stand: 18.09.2023

Wie gefährlich ist eine RSV-Infektion?

Das RS-Virus verursacht akute Atemwegsinfektionen. Säuglinge und Kleinkinder können bei Erstinfektion besonders schwer an RSV erkranken (siehe auch „Was sind typische Symptome und Therapiemöglichkeiten?“).
Auch ältere Menschen, Menschen mit kardialen oder pulmonalen Grunderkrankungen sowie immundefiziente und immunsupprimierte Personen jedes Alters haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Stand: 18.09.2023

Wie können Erwachsene sich und Säuglinge im gleichen Haushalt schützen?

Der beste Schutz gegen eine RSV-Infektion ist dann gegeben, wenn die Personen im Umfeld des Kindes gesund sind.

Zum Schutz vor einer Übertragung sollten Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (Eltern, Geschwister, Großeltern) den Kontakt mit Kindern unter einem halben Jahr so gut wie möglich vermeiden und auch innerhalb des Haushaltes Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten (d.h. sich beim Husten und Niesen wegdrehen, in die Armbeuge oder ein Einweg-Taschentuch niesen und danach die Hände waschen).

Zum Schutz besonders gefährdeter Kleinkinder ist eine passive Immunprophylaxe entsprechend der Empfehlungen der Fachgesellschaften möglich (siehe AWMF-Leitlinie zur Prophylaxe von schweren Erkrankungen durch RSV bei Risikokindern). Hier können Kinderärztinnen und -ärzte bzw. Kinderkliniken beraten.

Impfstoffe für ältere Menschen und ein Impfstoff für Schwangere (zum Schutz der Neugeborenen) ist seit dem Sommer 2023 in der Europäischen Union zugelassen. Die STIKO berät aktuell zum Thema, ein genauer Zeitpunkt für eine Impfempfehlung ist derzeit jedoch nicht absehbar.

Stand: 18.09.2023

Was tun, um die Ausbreitung von akuten Atemwegerkrankungen (RSV-Infektionen, Influenza, COVID-19 etc.) in der Bevölkerung und in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen etc.) zu reduzieren?

Bei Symptomen einer Atemwegsinfektion (Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten) sollte man generell für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben und Kontakte soweit wie möglich reduzieren. Bei Bedarf die hausärztliche Praxis kontaktieren.

Stand: 18.09.2023

Was sind typische Symptome einer RSV-Infektion und Therapiemöglichkeiten?

Symptome bei Säuglingen können zum Beispiel schnelles, angestrengtes Atmen, Kraftlosigkeit oder Trinkschwäche sein. Ältere Kinder und gesunden Erwachsenen haben häufig Symptome einer Infektion der oberen Atemwege wie Schnupfen und Husten, die klinisch nicht von anderen Atemwegsinfektionen unterschieden werden können.

Die Therapie von weniger schwer verlaufenden RSV-Infektionen ist symptomatisch, wobei z.B. auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet und zäher Schleim in den oberen Atemwegen bei Kleinkindern behutsam entfernt werden sollte. Bei schwer verlaufenden Fällen kann eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr notwendig werden.

Siehe dazu auch den RKI-Ratgeber zu RSV, Abschnitt Klinische Symptomatik und Therapie:

Stand: 18.09.2023

Was sollten Eltern bei RSV-Verdacht ihrer Kinder tun?

Sobald Eltern den Eindruck haben, dass ihr Kind Atemnot hat beziehungsweise die Atmung schnell, erschwert oder unregelmäßig ist, oder es weniger Flüssigkeit zu sich nimmt, sollten sie unbedingt einen Kinderarzt aufsuchen.
Bei Kindern mit Vorerkrankungen und Frühgeborenen sollten bereits erste Warnzeichen wie Husten und Fieber prinzipiell ärztlich abgeklärt werden.

Stand: 18.09.2023

Wo kann man sich bei weiteren Fragen beraten lassen?

Erste Ansprechpartner sind Kinderärztinnen und Kinderärzte oder Kinderkliniken, bei denen möglichst eine Spezialisierung für Infektionskrankheiten besteht. Das RKI führt keine individuelle medizinische Beratung zu Klinik, Therapie oder Impfungen durch.

Weitere Informationen zu RSV finden Sie unter rki.de/rsv und bei der BZgA unter kindergesundheit-info.de.

Stand: 18.09.2023

Surveillance akuter Atemwegserkrankungen

Stand: 21.2.2024

Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Viren schützen?

Wie jedes Jahr sind die Bedingungen in der kalten Jahreszeit für die Übertragung von Atemwegserregern wie SARS-CoV-2, Influenzaviren und RSV besser als im Sommer. Daher steigt die Zahl der Atemwegserkrankungen derzeit wieder an.

Deshalb sollten in den kommenden Wochen und Monaten die folgenden Hinweise zum Infektionsschutz beachtet werden:

  • Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben.
  • Während dieser Zeit sollte der direkte Kontakt zu Personen, insbesondere solchen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben, möglichst vermieden werden.
  • Wenn die Symptomatik sich verschlechtert, sich nicht verbessert oder man einer Risikogruppe mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf angehört, sollte man die Hausarztpraxis konsultieren.
  • In der Praxis kann nach ärztlicher Beurteilung ein Test auf Atemwegserreger erfolgen.
  • Wenn Schnelltests zu Hause angewendet werden, ist zu beachten, dass ein negatives Schnelltestergebnis nicht unbedingt eine Infektion ausschließt.
    Ein positives Ergebnis gibt aber einen guten Hinweis zum weiteren Vorgehen und sollte je nach eigenem Gesundheitszustand (Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) und Kontakt zu Personen einer Risikogruppe entsprechend abgewogen werden.
  • Die Übertragungswahrscheinlichkeit von Atemwegserregern kann in geschlossenen Räumen durch ein entsprechendes Verhalten reduziert werden, dazu gehört auch regelmäßiges Lüften (Stoßlüften). Menschen mit akuten Atemwegssymptomen sollten eine Maske zum Fremdschutz tragen. Das ist besonders wichtig, wenn sich ein enger Kontakt mit einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt.
  • Ein korrekt getragener Mund-Nase-Schutz/eine Maske kann in Phasen mit starker Viruszirkulation (Grippewelle, COVID-19-Welle, RSV-Erkrankungswelle) in Innenräumen ein zusätzlicher Schutz vor Infektion sein. Insbesondere Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten diese Möglichkeit zum Selbstschutz in Betracht ziehen.
  • Wichtig: Die Impfungen gegen COVID-19, Influenza und Pneumokokken sollten gemäß den Empfehlungen der STIKO aktuell sein.

Stand: 27.10.2023

Was ist der Unterschied zwischen einer Erkältung, COVID-19 und einer Influenza-Erkrankung (Grippe)?

Akute Atemwegsinfektionen werden oft durch unterschiedliche Viren ausgelöst, die anfänglich ähnliche Symptome hervorrufen, aber sehr unterschiedlich verlaufen können.

"Erkältungen", also in der Regel mild verlaufende Atemwegsinfektionen, werden von mehr als 30 verschiedenen Erregern (z.B. Rhino- und humane saisonale Coronaviren, respiratorische Synzytialviren (RSV) oder Parainfluenzaviren) hervorgerufen. Zu den Symptomen zählen Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, seltener auch erhöhte Temperatur oder Fieber. Die Symptome sind Ausdruck der Infektion und damit Reizung oder Schädigung der Atemwegsschleimhäute durch die Viren und der einsetzenden Immunabwehr des Körpers. Sie sind daher nicht sehr spezifisch für bestimmte Atemwegsviren. In Einzelfällen, etwa bei immunsupprimierten Menschen und Kleinkindern, kann jedoch auch eine Infektion mit "Erkältungsviren" zu schweren Komplikationen führen. Gegen die meisten als Erkältungsviren zusammengefassten Erreger gibt es keine Impfung; seit 2023 ist eine Impfung gegen RSV zugelassen. Eine Erkältung wird oft als "grippaler Infekt" bezeichnet, hat mit der echten Grippe (Influenza) jedoch nichts zu tun.

Eine Influenza-Erkrankung (Grippe) wird durch Influenzaviren ausgelöst. Sie kann ganz typisch beginnen mit plötzlich einsetzendem Fieber und deutlichem Krank­heits­ge­fühl, verbunden mit Muskel- und/oder Kopf­schmer­zen und nachfolgendem, trockenen Husten. Sie kann aber auch weniger typisch und ohne Fieber verlaufen und ist dann nicht unterscheidbar vom Krankheitsbild der oben beschriebenen "Erkältungsviren". Jedoch kann vor allem bei älteren, chronisch kranken oder immunsupprimierten Menschen ein scheinbar milder Beginn trotzdem später zu Komplikationen wie beispielsweise einer Lungenentzündung führen und auch tödlich verlaufen. Starke Symptome wie hohes Fieber und schweres Krankheitsgefühl zu Beginn der Erkrankung sind Reaktionen eines aktiven Immunsystems auf die Infektion, sie sind keine guten Hinweise, ob sich die Krankheit im weiteren Verlauf verschlimmert oder nicht oder das Risiko für nachfolgende Komplikationen erhöht ist. Gegen die Grippe kann man sich impfen lassen (siehe FAQ zur Grippeschutzimpfung). Im Erkrankungsfall stehen spezifische antivirale Arzneimittel für die Therapie zur Verfügung.

Bei COVID-19 können wie bei der Grippe anfänglich unterschiedliche Symptome einer akuten Atemwegsinfektion auftreten, die Erkrankungen können ebenfalls unterschiedlich schwer verlaufen. Insbesondere bei älteren und vorerkrankten Menschen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu sehr schweren Verläufen führen. Bei Menschen jeden Alters sind nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 auch Langzeitfolgen ("Long COVID") möglich. Impfstoffe (siehe FAQ zur COVID-19-Impfung) und antivirale Therapien gegen SARS-CoV-2 sind verfügbar.

Es ist nicht möglich, Influenza, COVID-19 und eine Erkältung nur anhand der Symptome zu unterscheiden. Für Ärztinnen und Ärzte ist es daher auch wichtig, zu wissen, welche Viren gerade in der Bevölkerung zirkulieren. Mitten in einer Grippewelle, wenn große Teile der Bevölkerung gleichzeitig erkranken, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient an Grippe erkrankt ist, auch bei milder Symptomatik hoch. Das Gleiche gilt auch für COVID-19, wenn in der Bevölkerung viel SARS-CoV-2 zirkuliert. Informationen zu zirkulierenden Atemwegsviren sind auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) des RKI abrufbar und eine Einordnung und Bewertung wird ganzjährig im ARE-Wochenbericht des RKI publiziert. Für Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe wird bei akuter Atemwegssymptomatik eine Labordiagnostik für SARS-CoV-2 und Influenzaviren empfohlen. Zu Influenza, COVID-19 und RSV stellt das RKI eigene FAQ bereit.

Stand: 18.09.2023

Wann zirkulieren Atemwegserreger besonders stark, und welchen Einfluss hatte die COVID-19-Pandemie?

Generell verbreiten sich Viren, die akute Atemwegserkrankungen auslösen, in der kälteren Jahreszeit besser, u.a. weil man mehr Zeit mit Menschen in Innenräumen verbringt. Innenräume werden aufgrund der niedrigeren Außentemperaturen häufig nicht so gründlich gelüftet und Atemwegserreger können sich in der Raumluft bei Aufenthalt von infektiösen Personen dort anreichern. In Innenräumen ist dann die Übertragungswahrscheinlichkeit deutlich höher. Weitere Faktoren können eine Rolle spielen, beispielsweise die geringere Luftfeuchtigkeit oder die trockeneren (und damit anfälligeren) Schleimhäute der Menschen und eine generell schlechtere Immunabwehr im Spätwinter als im Sommer. Abgesehen von saisonal-bedingt erhöhter Aktivität können Influenzaviren, SARS-CoV-2 und andere Erreger akuter Atemwegserkrankungen aber das ganze Jahr in der Bevölkerung nachgewiesen werden. Im Sommer und im Herbst dominieren aber meist typische Erreger von Erkältungen wie Rhinoviren oder Enteroviren („Sommergrippe“) das Geschehen bei akuten Atemwegsinfektionen.

Die jährliche (saisonale) Grippewelle etwa hat in den vorpandemischen Jahren meist im Januar begonnen und drei bis vier Monate gedauert. Während der COVID-19-Pandemie und den ergriffenen Maßnahmen fiel die Grippewelle 2020/21 und 2021/22 aus, auch die Aktivität anderer Atemwegserreger (oder akuter respiratorischer Erkrankungen, kurz ARE) war deutlich reduziert. In der Saison 2022/23, nach Rücknahme vieler Maßnahmen, lag die ARE-Aktivität bereits im frühen Herbst auf einem hohen Niveau, zunächst verursacht durch SARS-CoV-2. Im Oktober 2022 begann dann eine starke RSV-Welle, gefolgt von einer sehr frühen, ebenfalls starken ersten Grippewelle (verursacht durch Influenza A(H3N2)-Viren), die ihren Höhepunkt bereits Mitte Dezember 2022 hatte und einer leichteren zweiten Grippewelle (verursacht durch Influenza-B-Viren) ab Februar 2023. Insgesamt war in der Saison 2022/23 die ARE-Aktivität durch die Ko-Zirkulation verschiedener Erreger deutlich höher als in den vorpandemischen Saisons und hielt auch über das Frühjahr 2023 hinaus an.

Auch SARS-CoV-2 hat bislang insbesondere im Herbst und Winter starke Erkrankungswellen verursacht. Deshalb ist auch künftig mit einem Anstieg der Fallzahlen in diesen Jahreszeiten zu rechnen. Allerdings war es durch die Rücknahme von Maßnahmen und neu auftretende Sublinien der Omikronvariante auch im Sommer 2022 zu einer hohen Zahl an Infektionen gekommen.

Stand: 18.09.2023

Wie ist die aktuelle Situation in Deutschland?

Das RKI veröffentlicht jeden Mittwoch einen Wochenbericht zur aktuellen Situation akuter respiratorischer Erkrankungen durch Influenzaviren, SARS-CoV-2, RSV, Rhinoviren und verschiedene andere Erkältungserreger (ARE-Wochenbericht) auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) https://influenza.rki.de. Dort sind unter dem Menüpunkt "Diagramme" die Informationen zu Ergebnissen der virologischen Sentinelsurveillance mit Virusnachweisen und Positivenraten verfügbar – beides wird täglich aktualisiert (siehe auch "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?“, ARE-Dashboard). Im Infektionsradar des BMG werden ebenfalls die Daten zu COVID-19, Influenza und RSV-Infektionen und allgemeine Indikatoren zum Infektionsgeschehen, Krankheitsschwere und Belastung des Gesundheitssystems auf einem Dashboard dargestellt. Über die internationale Situation informieren die WHO und das ECDC.

Stand: 21.02.2024

Was ist die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)?

Die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) ist ein Netzwerk von rund 700 Haus- und Kinderarztpraxen, in denen die Ärztinnen und Ärzte zusammen etwa ein Prozent der Bevölkerung versorgen. Sie teilen dem Robert Koch-Institut das ganze Jahr über freiwillig und ehrenamtlich wöchentlich die Zahl der Erstkonsultationen akuter Atemwegserkrankungen in ihrer Praxis mit. Auf dieser Grundlage ermitteln die Experten im RKI die Krankheitslast durch akute Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung –  für Influenza, COVID-19 und durch andere Atemwegserreger verursachte Infektionen. Diese so genannten „AGI-Sentinelpraxen“ bilden das Rückgrat der ARE-Surveillance für den ambulanten Bereich in Deutschland. Interessierte Praxen sind herzlich willkommen, sich zu beteiligen (Informationen dazu unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Sentinel/ARE-Praxis-Sentinel/Sentinelpraxis-werden.html). Auch das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut beteiligt sich mit der virologischen Surveillance an der Arbeitsgemeinschaft Influenza, indem es u.a. Patienten-Nasenabstriche, die jede Woche von rund 150 AGI-Arztpraxen eingesandt werden, auf Erreger analysiert.

Siehe "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?"

Stand: 18.09.2023

Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?

Für die Einschätzung der Aktivität akuter Atemwegsinfektionen (oder akuter respiratorischer Erkrankungen, kurz ARE) sind mehrere Datenquellen erforderlich, die zusammen bewertet werden müssen. Die aktuellen Daten werden in den ARE-Wochenberichten des RKI veröffentlicht. Einige Datenquellen werden täglich aktualisiert (unter dem Menüpunkt Diagramme).

Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz: Nachweise von Influenzaviren, SARS-CoV-2 und (seit Ende Juli 2023) RSV sind meldepflichtig gemäß Infektionsschutzgesetz, d.h. Labore müssen einen Nachweis jeweils an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt ermittelt weitere Informationen zum Patienten, der an einer dieser meldepflichtigen Atemwegsinfektionen erkrankt ist, und übermittelt die Daten dann an die jeweilige Landesgesundheitsbehörde. Von dort gehen die Daten an das Robert Koch-Institut. Nicht jede oder jeder, der Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, geht in eine Arztpraxis und dort wird auch nicht jede/jeder ARE-Patientin getestet. Üblicherweise nehmen Ärztinnen und Ärzte nur bei einem Teil der Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Proben aus den Atemwegen ab und lassen sie in einem Labor testen, wobei davon auszugehen ist, dass seit der COVID-19-Pandemie vermehrt getestet wird. Für die Abschätzung der Krankheitslast sind die Daten aus dem Meldesystem deshalb nur bedingt geeignet, weil sie sehr von der Testhäufigkeit und den Empfehlungen zur Diagnostik auf den jeweiligen Erreger abhängen. Die Informationen in den Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz sind essentiell für die Einleitung von Infektionsschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene und enthalten wichtige Einzelfall-Informationen, zum Beispiel zum Krankheitsverlauf und Impfstatus für eine weitergehende Bewertung auf nationaler Ebene. Auch von Influenza- oder COVID-19-Ausbrüchen mit mehreren Erkrankten, zum Beispiel in Altersheimen oder in Krankenhäusern, erfahren die Gesundheitsämter durch die Meldungen und können dann bei der Eindämmung des Ausbruchs unterstützen.

Krankheitslast/ARE-Aktivität: Um die Krankheitslast auf Bevölkerungsebene zu bestimmen, übermitteln mehrere Hundert Haus- und Kinderarztpraxen dem Robert Koch-Institut wöchentlich die Zahl der Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen – fachliche Bezeichnung: akute respiratorische Erkrankungen, ARE – und als Bezugsgröße die Zahl aller Patienten, die in der jeweiligen Woche die Praxis aufgesucht haben. Damit kann die Krankheitslast durch ARE bestimmt werden (ARE-Aktivität).

ARE-Konsultationsinzidenz: Die beste Messgröße für die ARE-Aktivität im ambulanten Bereich ist die ARE-Konsultationsinzidenz, also die aufgrund der Meldung der Sentinelpraxen auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnete Zahl der Arztbesuche wegen ARE pro 100.000 Einwohner in der jeweiligen Altersgruppe pro Woche. Die Sentinel-Ärztinnen und -Ärzte berichten außerdem über die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Arbeitsunfähigkeiten (oder Pflegebedürftigkeit) aufgrund einer ARE-Diagnose.

Onlineportal GrippeWeb/ARE-Inzidenz: Seit 2011 fragt das RKI über ein Onlineportal die Bevölkerung in ganz Deutschland direkt nach akuten Atemwegserkrankungen, einschließlich grippeähnlichen Symptomen mit Fieber (GrippeWeb, https://grippeweb.bund.de). Je mehr Teilnehmende sich registrieren und die wöchentliche Frage nach einer akuten Atemwegserkrankung beantworten, umso zuverlässiger kann der saisonale Verlauf von Atemwegserkrankungen im Allgemeinen und grippeähnlichen Erkrankungen im Besonderen verfolgt werden. Zudem helfen die Daten, den Anteil der Erkrankten abzuschätzen, die einen Arzt aufsuchen. Die Daten werden wöchentlich veröffentlicht. Die ARE-Inzidenz bei GrippeWeb misst die ARE-Aktivität sogar noch direkter als die ARE-Konsultationsinzidenz, weil sie unabhängig ist vom Konsultationsverhalten in den verschiedenen Altersgruppen. 

Virologische Surveillance: Das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut nimmt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Influenza die Aufgabe der virologischen Surveillance wahr. Etwa 150 Sentinelpraxen senden dem Referenzzentrum überwiegend Nasenabstriche von Patientinnen und Patienten mit typischen Atemwegssymptomen. Das NRZ untersucht die Proben mittels PCR auf eine breite Palette der häufigsten viralen Atemwegserreger. Es ermittelt die Anteile verschiedener Atemwegserreger (darunter Influenzaviren, SARS-CoV-2, RS-Viren, Rhinoviren und humane saisonale Coronaviren) in den Proben. Auch das Erbgut von Viren wird untersucht – so wird zum Beispiel überwacht, wie sich diese Viren genetisch verändern und wie gut Impfstoffe zu den zirkulierenden Viren passen.

Krankenhaussurveillance ICOSARI: Seit 2015 werden am RKI zur Bewertung der Grippewelle und anderer schwer verlaufender akuter Atemwegserkrankungen (seit 2020 auch SARS-CoV-2) zusätzlich Informationen aus inzwischen rund 70 Sentinelkrankenhäusern ausgewertet und in den ARE-Wochenberichten veröffentlicht. Genutzt werden dabei Diagnosen von Patienten mit schweren akuten respiratorischen Infektionen (SARI) im allgemeinen und Diagnosen zu Grippe, COVID-19, und RSV-Infektionen der Atemwege im Besonderen. Die Daten aus den Sentinelkrankenhäusern bilden die Situation und aktuelle Entwicklung schwerer akuter Atemwegserkrankungen bundesweit sehr gut ab. Die Surveillanceergebnisse werden wöchentlich an das ECDC und an die WHO übermittelt.

Abwassersurveillance: Infektionserreger gelangen unter anderem über den Stuhl ins Abwasser und können dort nachgewiesen werden. Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger mit dem Ziel, Entscheidungen für bevölkerungsbezogene Maßnahmen zu treffen, wird als abwasserbasierte Surveillance bezeichnet. Das RKI führt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt das Vorhaben AMELAG (Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung) durch, das neben der Überwachung der SARS-CoV-2-Viruslast im Abwasser auch die Ausweitung auf andere Erreger oder Krankheitsindikatoren anstrebt.

Stand: 18.09.2023

Was sollte man tun, wenn man befürchtet, an Influenza oder COVID-19 erkrankt zu sein?

Bei einer akuten Atemwegserkrankung, der eine Influenza oder COVID-19 zugrunde liegen könnte, sollten vor allem folgende Personengruppen frühzeitig und unabhängig vom Impfstatus eine Ärztin oder einen Arzt ansprechen:

  • Betroffene, die über 60 Jahre oder unter zwei Jahren sind;
  • Chronisch Kranke jeden Alters und Schwangere;
  • Alle, bei denen sich die Symptomatik nicht innerhalb weniger Tage bessert oder sogar nach Besserung wieder verschlechtert.

Idealerweise sollte die Praxis vorher informiert werden. Auf dem Weg zur Praxis sollte enger Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden. Grundsätzlich sollten beim Husten oder Niesen Mund beziehungsweise Nase bedeckt sein. Menschen mit akuten Atemwegssymptomen sollten, wenn sich ein enger Kontakt mit einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt, eine Maske zum Fremdschutz tragen. Es sollten Einmaltaschentücher verwendet werden. Allgemeine Verhaltenshinweise sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abrufbar (www.infektionsschutz.de).

Stand: 18.09.2023

Ist beim Karnevalfeiern das ARE-Risiko erhöht?

Generell kann jeder enge persönliche Kontakt mit einem Erkrankten (selbst bei leichter Symptomatik) zu einer Infektion mit Influenzaviren, SARS-CoV-2 oder anderen Atemwegserregern führen, ob beim Karneval, bei anderen Großveranstaltungen oder dort, wo Menschen in geschlossenen Räumen beisammen sind, sprechen, singen und feiern. Beherzigen sollte man immer - nicht nur im Karneval - die üblichen Empfehlungen zum Infektionsschutz, über die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de informiert. Menschen mit Grundkrankheiten, Schwangere und über 60 Jahre alte Personen sollten bei Bedarf mit ihrem Arzt sprechen, sie sollten auf jeden Fall entsprechend der STIKO-Empfehlungen geimpft sein. Für die Einschätzung der Gesundheitssituation vor Ort und die Bewertung etwaiger Gesundheitsrisiken bei Veranstaltungen sind die Gesundheitsämter zuständig.

Stand: 18.09.2023

Wo sind spezifische Informationen zu Influenza, COVID-19 und RSV zu finden?

Zu Influenza, COVID-19 und RSV stellt das RKI eigene FAQ bereit.

Informationen für die Allgemeinbevölkerung sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abrufbar (www.infektionsschutz.de).

Stand: 18.09.2023

Stand: 27.10.2023

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.