Die Feststellung einer akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2 erfolgt mittels direktem Erregernachweis. Ausführliche Angaben finden sich in den Hinweisen des RKI zur Testung auf SARS-CoV-2.
PCR-Test: Das Virusgenom wird über hoch-sensitive, molekulare Testsysteme nachgewiesen (real-time PCR). Die reine Testzeit beträgt etwa 4 bis 5 Stunden. Die Zeit zwischen Probenentnahme und Ergebnismitteilung kann ein bis zwei Tage betragen, je nach Probenaufkommen oder am Wochenende kann die Ergebnismitteilung länger dauern. Für die zeitkritische Testung stehen besondere Testsysteme vor Ort zur Verfügung (s. (NAT) POCTs).
In der frühen Phase der Infektion sind Abstriche aus den oberen Atemwegen als Probenmaterial besonders geeignet (Rachenabstriche bzw. Nasopharyngealabstriche). In späteren Phasen können außerdem Sekrete aus den unteren Atemwegen (z.B. Sputumproben) zur Untersuchung genutzt werden. Der Nachweis des Virusgenoms im Rahmen einer akuten Infektion gelingt auch, wenn das Virus selbst nicht mehr infektiös ist.
(NAT) POCTs: Molekulardiagnostische Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 stehen auch im point-of-care-test-(POCT-)Format zur Verfügung. Methodisch basieren solche POCTs zum Nukleinsäurenachweis z. B. auf der PCR-, der NEAR- (nicking enzyme amplification reaction) oder der LAMP- (loop-mediated isothermal amplification) Technologie. Sensitivität und Spezifität variieren dabei und sind häufig, aber nicht immer mit der laborgestützten PCR-Diagnostik vergleichbar.
Antigen-Test: Antigen-Tests basieren auf dem Nachweis von viralem Protein in respiratorischen Probenmaterialien. Kommerziell verfügbare Antigen-Tests sind je nach Aufbau für den Einsatz vor Ort (Antigen-Schnelltest, sogenannter point of care test (POCT), Einzeltest), als Labortest für die Untersuchung größerer Probenmengen oder als Selbsttest (Anwendung durch Laien) verfügbar. Antigentests können bei Erfüllung definierter Anforderungen dort eine sinnvolle Ergänzung der (PCR-) Testkapazitäten darstellen, wo in der akuten Phase der Infektion schnell (vor Ort, POCT) eine erste (Vor-)Entscheidung über das mögliche Vorliegen einer übertragungsrelevanten Infektion bei einer Person gefällt werden soll. Informationen zur Bewertung der Ergebnisse aus Antigen-Tests sind zu finden in den Hinweisen zur Testung von Patienten auf Infektion mit SARS-CoV-2. Eine Übersicht über Anforderungen sowie eine Liste von Antigen-Tests sind in der gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests (Profitests, Point-of-Care (POC)-Tests) des Gesundheitssicherheits-ausschusses der Europäischen Union (Common RAT List des HSC) aufgenommen worden und auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts verlinkt.
Zur Anwendung von Antigentests siehe auch "Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zu beachten?" und den Flyer und die Grafik "Wie gut ist ein Antigentest-Resultat?".
Virusanzucht: Für Forschungszwecke, etwa zur genauen Charakterisierung der Viren, spielt die Virusanzucht aus Patientenmaterialien in Zellkultursystemen eine große Rolle. Sie kann auch zur Einschätzung der noch vorhandenen Infektiosität des von einem Patienten ausgeschiedenen Virusmaterials herangezogen werden kann. Die Virusanzucht setzt sowohl eine besondere Expertise als auch dafür ausgelegte Labore voraus (in Deutschland ein Labor der Sicherheitsstufe 3).
Indirekte Nachweise einer Infektion erfassen nicht den Erreger selbst, sondern die Reaktion des Körpers auf die Infektion (z.B. Bildung von Antikörpern, Entzündungsreaktionen):
Antikörper-Test: Ein Test auf SARS-CoV-2-spezifische Antikörper im Blut/Serum ist insbesondere für epidemiologische Fragestellungen zur Klärung der Verbreitung des Virus sinnvoll. Zwischen Beginn der Symptomatik und der Nachweisbarkeit spezifischer Antikörper vergehen ca. ein bis zwei Wochen (in Einzelfällen auch mehr). SARS-CoV-2-spezifische Antikörper können sowohl während der akuten Infektionsphase als auch nach Abklingen von Symptomen bzw. Eliminierung des Virus aus dem Körper nachgewiesen werden. Antikörpertests sind daher zur Feststellung einer aktuellen Infektion nicht geeignet, können aber die Diagnostik ergänzen, insbesondere, wenn zwei aufeinanderfolgende Blutproben untersucht werden und Antikörperverläufe (IgM, IgA, IgG) analysiert werden. Bei negativer PCR und fortbestehendem klinischem Verdacht kann der Nachweis einer Serokonversion für die Feststellung einer stattgefundenen Infektion hilfreich sein.
Tests zur Detektion einer Infektion mit SARS-CoV-2 sowie zum Nachweis von Antikörpern gehören zu den sog. In-vitro-Diagnostika (IVD). Das erstmalige Inverkehrbringen von IVD auf dem deutschen Markt ist nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) anzeigepflichtig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) betreibt dafür die Datenbank "In-vitro-Diagnostika-Anzeigen (MPIVDA)", in welcher auch Daten von Corona-Tests erfasst werden.
Stand: 25.01.2023