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Häufig gestellte Fragen zu Schmuck sowie Piercings und Tattoos

Warum ist das Tragen von Uhren und Schmuck durch Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht zulässig?

Durch das Tragen von Unterarmschmuck und Armbanduhren sind die Voraussetzungen für die hygienische Händedesinfektion nicht erfüllt, welche eine der grundlegenden Maßnahmen der Basishygiene darstellt. In der KRINKO-Empfehlung "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens" heißt es hierzu:

"[…] Schmuckstücke an Händen und Unterarmen behindern die sachgerechte Händehygiene und können dadurch zu einem Erregerreservoir werden […]. Bei Intensivpflegepersonal korrelierte die Anzahl von Gram-negativen Erregern und S. aureus mit der Anzahl getragener Ringe […]. Beim Tragen von Ringen war auf den Händen für Enterobacteriaceae und Nonfermenter eine erhöhte Trägerrate, allerdings keine erhöhte Transmissionsrate nachweisbar […]. Aber auch wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Ringen nicht zulässig […]. Schließlich führt das Tragen von Ringen zu erhöhter Perforationshäufigkeit von medizinischen Einmalhandschuhen (untersucht für OP-Handschuhe) […]"

Im Wortlaut lautet die daraus abgeleitete Empfehlung:
[Die Kommission empfiehlt:]

"In allen Bereichen, in denen eine Händedesinfektion durchgeführt wird, dürfen an Händen und Unterarmen keine Ringe, Armbänder, Armbanduhren oder Piercings (z.B. Dermal Anchor) getragen werden [Kat. IB/ IV].
Sofern Ringdosimeter außerhalb von OP-Einheiten getragen werden müssen, sind diese nach jedem Patienten abzulegen und erst nach erfolgter Desinfektion wieder anzulegen [Kat. II]."

Auf der RKI-Internetseite zu Händehygiene finden Sie weitere Informationen und externe Ressourcen.

Des Weiteren sind für das Tragen von Schmuck auch Aspekte des Arbeitsschutzes zu beachten. Die TRBA 250 "Arbeit mit Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" äußert sich hierzu in Abschnitt "4.1.7 Schmuck und Fingernägel" [1].

Darüber hinaus können große exponierte Schmuckstücke auch zu einer Eigengefährdung führen, da diese ggf. von verwirrten oder dementen Patienten ergriffen und herausgerissen werden können. Die DGKH äußert sich dementsprechend in einem Konsensuspapier von 2010 [2].

Literatur:

[1] TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. GMBl 2014(10-11):206, letzte Änderung vom: 2.5.2018

[2] Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) (2010) Empfehlung: Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen (zugegriffen: 06.12.2018)

Stand: 06.12.2018

Dürfen Beschäftigte im Gesundheitswesen Piercings tragen oder tätowiert sein?

Die Frage, ob aus infektionspräventiver Sicht Gründe dagegen sprechen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen Piercings, insbesondere der Lippen, der Zunge und der Augenbrauen tragen, wird z.T. kontrovers diskutiert. Auch an großen, während der Arbeit sichtbaren Tattoos wird mancherorts Anstoß genommen.

Bei der Betrachtung dieser Frage sollte zwischen den Aspekten der ästhetischen Präferenz und der Infektionsprävention und Patientenschutz klar getrennt werden.

Von einem reizlosen Piercing oder Tattoo gehen im Stations- oder Praxisalltag keine besonderen Infektionsgefahren aus.

Allerdings sind beim medizinischen Personal Piercings im Hand- und Unterarmbereich ebenso wie das Tragen von Ringen, Armbändern und Schmuck verboten, da sie die korrekte Durchführung der Händehygiene verhindern [2]. Auch ist zu beachten, dass große Piercings eine Eigengefährdung darstellen können, da diese von Patienten ergriffen und abgerissen werden könnten [1].

Im Falle eines infizierten Piercings bzw. einer infizierten Tätowierung (dies kann bei einer frisch gestochenen Tätowierung der Fall sein [3]) bei medizinischem Personal sollte dies dem Vorgesetzten und der/dem Betriebsärztin/-arzt gemeldet werden, damit geprüft werden kann, ob bzw. inwieweit die Ausübung der Tätigkeit unter dem Aspekt der Patientensicherheit möglich ist. Wie auch bei anderen Hautinfektionen kann es hier theoretisch zur Übertragung von Infektionserregern vom Pflegepersonal auf Patientinnen und Patienten kommen [4].

Literatur:
[1] Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) (2010) Empfehlung: Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen (zugegriffen: 06.12.2018)

[2] Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) (2016): Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsbl 59(09):1189-1220

[3] Handrick W, Berthold F, Müller H, Rolle U, Nenoff P (2003) Infektionen durch Piercing und Tattoos - eine Übersicht. Der Mikrobiologe 13(3):95-100

[4] Berthelot P, Grattard F, Fascia P et al. (2003) Implication of a healthcare worker with chronic skin disease in the transmission of an epidemic strain of methicillin-resistant Staphylococcus aureus in a pediatric intensive care unit. Infect Control Hosp Epidemiol 24(4):299-300

Stand: 06.12.2018

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