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Wie steht es mit der Anwendung von medizinischem Nagellack bei krankhaft veränderten Fingernägeln?

Zu dieser Frage hat sich die Kommission für Krankenhaus­hygiene und Infektions­prävention (KRINKO) in der aktuellen und erweiterten Empfehlung "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheits­wesens" wie folgt geäußert: "Im Fall dermatologisch begründbarer Nagel­behandlungen sind die hiermit verbundenen Risiken in Absprache zwischen Betriebsarzt bzw. Dermatologen und Krankenhaus­hygieniker abzuwägen."

Dahinter steht die Überlegung, dass krankhaft veränderte Fingernägel häufig spröde und rissig sind, also per se stärker mit Krankheits­erregern besiedelt sind als gesunde Nägel. Die Anwendung von Hände­desinfektions­mitteln kann dort schmerzhaft oder ihre Wirkung nicht an allen Bereichen des Fingernagels voll entfalten. Medizinischer Nagellack als Therapie soll aber zu einer Sanierung des Befundes führen. All diese Fakten zusammen­genommen machen deutlich, dass gerade zu dieser Frage eine abschließende Empfehlung praktisch nicht möglich und eine Einzelfall­entscheidung erforderlich ist. 

Literatur: 

  1. KRINKO (2016): Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsblatt 9/2016
  2. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (2010): Schmuck, Piercing und künstliche Fingernägel in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen

Stand: 04.01.2018

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