"Viele Diabetiker führen vor der subkutanen Insulininjektion keine alkoholische Hautdesinfektion durch. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht hierbei erfahrungsgemäß nicht. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, dass ein Diabetiker bei sich selbst auf die Hautdesinfektion verzichtet. Voraussetzung ist jedoch eine einwandfreie Körperhygiene. Am besten sollte die Insulininjektion oder das Anlegen einer Pumpennadel nach der morgendlichen Dusche erfolgen. Bei Insulininjektionen im Laufe des Tages muss ggfs. die Injektionsstelle nochmals gereinigt und getrocknet werden.
In der Arztpraxis, im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege müssen jedoch andere Aspekte berücksichtigt werden. Bei bettlägerigen Patienten ist die Körperhygiene weniger verlässlich durchführbar. Im Krankenhaus können nosokomiale Infektionserreger vorkommen, die beispielsweise Intensivpatienten innerhalb kürzester Zeit besiedeln. Oft handelt es sich auch um Patienten in instabiler Stoffwechselsituation oder mit anderen, zusätzlichen Erkrankungen, welche die Infektabwehr beeinträchtigen. In medizinischen Einrichtungen und in der Altenpflege sollten daher eine alkoholische Hautdesinfektion vor jeder Insulininjektion vorgenommen werden. [...]
Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Hautdesinfektionsmittel vollständig abgetrocknet ist, bevor die Insulininjektion vorgenommen wird, da es durch Eintrag von Alkoholresten in das Subkutangewebe bei noch nicht vollständig abgetrocknetem Desinfektionsmittel zu einer aseptischen Entzündung mit nachfolgendem Risiko einer Gewebsverhärtung kommen kann. […].“
(aus Trautmann M; Hautdesinfektion vor der Insulinapplikation. Hygiene und Medizin 31(2006):239-240) Gesetzliche Vorgaben zur Hautantiseptik (Hautdesinfektion) vor Injektionen sind teilweise in Hygiene- und Infektionspräventionsverordnungen der Bundesländer enthalten.
Im Leitfaden zur Injektion bei Diabetes mellitus (2016) vom Verband Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) heißt es „[…] Außer im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen ist eine Desinfektion der Injektionsstelle üblicherweise nicht erforderlich […].“ In einem Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) (2010) wird dagegen aufgeführt: […] „Für Injektion durch den Patienten selbst gibt es keine Richtlinien oder gesetzliche Grundlagen bezüglich der Hautantiseptik, wird aber von uns auch hier empfohlen. […].“
Weitere Informationen für Injektionen und Punktionen durch medizinisches Personal sind der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011) und dem assoziierten Kommentar von 2021 zu dieser Empfehlung zu entnehmen.
Stand: 10.06.2024