Für die Grundimmunisierung von Säuglingen unter 2 Jahren sollten aufgrund der Unreife des Immunsystems ausschließlich Konjugat-Impfstoffe verwendet werden. Die im Säuglingsalter empfohlenen Konjugat-Impfstoffe (Prevenar13 und Vaxneuvance) bauen gegen 13 bzw. 15 der insgesamt über 100 bekannten Pneumokokken-Serotypen einen wirksamen und langanhaltenden Impfschutz auf. Alle Säuglinge sollen zur Grundimmunisierung 3 Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten erhalten (2+1 Schema). Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) erhalten zusätzlich eine Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten (3+1 Schema).
Seit März 2024 ist Prevenar 20 (ehemals Apexxnar) für Säuglinge ab dem Alter von 6 Wochen im 3+1 Impfschema zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin die Verwendung von Prevenar 13 oder Vaxneuvance aufgrund der besseren Immunogenität und der Möglichkeit der Verimpfung im 2+1 Schema.
Für gesunde Menschen wird eine Wiederholungsimpfung nach erfolgter Grundimmunisierung im Säuglingsalter nicht empfohlen, da das Risiko für eine schwere Pneumokokkenerkrankung nach dem Alter von 2 Jahren sehr gering ist.
Kinder und Jugendliche im Alter von 2-17 Jahren mit chronischen Krankheiten erhalten eine sequenzielle Impfung, die mit einem Konjugat-Impfstoff eingeleitet und nach 6-12 Monaten mit Pneumovax 23 (PPSV23) komplettiert wird (vollständige Liste der Indikationen/ Grunderkrankungen findet sich in Tabelle 2 der STIKO-Empfehlungen). Auffrischimpfungen mit PPSV23 sind anschließend alle 6 Jahre empfohlen. Nach vollständiger sequentieller Impfung im Kindesalter ist bei weiterhin bestehender Indikation im Erwachsenenalter eine Impfung mit Prevenar 20 im Abstand von 6 Jahren zur letzten PPSV23-Impfung möglich.
Personen im Alter ab 18 Jahren mit chronischen Krankheiten haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Pneumokokken-Infektion und sollten eine Pneumokokken-Impfung mit PCV20 (Prevenar 20) erhalten (vollständige Liste der Indikationen/ Grunderkrankungen findet sich in Tabelle 2 der STIKO-Empfehlungen). Erwachsene Personen mit Grunderkrankungen, die in der Vergangenheit bereits eine sequentielle Impfung erhalten haben (z.B. PCV13 + PPSV23), sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 (Prevenar 20) erhalten. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 (Prevenar 20) erfolgen. Für Personen ≥ 18 Jahre mit entsprechender Indikation, deren sequentielle Impfung bereits mit PCV13 begonnen, bisher jedoch nicht mit PPSV23 abgeschlossen wurde, empfiehlt die STIKO eine Impfung mit PCV20 in einem Mindestabstand von einem Jahr.
Erwachsene Personen mit Grunderkrankungen, die lediglich eine Impfung mit PPSV23 erhalten haben, können in einem Mindestabstand von einem Jahr eine Impfung mit PCV20 erhalten.
Für die Standardimpfung von Personen ab dem Alter von 60 Jahren wird ebenfalls die Verwendung des 20-valenten Konjugat-Impfstoffes (PCV20, Prevenar 20) empfohlen. Dieser kann einen Schutz gegen jene Serotypen vermitteln, die bei Senioren die größte Rolle spielen. Personen ≥ 60 Jahre, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von sechs Jahren zur erfolgten PPSV23-Impfung erhalten. Bei Personen ab 60 Jahren, die trotz anderslautender STIKO Empfehlung, mit PCV13 geimpft wurden, kann in einem Mindestabstand von einem Jahr PCV20 geimpft werden. Die Kostenübernahme muss individuell mit der Krankenkasse geklärt werden.
Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor und können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die STIKO wird sich zu gegebener Zeit erneut mit diesem Thema beschäftigen.
Stand: 16.07.2024