Generell wird von der STIKO eine einmalige Impfung gegen Masern für alle Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und bei denen keine oder nur eine einmalige Impfung in der Kindheit gegen Masern dokumentiert wurde oder deren Impfstatus unklar ist. Es sollte vorzugsweise MMR-Impfstoff verwendet werden.
Allen nach 1970 geborenen Personen, die beruflich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, empfiehlt die STIKO eine zweimalige Impfung gegen Masern. Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden.
Die berufliche Indikation betrifft folgende Tätigkeitsbereiche:
- Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 (3) Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI)
- Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG)
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Fach-, Berufs- und Hochschulen
Damit werden nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch Dritte geschützt, wie zum Beispiel besonders gefährdete Patienten oder die in den Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten.
Medizinische Einrichtungen sind nach § 23 (3) IfSG Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere (http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html).
Gemeinschaftseinrichtungen sind nach § 33 IfSG Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, insbesondere Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.
Die ausführliche wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-)Impfung kann im Epidemiologischen Bulletin nachgelesen werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/02_20.pdf
Informationen zum Masernschutzgesetz, das seit dem 01. März 2020 gilt, finden sich unter: https://www.masernschutz.de
Stand: 04.11.2021