Saisonale Influenzaimpfung: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Stand: 5.4.2018
Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenzaimpfung
- für alle Personen ab 60 Jahre,
- für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon (siehe "Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen?"),
- für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) sowie
- für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personengruppen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierter Wirksamkeit der Influenza-Impfung gibt, wie z.B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal) und
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Ebenso geimpft werden sollten Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln (die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden).
Stand: 10.10.2016
Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen?
Aktualisierte Daten zur saisonalen Influenza sowie während der Influenzapandemie 2009 gewonnene Erfahrungen zeigen, dass Schwangere bei einer Influenzainfektion ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit 2010 die saisonale Influenzaimpfung für alle Frauen, die während der Influenzasaison im Winter schwanger sind. Das erhöhte Komplikationsrisiko von Schwangeren hängt mit verschiedenen physiologischen und immunologischen Veränderungen zusammen, die während einer Schwangerschaft im Körper ablaufen. Diese Veränderungen können schwangere Frauen für virale Erreger wie das Influenzavirus empfänglicher machen und schwere Krankheitsverläufe begünstigen. Auch Neugeborene profitieren von der Impfung ihrer Mütter: über die Plazenta werden Antikörper von der Mutter an das Kind weitergegeben, die ihm einen Schutz gegen Influenza in den ersten Monaten nach der Geburt verleihen.
Da es sich bei den in Deutschland zugelassenen Influenzaimpfstoffen für Erwachsene um Totimpfstoffe handelt, ist eine Impfung grundsätzlich in jedem Stadium der Schwangerschaft unbedenklich. Für gesunde Schwangere empfiehlt die STIKO die Impfung dennoch erst ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Damit soll verhindert werden, dass die im 1. Schwangerschaftsdrittel häufiger auftretenden Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Verbindung gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Schwangere Frauen, bei denen auch aufgrund einer chronischen Grunderkrankung eine zusätzliche Indikation zur Influenzaimpfung besteht, sollten unabhängig vom Schwangerschaftsstadium geimpft werden. Die Sicherheit der Impfstoffe wurde sowohl für Schwangere als auch für Ungeborene bestätigt. Es wurde in Studien keine erhöhte Zahl von schweren Reaktionen aufgrund einer Grippeimpfung festgestellt. Weder war die Anzahl der Frühgeburten oder Kaiserschnitte erhöht, noch gab es Unterschiede im Gesundheitszustand der Säuglinge nach der Geburt.
Stand: 11.09.2017
Warum sollten Personen mit Grundkrankheiten gegen Influenza geimpft werden?
Personen mit Grundkrankheiten haben ein erhöhtes Risiko, schwere oder tödliche Krankheitsverläufe einer Influenzainfektion zu entwickeln. Besonders gefährdet sind dabei Personen, die eine Überempfindlichkeit der Atemwege oder eine eingeschränkte Lungenfunktion haben (z.B. Personen mit Asthma, chronischer Bronchitis, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung), Personen mit einer chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenkrankheit, Personen mit Diabetes oder einer anderen Stoffwechselkrankheit, Personen mit einer neurologischen oder neuromuskulären Grundkrankheit oder einem eingeschränkten Immunsystem durch eine zugrundeliegende Erkrankung oder Medikamenteneinnahme (beispielsweise hochdosiertes Kortison, Chemotherapie bei Krebserkrankungen). Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit solchen chronischen Grundkrankheiten sollten daher gegen Influenza geimpft werden.
Stand: 07.09.2012
Warum ist die Impfung des medizinischen Personals gegen Influenza wichtig?
Medizinisches Personal stellt eine mögliche Infektionsquelle für die von ihm betreuten Patienten dar. Dabei handelt es sich oft um Patienten, die wegen bestehender Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko haben, eine schwere, eventuell tödliche Verlaufsform der Influenza zu entwickeln. Die Impfung des medizinischen Personals folgt daher dem ethischen Gebot, Patienten nicht zu schaden. Gleichzeitig dient die Impfung dem persönlichen Schutz des medizinischen Personals, das mit Influenzakranken in Kontakt kommen könnte.
Stand: 11.09.2017
Sollten Asylsuchende in Gemeinschaftseinrichtungen gegen Influenza geimpft werden?
In Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sollte erwogen werden, allen Bewohnern – Erwachsenen und Kindern – eine Impfung gegen saisonale Influenza anzubieten, nicht nur Risikogruppen. Zum einen erscheint die Identifizierung von Risikogruppen aufgrund von Sprachbarrieren schwierig; zum anderen besteht in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende aufgrund des engen Zusammenlebens ein im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung erhöhtes Risiko für Influenzaausbrüche, die dann auch nur schwer kontrolliert werden können. Entsprechend den STIKO-Empfehlungen können Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren mit einem Totimpfstoff oder mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (als Nasenspray) geimpft werden, sofern keine Kontraindikation besteht (s. Fachinformation). Säuglinge und Kleinkinder zwischen 6 Monaten und 2 Jahren sowie Erwachsene (inklusive Schwangere) dürfen nur mit einem Totimpfstoff geimpft werden.
Stand: 11.09.2017
Warum wird gesunden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unter 60 Jahren nicht ausdrücklich eine Impfung gegen Influenza empfohlen?
Die saisonale Influenzaimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für gesunde Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter 60 Jahren nicht explizit empfohlen (außer in der Schwangerschaft und bei beruflicher Indikation). Eine Erkrankung an Influenza in diesen Bevölkerungsgruppen verläuft in der Regel ohne schwerwiegende Komplikationen. Die STIKO-Empfehlungen der Influenzaimpfung für bestimmte Personengruppen (siehe „Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?“) bedeutet jedoch nicht, dass die STIKO von einer Influenzaimpfung anderer Personen ausdrücklich abrät. Jeder, der sich impfen lassen möchte, sollte dies mit seinem Arzt besprechen. Auch bieten viele Arbeitgeber ihren Angestellten die Influenzaimpfung an, um Grippeerkrankungen und dem damit verbundenen Arbeitsausfall vorzubeugen.
Es sei an dieser Stelle nochmals betont, dass Personen mit bestimmten chronischen Krankheiten (siehe „Warum sollten Personen mit Grundkrankheiten gegen Influenza geimpft werden?") im Falle einer Influenzaerkrankung ein erhöhtes Komplikationsrisiko haben und sich deshalb unabhängig vom Lebensalter unbedingt gegen Influenza impfen lassen sollten.
Stand: 27.08.2013
Wann ist der richtige Impfzeitpunkt?
Die jährliche Influenzawelle hat in Deutschland in den vergangenen Jahren meist nach der Jahreswende begonnen (mit Ausnahme der Pandemie 2009). Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich bereits in den Monaten Oktober oder November impfen zu lassen. Selbst zu Beginn und im Verlauf der Grippewelle kann es noch sinnvoll sein, eine versäumte Impfung nachzuholen. Schließlich ist nie genau vorherzusagen, wie lange eine Influenzawelle andauern wird. In einigen Saisons wurde zum Beispiel nach einer Influenza A-Welle noch eine nachfolgende Influenza B-Welle beobachtet.
Wer zu einer der Zielgruppen gehört, für die die Ständige Impfkommission die Influenzaimpfung empfiehlt, sollte sich jedes Jahr impfen lassen. Zum einen wird die Impfstoffzusammensetzung an die jeweils erwarteten Influenzavirustypen angepasst, zum anderen hält die Schutzwirkung der Impfung vermutlich nur eine Saison an.
Stand: 11.09.2017
Wie viele Menschen lassen sich gegen die saisonale Influenza impfen?
In Deutschland werden Impfungen nicht zentral zum Beispiel in Form eines Impfregisters dokumentiert. Zur Bestimmung von Impfquoten gegen die saisonale Influenza werden deshalb Daten aus telefonischen Befragungen, Abrechnungsdaten und Haushaltsbefragungen herangezogen.
Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen, dass sich in der Saison 2016/17 nur knapp 35% der Personen ab 60 Jahre impfen ließen (Rieck et al., Epid Bull 1/2018). In den Saisons 2008/09 und 2009/10 war in Deutschland noch knapp die Hälfte aller Menschen dieser Altersgruppe gegen Influenza geimpft. Danach gingen die Zahlen zurück. Seit der Saison 2012/13 scheinen die Impfquoten auf einem Niveau zu stagnieren – bei gut einem Drittel aller Menschen über 60. Auf Ebene der Bundesländer ist die Spannweite jedoch groß: 2016/17 ließen sich in Baden-Württemberg beispielsweise nur 19,2 % der Älteren impfen, in Sachsen-Anhalt waren es 55,2 %.
Nach einer in 2012 bis 2014 durchgeführten Studie lag der Anteil geimpfter Frauen, die während der Influenzasaison im Winter schwanger waren, bei 11% (Bödeker B et al., BMC Public Health 2015; 15:1308). Diese Angaben decken sich mit Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen, nach denen in 2010 10% und 2014 11% der Schwangeren gegen Influenza geimpft waren (Bätzing-Feigenbaum J et al., Versorgungsatlas-Bericht 06/2017).
In einer 2010 durchgeführten Studie unter niedergelassenen Ärzten sagten 61%, dass sie sich regelmäßig gegen saisonale Influenza impfen lassen (Boehmer M et al. im Gesundheitswesen 2014). Im Rahmen einer Befragung an zwei Universitätskliniken gaben 56% der Ärzte und Ärztinnen, 35% des Pflegepersonals und 27% der therapeutischen Berufe an, in der Saison 2015/16 gegen Influenza geimpft worden zu sein (Epid Bull 47/2016).
Insgesamt sind die Impfquoten in den empfohlenen Zielgruppen in Deutschland weiterhin als zu niedrig einzustufen. Dies gilt im besonderen Maße für medizinisches Personal und Schwangere. Zielvorgaben der Europäischen Union, wonach schon bis 2015 eine Impfquote von 75% bei älteren Personen vorgesehen war, werden in Deutschland bisher nicht annähernd erreicht.
Stand: 13.03.2018
Wie wird die Zusammensetzung des Influenza-Impfstoffs bestimmt?
Es gibt viele verschiedene Subtypen von Influenzaviren. Die saisonale Influenza wird derzeit von A(H1N1)-, A(H3N2)- und zwei Gruppen von Influenza-B-Viren (Victoria- und Yamagata-Linie) verursacht. Von diesen wiederum zirkulieren weltweit viele verschiedene Varianten. Der saisonale Influenza-Impfstoff enthält Bestandteile der Virus-Varianten, die für die kommende Saison erwartet werden. Referenzlaboratorien auf der ganzen Welt – in Deutschland das am Robert Koch-Institut angesiedelte Nationale Referenzzentrum für Influenza – untersuchen daher kontinuierlich die zirkulierenden Influenzaviren und übermitteln ihre Ergebnisse an die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auf Grundlage dieser Daten legt die WHO die Zusammensetzung für den Impfstoff jedes Jahr aufs Neue fest. Trivalente Impfstoffe sind gegen die Virus-Typen A(H1N1), A(H3N2) und eine der beiden B-Linien gerichtet, quadrivalente Impfstoffe zusätzlich gegen die andere B-Linie, siehe auch die Frage "Warum empfiehlt die STIKO die Verwendung eines Vierfachimpfstoffs?". Für die Nordhalbkugel geschieht das in der Regel im Februar, Monate vor der kommenden Grippesaison, damit die Hersteller genug Zeit haben, ausreichend Impfstoff bis zum Beginn der Impfsaison im Herbst zu produzieren.
Grippeviren sind jedoch sehr wandelbar. Ihr Erbgut verändert sich ständig. Es ist möglich, dass sich in der Zwischenzeit andere Influenzavarianten durchgesetzt haben, so dass einer oder mehrere der empfohlenen Impfstämme nicht gut passen. Die Schutzwirkung des Impfstoffs kann sich auch im Laufe einer Grippesaison verändern, wenn sich zirkulierende Viren oder die Anteile der einzelnen Virus(sub)typen im Verlauf der Saison ändern.
Stand: 11.09.2017
Wie ist der diesjährige Influenza-Impfstoff zusammengesetzt?
Die WHO empfiehlt für die Saison 2017/18 eine gegenüber der Saison 2016/17 bei der A(H1N1)-Komponente veränderte Zusammensetzung des Impfstoffes. Trivalente Influenzaimpfstoffe sollen Antigene folgender Influenzaviren enthalten:
- A/Michigan/45/2015 (H1N1) pdm 09-ähnlicher Stamm
- A/Hong Kong/4801/2014 (H3N2)-ähnlicher Stamm
- B/Brisbane/60/2008-ähnlicher Stamm (Victoria-Linie)
Für quadrivalente Impfstoffe werden die Antigene der oben genannten Viren sowie eine Variante von B/Phuket/3073/2013 (Yamagata-Linie) empfohlen (siehe "Warum empfiehlt die STIKO die Verwendung eines Vierfachimpfstoffs?").
In Deutschland sind Influenzaimpfstoffe zahlreicher Hersteller erhältlich. Alle Impfstoffe enthalten die von der WHO festgelegten Antigene. Bis auf wenige Ausnahmen enthalten die Impfstoffe keine Wirkverstärker (Adjuvanzien) (siehe "Sollten ältere Menschen grundsätzlich einen adjuvantierten saisonalen Impfstoff gegen Influenza erhalten?"). Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI) zu Grippeimpfstoffen sind abrufbar unter www.pei.de/influenza-impfstoffe.
Stand: 11.09.2017
Warum empfiehlt die STIKO die Verwendung eines Vierfachimpfstoffs?
Bis zur Saison 2012/13 gab es ausschließlich trivalente saisonale Influenzaimpfstoffe, die Bestandteile von zwei Subtypen des Influenza A-Virus und eines B-Virus enthalten. Seit der Saison 2013/14 sind auch quadrivalente Impfstoffe in Deutschland verfügbar, die zusätzlich Bestandteile eines Virus der zweiten B-Virus-Linie enthalten. Neben der Influenza A stellt auch die Influenza B in einzelnen Saisons eine bedeutende Krankheitslast in der Bevölkerung dar, wobei nie mit Sicherheit vorhergesagt werden kann, welche Virustypen bzw. -subtypen in welchem Ausmaß in der anstehenden Saison zirkulieren werden.
Quadrivalente Influenzaimpfstoffe bieten in Saisons, in denen Influenzaviren der nicht in trivalenten Impfstoffen enthaltenen Influenza B-Viruslinie [ko-]zirkulieren, einen besseren Schutz vor einer Influenzaerkrankung als trivalente Impfstoffe. Die STIKO hat deshalb auf ihrer Sitzung im November 2017 beschlossen, die Impfung gegen saisonale Influenza generell mit einem quadrivalenten Influenzaimpfstoff zu empfehlen. Eine ausführliche wissenschaftliche Begründung für diese Entscheidung ist am 11. Januar 2018 im Epidemiologischen Bulletin 2/2018 publiziert worden. Mit dieser Publikation ist die Empfehlung der STIKO offiziell in Kraft getreten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. April 2018 beschlossen, dass die Grippeschutzimpfung in der nächsten Impfsaison mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen soll (Pressemitteilung 12/2018). Die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA bestimmt, welche Impfungen Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Stand: 05.04.2018
Sollen Personen, die in dieser Saison schon mit trivalentem Influenzaimpfstoff geimpft wurden, mit quadrivalentem Impfstoff nachgeimpft werden?
Der zusätzliche Nutzen des quadrivalenten Influenzaimpfstoffs (QIV) für bereits mit trivalentem Impfstoff (TIV) Geimpfte hängt in erster Linie davon ab, in welchem Ausmaß Influenzaviren der in TIV nicht enthaltenen B-Viruslinie in der Saison zirkulieren. Bislang zirkulieren in der aktuellen Saison (2017/2018) in Deutschland in erheblichem Ausmaß Influenzaviren der nicht in TIV enthaltenen B-Linie (siehe Daten der Arbeitsgemeinschaft Influenza https://influenza.rki.de/).
Für Personen, die in der laufenden Influenza-Saison bereits mit TIV geimpft wurden, wird eine Nachimpfung mit QIV dennoch nicht generell empfohlen. Es liegen keine Daten dazu vor, ob es nach einer Nachimpfung mit einem zweiten Influenzaimpfstoff vermehrt zu Impfreaktionen kommt und ob ein Mindestabstand zu einer vorausgegangenen TIV-Impfung für eine Nachimpfung mit QIV einzuhalten ist.
Bei Hochrisikopatienten muss individuell über eine Nachimpfung mit QIV entschieden werden. Ob es sich im speziellen Fall um einen Hochrisikopatienten handelt, unterliegt der individuellen Einschätzung des Arztes. Mögliche Parameter sind besonders schwer verlaufende oder multiple Grunderkrankungen, die einen besonders schweren Verlauf einer Influenza-Infektion befürchten lassen.
Die Entscheidung zur Kostenübernahme liegt bei den Krankenkassen und sollte vorab geklärt werden; falls dies nicht möglich ist können Patienten individuell ihre Krankenkassen um Erstattung bitten.
Stand: 19.01.2018
Kann ich auf die Influenzaimpfung verzichten, wenn ich letzte Saison eine Impfung bekommen habe?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät grundsätzlich, dass alle Personen, für die eine Influenzaimpfung empfohlen wird, sich jedes Jahr im Herbst impfen lassen sollten. In der Regel wird die Antigen-Zusammensetzung der Impfstoffe jährlich an die veränderten Eigenschaften der zirkulierenden Influenzaviren angepasst. Deshalb bieten nur die Impfstoffe für die jeweils aktuelle Saison den bestmöglichen Schutz. Aber auch für Jahre, in denen sich die Impfstoffzusammensetzung im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert hat, empfiehlt die STIKO die erneute Impfung. Grund ist, dass der Impfschutz nachlässt, je länger die Impfung zurückliegt und viele Geimpfte nach Ablauf eines Jahres vermutlich nicht mehr ausreichend geschützt sind.
Stand: 27.08.2013
Kann man trotz einer Influenzaimpfung Viren auf andere Menschen übertragen und diese somit anstecken?
Bei den in Deutschland verwendeten Influenzaimpfstoffen handelt es sich um Totimpfstoffe. Eine Ausnahme bildet der für Kinder und Jugendliche zugelassene Lebendimpfstoff, der abgeschwächte Viren enthält (siehe "Was ist bei dem Lebendimpfstoff zu beachten?"). Durch die Impfung mit einem Totimpfstoff wird weder die Krankheit hervorgerufen, noch können Impfviren an Dritte weitergegeben werden. Bei der Impfung mit einem Lebendvirusimpfstoff sind entsprechend den Hinweisen in der Fachinformation gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Hier besteht in einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach Impfung die Gefahr der Virus-Übertragung auf stark immungeschwächte Personen. Deshalb sollte der/die Geimpfte engen Kontakt zu Personen meiden, die sich z.B. nach einer Knochenmarktransplantation noch in Isolation befinden.
Unabhängig von der Art des Impfstoffes ist es jedoch nicht auszuschließen, dass es auch bei geimpften Personen im Laufe der Saison zu einer Infektion mit dem Influenzavirus kommen kann (Impfversager). Häufig verlaufen solche Infektionen dann mit milderen Krankheitssymptomen oder völlig unbemerkt. In diesen Fällen können Influenzaviren ausgeschieden und auf Kontaktpersonen übertragen werden.
Stand: 11.09.2017
Kann es trotz Influenzaimpfung zu einer Influenza-Erkrankung kommen?
Keine Impfung bietet einen 100%igen Schutz, deshalb kann es auch nach einer Grippeschutzimpfung zu einer Influenza-Erkrankung kommen (siehe auch die Frage „Wie hoch ist die Wirksamkeit der Influenza-Impfung?“). Zu einer Erkrankung nach einer Impfung kann es auch dann kommen, wenn die Infektion kurz vor der Impfung stattgefunden hat (wenn also in der Inkubationszeit geimpft wurde) oder wenn eine Infektion in den ersten 10 bis 14 Tagen nach der Impfung erfolgt ist, bevor der Impfschutz vollständig ausgebildet werden konnte.
Bei entsprechenden Symptomen sollte trotz erfolgter Impfung an Influenza gedacht werden. Bei bestimmten Patientengruppen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe (vorliegende Grunderkrankungen, höheres Alter) oder bei schweren Krankheitsverläufen sollte frühzeitig eine antivirale Behandlung in Betracht gezogen werden.
Oft werden aber auch Atemwegsinfekte, die durch andere Erreger verursacht werden, fälschlicherweise für Impfversager gehalten. Die Influenzaimpfung erfolgt im Allgemeinen im Herbst, also der Jahreszeit, in der Atemwegsinfekte aufgrund anderer Erreger häufig vorkommen. Gegen diese Erreger vermag die Grippeimpfung nicht zu schützen. Das Auftreten einer fieberhaften Erkältung aufgrund anderer Erreger stellt also trotz der verwirrenden Bezeichnung "grippaler Infekt" kein Versagen der Influenzaimpfung dar. Zudem kann die Impfung selbst leichte fieberhafte Reaktionen hervorrufen (siehe "Welche Nebenwirkungen sind nach der Influenzaimpfung zu erwarten?"), die eine Reaktion des Immunsystems darstellen und nicht mit einer Atemwegs- oder Grippeinfektion verwechselt werden sollten.
Weitere Möglichkeiten, sich zusätzlich zur Impfung gegen eine Influenzainfektion zu schützen, finden sich in den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Influenza (siehe "Was kann man außer der Influenzaimpfung noch tun, um eine Grippeerkrankung zu vermeiden?").
Stand: 01.12.2017
Wie hoch ist die Wirksamkeit der Influenzaimpfung?
Die Schutzwirkung (Effektivität) der Influenzaimpfung ist geringer als bei vielen anderen von der STIKO empfohlenen Impfungen [Osterholm MT, Kelley NS, Sommer A, Belongia EA: Efficacy and effectiveness of influenza vaccines: a systematic review and meta-analysis. Lancet Infect Dis 2012; 12(1):36-44.]. Die Impfeffektivität kann in den einzelnen Saisons sehr unterschiedlich sein und sich auch bei den einzelnen Virussubtypen bzw. Virustypen unterscheiden (H1N1, H3N2, B).
Die unterschiedliche Effektivität hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Zusammensetzung des Impfstoffes wird jährlich aktualisiert (siehe "Wie wird die Zusammensetzung des Influenza-Impfstoffs bestimmt?"). Es ist trotzdem möglich, dass die in der folgenden Saison hauptsächlich auftretenden Influenzaviren nicht gut mit den im Impfstoff enthaltenden Virusstämmen übereinstimmen, weil sich in der Zwischenzeit andere Virusstämme durchgesetzt haben. Wenn sich zirkulierende Viren oder die Anteile der einzelnen Virus(sub)typen im Verlauf der Saison ändern kann sich die Schutzwirkung des Impfstoffs auch im Laufe einer Grippesaison verändern. Zudem kann es bei der Herstellung des Impfstoffs zu genetischen Veränderungen beim Impfstamm kommen, die die Passgenauigkeit des Impfstoffs beeinträchtigen.
Bei einer sehr guten Übereinstimmung der zirkulierenden Influenzaviren mit dem Impfstoff wurde bei jungen Erwachsenen eine Schutzwirkung bis zu 80% beobachtet. Ältere Menschen haben oft eine reduzierte Immunantwort, sodass die Impfung bei ihnen weniger zuverlässig wirkt. Insbesondere die Effektivität gegen den Subtyp H3N2 war in den letzten Saisons aufgrund einer schlechten Übereinstimmung des Impfvirus mit den zirkulierenden Viren teilweise herabgesetzt. Dennoch können auch ältere Menschen ihr Risiko, an einer Influenza zu erkranken, im Mittel durch die Impfung in etwa halbieren. Dies bedeutet bei einer Wirksamkeit von 41 bis 63% bei älteren Erwachsenen (Manzoli L et al. in Human Vaccines & Immunotherapeutics 2012): Wenn im Laufe einer Influenzasaison von 100 ungeimpften älteren Erwachsenen 10 an Grippe erkranken, erkranken von 100 geimpften älteren Erwachsenen nur etwa 4 bis 6.
Auch wenn die Wirksamkeit der Influenzaimpfung nicht optimal ist, können aufgrund der Häufigkeit der Influenza doch viele Erkrankungsfälle verhindert werden. In Deutschland sind dies selbst bei den aktuell mäßigen Impfquoten (siehe "Wie viele Menschen lassen sich gegen die saisonale Influenza impfen?") schätzungsweise ca. 400.000 Influenza-Erkrankungen pro Jahr bei Personen über 60 Jahren (Weidemann F et al. BMC Infectious Diseases 2017). Zudem wurde in zahlreichen Studien gezeigt, dass eine Influenzaerkrankung bei geimpften Personen milder, also mit weniger Komplikationen verläuft als bei Ungeimpften (z.B. VanWormer JJ et al., BMC Infect Dis. 2014; 14: 231).
Weitere Möglichkeiten, sich zusätzlich zur Impfung gegen eine Influenzainfektion zu schützen, finden sich bei der Frage "Was kann man außer der Influenzaimpfung noch tun, um eine Grippeerkrankung zu vermeiden?".
Stand: 01.12.2017
Welche Nebenwirkungen sind nach der Influenzaimpfung zu erwarten?
Der saisonale Influenzaimpfstoff ist in der Regel gut verträglich. In Folge der natürlichen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff kann es bei der Impfung mit dem Totimpfstoff – wie bei anderen Impfungen auch – vorübergehend zu Lokalreaktionen (leichte Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Impfstelle) kommen. Der Lebendimpfstoff aus abgeschwächten Influenzaviren kann eine verstopfte oder laufende Nase auslösen. Unabhängig vom Impfstoff treten gelegentlich vorübergehend Allgemeinsymptome wie bei einer Erkältung auf (Fieber, Frösteln oder Schwitzen, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen). In der Regel klingen diese Beschwerden innerhalb von ein bis zwei Tagen folgenlos wieder ab.
Stand: 11.09.2017
Wer darf nicht gegen Influenza geimpft werden?
Wer an einer fieberhaften Erkrankung (≥38,5 °C) oder schwereren akuten Infektion leidet, sollte zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft werden. Die Impfung sollte aber so bald wie möglich nachgeholt werden. Bei Personen mit einer schweren Allergie gegen Hühnereiweiß oder gegen einen anderen Bestandteil des Impfstoffs sollte die Möglichkeit einer Impfung gegen Influenza mit dem behandelnden Arzt besprochen werden (siehe "Was ist bei der Influenzaimpfung von Personen mit einer Hühnereiweiß-Allergie zu beachten?"). Kinder und Jugendliche, die an einer klinischen Immunschwäche oder an schwerem Asthma leiden oder eine Salicylat-Therapie erhalten, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff geimpft werden. Für weitere Informationen und die genaue Zusammensetzung der Influenzaimpfstoffe ist die jeweilige Fachinformation zu beachten.
Stand: 10.10.2016
Was ist bei der Influenzaimpfung bei Kindern zu beachten?
Die Impfung gegen Influenza mit einem saisonalen Impfstoff wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab einem Alter von 6 Monaten empfohlen. In der Regel ist für Kinder im Alter von 6 bis <36 Monaten die halbe Erwachsenendosis, ab einem Alter von 36 Monaten die volle Erwachsenendosis indiziert. Kinder bis zu einem gewissen Alter (nach den Fachinformationen der meisten Influenzaimpfstoffe bis 9 Jahre), die zum ersten Mal im Leben gegen Influenza geimpft werden, erhalten zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen. Neben den trivalenten und quadrivalenten Totimpfstoffen ist auch ein quadrivalenter Lebendimpfstoff (LAIV) verfügbar, der über die Nase verabreicht wird und alternativ bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren angewandt werden kann (siehe "Was ist bei dem Influenza-Lebendimpfstoff zu beachten?").
Stand: 11.09.2017
Was ist bei der Influenzaimpfung von Personen mit einer Hühnereiweiß-Allergie zu beachten?
Influenzaimpfstoffe werden üblicherweise unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt, so dass trotz Aufreinigung Spuren von Hühnereiweiß im Impfstoff enthalten sein können. Hühnereiweißfreie (in Zellkulturen hergestellte) Influenzaimpfstoffe werden im Gegensatz zu früheren Saisons seit der Saison 2016/17 in Deutschland nicht mehr angeboten. Ein Import (nach AMG §73 Abs. 3) ist im Einzelfall möglich, allerdings ist auch die Verfügbarkeit in anderen EU-Ländern fraglich.
Personen, die nur mit leichten Symptomen auf den Konsum von Hühnereiweiß reagieren, können mit allen zugelassenen Influenza-Impfstoffen geimpft werden. Laut Empfehlung des CDC in den USA sind keine besonderen Überwachungsmaßnahmen erforderlich (1).
Klinisch schwerwiegende Allergien (z.B. Anaphylaxie) gegenüber Hühnereiweiß sind selten. Bei Personen, bei denen eine ärztlich diagnostizierte schwere Allergie gegen Hühnereiweiß vorliegt, ist die Indikation zur Impfung mit Hühnerei-basierten Influenzaimpfstoffen streng zu stellen. Diese Personen sollten in einem Setting geimpft werden, in dem eine klinische Überwachung nach der Impfung und die Behandlung einer ggf. auftretenden anaphylaktischen Reaktion möglich sind.
Eine Vielzahl von klinischen Studien weisen allerdings darauf hin, dass auch bei Personen mit Hühnereiweißallergie schwerwiegende allergische Reaktionen auf eine Influenzaimpfung selten sind, bzw. nicht häufiger auftreten als bei Personen ohne Hühnereiweißallergie (2, 3).
[1] Centers for Disease Control and Prevention. Flu Vaccine and People with Egg Allergies. http://www.cdc.gov/flu/protect/vaccine/egg-allergies.htm.
[2] Kelso JM. Administering influenza vaccine to egg-allergic persons. Expert Rev Vaccines. 2014 Aug;13(8):1049-57.
[3] Turner PJ et al. Safety of live attenuated influenza vaccine in young people with egg allergy: multicentre prospective cohort study. BMJ. 2015 Dec 8;351:h6291.
Stand: 24.08.2017
Was ist bei der Impfung gegen Influenza von Personen mit eingeschränktem Immunsystem zu beachten?
Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz haben ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe einer Influenzaerkrankung [1,2]. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission die jährliche Impfung gegen Influenza. Aufgrund des eingeschränkten Immunsystems kann es jedoch zu einer weniger ausgeprägten oder fehlenden Immunantwort nach der Impfung kommen.
Der Lebendimpfstoff darf bei Patienten mit schweren Immundefekten oder unter ausgeprägter immunsuppressiver Therapie nicht verabreicht werden.
Bei Patienten, die eine Chemotherapie erhalten, sollte die Impfung möglichst ≥2 Wochen vor dem Beginn der Chemotherapie oder zwischen zwei Chemotherapiezyklen erfolgen. Eine Impfung während des Nadirs wird jedoch nicht empfohlen. Sollte ein sofortiger Chemotherapiebeginn indiziert sein, ist eine Impfung auch noch zu Beginn der Therapie möglich [3].
Eine Impfung mit dem Totimpfstoff ist erst 6 Monate nach allogener oder autologer Stammzelltransplantation (HSZT) empfohlen. Ein Lebendimpfstoff sollte frühestens 24 Monate nach HSZT verabreicht werden [4]. Hierbei sollte jedoch die jährliche Empfehlung der STIKO hinsichtlich der Präferenz eines Impfstoffes berücksichtigt werden.
[1] Kunisaki KM, Janoff EN. Influenza in immunosuppressed populations: a review of infection frequency, morbidity, mortality, and vaccine responses. Lancet Infect Dis 2009; 9(8):493-504.
[2] Beck CR, McKenzie BC, Hashim AB, Harris RC. Influenza vaccination for immunocompromised patients: systematic review and meta-analysis by etiology. J Infect Dis 2012; 206:1250–1259.
[3] Waqar SN, Boehmer L, et al. Immunogenicity of Influenza Vaccination in Patients With Cancer. American journal of clinical oncology. 2015.
[4] Ljungman P, Cordonnier C, Einsele H, Englund J, et al.Vaccination of hematopoietic cell transplant recipients. Bone Marrow Transplant. 2009;44(8):521–6
Stand: 14.09.2017
Was muss bei der Impfung von Personen mit Autoimmunerkrankungen beachtet werden?
Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung gegen Influenza für Patienten mit einer immunsuppressiven Therapie. Dazu gehören auch Patienten mit Autoimmunerkrankungen (z.B. Multipler Sklerose, systemischer Lupus erythematodes, rheumatoide Arthritis). Viele solcher Autoimmunerkrankungen verlaufen in Krankheitsschüben. In zahlreichen Studien wurde kein Zusammenhang zwischen einer saisonalen Influenzaimpfung und dem Auftreten von Krankheitsschüben gefunden [1-3]. Es kann trotzdem nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Impfung als unspezifischer Trigger einen Krankheitsschub auslösen kann. Die Möglichkeit, einen Schub auszulösen, ist jedoch auch bei einer natürlichen Infektion mit dem Influenza-Virus gegeben und wahrscheinlich höher als nach Impfung.
Aufgrund der häufig eingesetzten Immunsuppressiva kann die Immunantwort eingeschränkt sein. Eine Impfung sollte vom behandelnden Arzt mit dem Patienten individuell besprochen und abgewogen werden.
[1] Mailand MT, Frederiksen JL. Vaccines and multiple sclerosis: a systematic review. J Neurol. 2017;264(6):1035-50.
[2] Holvast A, Huckriede A, Wilschut J, Horst G, De Vries JJ, Benne CA, et al. Safety and efficacy of influenza vaccination in systemic lupus erythematosus patients with quiescent disease. Ann Rheum Dis. 2006;65(7):913-8.
[3] Chalmers A, Scheifele D, Patterson C, et al. Immunization of patients with rheumatoid arthritis against influenza a study of vaccine safety and immunogenicity. J Rheumatol 1994; 21:1203–6
Stand: 14.09.2017
Können sich auch stillende Mütter gegen Influenza impfen lassen?
Das Stillen eines Säuglings stellt für eine Influenzaimpfung, wie auch für alle anderen Impfungen außer der Gelbfieber-Impfung, keine Kontraindikation dar. Stillende Mütter können sich dementsprechend gegen Influenza impfen lassen. Bei der Impfung von Stillenden spielt – neben dem Schutz der Mutter – auch die Überlegung eine Rolle, indirekt auch den Säugling vor einer möglichen Infektion durch die Mutter zu schützen.
Stand: 11.09.2017
Sollten ältere Menschen einen adjuvantierten saisonalen Impfstoff gegen Influenza erhalten?
Ältere Menschen haben oft eine reduzierte Immunantwort, so dass die saisonale Influenzaimpfung weniger wirksam sein kann als bei jüngeren Erwachsenen. In den letzten Jahren wurden deshalb so genannte adjuvantierte (wirkverstärkte) saisonale Influenzaimpfstoffe entwickelt. Als Wirkverstärker werden Emulsionen (z.B. MF59, AS03) oder Virosomen eingesetzt. Adjuvantierte Impfstoffe nehmen für sich in Anspruch, bei älteren Menschen einen besseren Schutz zu gewährleisten. Dies beruht im Wesentlichen auf Studien zur Antikörperbildung (Immunogenität). Ob adjuvantierte Impfstoffe aufgrund der stärkeren Antikörperbildung auch zuverlässiger gegen eine Erkrankung an Influenza schützen als nicht-adjuvantierte Impfstoffe, ist noch nicht geklärt. Bei adjuvantierten Impfstoffen können v.a. lokale Nebenwirkungen an der Injektionsstelle (Schmerz, Rötung, Schwellung) in erhöhtem Maße auftreten und sollten vom Arzt mit den Patienten im Vorfeld besprochen werden.
Stand: 02.09.2014
Sollte man sich zusätzlich zur Influenzaimpfung gegen Pneumokokken impfen lassen?
Personen, für die sowohl die Pneumokokken- als auch die saisonale Influenzaimpfung empfohlen wird, sollten beide Impfungen erhalten, auch weil es im Rahmen von Influenza-Erkrankungen gehäuft zu Sekundärinfektionen mit Pneumokokken kommen kann. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Pneumokokken für alle Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff. Zudem wird die Impfung für Personen ab 60 Jahre mit einem Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) empfohlen. Für Kinder (ab dem vollendeten 2. Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge bestimmter Grundkrankheiten wird die Pneumokokkenimpfung ebenfalls empfohlen. Den genauen Wortlaut der STIKO-Empfehlung sowie weitere Informationen zur Pneumokokkenimpfung finden Sie hier und in Tabelle 2 der aktuellen STIKO-Empfehlungen.
Stand: 10.10.2016
Was ist bei dem Influenza-Lebendimpfstoff zu beachten?
Für Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren steht neben den Totimpfstoffen ein quadrivalenter Lebendimpfstoff (Fluenz®) zur Verfügung, der als Nasenspray verabreicht wird. Die Impfstoffzusammensetzung entspricht den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (siehe "Wie ist der Influenza-Impfstoff zusammengesetzt?"). Es besteht keine präferenzielle Empfehlung der STIKO, sodass der Lebendimpfstoff und die Totimpfstoffe unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen (s. Fachinformationen) gleichermaßen angewendet werden können (s. Epid Bull 34/2017). Lediglich in Situationen, in denen die Injektion des Totimpfstoffs problematisch ist (z.B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), sollte präferenziell LAIV verwendet werden (s. Epid Bull 35/2017).
Es sei noch einmal darauf verwiesen, dass die STIKO eine Influenzaimpfung im Kindes- und Jugendalter nur für Kinder und Jugendliche mit bestehenden Grunderkrankungen empfiehlt (siehe "Für wen wird die Impfung gegen die saisonale Influenza empfohlen?"). Wesentliche Grundleiden (Immunschwäche) stellen laut Fachinformation von Fluenz® jedoch eine Kontraindikation dar und vor der Anwendung bei schwerem Asthma wird gewarnt. Impfstoffspezifische Informationen können den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts (www.pei.de/influenza-impfstoffe) sowie der Fachinformation entnommen werden.
Stand: 11.09.2017
Muss die Influenzaimpfung innerhalb einer Influenzasaison aufgefrischt werden?
Die Ständige Impfkommission empfiehlt die einmalige jährliche Impfung gegen Influenza. Um einen rechtzeitigen und ausreichenden Schutz gegen die Grippe aufbauen zu können, sollte eine Impfung bereits in den Monaten Oktober oder November durchgeführt werden (siehe "Wann ist der richtige Impfzeitpunkt?"). Die eigentliche Grippewelle tritt in Deutschland meist erst zwischen Anfang Januar und Ende März auf. Die Dauer der Immunität nach Influenzaimpfung beträgt laut Fachinformationen im Allgemeinen 6 bis 12 Monate. Innerhalb einer Saison ist also keine Auffrischimpfung notwendig. Kinder unter 9 Jahren (je nach Impfstoffpräparat ggf. abweichende Angaben), die zum ersten Mal im Leben gegen Influenza geimpft werden, sollen zwei Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen erhalten (siehe "Was ist bei der Influenzaimpfung bei Kindern zu beachten?").
Stand: 11.09.2017
Wo kann man weitere Informationen zur Influenza erhalten?
Auf der Internetseite des RKI ist eine Sammlung weiterer Antworten auf allgemeine Fragen zur Influenza www.rki.de > Infektionskrankheiten A-Z > Influenza abrufbar. Einen Überblick über die Informationen des RKI für Fachkreise finden Sie auf der Internetseite des RKI www.rki.de/influenza. Bürger-Informationen zur Influenza und zur Impfung sind auf der Informations-Plattform der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.impfen-info.de/grippe verfügbar.
Stand: 18.08.2015