Wie lange besteht ein Impfschutz nach Hepatitis-B-Impfung im Erwachsenenalter, wann soll eine Auffrischung erfolgen?
Aufgrund von internationalen Studienergebnissen kann man davon ausgehen, dass nach erfolgreicher Hepatitis-B-Grundimmunisierung im Erwachsenenalter im Allgemeinen keine weiteren Auffrischimpfungen oder Anti-HBs-Testungen erforderlich sind. Zur Kontrolle des Impferfolgs sollte ein Anti-HBs-Test durchgeführt werden (siehe auch die Frage "Ist der Impferfolg der Hepatitis-B-Impfung zu kontrollieren?"). Als erfolgreiche Grundimmunisierung wird hierbei das Erreichen eines Anti-HBs-Wertes von ≥100 IE/L 4-8 Wochen nach der letzten Impfstoffdosis definiert (siehe auch "Welche Vorgehensweise wird bei Low- und Non-Respondern empfohlen?").
Auch nach späterem Absinken des Anti-HBs-Spiegels unter 100 IE/L wird aufgrund des immunologischen Gedächtnisses in der Regel von einem weiter bestehenden Impfschutz ausgegangen. Ein Kontakt mit Hepatitis-B-Virus führt zu einem schnellen Antikörperanstieg, der vor Erkrankung schützt. Gegebenenfalls kann eine weiter bestehende Immunität durch den Anti-HBs-Anstieg nach einer Auffrisch-Impfdosis nachgewiesen werden.
Abweichend hiervon werden für Personen, die an einer Immundefizienz leiden (z.B. bei Dialyse), jährliche Anti-HBs-Kontrollen empfohlen. Wird hierbei ein Anti-HBs-Wert <100 IE/L festgestellt, so sollte eine Auffrischimpfung gegeben werden. Zum anderen sollte bei Personen, die ein besonders hohes individuelles Expositionsrisiko haben, nach 10 Jahren eine Kontrolle des Anti-HBs-Wertes erfolgen. Als Personen mit besonders hohem individuellem Expositionsrisiko gelten z.B. Sexualpartner von HBsAg-Trägern. Analog kann im beruflichen Umfeld hierzu beispielsweise OP-Personal gezählt werden, das regelmäßig HBsAg-positive Patienten operiert sowie Beschäftigte, die durch eine eigene Immunsuppression ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Hepatitis B haben. Auch hier gilt, dass bei Vorliegen eines Anti-HBs-Wertes <100 IE/L eine Auffrischimpfung gegeben werden sollte.