Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Schutzimpfung gegen Haemophilus influenzae Typ b (Hib): Häufig gestellte Fragen und Antworten

Stand: 25.6.2020

Wer sollte gegen Haemophilus influenzae geimpft sein?

Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ b ist für alle Säuglinge und – falls nicht im Säuglingsalter erfolgt – für Kinder unter 5 Jahren empfohlen.

Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Diphtherie/Tetanus/Polio/Pertussis/Hepatitis B/Hib möglichst mit Kombinationsimpfstoffen durchzuführen, um dem Säugling Impftermine und Impfungen zu ersparen. Je nachdem welcher Impfstoff verwendet wird (2-, 3-, 5- oder 6-fach Impfstoffe), sind unterschiedliche Impfschemata zu verwenden.

Seit dem 25.06.2020 empfiehlt die STIKO bei Verwendung des 6-fach Impfstoffs für die Grundimmunisierung gegen Diphtherie / Tetanus / Polio / Pertussis / Hib bei reifgeborenen Säuglingen das neue reduzierte 2+1-Impfschema. Reifgeborene Säuglinge erhalten somit drei 6-fach-Impfungen: Die ersten beiden Impfungen der 6-fach-Impfung im Alter von 2 und 4 Monaten (= 2 Dosen im Abstand von 2 Monaten zueinander), die dritte Impfung im Alter von 11 Monaten (+1 Dosis im Abstand von 6 Monaten zur zweiten Impfung). Um einen Langzeitschutz gegen Hib aufzubauen, ist es besonders wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfung einen Abstand von 6 Monaten einzuhalten und diesen Abstand nicht zu unterschreiten.
Bei diesem neuen Impfschema entfällt die bisherige Impfstoffdosis im 3. Lebensmonat (ehemals „3+1“-Schema).
Frühgeborene, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, sollen aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems die 6-fach-Impfung auch weiterhin nach dem bisher empfohlenen 3+1-Impfschema mit vier Impfstoffdosen geimpft werden und zwar im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten. Zwischen den ersten drei Impfstoffdosen soll jeweils ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen; zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.

Bereits begonnene Impfserien unter Verwendung des 6-fach Impfstoffs, bei denen die ersten beiden Impfstoffdosen im Abstand von einem Monat verabreicht wurden, müssen nach dem 3+1-Schema beendet werden.
Für die 6-fach-Impfung nach dem 2+1-Schema stehen zurzeit die folgenden Impfstoffe zur Verfügung: Hexyon, Infanrix hexa und Vaxelis. Von den 5-fach-Impfstoffen ist nur Infanrix-IPV+Hib für ein 2+1-Impfschema zugelassen.
Die anderen 5-fach Impfstoffe sind nur unter Verwendung eines 3+1-Impfschemas zugelassen.

Die STIKO weist daraufhin, dass ein rechtzeitiger Beginn der Impfserie und das Einhalten der empfohlenen Impftermine für einen sicheren Impfschutz besonders wichtig sind.

Durch die 6-fach Impfung wird neben Haemophilus influenzae Typ b auch gegen Diphtherie, Pertussis, Hepatitis B, Tetanus und Poliomyelitis immunisiert.

Näheres siehe in den aktuellen Empfehlungen der STIKO und unter Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Impfschema.

Für Personen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) mit fehlender oder nicht funktionierender Milz (anatomische und funktionelle Asplenie) besteht ebenfalls ein erhöhtes Erkrankungsrisiko, weshalb diese ebenfalls durch eine Impfung geschützt werden sollten.

Stand: 25.06.2020

Wann sollte gegen Haemophilus influenzae geimpft werden?

Säuglinge sollten mit 2, 4 und 11 Monaten gegen Haemophilus influenzae Typ b geimpft werden.

Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Hib möglichst mit Kombinationsimpfstoffen durchzuführen, um dem Säugling Impftermine und Impfungen zu ersparen. Je nachdem welcher Impfstoff verwendet wird (2-, 3-, 5- oder 6-fach Impfstoffe), sind unterschiedliche Impfschemata zu verwenden.

Seit dem 25.06.2020 empfiehlt die STIKO bei Verwendung des 6-fach Impfstoffs für die Grundimmunisierung gegen Hib bei reifgeborenen Säuglingen das neue reduzierte 2+1-Impfschema. Reifgeborene Säuglinge erhalten somit drei 6-fach-Impfungen: Die ersten beiden Impfungen der 6-fach-Impfung im Alter von 2 und 4 Monaten (= 2 Dosen im Abstand von 2 Monaten zueinander), die dritte Impfung im Alter von 11 Monaten (+1 Dosis im Abstand von 6 Monaten zur zweiten Impfung). Um einen Langzeitschutz gegen Hib aufzubauen, ist es besonders wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfung einen Abstand von 6 Monaten einzuhalten und diesen Abstand nicht zu unterschreiten.
Bei diesem neuen Impfschema entfällt die bisherige Impfstoffdosis im 3. Lebensmonat (ehemals „3+1“-Schema).
Frühgeborene, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, sollen aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems die 6-fach-Impfung auch weiterhin nach dem bisher empfohlenen 3+1-Impfschema mit vier Impfstoffdosen geimpft werden und zwar im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten. Zwischen den ersten drei Impfstoffdosen soll jeweils ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen; zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.

Bereits begonnene Impfserien unter Verwendung des 6-fach Impfstoffs, bei denen die ersten beiden Impfstoffdosen im Abstand von einem Monat verabreicht wurden, müssen nach dem 3+1-Schema beendet werden.
Für die 6-fach-Impfung nach dem 2+1-Schema stehen zurzeit die folgenden Impfstoffe zur Verfügung: Hexyon, Infanrix hexa und Vaxelis. Von den 5-fach-Impfstoffen ist nur Infanrix-IPV+Hib für ein 2+1-Impfschema zugelassen.
Die anderen 5-fach Impfstoffe sind nur unter Verwendung eines 3+1-Impfschemas zugelassen.

Die STIKO weist daraufhin, dass ein rechtzeitiger Beginn der Impfserie und das Einhalten der empfohlenen Impftermine für einen sicheren Impfschutz besonders wichtig sind.

Näheres siehe in den aktuellen Empfehlungen der STIKO und unter Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Impfschema.

Wird eine Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ b im Alter von 1 bis 4 Jahren nachgeholt, reicht eine einmalige Impfung.
Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie erhalten eine Grundimmunisierung nach Herstellerangaben.
Über die Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen für diese Personen liegen noch nicht ausreichend klinisch valide Daten vor.

Stand: 25.06.2020

Was ist nach engem Kontakt zu an Haemophilus influenzae erkrankten Personen empfohlen?

Personen, die engen Kontakt zu PatientInnen mit invasisver Haemophilus influenzae Typ b-Infektion hatten, wird eine Chemoprophylaxe bereits ab einem Alter von 1 Monat empfohlen, wenn sie in einem Haushalt leben, in dem ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind unter 5 Jahren lebt oder wenn sich im Haushalt eine Personen mit relevanter Immundefizienz bzw. -suppression befindet.

Darüber hinaus sollten auch unzureichend geschützte Kinder unter 5 Jahren eine entsprechende Chemoprophylaxe erhalten, wenn sie in einer Gemeinschaftseinrichtung Kontakt zu an einer invasiven Haemophilus influenzae erkrankten Personen hatten. Eine Chemoprophylaxe wird außerdem für alle Kinder unabhängig von Impfstatus und Alter sowie für Betreuer und Betreuerinnen empfohlen, wenn sie die Gruppe einer Gemeinschaftseinrichtung für Kleinkinder besuchen bzw. betreuen, in der innerhalb der letzten etwa 2 Monate ≥ 2 Fälle aufgetreten sind und wenn in der Einrichtung nicht oder nicht ausreichend geimpfte Kinder betreut werden.

Mittel der Wahl für die Prophylaxe ist Rifampicin (altersabhängige Dosierung beachten). Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin kontraindiziert ist, können sie ggf. Ceftriaxon erhalten. Die Prophylaxe sollte frühestmöglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls begonnen werden. Bei Erkrankungen durch andere Haemophilus influenzae-Typen wird keine Postexpositionsprophylaxe empfohlen.

Der Kontakt zu einer an Haemophilus influenzae Typ b erkrankten Person sollte zusätzlich zum Anlass genommen werden, eine unvollständige Grundimmunisierung bei Kindern im Alter unter 5 Jahren nachzuholen oder noch fehlende Impfungen zu ergänzen.

Stand: 03.09.2019

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.