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Kann bei bestehender Hühnereiweißallergie geimpft werden?

Nur wenige Impfstoffe werden unter Verwendung von Hühnerembryonen produziert (z.B. Gelbfieber- oder entsprechende Influenza-Impfstoffe). Personen, die nach dem Genuss von Hühnereiweiß innerhalb kurzer Zeit mit anaphylaktischen Symptomen (z.B. Angioödem, Atembeschwerden oder Kreislaufkollaps) reagieren, sollten nicht mit Impfstoffen geimpft werden, die in bebrüteten Hühnereiern gezüchtet wurden.

Impfstoffe, bei denen die Viren auf Hühnerfibroblasten gezüchtet wurden (z.B. Masern-Mumps-Röteln- oder FSME-Impfstoffe), enthalten allenfalls kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß. Eine Allergie gegen Hühnereiweiß wird in entsprechenden nationalen und internationalen Leitlinien und Publikationen nicht mehr als Kontraindikation genannt. Grundsätzlich sollten Impfungen in einem medizinischen Umfeld erfolgen, in dem eine klinische Überwachung nach der Impfung und ggf. die Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion durchgeführt werden können.

Stand: 25.01.2024

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