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Nachholimpfungen

Grundsätzlich gibt es keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. In der Regel muss auch bei einer für viele Jahre unterbrochenen Grundimmunisierung die Impfserie nicht neu begonnen werden. Auch eine nicht rechtzeitig gegebene Auffrischimpfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei teilimmunisierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zählen bisher dokumentierte Impfungen, wenn der Mindestabstand zwischen den einzelnen Impfstoffdosen nicht unterschritten wurde. Von besonderer Bedeutung für den Aufbau eines lang anhaltenden Impfschutzes ist dabei, den empfohlenen Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Impfung der Grundimmunisierung (meist 6 Monate) nicht zu unterschreiten. Unter dieser Voraussetzung gilt: Jede Impfung zählt!
Weitere Informationen und nach Altersgruppen differenzierte Angaben finden Sie im Kapitel "Nachholimpfungen" in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Stand: 28.04.2016

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