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Wie soll bei fehlender Impfdokumentation vorgegangen werden?

Bei fehlenden oder lückenhaften Impfdokumenten sowie bei Impfungen, die nicht im Impfausweis dokumentiert wurden, empfiehlt die STIKO für indizierte Impfungen diese durchzuführen zu lassen. Diese Empfehlung dient dazu, betroffene Personen möglichst sicher vor einer Infektion zu schützen.

Grundsätzlich gilt: Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt. Serologische Kontrollen zur Überprüfung des Impfschutzes sind nur in Ausnahmefällen angezeigt (z.B. anti-HBs bei Risikopersonen); zum Nach­weis vorausgegangener Impfungen sind serologische Kontrollen ungeeignet, da ein fehlender Titer nicht zwingend das Fehlen früherer Impfungen doku­men­tiert und ein vorhandener Titer nicht zwingend beweist, dass eine kom­plet­te Grundimmunisierung stattgefunden hat (z.B. im Falle von 1 oder 2 noch nicht so lange zurückliegenden Impfdosen). Daher hat die STIKO abgewogen, dass eine nicht auszuschließende mögliche „Überimpfung“ mit einem ggf. etwas erhöhten Risiko für lokale Nebenwirkungen in Kauf genommen werden kann, um einen zuverlässigen Impfschutz für Personen ohne Impf­doku­men­ta­tion zu gewährleisten. Dies dient auch der Rechts­sicher­heit des Arztes, der sich hinsichtlich der Beurteilung der Notwendigkeit einer Impfung zur Verhinderung schwerer Erkrankungen nicht allein auf eine mündliche Aussage des Patienten stützen kann (s. Quast, U. and Ley, S. (2005) Schwierige Impffragen - kompetent beantwortet. Kilian Verlag, Marburg.)

Stand: 14.12.2012

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