Ein üblicher Titernachweis kann nicht zwischen Impf-Antikörpern und Antikörpern durch die natürliche Infektion unterscheiden. Jedoch ist die Unterscheidung mit einem speziellen Testverfahren, dem NS1-Antikörper-Test [1], am FSME-Konsiliarlabor am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB) möglich. Bei allen FSME-Meldefällen mit vorheriger FSME-Impfung ist deshalb dringend empfohlen, eine Rückstellprobe bzw. eine neu entnommene Probe zur Nachtestung an das Konsiliarlabor zu senden. Dafür steht ein Einsendeschein (Probenbegleitschein) zur Verfügung: www.rki.de/fsme-einsendeschein
Im Zeitraum 2018 – 2020 wurden (Rückstell-)proben von 54 Personen mit vorheriger FSME-Impfung, bei denen aufgrund von Symptomatik und primärem Labornachweis eine akute FSME vermutet wurde, am Konsiliarlabor nachgetestet. Von den 54 Proben wurde bei 23 (43%) die FSME-Diagnose bestätigt, jedoch waren 31 Proben (57%) falschpositiv [2]. Dies unterstreicht den hohen Stellenwert der labordiagnostischen Abklärung am Konsiliarlabor.
Alternativ zum NS1-Antikörper-Test können sequenzielle Serumproben (d. h. mind. zwei Proben in einem Abstand von ca. 2 – 4 Wochen) entnommen werden. Ein signifikanter Anstieg FSME-spezifischer IgG-Antikörper weist auf eine akute Infektion hin und ist üblicherweise nicht bei vorbestehenden (kreuzreaktiven) Antikörpern zu erwarten.
Quellen
[1] Girl P, Bestehorn-Willmann M, Zange S, Borde JP, Dobler G, von Buttlar H. Tick-Borne Encephalitis Virus Nonstructural Protein 1 IgG Enzyme-Linked Immunosorbent Assay for Differentiating Infection versus Vaccination Antibody Responses. Journal of clinical microbiology 2020;58(4) (In eng). DOI: 10.1128/jcm.01783-19.
[2] Nygren TM, Pilic A, Böhmer MM, et al. Tick-borne encephalitis vaccine effectiveness and barriers to vaccination in Germany. Scientific Reports 2022;12(1):11706. DOI: 10.1038/s41598-022-15447-5.
Stand: 05.02.2024