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Gürtelrose (Herpes zoster): Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung

Stand: 26.1.2024

Was ist Herpes zoster?

Herpes zoster, auch unter dem Begriff Gürtelrose bekannt, wird durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst, das bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Varizellen (Windpocken) verursacht. Nach Abklingen der Varizellen verbleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster wieder auftreten (sog. Virus-Reaktivierung).

Typisch für Herpes zoster ist zunächst ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Dermatom/Hautareal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf, aber sie kommen auch im Bereich des Kopfes vor. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz (sog. Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre anhalten.

Stand: 13.12.2018

Wer kann an Herpes zoster erkranken und ist Herpes zoster ansteckend?

Prinzipiell kann jeder, der einmal an Varizellen (Windpocken) erkrankt war, an Herpes zoster (Gürtelrose) erkranken (siehe auch FAQ "Was ist Herpes zoster?"). Die Krankheit tritt in allen Altersgruppen auf, am häufigsten sind über 50-Jährige betroffen. PatientInnen mit einem geschwächten Immunsystem haben ein erhöhtes Risiko, an Herpes zoster zu erkranken. Es wird geschätzt, dass jeder Vierte im Laufe seines Lebens mindestens einmal an einem Herpes zoster erkrankt. In Deutschland erkranken nach Untersuchungen des RKI auf der Basis von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen aus der ambulanten Versorgung jährlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster.

Ein Herpes zoster tritt meist nur einmal im Leben auf, wiederkehrende Erkrankungen sind jedoch möglich, insbesondere bei immungeschwächten Personen. Die Wahrscheinlichkeit, ein Herpes-zoster-Rezidiv zu erleiden, steigt mit der Zeit nach der ersten Erkrankung an.

Die auftretenden Hautbläschen bei einer Herpes-zoster-Erkrankung enthalten das Varicella-Zoster-Virus und sind damit infektiös. Die Viren werden als Schmierinfektion durch Kontakt mit der Flüssigkeit aus den Hautbläschen übertragen. Personen, die noch keine Varizellen durchgemacht haben und nicht gegen Varizellen geimpft sind, können durch Kontakt mit der Flüssigkeit an Windpocken erkranken.

Um die Übertragung auf nicht-immune Personen zu verhindern, sollten die Zoster-Bläschen bis zum Verkrusten sorgfältig abgedeckt werden und auf engen Körperkontakt verzichtet werden. An Herpes zoster erkrankte Personen sollten zudem eine strikte Händehygiene einhalten. Durch die strenge Einhaltung dieser Basishygiene kann das Übertragungsrisiko minimiert werden.

Ob eine an Herpes zoster erkrankte Person arbeiten kann, muss unter Berücksichtigung der Ansteckungsfähigkeit, des Gesundheitszustandes und dem Kontakt zu vulnerablen Personen von den zuständigen Behörden (z.B. Hygienebeauftragte, Gesundheitsamt) oder dem/der behandelnden Arzt/ Ärztin entschieden werden.

Stand: 22.12.2023

Welche Impfstoffe werden von der STIKO zur Prävention von Herpes zoster und postherpetischer Neuralgie empfohlen und für welchen Personenkreis gelten die Empfehlungen?

In Deutschland sind zwei unterschiedliche Impfstoffe gegen Herpes zoster zugelassen und verfügbar: Seit 2013 ein attenuierter Lebendimpfstoff (Zostavax®, zugelassen für Personen ab 50 Jahre) und seit 2018 ein adjuvantierter Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff (Shingrix®, zugelassen ab 18 Jahre), u.a. bestehend aus dem rekombinanten Oberflächenglykoprotein gE des Varicella-zoster-Virus und einem Wirkverstärker (AS01B).

Der Herpes-zoster-Lebendimpfstoff wird von der STIKO aufgrund der eingeschränkten Wirksamkeit und seiner begrenzten Wirkdauer nicht als Standardimpfung empfohlen. Außerdem ist der Lebendimpfstoff nicht zur Impfung von Personen mit geschwächtem Immunsystem geeignet, die aufgrund einer Immunschwäche oder einer immunsuppressiven Therapie ein erhöhtes Risiko haben, an Herpes zoster zu erkranken (Epid Bull 34/18 und Epid Bull 36/17).

Der Herpes-zoster-Totimpfstoff ist von der STIKO seit Dezember 2018 (Epid Bull 50/18) als Standardimpfung (S) für alle Personen ≥ 60 Jahren empfohlen. Zusätzlich empfiehlt die STIKO die Impfung mit dem Totimpfstoff als Indikationsimpfung (I) für Personen ≥50 Jahre mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes zoster infolge einer Grundkrankheit oder für Personen mit angeborener bzw. erworbener Immundefizienz bzw. Immunsuppression. Dazu gehören u.a. PatientInnen mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus. Der Herpes-zoster-Totimpfstoff ist nur zur Vorbeugung von Herpes zoster und postherpetischer Neuralgie bei Erwachsenen im Alter ≥ 50 Jahren (bei einem erhöhten Risiko für einen HZ ab 18 Jahren) zugelassen. Die Zulassung gilt nicht zum Schutz vor einer primären Varicella-zoster-Infektion (Windpocken; Informationen zur Varizellenimpfung sind unter www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z erhältlich).

Stand: 28.11.2022

Wie wird der Herpes-zoster-Totimpfstoff verabreicht?

Die Impfserie für den Herpes-zoster-Totimpfstoff besteht aus zwei Impfstoffdosen, die intramuskulär im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten verabreicht werden. Wurde der Impftermin für die 2. Impfstoffdosis versäumt und es sind mehr als 6 Monate zur vorangegangenen Impfdosis verstrichen, muss die Impfserie nicht neu begonnen werden. Die 2. Impfstoffdosis soll dann sobald wie möglich verabreicht werden. Eine verspätete Impfung kann dazu führen, dass der Impftiter nach Beendigung der Impfserie etwas niedriger ausfällt und die Schutzdauer eventuell verringert ist (siehe auch die Frage "Ist nach der Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff eine Auffrischung erforderlich?").

Wurde die 2. Impfstoffdosis versehentlich in einem kürzeren Abstand als 2 Monate zur vorangegangenen 1. Impfstoffdosis gegeben, kann man davon ausgehen, dass kein wirksamer Immunschutz aufgebaut wird. Aus diesem Grund sollte die Impfstoffdosis daher nicht gewertet werden und die Gabe der 2. Impfstoffdosis im Abstand von 2 bis 6 Monaten zur nicht im empfohlenen Abstand verabreichten Impfstoffdosis wiederholt werden.

Siehe auch die Frage "Kann die Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff zusammen mit anderen Impfungen verabreicht werden?"

Stand: 13.12.2018

Ist nach Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff eine Auffrischimpfung erforderlich?

Zur Notwendigkeit einer Auffrischimpfung und deren optimalem Zeitraum nach Abschluss der Grundimmunisierung liegen bisher keine Studiendaten vor. Hierfür müssen Ergebnisse aus Langzeitbeobachtungen zur Dauer des Impfschutzes abgewartet werden. Die Studiendaten aus den RCTs (randomized controlled trials) liegen bisher aus einem Zeitraum von 4 Jahren vor, in denen die klinische Wirksamkeit nur leicht abnahm (von 98% auf 88%). Nach Daten aus Studien zur Immunogenität des Impfstoffs liegen die Antikörpertiter 9 Jahre nach Abschluss der Grundimmunisierung noch deutlich über den Titern, die vor der Impfung gemessen wurden. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Wirkdauer des Impfstoffes über die bisher in den RCTs belegte Schutzdauer hinausreichen wird.

Stand: 13.12.2018

Wie wirksam ist der Herpes-zoster-Totimpfstoff?

Die Wirksamkeit des Herpes-zoster-Totimpfstoffs wurde in zwei randomisierten klinischen Studien untersucht. Der Herpes-zoster-Totimpfstoff kann bei Personen im Alter ≥50 Jahren Herpes zoster und die postherpetische Neuralgie effektiv verhindern. Die Wirksamkeit zum Schutz vor Herpes zoster beträgt ab dem Alter von 50 Jahren 92% und zum Schutz vor postherpetischer Neuralgie 82%. Der Schutz vor Herpes zoster nimmt mit zunehmendem Alter leicht ab, beträgt bei ≥70-Jährigen jedoch noch ca. 90%.

Stand: 13.12.2018

Wie sicher ist der Herpes-zoster-Totimpfstoff?

Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff ist sicher. In den Zulassungsstudien gab es kein Signal für schwere Nebenwirkungen oder für das Auftreten von Autoimmunerkrankungen. Allerdings ist der Herpes-zoster-Totimpfstoff äußerst reaktogen. Lokalreaktionen (Schmerzen an der Injektionsstelle, Rötung und Schwellung) sowie systemische Reaktionen (Fieber, Müdigkeit, Myalgie und Kopfschmerzen), die die gewöhnlichen alltäglichen Aktivitäten einschränken, treten etwa bei jeder 10. geimpften Person auf. Die Impfreaktionen sind jedoch von kurzer Dauer und halten 1 bis 2 Tage an. Daher sollten PatientInnen bei der 1. Impfung explizit darauf hingewiesen werden, dass die oben beschriebenen Impfreaktionen zwar häufig, aber nur von kurzer Dauer sind und dass für einen wirksamen, langandauernden Impfschutz die empfohlene 2. Impfdosis unbedingt wahrgenommen werden sollte.

Stand: 13.12.2018

Können Personen, die an Herpes Zoster erkrankt waren, eine Impfung mit dem Herpes-Zoster-Totimpfstoff bekommen und wie lange sollte dann der Abstand dazu sein?

Eine durchgemachte Herpes-Zoster-Erkrankung schützt nicht davor, wiederholt an einem Herpes Zoster zu erkranken. Die Herpes-Zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff können auch Personen bekommen, die bereits in der Vergangenheit an Herpes Zoster erkrankt waren. Der Totimpfstoff ist jedoch nicht zur Behandlung einer Herpes-zoster-Erkrankung oder ihrer Spätfolgen vorgesehen. Die Impfung sollte daher frühestens zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn die akute Erkrankung vorüber ist und die Symptome abgeklungen sind. Nach Impfungen von vorher an Herpes-Zoster Erkrankten treten nicht mehr Nebenwirkungen auf, als bei Geimpften ohne Zoster-Vorerkrankung. Die Wirksamkeit der Impfung nach Erkrankung ist bisher jedoch noch nicht gut belegt. Dazu werden zurzeit weitere Studien durchgeführt.

Stand: 22.12.2023

Kann man Personen mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff gegen Herpes zoster impfen, bei denen nicht bekannt ist, ob sie in der Vergangenheit eine Windpockenerkrankung durchgemacht haben?

Aktuell kann man davon ausgehen, dass fast jeder in Deutschland aufgewachsene Erwachsene im Alter ≥ 50 Jahren in seinem Leben bereits an Windpocken erkrankt war. Es ist daher nicht notwendig, vor einer Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff zu klären, ob in der Vergangenheit eine Windpockenerkrankung vorlag oder eine durchgemachte Varizellen-Infektion serologisch zu sichern. Eine Ausnahme bilden PatientInnen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, für die eine Impfempfehlung je nach Serostatus besteht: im Falle von Seronegativität ist bei ihnen die Varizellenimpfung empfohlen. Entsprechend sollten seropositive PatientInnen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff erhalten. Weisen andere Personen eine aktuelle negative Varizellen-Serologie auf, sollte die Indikation für eine Varizellenimpfung geprüft werden (Informationen zur Varizellenimpfung siehe unter www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z).

Stand: 13.12.2018

Kann die Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff zusammen mit anderen Impfungen verabreicht werden?

Die Herpes-zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff kann entsprechend den Fachinformationen zusammen mit einem inaktivierten, nicht-adjuvantierten saisonalen Influenzaimpfstoff verabreicht werden. Zur Koadministration des Impfstoffs mit anderen Impfstoffen sind bisher keine Daten veröffentlicht.

Stand: 13.12.2018

Wer soll nicht mit dem Totimpfstoff gegen Herpes zoster geimpft werden?

Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff ist kontraindiziert, wenn eine Überempfindlichkeit gegen einen der im Impfstoff enthaltenden Wirkstoffe besteht oder wenn eine allergische Reaktion nach Verabreichung der 1. Impfstoffdosis aufgetreten ist. Wie bei allen Impfungen sollte die Impfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, wenn Personen an einer akuten, schweren, mit Fieber einhergehenden Erkrankung leiden. Die Impfung sollte jedoch nicht wegen eines leichten Infekts verschoben werden. Es liegen keine Daten zur Verabreichung des Herpes-zoster-Totimpfstoffs bei schwangeren Frauen vor. Laut Fachinformationen sollte eine Anwendung aus Vorsichtsgründen während der Schwangerschaft vermieden werden. Zur Impfung von PatientInnen vor bzw. unter immunsuppressiver Therapie siehe "Kann der Herpes-zoster-Totimpfstoff zur Impfung von Personen verwendet werden, die aktuell immunsuppressiv behandelt werden?"

Stand: 13.12.2018

Kann eine Person, die in der Vergangenheit eine Herpes-zoster-Impfung mit dem Lebendimpfstoff Zostavax erhalten hat, jetzt mit dem Totimpfstoff Shingrix geimpft werden?

Auch Personen, die in der Vergangenheit mit dem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff (Zostavax®) geimpft wurden, können eine vollständige Impfung mit 2 Dosen des Herpes-zoster-Totimpfstoffs (Shingrix®) erhalten. In einer Studie wurde die Immunogenität und Sicherheit des Totimpfstoffes bei Personen, die eine Vorimpfung mit Lebendimpfstoff mindestens 5 Jahre zuvor erhalten hatten, und Personen ohne Vorimpfung verglichen. Der Impfstoff zeigte sich in beiden Gruppen bezüglich der Antikörperantwort und Sicherheit als immunogen und sicher. Damit spricht nichts gegen die Anwendung des Totimpfstoffs nach Impfung mit dem Lebendimpfstoff, wobei ein Abstand von fünf Jahren untersucht wurde. Nach Empfehlungen aus den USA, wo der Lebendimpfstoff bereits routinemäßig angewendet wurde, kann der einzuhaltende Abstand zwischen den Impfungen auch deutlich geringer sein. Demnach soll zwischen Zostavax und der ersten Dosis Shingrix ein Mindestabstand von 2 Monaten eingehalten werden.

Stand: 09.02.2023

Können PatientInnen mit einer Grunderkrankung auch mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff geimpft werden?

Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff Personen ab einem Alter von 50 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung (Indikations­impfung). Zu dieser Gruppe gehören z.B. Personen mit: HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen. Immunsupprimierte Personen und PatientInnen mit anderen schweren Grunderkrankungen (insbesondere Autoimmun­erkrankungen) haben im Vergleich zu immungesunden Personen in jedem Alter ein erhöhtes Risiko, an Herpes zoster zu erkranken. Zusätzlich treten bei diesen Personen auch häufiger schwere Verläufe oder Komplikationen des Herpes zoster auf.

Stand: 13.12.2018

Wie wird Herpes zoster diagnostiziert?

Aufgrund des charakteristischen klinischen Bildes von Herpes zoster (siehe "Was ist Herpes zoster?") ist eine spezifische Diagnostik nur in ausgewählten Fällen erforderlich. Typisch für den Herpes zoster ist zunächst ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Dermatom/Hautareal, am häufigsten vorkommend an Rumpf und Brustkorb, aber auch im Bereich des Kopfes. Zur Abklärung eines fraglichen Herpes zoster, z.B. aufgrund eines atypischen Krankheitsbildes oder bei Verdacht auf eine ZNS- oder Lungenbeteiligung, kann der Virusnachweis mittels PCR erfolgen. Als Untersuchungsmaterial eignen sich der Bläscheninhalt, Liquor oder die bronchoalveoläre Lavage.

Stand: 13.12.2018

Kann der Herpes-Zoster-Totimpfstoff zur Impfung von Personen verwendet werden, die aktuell immunsuppressiv behandelt werden?

Der Herpes-Zoster-Totimpfstoff ist für die Impfung von Personen ab dem Alter von 50 Jahren (bei einem erhöhten Risiko für einen HZ ab 18 Jahren) zugelassen. Eine immunsuppressive Behandlung kann das Risiko für einen HZ erhöhen.

Die Immunsuppression ist laut Fachinformation keine Kontraindikation für die Impfung mit dem Herpes-Zoster-Totimpfstoff. Während einer immunsuppressiven Therapie sollte dann geimpft werden, wenn die Erkrankung stabil ist und die Therapie, sofern planbar, so gering immunsuppressiv wie möglich ist. Während die Wirksamkeit unter immunsuppressiver Therapie eingeschränkt sein kann, gibt es keine Bedenken in Bezug auf die Impfstoffsicherheit.

In den Zulassungsstudien waren Personen, die aktuell eine niedrig-dosierte Glukokortikoidtherapie (< 10 mg/Tag Prednisolonäquivalent oder inhalative oder topische Kortikosteroide) erhielten, nicht ausgeschlossen worden. Auch bei Monotherapie mit den folgenden Arzneistoffen in niedriger Dosierung kann man von einer geringgradigen Immunsuppression bei Erwachsenen ausgehen: Methotrexat (≤ 20 mg/Wo), Azathioprin (≤ 3 mg/kg/Tag), 6-Mercaptopurin (≤ 1,5 mg/kg/Tag), Ciclosporin (≤ 2,5 mg/kg/Tag), Leflunomid (≤20 mg/Tag), Mycophenolatmofetil (≤2000 mg/Tag), Tofacitinib (≤ 5-10 mg/Tag). Personen, die diese Therapeutika bekommen, sollten dann geimpft werden, wenn die Aktivität der zugrundeliegenden Erkrankung möglichst gering ist. In dieser Phase ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit des Impfstoffes (unter den genannten Dosierungen) nicht wesentlich beeinflusst wird.

Vor einer geplanten immunsuppressiven Therapie oder Organtransplantation sollten serologische Testungen durchgeführt werden, um die Entscheidung treffen zu können, ob vorher gegen Windpocken (bei seronegativen Personen) oder gegen Herpes Zoster (bei seropositiven Personen) geimpft werden soll. Ist eine Therapie mit ausgeprägterem immunsuppressivem Effekt geplant, sollte die HZ-Impfung möglichst mindestens 2, besser 4 Wochen vor Beginn der Therapie abgeschlossen sein, um einen optimalen Impferfolg zu erzielen.

Stand: 26.01.2024

Kann der Herpes-zoster-Totimpfstoff bei Personen mit Blutungsneigung, z.B. aufgrund einer Marcumar-Therapie, auch subkutan gegeben werden?

Eine subkutane Anwendung des Herpes-zoster-Totimpfstoffs wird nicht empfohlen, da sie zu einem erhöhten Auftreten lokaler Reaktionen führen könnte.

Stand: 13.12.2018

Wie lange nach einer Bluttransfusion muss man warten, bevor mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff geimpft werden kann?

Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff kann unabhängig von einer Bluttransfusion zu jedem Zeitpunkt erfolgen.

Stand: 13.12.2018

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