Die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung ist im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Die STIKO-Empfehlung basiert auf dem aktuellen Wissensstand und berücksichtigt daher nur die Impfstoffe, die demnächst in Deutschland zum Einsatz kommen werden. Die Empfehlung wird fortlaufend durch die STIKO aktualisiert werden, im Sinne einer „Living Guideline“. Dies geschieht, sobald zusätzliche Impfstoffe in Deutschland zugelassen und verfügbar sind oder neue relevante Erkenntnisse mit Einfluss auf diese Empfehlung bekannt werden. Die Publikation jeder Aktualisierung erfolgt ebenfalls im Epidemiologischen Bulletin und wird auf der RKI-Webpage bekannt gegeben.
Die Neuerungen/Ergänzungen der 2. Aktualisierung in Kürze:
1. Neue Empfehlung zum vektorbasierten Impfstoff von Astra Zeneca:
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19. Für die Impfung soll einer der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Vaccine von Moderna) oder der Vektor-basierte Impfstoff COVID-19 Vaccine AstraZeneca verwendet werden. Eine begonnene Impfserie muss mit demselben Produkt abgeschlossen werden. Der COVID-19 Impfstoff von AstraZeneca wird aktuell aufgrund der derzeit verfügbaren Daten nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren empfohlen; zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren liegen aktuell keine ausreichenden Daten vor. Abgesehen von dieser Einschränkung wird dieser Impfstoff ebenfalls als geeignet zum Individualschutz und zur Bekämpfung der Pandemie angesehen. Direkte Vergleichsstudien zwischen den verschiedenen Impfstoffen fehlen.
2. Empfehlung zum Impfabstand je nach Impfstoff:
Die Gabe der 2. Impfstoffdosis soll innerhalb des durch die Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraumes (mRNA-Impfstoffe: 3 bzw. 4-6 Wochen; AstraZeneca-Impfstoff: 9-12 Wochen) erfolgen.
3. Neue Empfehlung zur Impfung von COVID-Genesenen:
Aufgrund der anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollten ehemals an COVID-19 erkrankte Personen nach Ansicht der STIKO unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden.
4. Neue Öffnungsklausel der Empfehlung:
Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden. Es obliegt daher den für die Indikationsstellung Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht explizit im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren. Dies betrifft z.B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein hohes bzw. erhöhtes Risiko angenommen werden kann. Dies trifft auch für Personen zu, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nicht mehr gleich wirksam geimpft werden können (z.B. bei unmittelbar bevorstehender Chemotherapie). Darüber hin-aus sind Einzelfallentscheidungen möglich, wenn berufliche Tätigkeiten bzw. Lebensumstände mit einem nachvollziehbaren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen. Diese Öffnungsklausel darf nicht missbraucht werden, um ungerechtfertigterweise eine Impfung durchzuführen und somit stärker gefährdeten Personen die Impfung vorzuenthalten.
5. Empfehlung in Schwangerschaft und Stillzeit:
Zur Anwendung der COVID-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen aktuell keine Daten vor. Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht. Eine akzidentelle Impfung in der Schwangerschaft ist jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung kann in Einzelfällen nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden. Die STIKO hält es für unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt.
6. Neue Empfehlung zum weiteren Prozedere nach Infektion nach der ersten Impfdosis:
Tritt nach Verabreichung der 1. Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte (positive PCR) SARS-CoV-2-Infektion auf, sollte aufgrund der anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels die Verabreichung der 2. Impfstoffdosis im Regelfall erst etwa 6 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung erfolgen.
7. Hinweise zur Transmission und zum Einhalten der AHA+L-Regeln:
Die bisher vorliegenden Daten erlauben nicht, die Wirksamkeit der mRNA- und Vektor-basierten COVID-19-Impfstoffe hinsichtlich einer Verhinderung oder Reduktion der Transmission abschließend zu bewerten. Bis zum Vorliegen von Daten zum Schutz der Impfung vor Transmission müssen deshalb auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen weiterhin eingehalten werden.
Stand: 29.01.2021