Auch Personen, die bereits mit SARS-CoV-2 infiziert waren, sollen geimpft werden. Die STIKO geht davon aus, dass die Infektion(-en) nicht ausreichen, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Denn immunologische und klinische Studien haben gezeigt, dass ein solider Schutz vor schwerer Erkrankung durch SARS-CoV-2 erst durch mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erreichen ist (mehrere Antigenkontakte = mehrere Kontakte des Immunsystems mit Teilen des Virus). Dies kann durch mehrere Impfstoffdosen oder durch eine Kombination von Infektion und Impfung (hybride Immunität) erreicht werden. Die chronologische Abfolge dieser immunologischen Ereignisse (SARS-CoV-2-Infektionen bzw. COVID-19-Impfungen) ist dabei unerheblich.
Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden gesicherten* SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden.
Was zählt als „immunologisches Ereignis“?
Ein Antigenkontakt (Infektion oder Impfung) gilt als eigenständiges immunologisches Ereignis, wenn ein Mindestabstand von 3 Monaten zum vorhergehenden Ereignis eingehalten wird. Hiervon ausgenommen ist der Mindestabstand zwischen der 1. und der 2. Impfung (Grundimmunisierung). Er beträgt 3 Wochen (Comirnaty, Nuvaxovid) bzw. 4 Wochen (andere Impfstoffe).
Wie viele immunologische Ereignisse braucht es, um gut geschützt zu sein?
Bei Personen ≥60 Jahren, Personen ≥5 Jahren, die aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, sowie bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wird eine 4-fache Auseinandersetzung mit Spikeprotein von SARS-CoV-2 (d. h. 4 immunologische Ereignisse und davon mindestens 1 Impfstoffdosis) als optimal für einen Schutz gegen schwere Erkrankungen angesehen.
Bei Personen <60 Jahren ohne Grunderkrankungen werden 3 immunologische Ereignisse (davon mindestens 1 Impfstoffdosis) derzeit als ausreichend schützend erachtet.
Das von der STIKO empfohlene Vorgehen zur Impfung von immungesunden Personen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben (mit beispielhaften Impf- und Infektionshistorien) finden Sie als Übersicht in Tabelle 7 der COVID-19-Impfempfehlung. Dabei handelt es sich ausdrücklich um Fallkonstellationen und nicht etwa um Empfehlungen, wie Infektionen mit Impfungen zu kombinieren sind.
Die STIKO gibt Empfehlungen für die gesamte in Deutschland lebende Bevölkerung und berücksichtigt dabei mögliche Auswirkungen auf die infektionsepidemiologische Lage. Darüber hinaus sollte individuell vom betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin geprüft werden, ob im jeweiligen Einzelfall eine weitere Impfstoffdosis sinnvoll sein kann.
Welcher Abstand soll zwischen Infektion und nachfolgender Impfung eingehalten werden?
Falls bei ungeimpften Personen eine Infektion aufgetreten ist, kann die Grundimmunisierung durch Verabreichung einer Impfstoffdosis vervollständigt werden (hybride Immunität). Hierzu sollte die Impfung frühestens 4 Wochen nach der Infektion gegeben werden, um die Grundimmunisierung abzuschließen. Ist nach der ersten Impfung eine Infektion aufgetreten, ist zur Vervollständigung der Grundimmunisierung nur dann eine weitere Impfstoffdosis nötig, wenn die Infektion <4 Wochen nach der 1. Impfung auftrat. Die Gabe der weiteren Impfstoffdosis ist bereits ab 4 Wochen nach Ende der COVID-19-Symptome möglich, um rasch einen verbesserten Impfschutz aufzubauen. Ein längerer Impfabstand erscheint dagegen für die Höhe und Dauer des Impfschutzes vorteilhaft.
Der empfohlene Abstand für Auffrischimpfungen, nach Abschluss der Grundimmunisierung oder nach SARS-CoV-2-Infektionen, beträgt jeweils mindestens 6 Monate zum vorherigen Ereignis. In begründeten Einzelfällen kann die (weitere) Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 4 Monaten erwogen werden, ein längerer Impfabstand ist jedoch immunologisch günstiger. Nur bei Personen mit Immundefizienz und daraus resultierender relevanter Einschränkung der Impfantwort empfiehlt die STIKO die Auffrischimpfungen im Abstand von mindestens 3 Monaten.
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* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.
Stand: 07.02.2023