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COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gesamtstand: 31.1.2024

Aktueller Hinweis: Die bestehende STIKO-Empfehlung gilt mit der Stellungnahme vom 18.9.2023 auch für die XBB.1.5-Impfstoffe.

Aktuelle Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung befinden sich hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu COVID-19 unter www.rki.de/covid-19-faq

COVID-19-Impfempfehlung (Stand 11.1.2024)

Warum ist es weiterhin wichtig, sich entsprechend der STIKO-Empfehlung gegen COVID-19 impfen zu lassen?

Die epidemiologische Situation von COVID-19 hat sich mittlerweile stark verändert. SARS-CoV-2 ist von der pandemischen in die endemische Phase übergegangen, d.h. das Virus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung. Die dominierenden Omikron-Varianten sowie die hohe Immunität durch Impfungen und Infektionen in der Bevölkerung haben dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe und Langzeitfolgen (wie Long-/ Post-Covid) auftreten als noch vor bspw. 2 Jahren. Das ist auch ein Erfolg der Impfung, die auch zukünftig wichtig für den Schutz der Bevölkerung bleibt.

Das Ziel der STIKO-Impfempfehlungen zur COVID-19-Impfung ist weiterhin:

  • schwere COVID-19-Verläufe (Hospitalisierungen und Todesfälle) zu verhindern
  • mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren
  • Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen

Deshalb empfiehlt die STIKO für besonders gefährdete Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung, die im Herbst verabreicht werden soll. Daten zur Wirksamkeit zeigen, dass der Impfschutz vor schwerer Erkrankung in der Regel mindestens 12 Monate anhält. Mit den Impfungen im Herbst soll ein bestmöglicher Schutz während der erwartbaren Infektionssaison erreicht werden. Im Herbst könnte zudem am selben Termin auch gegen saisonale Influenza oder Pneumokokken geimpft werden, sofern eine Indikation vorliegt.

Personen im Alter ab 60 Jahren sind grundsätzlich stärker gefährdet, nach einer SARS-CoV-2-Infektion schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben, wobei das Risiko einer ernsten Erkrankung in dieser Altersgruppe mit fortschreitendem Alter kontinuierlich zunimmt. Auch für immundefiziente Personen jeglichen Alters, für Personen mit bestimmten Grundkrankheiten sowie für Betreute in Pflegeeinrichtungen bleibt COVID-19 bedrohlich, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

In Umgebungen mit einem hohen Anteil an vulnerablen Personen und einem hohen Ausbruchspotenzial (wie z.B. in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege) ist eine Verminderung der Virustransmission besonders relevant. Medizinisches und pflegerisches Personal stellt daher eine Personengruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko dar. Mit der COVID-19 Impfung soll das arbeitsbedingte Infektionsrisiko gesenkt und die Infektionsübertragung auf das gefährdete Umfeld reduziert werden.

Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität weiterhin für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Die Kombination aus Impfung und Infektion (hybride Immunität) verleiht einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nach SARS-CoV-2-Infektionen, der auf Basis der bisher verfügbaren Untersuchungen mindestens 12 Monate anhält.

Stand: 11.01.2024

Warum ist aus Sicht der STIKO schon eine COVID-19-Impfung ausreichend, um eine Basisimmunität zu erreichen?

Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre, Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein. Das heißt, eine Impfung ist nur ausreichend, wenn zudem bereits zwei SARS-CoV-2-Infektionen stattgefunden haben.

Die hybride Immunität (d.h. Immunität nach COVID-19-Impfung und SARS-CoV-2-Infektion) ist der Immunität durch alleinige COVID-19-Impfungen überlegen. Die Immunität, die nach 3 Antigenkontakten aufgebaut wird, bietet einen längerfristigen Schutz vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen. Auf Basis der vorliegenden Daten kommt die STIKO zu folgender Einschätzung: Auch bei der gegenwärtigen Zirkulation der XBB-Variante schützt die alleinige COVID-19-Impfung (bestehend aus 2 Impfstoffdosen) oder eine SARS-CoV-2-Infektion allein längerfristig nicht ausreichend gegen schwere COVID-19-Verläufe. Eine Basisimmunität, bestehend aus 2 Impfungen und einer SARS-CoV-2-Infektion, löst vermutlich eine vergleichbar gute Schutzwirkung aus wie die Immunität bestehend aus einer Impfung und 2 Infektionen.

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist mittlerweile mehrfach gegen COVID-19 geimpft und hat bereits mindestens eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht. In dem besonderen Fall, dass die Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19-Impfung nachgeholt werden.

Mehr Informationen finden Sie der wissenschaftlichen Begründung der STIKO.

Stand: 11.01.2024

Wie sollen Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren gegen COVID-19 geimpft werden?

Für Personen ab 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 11.01.2024

Wie sollen Personen ab 60 Jahre und Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, gegen COVID-19 geimpft werden?

Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19 Verläufe haben, werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Welche Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf einhergehen und damit eine Impfindikation mit sich bringen erfahren Sie in der FAQ "Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?"

Für den seltenen Fall, dass Personen noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 11.01.2024

Wie sollen Patient:innen, Bewohner:innen und Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen gegen COVID-19 geimpft werden?

Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung für Personen in Gesundheitseinrichtungen mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt. Dazu gehören folgende Personengruppen:

  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patient:innen- bzw. Bewohner:innen
  • Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Ihnen werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen, Menschen mit Immundefizienz) kann die Gabe von weiteren Impfstoffdosen sinnvoll sein. Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Für den seltenen Fall, dass Personen noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 11.01.2024

Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?

Die STIKO empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Zu dieser Personengruppe gehören:

  • Personen im Alter ≥60 Jahre
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten

Die Entscheidung zur Impfung soll gemeinsam zwischen PatientInnen und behandelnden ÄrztInnen getroffen werden. Dabei sollte das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs einerseits und die Abwägung des Nutzens durch die Impfung und möglicher Nebenwirkungen andererseits berücksichtigt werden.

Stand: 11.01.2024

Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) empfohlen?

Zusätzlich zur Impfung empfiehlt die STIKO eine medikamentöse Präventionsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen mit besonders hohem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Die Anwendung der PrEP ersetzt nicht die COVID-19-Impfung, sondern sollte zusätzlich zur COVID-19-Impfung und Hygienemaßnahmen verabreicht werden.

Die SARS-CoV-2-Prä-Expositions­prophylaxe (PrEP) kann in Form des Kombinationspräparates Evusheld gegeben werden, das die beiden monoklonalen Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab enthält. Die Wirksamkeit von Tixagevimab/Cilgavimab ist unter den aktuell zirkulierenden Sublinien der Omikron-Virusvariante allerdings stark reduziert bis nicht mehr vorhanden.

Eine PrEP durch die Gabe der beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) sollte daher nur noch in begründeten Einzelfällen in Betracht gezogen werden.

Begründete Einzelfälle können Hochrisikopersonen mit schwerer Immundefizienz und einer erwartbaren oder nachgewiesenen starken Einschränkung der Immunantwort auf die COVID-19-Impfung sein, wie Personen

  • nach autologer oder allogener Stammzelltransplantation vor immunologischer Rekonstitution,
  • unter oder nach B-Zell-Depletion durch B-Zell-Antikörper, wenn keine Rekonstitution der B-Zell-Kapazitäten erfolgt ist,
  • unter CAR-T-Zell-Therapie,
  • unter starker Immunsuppression, z.B. nach Transplantation eines soliden Organs oder unter laufender Chemotherapie,
  • mit genetisch bedingten Immundefekten, die die antivirale Immunität beeinträchtigen.

Die PrEP mit Evusheld wird in einer Dosierung von 300 mg/300 mg (cave: formell off-label, da Dosierungsempfehlung gemäß bisheriger Zulassung 150mg/150mg) ab einem Alter ≥ 12 Jahren und einem Gewicht > 40 kg empfohlen (Informationen dazu finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 33/2022 (21. Aktualisierung).

Im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion bei Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 verweist die STIKO auf die "Empfehlungen zur antiviralen Therapie in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion" der Fachgruppe COVRIIN sowie die S3-Leitlinie "Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 – Living Guideline".

Stand: 23.02.2023

Ersetzt die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) die Impfung gegen COVID-19?

Nein. Die Impfung gegen COVID-19, gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen, sollte vor allem bei Personen mit Immundefizienz immer durchgeführt werden. Denn Personen, die an Erkrankungen leiden, welche entweder direkt oder infolge der notwendigen Therapie zu einer relevanten Beeinträchtigung der Immunabwehr führen, haben ein erhöhtes Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken.

Bei diesen Hochrisikopersonen empfiehlt die STIKO neben der Beachtung von Hygienemaßnahmen unverändert die Impfung gegen COVID-19, auch wenn diese in Abhängigkeit von der Schwere der Immundefizienz in vielen Fällen nur eingeschränkt wirksam ist und gegebenenfalls zusätzliche Impfstoffdosen erfordert (siehe 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO und die Hinweise der STIKO zum Impfen bei Immundefizienz).

Aufgrund der Grunderkrankung und/oder einer immunsuppressiven Therapie kann der Teil der Impfantwort, bei dem Antikörper gebildet werden, entweder ganz ausbleiben oder geringer ausfallen. Dennoch wird die Impfung unabhängig von der Grunderkrankung oder der Therapie empfohlen, da ggf. eine schützende zelluläre Immunantwort durch die Impfung erzielt werden kann.

Zusätzlich kann in begründeten Einzelfällen, bei immundefizienten Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, sowohl vor Beginn oder auch nach Beginn und vor Abschluss der empfohlenen Impfserie die Gabe von monoklonalen Antikörpern erwogen werden. In beiden Fällen soll jedoch die Impfserie begonnen, durchgeführt bzw. schnellstmöglich vollendet werden. Hierbei soll der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin entscheiden, wann der optimale Impfzeitpunkt gegeben ist (ggf. nach immunologischer Rekonstitution).

Weitere Informationen, u.a. für welche Personengruppen Evusheld empfohlen wird, finden sich in der FAQ "Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) empfohlen?".

Stand: 23.02.2023

Durchführung der COVID-19-Impfung (Stand 26.1.2024)

Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe.

Basisimmunität

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahre (inkl. Schwangeren) eine Basisimmunität, bestehend aus mindestens 3 Antigenkontakten, wovon mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgen soll.

Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Fehlende Kontakte zur Basisimmunität sollen durch COVID-19-Impfungen komplettiert werden. Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Sollte der empfohlene Abstand überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt und muss nicht neu begonnen werden. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten.

Weitere Auffrischimpfungen

Über die Basisimmunität hinaus empfiehlt die STIKO weitere Auffrischimpfungen für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko. Diese sollen jährlich im Herbst verabreicht werden.

Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Anwendung

Die Impfstoffe sollen ausschließlich intramuskulär (i. m.) verabreicht werden. Dies gilt auch für Patient:innen, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen sehr feine Injektionskanülen (z.B. 23 oder 25 Gauge) verwendet und die Einstichstelle soll nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang fest komprimiert werden.

Bei COVID-19-Impfungen ist eine Aspiration bei der intramuskulären Applikation zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit sinnvoll.

Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15-30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, z.B. bei Personen mit Gerinnungshemmung oder einer Impfkomplikation in der Anamnese. Eine Impfkomplikation ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende unerwünschte Reaktion.

Stand: 11.01.2024

Sollten sich Personen mit erhöhtem Risiko diesen Winter noch gegen COVID-19 impfen lassen oder bis zum Herbst warten?

Die STIKO empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder ein erhöhtes Infektionsrisiko eine jährliche Impfung im Herbst. Daten zur Wirksamkeit zeigen, dass der Impfschutz vor schwerer Erkrankung in der Regel mindestens 12 Monate anhält. Mit den Impfungen im Herbst soll ein bestmöglicher Schutz während der erwartbaren Infektionssaison erreicht werden.

Für Personen mit erhöhtem Risiko, die in den vergangenen 12 Monaten keine COVID-19-Impfung erhalten haben und keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, kann eine Impfung in diesem Winter sinnvoll sein. Auch wenn das Virus derzeit weniger stark zirkuliert als zum Jahresende 2023, können insb. ältere Menschen, bei denen COVID-19 häufiger schwer verläuft, oder Personen mit Grunderkrankungen gefährdet sein. Die Entscheidung, ob eine Impfung in der laufenden Infektionssaison noch notwendig ist, sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Stand: 26.01.2024

Kann die COVID-19-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden (z.B. Influenza)?

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen mRNA- oder Vektor-basierten COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza). Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll hingegen ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.

Nuvaxovid XBB1.5 kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Die Verabreichung anderer Totimpfstoffe wurde bislang nicht untersucht. Zwischen der Verabreichung von Nuvaxovid XBB.1.5 und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen empfohlen.

Bei einer gleichzeitigen Gabe von 2 Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.

Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.

Die STIKO hat zur Durchführung von Schutzimpfungen während der COVID-19-Pandemie im Epid Bull 18/2020 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Stand: 14.12.2023

Impfung bei Kindern und Jugendlichen (Stand: 11.1.2024)

Was empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis einschließlich 17 Jahren?

Die STIKO spricht eine Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 6 Monaten aus, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Dazu gehören

  • Kinder und Jugendliche mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben,
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie
  • Jugendliche mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Ihnen werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Kinder und Jugendliche, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i. d. R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Welche Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf einhergehen und damit eine Impfindikation mit sich bringen, erfahren Sie in der FAQ Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?.

Bei immundefizienten Kindern und Jugendlichen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt, ggf. mithilfe von Antikörperbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in der FAQ Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?.

Für den seltenen Fall, dass Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Risiko noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19-Impfung nachgeholt werden. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

Das ist insbesondere für Kleinkinder ab 6 Monate relevant, die rechtzeitig gegen COVID-19 geimpft werden sollten. Denn für Säuglinge und Kinder, die seit Mitte 2022 auf die Welt kamen oder zukünftig geboren werden, ist anzunehmen, dass sie weniger Kontakte mit SARS-CoV-2 hatten bzw. haben werden als die davor geborenen Kinder. Bei der Impfung mit Comirnaty (3 µg, 0,2 mL) setzt sich die Basisimmunität aus 3 Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung (s. Fachinformation) und einer Auffrischimpfung zusammen. Laut Fachinformation soll die Grundimmunisierung mit Comirntaty im Abstand von 0-3-8 Wochen erfolgen. Nach Einschätzung der STIKO ist aus immunologischer Sicht auch bei Kindern ein längerer Impfabstand zu bevorzugen. Bei der Verwendung von Spikevax (25 µg, 0,25 mL, nur in zugelassener Zubereitung) werden für die Basisimmunität 2 Impfstoffdosen und eine Auffrischimpfung benötigt. Auch bei der Impfung von Kindern sollen stattgehabte Infektionsereignisse angerechnet und zeitlich berücksichtigt werden. Unter 12 Jahren kann nunmehr sowohl Comirnaty als auch Spikevax entsprechend den Fachinformationen eingesetzt werden, da für keinen der beiden Impfstoffe derzeit Hinweise für ein erhöhtes Myokarditis-Risiko in dieser Altersgruppe bestehen.

Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Risiko ab 5 Jahre, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden (mit einem für die jeweilige Altersgruppe zugelassenen Impfstoff). Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-Impfung (Basisimmunität oder Auffrischimpfung). In dieser Altersgruppe fällt die individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung anders aus. Es bestehen zwar weiterhin keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, doch potenzielle unerwünschte Ereignisse (wie z.B. Myokarditiden) können auch in dieser Altersgruppe nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Demgegenüber stehen die überwiegend milden oder asymptomatischen Krankheitsverläufe (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) bei gesunden Kindern und Jugendlichen unter der Omikron-Variante. Da die COVID-19-Impfung aber vor allem schwere Infektionen und Hospitalisierungen verhindern kann, profitieren gesunde Kinder und Jugendliche von der COVID-19-Impfung insgesamt nur wenig.

Stand: 11.01.2024

Warum empfiehlt die STIKO für Kinder unter 12 Jahre nun auch die COVID-19-Impfung mit Spikevax?

Seit November 2021 bestand für alle Personen unter 30 Jahre die Empfehlung, vorzugsweise nicht Spikevax zur COVID-19-Impfung zu verwenden. Grund dafür war ein erhöhtes Myokarditis-Risiko nach der 2. Spikevax-Impfstoffdosis, das vor allem Jungen und junge Männer im Alter zwischen 12 und 29 Jahren betraf. Für die STIKO-Empfehlung 2024 wurden die vorliegenden Daten aufgearbeitet, um zu klären, ob für die COVID-19-Impfung von Kindern im Alter von <12 Jahren weiterhin ausschließlich Comirnaty empfohlen werden soll oder ob auch Spikevax und damit beide mRNA-Impfstoffe empfohlen werden können.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat seit der Markteinführung der COVID-19-Impfstoffe keinen Fall einer bestätigten Myokarditis bzw. Perikarditis nach Impfung bei Kindern unter 12 Jahre in Deutschland berichtet. Gleichzeitig wurden etwa 2,3 Mio. Impfstoffdosen an 5- bis 11-Jährige verimpft und knapp 4.000 Impfstoffdosen an jüngere Kinder. Auch in anderen Ländern, wie den USA, Kanada und Australien, konnte aufgrund von Sicherheitsberichten und Studien kein Sicherheitssignal für Kinder unter 12 Jahren bestätigt werden.

Nach erneuter Bewertung der Evidenzlage kommt die STIKO zu dem Fazit, dass bei den unter 12-jährigen Kindern weder nach der Impfung mit Comirnaty noch nach der Impfung mit Spikevax ein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Myo- oder Perikarditis besteht. Daher können in dieser Altersgruppe beide mRNA-Impfstoffe verwendet werden. Die Empfehlung für 12- bis unter 30-Jährige, vorzugsweise kein Spikevax-Produkt zur Impfung zu verwenden, bleibt bestehen.

Mehr Informationen finden Sie der wissenschaftlichen Begründung der STIKO.

Stand: 11.01.2024

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren nach einer COVID-19-Impfung beobachtet?

Die Sicherheit des Impfstoffs wird in allen Altersgruppen nach der Zulassung kontinuierlich genau beobachtet, sodass neu auffallende Impfreaktionen oder unerwünschte Ereignisse schnell entdeckt und bewertet werden können. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dafür zuständig.

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Insgesamt sind die lokalen und systemischen Impfreaktionen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vergleichbar. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab.

Die häufigsten lokalen Impfreaktionen nach Impfungen sind Druckschmerzen, Rötung und Schwellung an der Einstichstelle. Als systemische Reaktionen sind unter anderem Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Appetitverlust sowie in manchen Fällen Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Fieber möglich. Die Symptome sind in der Regel nur von kurzer Dauer.

Nach Impfungen mit den monovalenten Wildtyp-mRNA-Impfstoffen (zugelassen ab 6 Monaten) und nach Impfungen mit Nuvaxovid wurden sehr seltene Fälle von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) beschrieben. Nach der Impfung mit Spikevax trat dies etwas häufiger. Dieses Sicherheitssignal wurde für Jugendliche und junge Erwachsene ab 12 bis 30 Jahren bestätigt. Dementsprechend empfiehlt die STIKO, bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vorzugsweise keine Spikevax-Impfstoffe zu verwenden. Tritt nach einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff oder mit Nuvaxovid eine Myo- oder Perikarditis auf, sollte in der Regel auf die Verabreichung weiterer Impfstoffdosen dieses Impfstofftyps verzichtet werden. Auf Basis der bisher verfügbaren Daten besteht bei den < 12-jährigen Kindern weder nach der Impfung mit Comirnaty noch nach der Impfung mit Spikevax ein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Myo- oder Perikarditis. Entsprechend können nunmehr im Alter unter 12 Jahren beide mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) zur COVID-19-Impfung eingesetzt werden. Die STIKO wird die Datenlage zum Myokarditis-Risiko weiterhin sorgfältig prüfen und ihre Empfehlung ggf. anpassen.

Trotz bislang begrenzter klinischer Studiendaten schätzt die STIKO die ab dem Alter von 6 Monaten zugelassenen Varianten-adaptierten Impfstoffe als sicher und gut verträglich ein. Diese Impfstoffe verwenden dieselbe mRNA- bzw. protein-basierte Plattform wie die millionenfach verwendeten Wildtyp-Impfstoffe. Daher sind nach Gabe der Varianten-angepassten Impfstoffe ähnliche Reaktionen zu erwarten wie nach der Gabe der ersten Generation der mRNA- bzw. Protein-basierten Impfstoffe.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung). In dieser Altersgruppe fällt die individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung anders aus. Es bestehen zwar weiterhin keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen, doch potenzielle unerwünschte Ereignisse (wie z.B. Myokarditiden) können auch in dieser Altersgruppe nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Demgegenüber stehen die überwiegend milden oder asymptomatischen Krankheitsverläufe (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) bei gesunden Kindern und Jugendlichen unter der Omikron-Variante. Da die COVID-19-Impfung aber vor allem schwere Infektionen und Hospitalisierungen verhindern kann, profitieren gesunde Kinder und Jugendliche von der COVID-19-Impfung insgesamt nur wenig.

Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie in den Fachinformationen.

Stand: 11.01.2024

Wie wirksam ist die COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis unter 18 Jahren?

Die COVID-19-Impfung bietet auch Kindern und Jugendlichen einen guten Schutz vor einer schweren Erkrankung.

Ergebnisse von Zulassungsstudien (bei <5-Jährigen) sowie von Beobachtungsstudien, die nach der Impfstoffzulassung durchgeführt wurden, zeigen, dass die Schutzwirkung der COVID-19-Impfung gegenüber schweren COVID-19-Verläufen (d.h. COVID-19-bedingte Hospitalisierung oder Todesfälle) bereits nach einer vollständigen Grundimmunisierung hoch ist (2 bzw. 3 Impfstoffdosen je nach verwendetem Impfstoff). Durch Auffrischimpfungen kann der Impfschutz weiter erhöht werden.

Im Unterschied dazu, vermittelt die COVID-19-Impfung nur einen moderaten Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen. Dieser Impfschutz nimmt nach wenigen Wochen bis Monaten jedoch deutlich ab.

Die STIKO empfiehlt eine Basisimmunität und weitere Auffrischimpfungen nur für Kinder und Jugendliche mit Grundkrankheiten, die das Risiko für schwere COVID-19-Verläufe erhöhen. Für die Auffrischimpfungen bei Kindern und Jugendlichen mit Grundkrankheiten sollen gemäß STIKO-Empfehlung präferenziell Varianten-adaptierte COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.

Für gesunde Kinder ist laut STIKO aufgrund des sehr geringen Risikos für schwere Verläufe keine Impfung notwendig (Details siehe "Was empfiehlt die STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis einschließlich 17 Jahren?").

Stand: 18.09.2023

Welche Erkenntnisse bestehen zu Long-COVID und PIMS bei Kindern und Jugendlichen?

Auch wenn COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht schwer verläuft, kann es in seltenen Fällen in Folge der Erkrankung zu schwerwiegenden Krankheitsmanifestationen kommen. So bestehen mit Long-COVID und dem sogenannten Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS) zwei Krankheitsbilder, deren Langzeitprognosen noch nicht endgültig bekannt sind.

Die Pathogenese (Krankheitsentstehung) von Long-COVID ist bisher nicht eindeutig geklärt. Die Langzeitsymptome können auch nach mildem Erkrankungsverlauf auftreten. Unter Personen, die schwer an COVID-19 erkrankt waren, ist das Auftreten von Long-COVID-Symptomen jedoch häufiger als nach milder akuter Erkrankung.

Die Symptomatik ist sehr variabel und kann über Wochen bis Monate anhalten. Zu den häufigsten Symptomen gehören anhaltende Erschöpfungszustände (Fatigue), Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Brustschmerzen, Herzrhythmusstörungen und depressive Verstimmung.

Bisher wurden größtenteils Studien zu Long-COVID bei Erwachsenen publiziert. Die Datenlage zu Long-COVID bei Kindern ist begrenzt und publizierte Studien inkl. systematischer Reviews weisen zum Teil erhebliche methodische Mängel auf (z. B. kleine Studienpopulation, Fehlen einer Kontrollgruppe, einer Falldefinition oder einer gesicherten SARS-CoV-2-Labordiagnose). Daher kann die Häufigkeit von Long-COVID bei Kindern derzeit noch nicht verlässlich erfasst werden. Insgesamt scheint Long-COVID für die Altersgruppe der Kinder eine geringere Bedeutung zu haben als für Jugendliche und Erwachsene.

Einige Symptome von Long-COVID wie Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen und depressive Verstimmung sind zudem sehr unspezifisch und treten auch infolge von psychosozialen Belastungen während der Pandemie auf, zum Beispiel durch Ängste oder Isolation, unabhängig von SARS-CoV-2-Infektionen.

Weitere Studien sind wichtig, um die Häufigkeit von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen genauer zu untersuchen. In den von der STIKO analysierten Studien mit Kontrollgruppe waren Kinder mit SARS-CoV-2-Infektion nicht häufiger von Spätfolgen betroffen als Kinder ohne SARS-CoV-2-Infektion.

Weitere Informationen zum Krankheitsbild von Long-COVID finden sich in den Long-COVID FAQ.

PIMS (Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome) ist ein schweres entzündliches Krankheitsbild, das in seltenen Fällen bei Kindern und Jugendlichen i.d.R. 3-4 Wochen nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 (auch nach asymptomatischer Infektion) beobachtet wurde. In vielen Fällen geht PIMS mit Schocksymptomatik und i.d.R. vorübergehender Herz-Kreislauf-Insuffizienz einher. Die Ursache der Entstehung der Erkrankung (Pathogenese) ist noch unklar. Das Krankheitsbild wird jedoch von den behandelnden Ärzt:innen zunehmend besser verstanden und ist inzwischen gut behandelbar.

Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) definiert PIMS als Fälle, bei denen neben Fieber, erhöhte systemische Entzündungsparameter, mindestens zwei Organbeteiligungen und eine aktuelle oder stattgehabte SARS-CoV-2-Infektion oder ein SARS-CoV-2-Kontakt nachzuweisen waren, sowie andere infektiologische Ursachen ausgeschlossen werden konnten. Zwischen Mai 2020 und Oktober 2022 wurden insgesamt 909 Kinder und Jugendliche gemeldet, die diese Falldefinition erfüllten. Der Erkrankungsverlauf war trotz des schweren Krankheitsbildes meist günstig, tödliche PIMS-Verläufe wurden in Deutschland bisher nicht gemeldet.

Das Risiko eines Infizierten an einem PIMS zu erkranken, ist stark abhängig von der SARS-CoV-2-Variante. Im Vergleich zu der Wuhan- und Alpha-Variante von 2020 ist das Risiko unter Delta etwa fünfmal geringer und unter Omikron 15- bis 20-fach reduziert. Dieser Effekt ist in allen Altersgruppen gleich und nicht abhängig von der Impfquote. Bezogen auf das absolute PIMS-Risiko von 1:4.000 unter der Wuhan und Alpha Variante ergibt sich für die aktuell zirkulierenden Varianten demnach ein PIMS Risiko von etwa 1:60.000 bis 1:80.000. Zu beachten ist allerdings, dass sich dieses Risiko auf immunnaive Kinder und Jugendliche bezieht, die es praktisch nicht mehr gibt. Das reale Risiko dürfte daher noch einmal geringer sein.

Stand: 28.03.2023

Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 31.1.2024)

Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?

Während der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko auf einen schweren COVID-19-Verlauf. Deshalb empfiehlt die STIKO für Personen im gebärfähigen Alter ausdrücklich die COVID-19-Impfung, insbesondere bei Kinderwunsch, um bei einer zukünftigen Schwangerschaft optimal gegen COVID-19 geschützt zu sein. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen. Siehe FAQ Wie sollten Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren gegen COVID-19 geimpft werden?

Ungeimpften Schwangeren wird empfohlen, eine Basisimmunität aufzubauen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen.

Schwangeren mit vorliegender Grunderkrankung werden zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Diese sollen jährlich im Herbst verabreicht werden. Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Fehlende Kontakte zur Basisimmunität sollen durch COVID-19-Impfungen komplettiert werden. Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe. Bei Schwangeren soll laut STIKO i. d. R. kein Spikevax- oder Nuvaxovid-Produkt verwendet werden. Bisher liegen nur sehr begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Nuvaxovid bei Schwangeren vor. Auch wenn keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung vorliegen, sollte der Impfstoff Nuvaxovid nur in Einzelfällen erwogen werden (z. B. wenn eine produktspezifische medizinische oder sonstige Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe besteht).

Schwangere sollten erst ab dem 2. Trimenon geimpft werden. Das gilt sowohl für Impfungen zum Erreichen der Basisimmunität als auch für Auffrischimpfungen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19-Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Für Stillende gelten entsprechend ihres Alters die gleichen Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung bzw. bei krankheits- oder arbeitsbedingter Indikation die gleichen Empfehlungen wie für Personengruppen mit erhöhtem Risiko. Weitere Hinweise finden Sie in den folgenden FAQ:

Stand: 31.01.2024

Warum wird allen ungeimpften Schwangeren die COVID-19-Impfung ab dem 2. Trimenon empfohlen?

Auch wenn schwere Verläufe und Komplikationen einer SARS-CoV-2-Infektion bei Schwangeren selten sind, stellt COVID-19 in der Schwangerschaft eine relevante Krankheitslast in Deutschland dar. Die analysierten Studiendaten weisen darauf hin, dass Schwangerschaft an sich ein relevanter Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe ist. SARS-CoV-2-infizierte schwangere Frauen erleiden häufiger Komplikationen als Nicht-Schwangere. Im Falle von zusätzlich vorliegenden Vorerkrankungen (wie z. B. Adipositas, arterielle Hypertonie oder Diabetes mellitus) erhöht sich das Risiko für eine schwere Erkrankung weiter. Zudem können Antikörper der Mutter über die Plazenta auf den Fetus übertragen werden. Studien weisen darauf hin, dass durch die Impfung der Schwangeren auch ein Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann (sog. Nestschutz).

Die ausgewerteten Daten belegen die Sicherheit der mRNA-Impfung in der Schwangerschaft und zeigen kein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten (Aborte), Totgeburt (intrauteriner Fruchttod), Frühgeburten oder Fehlbildungen als Folge der Impfung.

Eine Risiko-Nutzen-Abwägung unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage spricht für eine allgemeine Impfempfehlung von ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon.

Ziel der Impfung von Schwangeren und Stillenden ist die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe und von Todesfällen sowie die Verhinderung von Komplikationen für Mütter und ihre ungeborenen/neugeborenen Kinder durch eine SARS-CoV-2-Infektion. Es ist davon auszugehen, dass die Schutzwirkung der COVID-19-Impfung bei schwangeren wie bei nicht-schwangeren Personen gegenüber einem schweren Krankheitsverlauf gut ist. Dies gilt auch für Infektionen durch die SARS-CoV-2-Omikron-Variante.

Detaillierte Studiendaten zur Wirksamkeit finden sich in der 10. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlungen. Die ausführliche Erläuterung der Impfempfehlung für Schwangere, Stillende und bei Kinderwunsch findet sich in der FAQ "Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?".

Stand: 07.02.2023

Hat die COVID-19-Impfung einen Einfluss auf den weiblichen Zyklus?

Die Länge des weiblichen Zyklus weist natürlicherweise Schwankungen auf, die innerhalb eines Jahres mehr als eine Woche betragen können. Eine Reihe von Faktoren können das Zyklusgeschehen temporär oder längerfristig beeinflussen, wie z.B. Stress, Reisen mit Zeitverschiebungen und Klimaveränderungen, ein ungesunder Lebensstil, aber auch Schilddrüsenerkrankungen oder die Einnahme bestimmter Medikamente. Bei bis zu einem Drittel der Frauen kommt es im Laufe ihres Lebens zu Blutungsstörungen.

Zyklusstörungen im Nachgang zu einer COVID-19-Impfung wurden international beobachtet und werden derzeit weiter erforscht. Solche Veränderungen des Zyklus sind auch bei anderen Impfungen oder durch Infektion bekannt und werden auf die Aktivierung des Immunsystems zurückgeführt. Ein direkter kausaler Zusammenhang ist nicht bekannt. Frauen sollten aber über diese mögliche Nebenwirkung einer Impfung informiert werden, um Verunsicherung vorzubeugen. Diese beobachteten Störungen des Zyklus sind vorrübergehend und nicht mit Unfruchtbarkeit1 verbunden.

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1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar“?

Der Begriff der „Unfruchtbarkeit“ umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

Stand: 11.10.2021

Macht die COVID-19-Impfung Frauen oder Männer unfruchtbar?

Seit einiger Zeit kursiert vor allem im Internet eine Fehlinformation. Sie besagt, dass die Impfung gegen COVID-19 mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen unfruchtbar1 macht oder machen kann. Diese Aussage ist falsch.

Warum?

  • In den umfangreichen nicht-klinischen Prüfungen, die vor der Zulassung der Impfstoffe durchgeführt wurden, gab es keine Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit nach COVID-19-Impfung (siehe auch FAQ „Können COVID-19-mRNA-Impfstoffe die Fruchtbarkeit beeinträchtigen?“ des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • In der Zulassungsstudie von z.B. Comirnaty (BioNTech) wurden 12 Frauen in der Gruppe mit COVID-19-Impfung und 11 Frauen in der Gruppe mit Placebo-Impfung (ohne mRNA) innerhalb des Nachbeobachtungszeitrums von 2 Monaten schwanger – es konnte somit zwischen den beiden Gruppen kein Unterschied bezüglich der Zahl der eingetretenen Schwangerschaften beobachtet werden.
  • Eine Studie aus Israel zeigt Daten von 36 Paaren, die sich im Zeitraum der COVID-19-Impfung in einer Kinderwunschbehandlung für eine künstliche Befruchtung (IVF) befanden. Dabei wurden Dauer und charakteristische Parameter der ovariellen Stimulation, die Anzahl und die Qualität der gewonnenen Eizellen sowie die untersuchten Spermienparameter vor und nach der Impfung verglichen. Es zeigte sich, dass in dem Beobachtungszeitraum von 7-85 Tagen nach Impfung kein Unterschied zwischen diesen Parametern bestand. In einer amerikanischen Studie, die bei 45 Männern Spermienparameter untersuchte, wurde vor und nach der Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs kein Unterschied gefunden.

Wie könnte diese Falschinformation zustande gekommen sein?

Durch den mRNA-Impfstoff werden unsere Körperzellen angeregt, Proteine zu bilden, die den Spike-Proteinen auf der Oberfläche der Viren ähneln. Das Spike-Protein weist in sehr geringem Umfang eine strukturelle Ähnlichkeit mit dem Protein Syncytin-1 auf, das während einer Schwangerschaft in der Plazenta gebildet wird. Daraus wird der falsche Schluss gezogen, dass sich die gebildeten Antikörper nicht nur gegen das Coronavirus, sondern auch gegen das Protein Syncytin-1 richten und so zur Unfruchtbarkeit führen könnten. Die strukturelle Ähnlichkeit zwischen dem Corona-Spike-Protein und dem menschlichen Protein Syncytin-1 wurde vollständig untersucht. Sie beschränkt sich lediglich auf 0,75% der Aminosäuren (5 Aminosäuren von 1273 Aminosäuren im Corona-Spike-Protein bzw. 5 ähnliche, aber nicht gleiche, von 538 Aminosäuren im Syncytin-1 Protein) (siehe auch: Universität Jena: Impfmythen zu Corona - UKJ-Experten stellen klar). Nach dieser Logik müsste auch die Infektion mit COVID-19 unfruchtbar machen, denn auch nach Infektion mit COVID-19 kommt es zur Bildung von Antikörpern gegen das Spike-Protein - statt von einer Impfung durch das Virus selbst ausgelöst. Auch dies wurde jedoch weltweit nicht beobachtet.

Die Sorge um eine mögliche Unfruchtbarkeit nach einer COVID-19-Impfung ist also unbegründet.

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1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar“?

Der Begriff der „Unfruchtbarkeit“ umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

Stand: 04.01.2022

Impfung bei Immunschwäche (Immundefizienz) (Stand: 11.1.2024)

Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Personen mit Immundefizienz, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Um die erzielte Schutzwirkung aufrechtzuhalten, kann es erforderlich sein, den bei Immungesunden Abstand von etwa 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen. Die STIKO geht nicht davon aus, dass ein Unterschreiten des empfohlenen 12-monatigen Impfintervalls für Auffrischimpfungen zu vermehrten Nebenwirkungen führt.

Für den seltenen Fall, dass Personen noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Für Personen ab dem Alter von 6 Monaten, die aufgrund einer Immundefizienz ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben (z.B. nach Organ- oder Stammzelltransplantation, HämodialysepatientInnen), können weitere Impfstoffdosen zum Erreichen einer Basisimmunität notwendig sein, über die bei Immungesunden empfohlenen 3 Antigenkontakte hinaus. Sie sollten in einem Mindestabstand von je 4 Wochen gegeben werden. Die Entscheidung über die Anzahl der Impfstoffdosen treffen die behandelnden ÄrztInnen.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Antikörperkontrollen können sinnvoll sein, um aus dem Verlauf der Antikörperantworten Rückschlüsse auf das Impfansprechen zu ziehen. Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein (siehe FAQ „Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?“), stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die Dosis des mRNA-Impfstoffs kann gesteigert werden: z.B. Applikation einer doppelten Dosis von Comirnaty (als off-label-Anwendung) oder Impfung mit Spikevax (100µg), der eine etwa dreifach höhere mRNA-Menge als Comirnaty enthält.
  • Es kann ein Impfstoff einer anderen Technologie zur Anwendung kommen: z.B. ein Vektorimpfstoff oder ein adjuvantierter Protein-Impfstoff wie Nuvaxovid XBB.1.5
  • Je nach Immunantwort können weitere Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen erwogen werden.

Stand: 11.01.2024

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff hinsichtlich der Impfstoffwirksamkeit zu beachten?

In Bezug auf die Wirksamkeit von Impfungen bei Immundefizienz (ID) ist durch die Erfahrung mit seit Jahrzehnten eingesetzten Totimpfstoffen bekannt, dass sie möglicherweise im Vergleich zu Personen ohne ID vermindert sein kann. Dabei hängt das Ausmaß dieser verminderten Immunantwort von der Grunderkrankung, der eingesetzten Medikation und nicht zuletzt dem Alter der zu impfenden Person ab (Immunoseneszenz). In den Zulassungsstudien waren initial keine Patient:innen mit ID eingeschlossen, aber inzwischen gibt es zahlreiche Impfstoffstudien, bei denen die Immunantwort bei Patient:innen aus verschiedenen Erkrankungsgruppen untersucht wurde.

Noch ist kein Laborwert definiert, mit dem zuverlässig die Schutzwirkung überprüft werden könnte. In Immunogenitätsuntersuchungen wurde daher als Annäherung die Antikörperbildung gegen Teile des SARS-CoV-2-Protein und in einigen Studien auch die T-zelluläre Immunantwort herangezogen und gemessen. Die Impfstoffstudien zeigen, dass bei den meisten untersuchten Formen von ID ein gewisser Anteil an Patient:innen keine Antikörper nach COVID-19-Impfung bildet und dass im Falle von nachweisbaren Antikörpern deren Konzentrationen niedriger waren als bei den immungesunden Vergleichsgruppen. Ein hoher Anteil von Personen ohne nachweisbare Antikörperbildung fand sich bei Organtransplantat-, Stammzell-, und Krebspatient:innen sowie bei Patient:innen unter B-Zell-depletierender Antikörpertherapie.

Bei der Verabreichung der Impfung gegen COVID-19 ist zu beachten:

  • Immunsupprimierende oder immunmodulierende Therapien können auch bei einer anstehenden Impfstoffgabe weitergeführt werden.
  • Empfehlenswert für die bestmögliche Impfwirksamkeit ist allerdings eine möglichst geringe Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung, d.h., dass der Impfzeitpunkt zum Beispiel in die Mitte der Verabreichungsintervalle der immunsupprimierenden oder immunmodulierenden Medikation gelegt werden sollte.
  • Bei geplanter antineoplastischer Therapie („Chemotherapie“) soll die Impfung mindestens 2 Wochen vor deren Beginn erfolgen, um eine suffiziente Immunantwort zu ermöglichen.

Die STIKO hat eine Impfempfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz ID veröffentlicht, die hier zu finden ist.

Allgemeine Hinweise zum Impfen bei ID finden sich hier.

FAQ zu COVID-19-Impfungen bei ID sind hier abrufbar.

Stand: 18.09.2023

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff hinsichtlich der Impfstoffsicherheit zu beachten?

Die mRNA-Impfstoffe bewirken die Vervielfältigung kleiner Eiweißeinheiten im Zytoplasma (Spike-Proteine), die aber selbst nicht replikationsfähig sind. Die Vektorviren bei den Impfstoffen Vaxzevria (AstraZeneca) und COVID-19-Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) wurden so verändert, dass sie nicht vermehrungsfähig sind.

Alle bislang zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sind deshalb wie Totimpfstoffe zu bewerten, sodass hier keine besonderen Sicherheitsbedenken bei der Impfung von Personen mit Immundefizienz bestehen (Siehe auch die FAQ "Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?".

Stand: 18.09.2023

Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Eine serologische Kontrolle der Antikörperantwort ist bei Patient:innen mit leichter bis mittelgradiger Immundefizienz nicht generell empfohlen bzw. notwendig. Der genaue Wert, bei dem von einem sicheren Schutz ausgegangen werden kann und womit eine oder mehrere Impfstoffdosen ggf. unnötig wären, ist nicht bekannt.

Bei schwer immundefizienten Patient:innen mit erwartbar verminderter Impfantwort empfiehlt es sich, frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein durchzuführen (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne). Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem die 3. Impfstoffdosis verabreicht wird. Das Ergebnis muss für die Gabe der 3. Impfstoffdosis nicht abgewartet werden. Über weitere Antikörpermessungen muss individuell entschieden werden.

Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung (s.Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?“).

Der Übergang zwischen einer erwartbar ausreichenden Impfantwort bei leichter Immundefizienz und einer verminderten Impfantwort bei schwerer Immundefizienz ist oft fließend, als Entscheidungshilfe kann folgende Tabelle herangezogen werden: Tabelle 4 der 18. Aktualisierung.

Stand: 18.09.2023

Impfquotenmonitoring (Stand: 11.1.2024)

Warum gibt es mit dem "Digitalen Impfquotenmonitoring" (DIM) ein eigenes Meldesystem zur COVID-19-Impfung im RKI – warum reichen die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht aus?

Generell gilt: Wenn Ärzt:innen gesetzlich Krankenversicherte impfen, rechnen sie diese Leistung über eine der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland ab. Diese Abrechnungsdaten wiederum werden von den KVen regelmäßig und mit einem Zeitverzug von sechs bis neun Monaten an das RKI übermittelt. Das RKI kann dann mithilfe der Abrechnungsdaten die Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmen (sogenannte KV-Impfsurveillance). Für die Impfung gegen COVID-19 gilt das im Prinzip genauso.

Für die Bekämpfung einer Pandemie und für neue Impfstoffe sind jedoch eine aktuelle Bewertung der Inanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe ohne Zeitverzug essentiell. Dazu kommt, dass die Bundesländer für die COVID-19-Impfung zunächst zentrale Impfstellen und Impfteams eingerichtet hatten, die ihre Leistungen nicht über die KVen abrechnen. Im Lauf der Impfkampagne kamen weitere Impfstellen ohne routinemäßige Abrechnung über die KVen hinzu. Daher musste ein Meldesystem zur täglichen Übermittlung der Impfdaten von allen impfenden Stellen aufgebaut werden: das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM). Dieses besteht mittlerweile aus drei Meldeportalen, über die das RKI die Daten bezieht (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Die Meldung der impfenden Stellen ist in § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung rechtlich vorgeschrieben. Sie muss vollständig und zeitnah erfolgen, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können.

Stand: 11.04.2023

Wo werden die Daten zu den COVID-19-Impfungen veröffentlicht?

Daten zu den COVID-19-Impfungen werden vom RKI zur Verfügung gestellt Die impfenden Stellen melden die COVID-19-Impfungen wöchentlich (§ 3 COVID-19-Vorsorgeverordnung), sodass auch die Veröffentlichung der Daten wöchentlich (dienstags) erfolgt.

Das RKI stellt die Anzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff, die Anzahl von Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen und den Anteil der Geimpften in der jeweiligen Altersgruppe sowie in der Gesamtbevölkerung als Excel-Datei zur Verfügung: www.rki.de/covid-19-impfquoten. Seit dem 21.07.2021 stehen die Daten des COVID-19-Impfquotenmonitorings zusätzlich auf GitHub (https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland) zur Verfügung. Hier findet sich u.a. auch eine ausführliche Beschreibung der Datenquellen, der Aufbereitung der Daten, der Variablen sowie der Metadaten.

Stand: 11.01.2024

Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?

Grundlage für die Datenerhebung ist die COVID-19-Vorsorgeverordnung. Je nach Leistungserbringer werden die Daten auf drei unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichem Detailliertheitsgrad ins "Digitale Impfquotenmonitoring" des RKI übermittelt:

1.) Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring": Betriebsärzt:innen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und weitere landeseigene oder kommunale Einrichtungen sowie Apotheken übermitteln pseudonymisierte Daten mit der Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" (DIM). Die Daten beinhalten das Datum der Impfung, den Impfstoffnamen, die Chargennummer, die Impfstoffdosis/Reihenfolge der Impfserie (erste Impfung, zweite Impfung, erste Auffrischungsimpfung, zweite Auffrischungsimpfung), ein in der Anwendung gebildetes Pseudonym der geimpften Person sowie ihr Alter, ihr Geschlecht und ihre Wohnort-PLZ (siehe FAQ "Wie funktioniert die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring"? ).

2.) KBV-Meldeportal: Von den Vertragsärzt:innen werden aggregierte Daten an ein Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelt. Von dort werden sie in zwei separaten Datenpaketen dem RKI bereitgestellt. Ein Paket enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und den Zeitpunkt der Impfung aufgeschlüsselt nach Impfstoff und Impfstoffdosis. Das zweite Paket enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen aufgeschlüsselt nach den Altersgruppen 0-4, 5-11, 12-17, 18-59 und 60+ Jahre sowie nach der Impfstoffdosis. Die KBV-Meldedaten mit Impfungen bis zum Ende des vierten Quartals 2021 wurden durch die quartalsweisen KV-Abrechnungsdaten ersetzt. Siehe FAQ "Wie können niedergelassene Arztpraxen die Daten zu den durchgeführten Impfungen übermitteln?"

3.) PVS-Meldeportal: Von den Privatärzt:innen werden aggregierte Daten an ein Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS) übermittelt und dort in einem Datenpaket dem RKI bereitgestellt. Dieses enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und den Zeitpunkt der Impfung aufgeschlüsselt nach Impfstoff, Altersgruppe 0-4, 5-11, 12-17, 18-59 und 60+ Jahre und Impfstoffdosis.

Die Daten von DIM, KBV und PVS unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Datenstruktur. Die über KBV und PVS gemeldeten Daten enthalten keine Details zu den geimpften Personen (z.B. kein genaues Alter, kein Geschlecht, kein Wohnortlandkreis, keine Impfserien).

Stand: 11.01.2024

Wie funktioniert die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring"?

Die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" (DIM) steht für die Datenübermittlung der Impfungen aus allen zusätzlich zur Regelversorgung an der COVID-19-Impfkampagne teilnehmenden Einrichtungen zur Verfügung. Derzeit sind das Gesundheitsämter, Krankenhäuser und weitere landeseigene oder kommunale Einrichtungen sowie Betriebe, Betriebsärzt:innen oder betriebsmedizinische Dienste und Apotheken. Autorisiertes Personal dieser Einrichtungen kann die Daten der geimpften Person eingeben, welche in der Anwendung pseudonymisiert und über eine gesicherte Internetverbindung an die Bundesdruckerei übermittelt werden. Bei der Bundesdruckerei werden sie im Auftrag des RKI zwischengespeichert und vom RKI abgerufen. Neben der Erfassung und Übermittlung von Einzeldatensätzen direkt über die Anwendung ist auch eine zentrale Erfassung (z.B. zunächst im Bundesland oder bei einem Dienstleister) möglich, um die Daten dann gebündelt über eine Schnittstelle der DIM-Anwendung zu übergeben. Auch viele Betriebe bzw. betriebsmedizinische Dienste bündeln die Datenübermittlung.

Stand: 11.04.2023

Wie können niedergelassene Arztpraxen die Daten zu den durchgeführten Impfungen übermitteln?

Grundlage für die Meldung der COVID-19-Impfungen an das RKI ist § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung. Die impfenden niedergelassenen Ärzt:innen müssen wöchentlich die Gesamtzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff nach erster und zweiter Impfung, erster und zweiter Auffrischimpfung sowie unterteilt nach Altersgruppen (0-4 Jahre, 5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-59 Jahre und ab 60 Jahre) an das RKI übermitteln. Bei den Vertragsärzt:innen erfolgt die Übermittlung über das Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei den Privatärzt:innen über das Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS). Weitere Details zu den geimpften Personen wie Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht und Wohnort-PLZ werden dann von Vertragsärzt:innen wie bisher über die quartalsweisen Praxis-Abrechnungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelt. Im Abrechnungssystem der Ärzt:innen (Praxissoftware) wurden speziell für die COVID-19-Impfungen impfstoffspezifische Ziffern sowie die Chargennummer aufgenommen. Diese Daten werden gemeinsam mit allen anderen Abrechnungsdaten zu Impfungen und ausgewählten Diagnosen bei den KVen aufbereitet und gemäß § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz ebenfalls quartalsweise dem RKI übermittelt. Der zeitliche Abstand zwischen Impfdatum und Übermittlung an das RKI beträgt in der Regel sechs bis neun Monate. Im "Digitalen Impfquotenmonitoring" werden die KBV-Meldedaten soweit möglich durch die (umfangreicheren) Impf-Abrechnungsdaten der KVen ersetzt, sobald diese quartalsweise und mit allen notwendigen Angaben vorliegen. In den KV-Daten ist dann auch die Zuordnung von Impfstoff und Altersgruppe möglich – was bei den KBV-Meldedaten durch die getrennten Datenpakete nicht möglich ist.

Stand: 11.01.2024

Warum ist eine vollständige und zeitnahe Datenübermittlung von allen impfenden Stellen für das Impfquotenmonitoring wichtig?

Die Übermittlung der COVID-19-Impfdaten muss vollständig und zeitnah von allen impfenden Stellen erfolgen, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können. Die Daten werden für die Einschätzung der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe und die Evaluation der Umsetzung der Impfempfehlungen benötigt. Sie werden auch für Modellierungen über das zukünftige Infektionsgeschehen sowie zur Vorbereitung weiterer Impfempfehlungen genutzt.

Die Meldung aller durchgeführten Impfungen an das RKI ist in der COVID-19-Vorsorgeverordnung rechtlich vorgeschrieben. Das RKI kann nur die Impfdaten auswerten und publizieren, die ihm gemäß § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung von den impfenden Stellen übermittelt werden (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Die vom RKI unter www.rki.de/covid-19-impfquoten publizierten Daten können auch Nachmeldungen und Korrekturen aus zurückliegenden Zeiträumen enthalten.

Stand: 11.01.2024

Wie genau können die Impfquoten abgebildet werden – welche Unschärfen gibt es?

Wie in anderen Meldesystemen auch wird bei den über das "Digitale Impfquotenmonitoring" erfassten Impfquoten von einer gewissen Untererfassung ausgegangen. Die abgebildeten Impfquoten sind daher als Mindest-Impfquoten zu verstehen (siehe Kapitel Impfen im COVID-19-Wochenbericht des RKI: www.rki.de/covid-19-wochenbericht). Darüber hinaus werden die Daten je nach Impfstelle über drei unterschiedliche Portale und in jeweils unterschiedlicher Detailtiefe und Datenqualität übermittelt (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?").

Während es bei Einzelfallmeldungen jederzeit die Möglichkeit zu Korrekturen und Nachmeldungen gibt, stehen die Daten im Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nur am jeweils aktuellen Meldetag (bis 18.06.2023) bzw. innerhalb der jeweils aktuellen Meldewoche (seit 19.06.2023) zur Verfügung. Während aus den Einzelfallmeldungen Impfserien in ihrer zeitlichen Abfolge bei mehrfach geimpften Personen rekonstruierbar sind, ist dies anhand der zusammengefassten Daten aus dem KBV-Portal und dem Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS) nicht möglich. Zudem werden neue Impfstoffe und neue oder geänderte Impfschemata in allen Meldeportalen berücksichtigt, was im Zeitverlauf zu Umstellungen in der Erfassung führt. Die Integration der verschiedenen Daten ist somit komplex und bedarf immer wieder Anpassungen, um die Impfquoten so genau und aktuell wie möglich abzubilden.

Stand: 11.01.2024

Sicherheit (Stand: 11.1.2024)

Wer ist für die Bewertung und Überwachung der Impfstoffe (Impfstoffsicherheit) zuständig?

Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) nach der Zulassung ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig.

Die Wissenschaftler:innen am PEI erheben kontinuierlich differenzierte Post-Marketing-Daten zu unerwünschten Wirkungen der zugelassenen Impfstoffe. D.h. nach der Zulassung eines Impfstoffs werden kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung bzw. Impfkomplikation erfasst und bewertet. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht Sicherheitsberichte zu den gemeldeten Verdachtsfällen in Deutschland nach der Impfung gegen COVID-19. Spezifische Fragen über den Sicherheitsbericht hinaus beantwortet das Paul-Ehrlich-Institut unter pharmakovigilanz1@pei.de

Die Ständige Impfkommission (STIKO, angesiedelt am Robert-Koch-Institut, RKI) erstellt auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Institut zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein.

Stand: 18.09.2023

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff beobachtet?

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung mit monovalenten oder bivalenten mRNA-Impfstoffen Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Diese treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab. Zeitlich verzögerte unerwünschte Wirkungen, die erst lange Zeit nach der Impfung auftreten, sind nicht bekannt und sind nicht zu erwarten.

Die häufigste lokale Reaktion auf die Impfung sind Druckschmerzen an der Einstichstelle. Hinzu können Rötung und Schwellung kommen. Als systemische Reaktionen sind Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen sowie in manchen Fällen Fieber möglich.

Auch die Varianten-angepassten mRNA-Impfstoffe sind, trotz bisher begrenzter klinischer Studiendaten, laut Einschätzung der STIKO sicher und gut verträglich. Sie verwenden dieselbe mRNA-Plattform, wie die millionenfach verwendeten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe. Der Unterschied besteht in nur wenigen abgeänderten Nukleotiden (mRNA Bausteinen) und die Immunantwort resultiert auch bei den adaptierten Impfstoffen aus einer Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2.

Nach Gabe der monovalenten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe sind in manchen Fällen verstärkte (d.h. verlängerte oder vermehrte) Menstruationsblutungen gemeldet worden. Diese traten sowohl nach Impfungen mit Comirnaty als auch nach Spikevax auf und waren unabhängig von der Anzahl der vorangegangenen Impfungen. Die Beschwerden waren in der Regel vorrübergehend und nicht schwerwiegend. Die verstärkten Menstruationsblutungen hatten keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit der Betroffenen.

In sehr seltenen Fällen wurden seit Einführung der monovalenten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe anaphylaktische Reaktionen berichtet (allergische Sofortreaktionen). Diese traten kurz nach der Impfung auf und wurden ärztlich behandelt (siehe auch Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?).

Nach Gabe der monovalenten Wildtyp-mRNA-Impfstoffe zur Grundimmunisierung wurden sehr seltene Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) beobachtet. Diese Fälle traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung, häufiger nach der 2. Impfstoffdosis (im Vergleich zur 1. Impfstoffdosis) und häufiger bei Jungen und jüngeren Männern auf. Die meisten Fälle dieser Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündungen verliefen mild bis moderat, bei einem kleinen Teil der betroffenen PatientInnen kam es jedoch zu schweren Verlaufsformen und in sehr wenigen Einzelfällen zu Todesfällen. Daten zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Entsprechend hat die STIKO ihre Empfehlungen dahingehend angepasst bei Personen im Alter zwischen 12 und unter 30 Jahren ausschließlich Comirnaty einzusetzen und auch bei Kindern unter 12 Jahren präferenziell Comirnaty zu verwenden. Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Spikevax kein höheres Risiko für eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung als nach der Impfung mit Comirnaty. Allerdings können auch bei Infektionen mit SARS-CoV-2 Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen auftreten, insbesondere bei schweren Infektionen der Atemwege erleidet eine Reihe von Patient:innen kardiovaskuläre Erkrankungen.

Die Nebenwirkungen bei Kindern werden in einer anderen FAQ beschrieben: Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren nach einer Covid-Impfung beobachtet?

Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19 Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie in den Fachinformationen.

Stand: 18.09.2023

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach der Impfung mit Protein-basierten Impfstoffen beobachtet?

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung mit Nuvaxovid (Novavax) Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.

Druckempfindlichkeit und Schmerzen an der Einstichstelle treten häufig als lokale Reaktion auf. Als systemische Reaktionen sind unter anderem starke Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen sowie in manchen Fällen Übelkeit oder Erbrechen möglich.

Seit Einführung des Nuvaxovid-Impfstoffes wurden in sehr seltenen Fällen anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen) berichtet. Es wurden ebenfalls wenige Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myo- und Perikarditis) nach Anwendung von Nuvaxovid beobachtet.

Trotz bislang begrenzter klinischer Studiendaten schätzt die STIKO die ab dem Alter von 6 Monaten zugelassenen Varianten-adaptierten Impfstoffe als sicher und gut verträglich ein. Diese Impfstoffe verwenden dieselbe protein-basierte Plattform wie die millionenfach verwendeten Wildtyp-Impfstoffe. Daher sind nach Gabe der Varianten-angepassten Impfstoffe ähnliche Reaktionen zu erwarten wie nach der Gabe der ersten Generation der Protein-basierten Impfstoffe.

Weitere Informationen zur Sicherheit der COVID-19 Impfstoffe finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zur COVID-19 Impfempfehlung, in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie in den Fachinformationen.

Stand: 11.01.2024

Gibt es "Langzeitnebenwirkungen" bei COVID-19-Impfstoffen?

Die Erfahrungen mit vielen Impfstoffen über viele Jahre haben gezeigt, dass Nebenwirkungen kurze Zeit nach einer Impfung auftreten, in der Regel innerhalb weniger Tage bis einige Wochen. Alle Impfstoffe werden auch nach der Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut weiter aktiv überwacht, sodass hier immer mehr Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit, insbesondere zu sehr seltenen Nebenwirkungen, in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gewonnen werden.

Sogenannte Langzeitnebenwirkungen, die unerwartet und erst lange Zeit (z.B. mehrere Jahre) nach der Impfung auftreten, sind bei noch keiner Impfung beobachtet worden und sind auch bei den COVID-19-Impfstoffen nicht zu erwarten.

In der Vergangenheit kam es vor, dass sehr seltene Nebenwirkungen, die bei Geimpften kurz nach der Impfung auftraten, von Forschenden erst nach der Zulassung erkannt wurden. Der Grund dafür ist, dass sehr viele Menschen geimpft werden müssen, um sehr seltene Nebenwirkungen aufzuspüren. In der Regel braucht das eine gewisse Zeit. Die COVID-19-Impfstoffe wurden in kürzester Zeit vielen Menschen weltweit verabreicht. Deshalb konnten auch sehr seltene Nebenwirkungen schneller als sonst erkannt und beurteilt werden.

Die folgenden Nebenwirkungen, die kurze Zeit nach COVID-19-Impfung auftraten, wurden durch diese genaue Überwachung erkannt:

Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass keine sog. Langzeitnebenwirkungen, die erst Jahre nach der Impfung auftreten, zu befürchten sind (siehe hier) und erläutert, was unter Langzeitnebenwirkungen zu verstehen ist (siehe hier). Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in den Sicherheitsberichten und berichtet darüber in seinem Coronadossier: www.pei.de/coronavirus

Weitere Informationen zur Unterscheidung von Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden finden sich hier.

Stand: 18.09.2023

Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?

Prinzipiell können bei allen Impfstoffen (nicht nur gegen COVID-19) allergische Reaktionen auftreten. In die Gruppe der allergischen Reaktionen fallen sowohl passagere lokale Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Impfung als auch schwerwiegende potentiell lebensbedrohliche Sofortreaktionen (Anaphylaxie).

Die durchschnittliche Häufigkeit von anaphylaktischen Reaktionen nach der Verabreichung von derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen (nicht nur COVID-19-Impfstoffe) gibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) mit 0,4 bis 11,8 pro 1 Million Impfstoffdosen an.

Laut Einschätzung des PEI ist auf Basis der derzeit vorliegenden Daten bei Impfung mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder mit Spikevax (Moderna) kein generell erhöhtes Risiko für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen für Personen mit bekannten Erkrankungen aus dem atopisch-allergischen Formenkreis abzuleiten (siehe auch FAQ des Paul-Ehrlich-Instituts). Zum atopisch-allergischen Formenkreis zählen: Asthma bronchiale, Neurodermitis und allergischer Schnupfen mit Bindehautentzündung (Rhinokonjunktivitis) einschließlich Heuschnupfen und Hausstaubmilbenallergie sowie Nahrungsmittelallergien.

Während in den Zulassungsstudien für die mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 keine anaphylaktischen Reaktionen auftraten, wurde seit ihrer Einführung über vereinzelte anaphylaktische Reaktionen bei Geimpften berichtet. Die anaphylaktischen Reaktionen traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Bislang gab es keine tödlichen Verläufe von Anaphylaxien nach der Verabreichung von COVID-19 Impfstoffen.

Bisher ist unklar, welche Komponenten des Impfstoffs für die gemeldeten anaphylaktischen Reaktionen verantwortlich waren. Hühnereiweiß und Latex scheiden als mögliche Allergene bei der COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen aus. Expert:innen diskutieren, ob die Polyethylenglykol(PEG)-Komponente in den Lipidnanopartikeln beider Impfstoffe verantwortlich sein könnte. PEG ist sowohl in Medikamenten als auch in Kosmetika enthalten, wobei die PEG in Kosmetika vermutlich kein Risiko für eine Impfreaktion darstellen. Daneben werden auch andere Inhaltsstoffe wie Phosphocholin oder die mRNA selbst diskutiert.

Das Robert Koch-Institut hat in enger Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut und den allergologischen Fachgesellschaften Deutschlands ein Flussdiagramm zum empfohlenen Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-mRNA-Impfung entwickelt, das hier verlinkt ist.

Von einer antiallergischen Prämedikation wird abgeraten, da Symptome einer Impfreaktion zunächst unterdrückt und zeitverzögert außerhalb der Überwachungszeit auftreten könnten; im ungünstigsten Fall stehen dann die Behandlungsmöglichkeiten einer schwerwiegenden Reaktion nicht sofort zur Verfügung.

Die impfenden Einrichtungen müssen immer mit einer Notfallausstattung zur Behandlung eventuell auftretender anaphylaktischer Reaktionen ausgestattet sein.

Besteht nach Verabreichung der ersten mRNA-Impfstoffdosis eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit mRNA-Impfstoffen, kann die Grundimmunisierung z.B. mit Valneva und die Auffrischimpfung mit Nuvaxovid erfolgen.

Stand: 18.09.2023

Wie sind Todesfälle nach COVID-19-Impfung einzuordnen?

Bei großen Impfkampagnen, die in kurzer Zeit eine Mehrheit der Bevölkerung erreichen - wie in der SARS-CoV-2-Pandemie - ist es durchaus erwartbar, dass Erkrankungen und Todesfälle auch in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung auftreten. Todesfälle können kurz nach einer Impfung auftreten, ohne kausal mit der Impfung assoziiert zu sein. Das wurde insbesondere zu Beginn der COVID-19-Impfkampagne beobachtet, als vorrangig ältere und vorerkrankte Personen geimpft wurden.

Alle Todesfälle, bei denen ein Verdacht auf einen Zusammenhang mit einer Impfung besteht, werden sehr genau geprüft. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die Überwachung und Beurteilung solcher Fälle zuständig. Das PEI informiert über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, Impfkomplikationen oder auch Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung regelmäßig in seinen Sicherheitsberichten.

Stand: 06.10.2023

Wirksamkeit (Stand: 31.1.2024)

Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?

Die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe schützen gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen. Die Wirksamkeit der Impfstoffe wird regelmäßig untersucht. Das ist u.a. notwendig, weil sich SARS-CoV-2 fortlaufend verändert und sich entsprechend auch die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen die neuen Virusvarianten ändern kann.

Wirksamkeit von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna)

Ergebnisse aus einem Systematic Review für die mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax belegen einen zunächst moderaten bis geringen Schutz vor einer symptomlosen und milden Infektion mit der Omikron-Variante, der mit der Zeit abnimmt. Die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen eine Infektion mit der Delta-Variante war deutlich höher. Gegen schwere Erkrankungen bieten die Impfstoffe jedoch weiterhin einen guten Schutz.

Das heißt: Weil das Virus weiterhin in der Bevölkerung zirkuliert, ist es wahrscheinlich, dass sich auch eine geimpfte Person mit dem SARS-CoV-2-Virus ansteckt. Diese Person wird jedoch aufgrund ihrer Impfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer an COVID-19 erkranken.

Die mit der Zeit abnehmende Wirksamkeit der Impfstoffe kann durch eine Auffrischimpfung erneut erhöht werden. Daten weisen darauf hin, dass auch nach einer Auffrischimpfung die Wirksamkeit gegenüber einer symptomlosen und symptomatischen Infektion über die Zeit abnimmt, während die Wirksamkeit gegenüber einer schweren COVID-19-Erkrankung mindestens 12 Monate anhält. Weitere Auffrischimpfungen führen erneut zu einem verbesserten Schutz.

Wirksamkeit von Nuvaxovid (Novavax)

Für den Protein-basierten Impfstoff Nuvaxovid lagen zum Zeitpunkt der STIKO-Bewertung keine Daten zur Schutzwirkung gegen schwere COVID-19-Verläufe durch Infektion mit der Omikron-Variante vor. Anhand immunologischer Daten und Daten zur klinischen Wirksamkeit gegen zuvor zirkulierende Varianten wird dennoch von einer guten Schutzwirkung gegen schwerer COVID-19-Verläufe ausgegangen.

Anhand der bisher verfügbaren Daten zu Nuvaxovid als Auffrischimpfung schätzt die STIKO ein, dass der Schutz einer Auffrischimpfung mit Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffen dem einer Auffrischimpfung mit Nuvaxovid überlegen ist.

Wirksamkeit der Omikron-adaptierten Impfstoffe

Die COVID-19-Impstoffe werden adaptiert, sodass sie besser zu den aktuell zirkulierenden Varianten passen. Daten zur Wirksamkeit der BA.1- und BA.4/5-adaptierten, bivalenten mRNA-Impfstoffe weisen auf eine mindestens vergleichbar hohe Schutzwirkung hin, wie durch Auffrischimpfungen mit einem monovalenten Impfstoff. Für die XBB.1.5-Varianten-angepassten, monovalenten Impfstoffe liegen vorklinische Daten vor, die eine starke Immunantwort gegen die XBB.1.5-Variante und verwandte Stränge zeigen.

Hybride Immunität:

Die Ergebnisse eines im Januar 2023 publizierten systematischen Reviews zeigen, dass Erwachsene mit einer hybriden Immunität (Kontakte des Immunsystems mit dem SARS-CoV-2-Antigen durch COVID-19-Impfung und durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion) voraussichtlich über mindestens 12 Monate gut gegen schwere COVID-19-Verläufe geschützt sind. Demnach betrug die ermittelte Schutzwirkung nach 2 Impfstoffdosen und mind. 1 SARS-CoV-2-Infektion im Vergleich zu Immunnaiven 12 Monate nach dem letzten immunologischen Ereignis 97,4 % (95 % KI: 91,4 – 99,2). Den Erkenntnissen zufolge kann auch unter Zirkulation der XBB-Variante davon ausgegangen werden, dass zwei Impfungen oder eine SARS-CoV-2-Infektion allein längerfristig nicht ausreichend gegen schwere COVID-19-Verläufe schützt. Eine Basisimmunität, bestehend aus zwei Impfungen und einer SARS-CoV-2-Infektion, löst vermutlich eine vergleichbare gute Schutzwirkung aus wie die Immunität aus einer Impfung und zwei Infektionen.

Das heißt: Insbesondere Personen, die neben der SARS-CoV-2-Infektion mindestens einmal gegen COVID-19 geimpft wurden, sind längerfristig gegen schwere COVID-19-Verläufe geschützt.

Schutz vor Transmission

Bei allen Impfstoffen wurde nach dem Auftreten der Omikron-Variante eine reduzierte Wirksamkeit gegen Transmission (Weitergabe des Virus an Andere) beobachtet, im Vergleich zur zuvor zirkulierenden Delta-Variante. Seit Durchführung der bekannten Studien hat sich das SARS-Coronavirus-2 weiter verändert, wobei zu den aktuell zirkulierenden Subvarianten von Omikron keine Daten zum Transmissionsschutz bekannt sind. Der zuverlässigste Schutz vor Weitergabe des Virus wird daher weiterhin durch das primäre Vermeiden einer Infektion erzielt.

Stand: 11.01.2024

Schützt die COVID-19-Impfung auch vor Long-COVID und Post-COVID?

Diese Frage ist wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt.

Die bisher vorliegenden systematischen Übersichtsarbeiten zur Schutzwirkung der Impfung vor Long-COVID ergaben, dass die Wirksamkeit bei 40-50 % liegen könnte. Allerdings ist diese Schätzung mit einer hohen Unsicherheit behaftet, da die eingeschlossenen Studien methodische Schwächen aufweisen.

Kürzlich wurde eine großangelegte und methodisch hochwertige Kohortenstudie aus Schweden veröffentlicht, die die Schutzwirkung der Impfung vor Post-COVID untersuchte. Die Studie kam mit einer Wirksamkeit von 58 % zu einer ähnlichen Schätzung wie die o.g. systematischen Übersichtsarbeiten. Die Impfeffektivität gegen Post-COVID war dabei am höchsten, wenn drei Impfstoffdosen vor Infektion gegeben wurden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher anzunehmen, dass die COVID-19-Impfung auch vor Long-COVID und Post-COVID schützt. Dabei kann von einer Wirksamkeit von bis zu 60 % ausgegangen werden. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit an Long-COVID oder Post-COVID zu erkranken bei Geimpften um bis zu 60 % geringer ist als bei Ungeimpften. Für eine verlässliche Schätzung der Wirksamkeit gegen Long-COVID braucht es mehr methodisch hochwertige Studien zu dieser Thematik.

Weitere Informationen zum Krankheitsbild von Long-COVID finden sich in den Long-COVID FAQ.

Die Bewertung der STIKO zum Long-COVID-Risiko bei Kindern und Jugendlichen findet sich in der FAQ Welche Erkenntnisse bestehen zu Long COVID und PIMS bei Kindern und Jugendlichen?.

Stand: 31.01.2024

Ist die Schutzwirkung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion vergleichbar mit der nach COVID-19-Impfung?

Sowohl nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion als auch nach einer COVID-19-Impfung besteht ein Schutz vor einer erneuten Infektion oder COVID-19 Erkrankung. Wie lange dieser Schutz anhält und wie zuverlässig er ist, kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden und variiert stark von Person zu Person. Faktoren, die den Schutz beeinflussen sind a) die Ausprägung der durchgemachten Infektion (asymptomatische Infektion, COVID-19-Erkrankung), b) die infektionsauslösende und aktuell zirkulierenden Virusvarianten und c) der individuelle Zustand des Immunsystems.

Aktuelle Daten zeigen, dass es unter der vorherrschenden Omikron-Variante nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion häufiger zu Reinfektionen kommt als unter der Delta-Variante. Während eine vollständige Impfserie (Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung) einen nachweislich guten Schutz vor schwerer Erkrankung mit allen bisher bekannten Varianten, inklusive der Omikron-Variante, für mindestens 6 Monate bietet, liegen diese Erkenntnisse für eine alleinige Infektion (wenn zuvor keine Impfung stattgefunden hat) nicht vor. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden (siehe „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion und bisher eine unvollständige Impfserie hatten?“).

Stand: 07.10.2022

Wie lässt sich erklären, dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt?

Mit steigender Impfquote sind unter den Erkrankten auch immer mehr Geimpfte zu erwarten. Dies ist kein Hinweis darauf, dass die Impfstoffe nicht wirksam sind, sondern erklärt sich anhand folgender Aspekte:

(1) Die Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen ist gut, aber beträgt nicht 100%.

Das bedeutet: Die Impfstoffe sind sehr wirksam gegen schwere COVID-19-Erkrankungen, doch sie können nicht alle Infektionen bei Geimpften verhindern. Sie sorgen aber dafür, dass Infektionen weniger häufig vorkommen und dass schwere COVID-19-Krankheitsverläufe bei Geimpften sehr selten werden.

(2) Wenn die Impfquote steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Infektionen im geimpften Bevölkerungsteil vorkommen.

Das bedeutet: wenn der Anteil der Geimpften in der Population steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass unter allen Personen, die sich infizieren bzw. erkranken mitunter Geimpfte betroffen sein können. Vereinfacht gesagt: wenn alle Personen einer Population geimpft sind (Impfquote 100%), beträgt der Anteil der Impfdurchbrüche an den Erkrankten 100%, (wenn ein Impfstoff nicht zu 100% wirksam ist).

(3) Die Anzahl der Impfdurchbrüche ist auch von der Anzahl aktiver Fälle abhängig. Je mehr aktive Fälle es gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit sich als Geimpfter zu infizieren.

Das bedeutet: wenn es keine oder nur eine geringe Zirkulation des Erregers in der Bevölkerung gibt, sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion, und damit auch die Zahl der Impfdurchbrüche. Vereinfacht gesagt: wenn der Erreger gar nicht zirkuliert, gibt es auch keine Impfdurchbrüche.

Eine hohe Anzahl aktiver Fälle und eine relativ hohe Impfquote können also dazu führen, dass die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Dann nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass unter den Personen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden, auch geimpfte Personen sind. Aber auch ein steigender Anteil Geimpfter an hospitalisierten Fällen bedeutet nicht, dass die Impfung wirkungslos ist. Vielmehr ist es so, dass bei einer hohen Impfquote die Gesamtzahl hospitalisierter Fälle geringer ist als bei einer niedrigen Impfquote.

Übrigens: Ein Impfdurchbruch liegt vor, wenn eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mit Symptomatik nach mindestens erfolgter Grundimmunisierung, die spätestens 2 Wochen vor der Infektion abgeschlossen wurde, festgestellt wird. Ein Impfdurchbruch würde also bspw. vorliegen, wenn eine Person, die vor zwei Monaten ihre zweite mRNA-Impfung erhalten hat, sich nun mit SARS-CoV-2 ansteckt (positiver PCR-Test) und bspw. Halsschmerzen und Fieber entwickelt.
Davon abzugrenzen sind asymptomatische Verläufe bei mindestens grundimmunisierten Personen, d.h. die Personen sind PCR-positiv, zeigen aber keinerlei Symptome; diese gelten nicht als Impfdurchbrüche. Auch die Erkrankung einer kurz vorher geimpften Person, die zum Zeitpunkt der Impfung bereits infiziert war (Inkubationsimpfung), zählt nicht als echter Impfdurchbruch.

Stand: 20.09.2023

Impfstofftypen (Stand: 11.1.2024)

Was wissen wir über mRNA-Impfstoffe?

Es wurden verschiedene COVID-19 Impfstofftypen entwickelt: Es sind mRNA-basierte Impfstoffe, Vektor-basierte Impfstoffe sowie Protein-basierte Impfstoffe verfügbar.

mRNA-Impfstoffe enthalten Genabschnitte des SARS-CoV-2-Virus in Form von messenger-RNA (kurz mRNA), die auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Damit die mRNA in die Zellen aufgenommen werden kann, wird sie mit Lipidstoffen (kleinen Fetttröpfchen) umhüllt, sodass sogenannte mRNA-Lipidnanopartikel entstehen. Diese sind nach der Injektion in den Muskel stabil und verschmelzen mit der Zellmembran von Muskelzellen, wodurch die mRNA in die Zellen gelangt. Studien haben gezeigt, dass die Lipidnanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.

Nach der Impfung wird die mRNA im Inneren von Körperzellen abgelesen. Dadurch werden Proteine (z.B. das Spike-Protein des SARS-Coronavirus-2) hergestellt, nicht aber das ganze Virus. Diesen Prozess nennt die Biologie Translation. Dasselbe läuft in jeder Körperzelle auch mit der zelleigenen mRNA ab. Die mRNA wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche Dann (hierzu hat das RKI ein Faktensandwich erstellt).

Die fertigen Proteine werden anschließend dem Immunsystem präsentiert, das mit einer gezielten Antikörperbildung gegen das SARS-CoV-2 -Protein (humorale Immunantwort) und einer zellulären Abwehr gegen SARS-CoV-2-infizierte Zellen reagiert (zelluläre Immunantwort). Diese Immunreaktion kann zu den klassischen, leichten Symptomen führen (z.B. Rötung und Schwellung an der Einstichstelle), die meist nach wenigen Tagen von selbst verschwinden.

mRNA-basierte Impfstoffe haben den Vorteil, dass sie sehr schnell an neue Varianten eines Virus angepasst werden können. Dafür werden einzelne Bausteine der mRNA im Labor gentechnisch ausgetauscht. Anschließend können mRNA Impfstoffe in großer Anzahl innerhalb weniger Wochen hergestellt werden. Die COVID-19-Impfstoffe auf mRNA-Basis können im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C gelagert werden.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich beim PEI hier.

Stand: 18.09.2023

Was wissen wir über Vektor-basierte Impfstoffe gegen COVID-19?

Es wurden verschiedene COVID-19 Impfstofftypen entwickelt: Es sind mRNA-basierte Impfstoffe, Vektor-basierte Impfstoffe sowie Protein-basierte Impfstoffe verfügbar.

Die COVID-19-Vektorimpfstoffe enthalten ungefährliche, gut untersuchte Trägerviren, in deren Erbgut ein Gen eingebaut wurde, das den Bauplan für das SARS-CoV-2-Oberflächenprotein, das Spikeprotein, enthält. Nach der Impfung schleusen die Trägerviren ihr Erbgut in die körpereigenen Muskelzellen ein. In den Zellen wird das Erbgut abgelesen, woraufhin das Spikeprotein hergestellt wird. Anschließend wird das Spikeprotein an die Zelloberfläche transportiert, um es den Immunzellen zu präsentieren. Diese werden aktiviert und stoßen beispielsweise die Antikörperproduktion an.

Zum Janssen-Impfstoff (Janssen-Cilag International): Beim Janssen-Impfstoff wird ein Adenovirus (kurz: Ad26) verwendet, ein für Menschen harmloses Erkältungsvirus. Infektionen mit diesem Virus sind nicht sehr verbreitet und somit können keine vor der Impfung vorhandenen Antikörper die Immunreaktion beeinflussen bzw. abschwächen. Das Impfvirus vermehrt sich im menschlichen Körper nicht und kann somit keine Infektion auslösen. Nach der Impfung wird anhand des genetischen Bauplans das Impf-Antigen (das Spikeprotein von SARS-CoV-2) von den Körperzellen selbst hergestellt. Die Trägerviren dienen somit als Transportmittel für das Spikeprotein-Gen von SARS-CoV-2. Das von den Körperzellen gebildete Spikeprotein regt das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen SARS-CoV-2 zu produzieren (humorale Immunantwort). Zudem kann eine T-Zell-Antwort (CD4, CD8) ausgelöst werden (zelluläre Immunantwort). Die Trägerviren werden durch das Immunsystem kontrolliert und nach kurzer Zeit eliminiert.

Der Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) kommt seit dem 1. Dezember 2021 in Deutschland nicht mehr zum Einsatz. Dieser Impfstoff basiert auf einem Adenovirus (das modifizierte Virus ChAdOx1), das bei Schimpansen Atemwegsinfekte auslösen kann, für Menschen aber harmlos ist.

Bei Infektionen mit Adenoviren wurden bisher keine genetischen Veränderungen menschlicher Zellen beobachtet. Adenovirale Vektoren gelten generell als nichtintegrierende Vektoren, d.h. sie bauen ihr Erbgut nicht in das zelleigene, menschliche Genom ein. Das Genom der COVID-19-Vektorimpfstoffe auf Basis nicht vermehrungsfähiger Adenoviren verbleibt ebenso wie das anderer Adenoviren außerhalb der menschlichen DNA (extrachromosomal). Auch vor dem Hintergrund, dass sich die adenoviralen Vektoren – anders als die natürlichen Erkältungsviren – aufgrund genetischer Veränderungen nicht im menschlichen Körper vermehren und schnell vom Körper eliminiert werden, besteht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kein Risiko durch eine Integration der Adenovirus-Vektor-DNA in das menschliche Genom.

Einige Vektorimpfstoffe sind bereits zugelassen (bspw. gegen Dengue oder Ebola), ihre Herstellung kann relativ schnell erfolgen. Sie können bei Temperaturen von 2 bis 8 °C transportiert und gelagert werden.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich beim PEI hier.

Stand: 18.09.2023

Sind die COVID-19-Impfstoffe Tot- oder Lebendimpfstoffe?

Bei allen in der EU zugelassenen Impfstoffen (mRNA-basierte, Vektor-basierte, Protein-basierte und Ganzvirus-Protein-Impfstoffe) handelt es sich um Totimpfstoffe, die keine vermehrungsfähigen Viren enthalten. Totimpfstoffe sind inaktiviert; sie enthalten abgetötete Erreger oder Erreger-Bestandteile, die sich weder vermehren noch eine Erkrankung auslösen können.

Gemäß der STIKO-Empfehlung muss zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Totimpfstoffen kein Impfabstand eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung besteht (z. B. gleichzeitige Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und gegen Influenza). Allerdings sollte in unterschiedliche Gliedmaßen geimpft werden.

Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.

Stand: 18.09.2023

Was wissen wir über Proteinbasierte Impfstoffe?

Es wurden verschiedene COVID-19 Impfstofftypen entwickelt: Es sind mRNA-basierte Impfstoffe, Vektor-basierte Impfstoffe sowie Protein-basierte Impfstoffe verfügbar.

Protein-basierte Impfstoffe enthalten künstlich hergestellte Eiweiß-Bestandteile des SARS-Coronavirus-2, auf die das Immunsystem reagiert. Um die Immunreaktion und damit die Schutzwirkung der Impfung zu erhöhen, enthalten die Impfstoffe außerdem einen Wirkverstärker, ein sogenanntes Adjuvans.

Beim Impfstoff Nuvaxovid wird ein Protein aus der Hülle des Virus verwendet, das sogenannte Spikeprotein. Dieses wird mit modernsten Verfahren aus Zellkulturen gewonnen und anschließend über verschiedene Schritte gereinigt. Als Adjuvans wird Matrix-M auf Saponinbasis hinzugegeben. Für Saponine als Adjuvans bestehen Erfahrungen mit einem bereits zugelassenen rekombinanten Impfstoff gegen Herpes Zoster (Shingrix). Der Varianten-angepasste protein-basierte Impfstoff Nuvaxovid XBB.1.5 ist von der STIKO für den Aufbau der Basisimmunität und Auffrischimpfung empfohlen.

Es gibt weitere, Protein-basierte Impfstoffe, die in Europa zugelassen sind. Der Protein-basierte COVID-19- (Ganzvirus-) Impfstoff ist Valneva enthält das komplette SARS-CoV-2-Virus (ganze Viruspartikel), das vorher abgetötet und dadurch inaktiviert wurde. Diese Viruspartikel können keine Krankheit verursachen. Der Impfstoff enthält zudem zwei Wirkverstärker: Alum (Aluminium-hydroxide) sowie CpG1018, ein Oligodesoxynucleotid. Der Impfstoff Valneva ist für Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren zugelassen.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich beim PEI hier.

Stand: 11.01.2024

Allgemeines (Stand: 18.9.2023)

Wo finde ich welche Informationen zum Thema COVID-19 und Impfen?

Allgemeine Informationen für die Fachöffentlichkeit, unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur COVID-19-Impfung, stellen das RKI und weitere Institutionen des Bundes bzw. der Bundesländer online zur Verfügung.

RKI-Impf-Seiten
www.rki.de/impfen

COVID-19 und Impfen
www.rki.de/covid-19-impfen

COVID-19 und FAQs zum Impfen
www.rki.de/covid-19-faq-impfen

Informationen zu Fragen der Sicherheit und Zulassung von COVID-19-Impfstoffen (Zuständigkeit: Paul-Ehrlich-Institut)
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html

STIKO-Internetauftritt
www.rki.de/stiko

Informationsplattform der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen zu den COVID-19-Impfseiten der Bundesländer
https://www.nali-impfen.de/

Informationen der BZgA zur COVID-19-Impfung
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html

Daten zu COVID-19-Impfquoten (Digitales Impfquotenmonitoring - DIM)
www.rki.de/covid-19-impfquoten

Stand: 25.05.2023

Wo finde ich Informationen zur Aufklärung von COVID-19-Impfmythen?

Falschinformationen gab es schon immer. Doch gerade zur COVID-19-Impfung kursieren eine Vielzahl von falschen Informationen. Personen, die dem Impfen ohnehin kritisch gegenüberstehen oder noch unentschlossen sind, können durch Falschinformationen weiter verunsichert werden.

Auf unserer Seite "Impfmythen: Falschinformation wirksam aufklären" finden Sie die sogenannten "Faktensandwiches" zu einigen häufig vorkommenden Falschinformationen.

Eine umfassende Zusammenstellung und Aufklärung von Falschinformationen rund um Impfungen findet sich bei dem Projekt Jitsuvax.

Auch die Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klärt über Mythen oder Gerüchte rund um die COVID-19-Impfstoffe und das Pandemiegeschehen auf.

Die unabhängige und gemeinnützige Redaktion CORRECTIV setzt sich gegen Desinformation im Netz ein und klärt Menschen auf, wie sie sich selbst vor Falschmeldungen schützen können.

Auch auf der Webseite der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Desinformationen findet man einen Faktencheck.

Forschende der Universität Erfurt, der Uni Bristol und des Robert Koch-Instituts haben Gesprächskarten entwickelt, die helfen sollen, schwierige Gespräche übers Impfen zu führen.

Das US-amerikanische CDC gibt ebenfalls Tipps, wie Falschinformationen rund um Impfungen aufgeklärt werden können (auf Englisch).

Stand: 18.09.2023

Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?

Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden (siehe FAQ Allergien). In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA oder Vektor-basiert oder proteinbasiert) nicht geimpft werden können, mit einem der jeweils anderen geimpft werden.

Infektionen mit Temperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.

Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff JCOVDEN gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. Beides sind sehr seltene Vorerkrankungen (Einzelfälle). In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe oder der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid verwendet werden.

Bestimmte Personengruppen können zwar geimpft werden, möglicherweise ist die Impfung bei ihnen aber weniger wirksam. Das betrifft besonders Personen mit Immundefizienz. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alle diese Personen nicht auf die Impfung ansprechen. Selbst unter schwer immunsupprimierten Personen, wie z.B. Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien oder Organtransplantieren, ist das Ansprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich.

Manche Menschen glauben, sie könnten sich aus bestimmten Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Zu den falschen Kontraindikationen gehören u.a.:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
  • Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
  • Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
  • Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
  • Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
  • Chronische Erkrankungen wie Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen

Einige Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine weitere (Auffrisch-) Impfung verabreicht werden sollte. Das ist jedoch nicht korrekt. Auch bei bereits bestehenden Antikörpern ist eine (Auffrisch-) Impfung sinnvoll und sicher.

Es ist zudem nicht bekannt, ab welchem Antikörperspiegel von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung ausgegangen werden kann. Es ist daher nicht empfohlen vor der Verabreichung der (Auffrisch-)Impfung mittels serologischer Antikörpertestung zu prüfen, wie viele Antikörper vorhanden sind. Sicherheitsbedenken für eine (Auffrisch-) Impfung bei bereits bestehender Immunität gibt es nicht. (Weitere Informationen in der FAQ Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?)

Ein Faktenblatt des RKI bietet eine anschauliche Übersicht zu falschen und richtigen Kontraindikationen bei Impfungen generell.

Stand: 18.09.2023

Welche Entschädigungsleistungen gibt es bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?

Ausführliche Informationen zur Unterscheidung von Impfreaktionen, Impfnebenwirkungen und Impfschäden finden sich hier.

Für gesundheitliche Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Impfung von der jeweils zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wobei diese Regelung auf eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) verweist.

Siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des Gesundheitsministeriums.

Von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG i. V. m. dem BVG zu trennen ist eine eventuelle Haftung der impfenden Person für von dieser Person verschuldete Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eingetreten sind. Auch eine verschuldensunabhängige Haftung des pharmazeutischen Unternehmens/Herstellers nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) kommt in Betracht, wenn im Zuge der Verabreichung eines Impfstoffs dem Impfling ein ursächlicher Schaden entsteht.

Stand: 25.05.2023

Stand: 31.01.2024

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