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COVID-19-Impfempfehlung (Stand 11.1.2024)

Warum ist es weiterhin wichtig, sich entsprechend der STIKO-Empfehlung gegen COVID-19 impfen zu lassen?

Die epidemiologische Situation von COVID-19 hat sich mittlerweile stark verändert. SARS-CoV-2 ist von der pandemischen in die endemische Phase übergegangen, d.h. das Virus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung. Die dominierenden Omikron-Varianten sowie die hohe Immunität durch Impfungen und Infektionen in der Bevölkerung haben dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe und Langzeitfolgen (wie Long-/ Post-Covid) auftreten als noch vor bspw. 2 Jahren. Das ist auch ein Erfolg der Impfung, die auch zukünftig wichtig für den Schutz der Bevölkerung bleibt.

Das Ziel der STIKO-Impfempfehlungen zur COVID-19-Impfung ist weiterhin:

  • schwere COVID-19-Verläufe (Hospitalisierungen und Todesfälle) zu verhindern
  • mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren
  • Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen

Deshalb empfiehlt die STIKO für besonders gefährdete Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung, die im Herbst verabreicht werden soll. Daten zur Wirksamkeit zeigen, dass der Impfschutz vor schwerer Erkrankung in der Regel mindestens 12 Monate anhält. Mit den Impfungen im Herbst soll ein bestmöglicher Schutz während der erwartbaren Infektionssaison erreicht werden. Im Herbst könnte zudem am selben Termin auch gegen saisonale Influenza oder Pneumokokken geimpft werden, sofern eine Indikation vorliegt.

Personen im Alter ab 60 Jahren sind grundsätzlich stärker gefährdet, nach einer SARS-CoV-2-Infektion schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben, wobei das Risiko einer ernsten Erkrankung in dieser Altersgruppe mit fortschreitendem Alter kontinuierlich zunimmt. Auch für immundefiziente Personen jeglichen Alters, für Personen mit bestimmten Grundkrankheiten sowie für Betreute in Pflegeeinrichtungen bleibt COVID-19 bedrohlich, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

In Umgebungen mit einem hohen Anteil an vulnerablen Personen und einem hohen Ausbruchspotenzial (wie z.B. in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege) ist eine Verminderung der Virustransmission besonders relevant. Medizinisches und pflegerisches Personal stellt daher eine Personengruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko dar. Mit der COVID-19 Impfung soll das arbeitsbedingte Infektionsrisiko gesenkt und die Infektionsübertragung auf das gefährdete Umfeld reduziert werden.

Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität weiterhin für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Die Kombination aus Impfung und Infektion (hybride Immunität) verleiht einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nach SARS-CoV-2-Infektionen, der auf Basis der bisher verfügbaren Untersuchungen mindestens 12 Monate anhält.

Stand: 11.01.2024

Warum ist aus Sicht der STIKO schon eine COVID-19-Impfung ausreichend, um eine Basisimmunität zu erreichen?

Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre, Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein. Das heißt, eine Impfung ist nur ausreichend, wenn zudem bereits zwei SARS-CoV-2-Infektionen stattgefunden haben.

Die hybride Immunität (d.h. Immunität nach COVID-19-Impfung und SARS-CoV-2-Infektion) ist der Immunität durch alleinige COVID-19-Impfungen überlegen. Die Immunität, die nach 3 Antigenkontakten aufgebaut wird, bietet einen längerfristigen Schutz vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen. Auf Basis der vorliegenden Daten kommt die STIKO zu folgender Einschätzung: Auch bei der gegenwärtigen Zirkulation der XBB-Variante schützt die alleinige COVID-19-Impfung (bestehend aus 2 Impfstoffdosen) oder eine SARS-CoV-2-Infektion allein längerfristig nicht ausreichend gegen schwere COVID-19-Verläufe. Eine Basisimmunität, bestehend aus 2 Impfungen und einer SARS-CoV-2-Infektion, löst vermutlich eine vergleichbar gute Schutzwirkung aus wie die Immunität bestehend aus einer Impfung und 2 Infektionen.

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist mittlerweile mehrfach gegen COVID-19 geimpft und hat bereits mindestens eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht. In dem besonderen Fall, dass die Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19-Impfung nachgeholt werden.

Mehr Informationen finden Sie der wissenschaftlichen Begründung der STIKO.

Stand: 11.01.2024

Wie sollen Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren gegen COVID-19 geimpft werden?

Für Personen ab 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 11.01.2024

Wie sollen Personen ab 60 Jahre und Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, gegen COVID-19 geimpft werden?

Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19 Verläufe haben, werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Welche Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf einhergehen und damit eine Impfindikation mit sich bringen erfahren Sie in der FAQ "Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?"

Für den seltenen Fall, dass Personen noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 11.01.2024

Wie sollen Patient:innen, Bewohner:innen und Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen gegen COVID-19 geimpft werden?

Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung für Personen in Gesundheitseinrichtungen mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt. Dazu gehören folgende Personengruppen:

  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patient:innen- bzw. Bewohner:innen
  • Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Ihnen werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen, Menschen mit Immundefizienz) kann die Gabe von weiteren Impfstoffdosen sinnvoll sein. Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung. Aktuell sind das XBB.1.5 angepasste Impfstoffe. Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Für den seltenen Fall, dass Personen noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 11.01.2024

Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?

Die STIKO empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Zu dieser Personengruppe gehören:

  • Personen im Alter ≥60 Jahre
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten

Die Entscheidung zur Impfung soll gemeinsam zwischen PatientInnen und behandelnden ÄrztInnen getroffen werden. Dabei sollte das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs einerseits und die Abwägung des Nutzens durch die Impfung und möglicher Nebenwirkungen andererseits berücksichtigt werden.

Stand: 11.01.2024

Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) empfohlen?

Zusätzlich zur Impfung empfiehlt die STIKO eine medikamentöse Präventionsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen mit besonders hohem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Die Anwendung der PrEP ersetzt nicht die COVID-19-Impfung, sondern sollte zusätzlich zur COVID-19-Impfung und Hygienemaßnahmen verabreicht werden.

Die SARS-CoV-2-Prä-Expositions­prophylaxe (PrEP) kann in Form des Kombinationspräparates Evusheld gegeben werden, das die beiden monoklonalen Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab enthält. Die Wirksamkeit von Tixagevimab/Cilgavimab ist unter den aktuell zirkulierenden Sublinien der Omikron-Virusvariante allerdings stark reduziert bis nicht mehr vorhanden.

Eine PrEP durch die Gabe der beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld) sollte daher nur noch in begründeten Einzelfällen in Betracht gezogen werden.

Begründete Einzelfälle können Hochrisikopersonen mit schwerer Immundefizienz und einer erwartbaren oder nachgewiesenen starken Einschränkung der Immunantwort auf die COVID-19-Impfung sein, wie Personen

  • nach autologer oder allogener Stammzelltransplantation vor immunologischer Rekonstitution,
  • unter oder nach B-Zell-Depletion durch B-Zell-Antikörper, wenn keine Rekonstitution der B-Zell-Kapazitäten erfolgt ist,
  • unter CAR-T-Zell-Therapie,
  • unter starker Immunsuppression, z.B. nach Transplantation eines soliden Organs oder unter laufender Chemotherapie,
  • mit genetisch bedingten Immundefekten, die die antivirale Immunität beeinträchtigen.

Die PrEP mit Evusheld wird in einer Dosierung von 300 mg/300 mg (cave: formell off-label, da Dosierungsempfehlung gemäß bisheriger Zulassung 150mg/150mg) ab einem Alter ≥ 12 Jahren und einem Gewicht > 40 kg empfohlen (Informationen dazu finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 33/2022 (21. Aktualisierung).

Im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion bei Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 verweist die STIKO auf die "Empfehlungen zur antiviralen Therapie in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion" der Fachgruppe COVRIIN sowie die S3-Leitlinie "Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 – Living Guideline".

Stand: 23.02.2023

Ersetzt die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) die Impfung gegen COVID-19?

Nein. Die Impfung gegen COVID-19, gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen, sollte vor allem bei Personen mit Immundefizienz immer durchgeführt werden. Denn Personen, die an Erkrankungen leiden, welche entweder direkt oder infolge der notwendigen Therapie zu einer relevanten Beeinträchtigung der Immunabwehr führen, haben ein erhöhtes Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken.

Bei diesen Hochrisikopersonen empfiehlt die STIKO neben der Beachtung von Hygienemaßnahmen unverändert die Impfung gegen COVID-19, auch wenn diese in Abhängigkeit von der Schwere der Immundefizienz in vielen Fällen nur eingeschränkt wirksam ist und gegebenenfalls zusätzliche Impfstoffdosen erfordert (siehe 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO und die Hinweise der STIKO zum Impfen bei Immundefizienz).

Aufgrund der Grunderkrankung und/oder einer immunsuppressiven Therapie kann der Teil der Impfantwort, bei dem Antikörper gebildet werden, entweder ganz ausbleiben oder geringer ausfallen. Dennoch wird die Impfung unabhängig von der Grunderkrankung oder der Therapie empfohlen, da ggf. eine schützende zelluläre Immunantwort durch die Impfung erzielt werden kann.

Zusätzlich kann in begründeten Einzelfällen, bei immundefizienten Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, sowohl vor Beginn oder auch nach Beginn und vor Abschluss der empfohlenen Impfserie die Gabe von monoklonalen Antikörpern erwogen werden. In beiden Fällen soll jedoch die Impfserie begonnen, durchgeführt bzw. schnellstmöglich vollendet werden. Hierbei soll der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin entscheiden, wann der optimale Impfzeitpunkt gegeben ist (ggf. nach immunologischer Rekonstitution).

Weitere Informationen, u.a. für welche Personengruppen Evusheld empfohlen wird, finden sich in der FAQ "Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) empfohlen?".

Stand: 23.02.2023

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