Eine tabellarische Übersicht zum empfohlenen Impfschema (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bei Immungesunden finden Sie in Tabelle 7 der 18. Aktualisierung.
Die STIKO empfiehlt für ungeimpfte immungesunde Personen ab 12 Jahren sowie für 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion* durchgemacht haben, im Rahmen der Grundimmunisierung die Verabreichung einer Impfstoffdosis. Wurde die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, soll die Impfung mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Erkrankung erfolgen. Wurde die Infektion durch den serologischen Nachweis spezifischer Antikörper in einer Blutprobe bestätigt, kann die Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. Bei Personen mit Immundefizienz muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine einmalige Impfstoffdosis ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte. 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.
Personen, die nach der 1. Impfstoffdosis eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion im Abstand von unter 4 Wochen zur vorangegangenen Impfung hatten, erhalten im Rahmen der Grundimmunisierung eine 2. Impfstoffdosis mit einem Abstand ab 3 Monaten zur Infektion. Bei serologischem Nachweis der SARS-CoV-2-Infektion ist die Gabe einer Impfstoffdosis auch hier bereits im Abstand von 4 Wochen zur Labordiagnose möglich. Ist die SARS-CoV-2-Infektion in einem Abstand von 4 oder mehr Wochen zur vorangegangenen 1-maligen Impfung aufgetreten, ist keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung notwendig.
Bei Personen, die mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, muss im Einzelfall in Abhängigkeit vom Vorliegen einer ID [Immundefizienz], dem Alter, der Zeitpunkte der Infektionen und den Lebensumständen (z. B. BewohnerInnen von Seniorenheim) über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Für die Auffrischimpfung gilt:
Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und im Abstand von ≥4 Wochen danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.
Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung entsprechend der STIKO-Empfehlung erhalten. Tritt die SARS-CoV-2-Infektion jedoch in einem Abstand von ≥ 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfstoffdosis auf und bestand die Grundimmunisierung aus 2 Impfstoffdosen, ist bis auf weiteres keine Auffrischimpfung notwendig.
Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.
* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.
Stand: 13.04.2022