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SARS-CoV-2 und COVID-19

Stand: 21.2.2024

Was ist die COVID-19-Pandemie?

Siehe hierzu die FAQ zur COVID-19-Pandemie unter www.rki.de/covid-19-pandemie.

Stand: 18.09.2023

Was ist SARS-CoV-2?

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein ansteckendes Virus, das in erster Linie eine akute Erkrankung der Atemwege (COVID-19) verursacht. Sie ist erstmals im Dezember 2019 in China registriert worden. Seit Anfang 2020 hat sich SARS-CoV-2 – weil die Bevölkerung weltweit zunächst noch keinerlei Immunität gegen das neuartige Virus hatte – rasch global ausgebreitet (siehe "Was war die COVID-19-Pandemie?"). Seit Dezember 2020 sind Impfstoffe verfügbar (siehe FAQ zur COVID-19-Impfung). Im Verlauf der Pandemie traten neue Virusvarianten auf, die teils noch ansteckender waren und einen bereits vorhandenen Immunschutz teilweise umgehen konnten. Da der überwiegende Anteil der Bevölkerung durch Impfung und/oder Infektion einen gewissen Grad an Immunität erlangt hat, treten schwere akute Erkrankungen inzwischen nicht mehr so häufig auf wie zu Beginn der Pandemie. Bis Juni 2023 gab es in Deutschland rund 38,5 Mio. nachgewiesene Infektionen, die Dunkelziffer dürfte um ein zwei- bis dreifaches höher liegen. Rund 174.400 Menschen sind bis Juni 2023 in Zusammenhang mit COVID-19 gestorben (siehe "Wie werden Todesfälle erfasst?").

Seit 2023 geht SARS-CoV-2 in Deutschland allmählich in ein endemisches Geschehen über: Ähnlich wie bei der Grippe wird es höchstwahrscheinlich auch weiterhin zu regionalen oder überregionalen Ausbrüchen und saisonalen Erkrankungswellen (insbesondere im Herbst und Winter) kommen, die vor allem bei älteren Menschen und solchen mit bestimmten Grunderkrankungen auch mit schweren Verläufen und Todesfällen einhergehen. Für diese Bevölkerungsgruppen werden entsprechend von der STIKO Impfungen gegen COVID-19 empfohlen. Das RKI beobachtet das Infektionsgeschehen, die Krankheitslast in der Bevölkerung und in einzelnen Altersgruppen sowie das Auftreten und die Verbreitung neuer Varianten und ihrer Eigenschaften weiter sehr genau (siehe "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland überwacht?").

Stand: 18.09.2023

Wie ist die aktuelle Situation?

Eine Einschätzung der gesamten ARE-Situation inkl. COVID-19 ist im ARE-Wochenbericht abrufbar. Im Infektionsradar des BMG werden ebenfalls detaillierte Daten zu COVID-19 abgebildet.

Stand: 21.02.2024

Was sind die Ansteckungswege bei SARS-CoV-2?

SARS-CoV-2 verbreitet sich in erster Linie über Tröpfchen und Aerosole (winzige, in der Luft schwebende Tröpfchen), die u.a. beim Atmen, Sprechen, Niesen oder Husten entstehen. Infizierte können bereits ein bis zwei Tage vor Symptombeginn ansteckend sein. Siehe auch "Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Viren schützen?" und "Was sollte man tun, wenn man befürchtet, an Influenza oder COVID-19 erkrankt zu sein?".

Stand: 18.09.2023

Was sind die Symptome von COVID-19, wie verläuft die Erkrankung?

Die Symptomatik bei COVID-19 beginnt meist etwa 3-4 Tage nach Infektion. Häufige Symptome sind Schnupfen, Husten und Halsschmerzen, aber auch Kopf- und Gliederschmerzen. Fieberhafte Verläufe sind häufiger als bei Erkältungen. Daneben können Beschwerden auftreten wie Kurzatmigkeit bis hin zu Atemnot und gastrointestinale Beschwerden (Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit). Grundsätzlich wurde eine Vielzahl weiterer Symptome in anderen Organsystemen, z.B. der Haut, dem Nervensystem oder dem Herz-Kreislauf-System beschrieben, kommen jedoch eher selten vor. Geruchs- und/oder Geschmacksverlust, der zu Anfang der Pandemie recht typisch war, wird seit Omikron nicht mehr häufig beobachtet.

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann sehr unterschiedlich verlaufen. Ein Teil der Infizierten hat gar keine Symptome. Der überwiegende Teil der Betroffenen hat milde bis mittelschwere Symptome und erholt sich innerhalb von ein bis zwei Wochen. Insbesondere bei Risikogruppen kann es jedoch zu sehr schwerer Symptomatik bis hin zu Lungenentzündung, Multiorganversagen oder Embolien kommen.

Ein Teil der Betroffenen entwickelt nach der akuten Infektion gesundheitliche Langzeitfolgen (Long COVID, siehe FAQ unter www.rki.de/long-covid-faq).

Stand: 18.09.2023

Welche Bevölkerungsgruppen sind am ehesten von schweren Verläufen betroffen?

Die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, steigt ab einem Alter von 50 bis 60 Jahren stetig an. Außerdem erhöhen bestimmte Vorerkrankungen das Risiko. Dazu gehören u.a. Krebserkrankungen, chronische Nierenerkrankungen (insbesondere bei Dialyse), chronische Lebererkrankungen, chronische Lungenerkrankungen (z.B. COPD), Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologische und psychische Erkrankungen (z.B. Demenz). Aber auch bei jungen, gesunden Menschen sind schwere Verläufe möglich.

Die COVID-19-Impfung reduziert das Risiko für schwere Verläufe. Für Personen mit einem erhöhten Risiko empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Auffrischimpfung im Abstand von mind. 12 Monaten nach letzter bekannter Infektion oder Impfung; vorzugsweise im Herbst. Eine Aufzählung von Grundkrankheiten, die das Risiko für einen schweren Verlauf erhöhen, sowie die Empfehlung im Überblick sind in Tabelle B der aktuellen COVID-19-Empfehlung der STIKO zu finden. Eine Auswertung von RKI und gesetzlichen Krankenkassen zu den wichtigsten Vorerkrankungen für einen schweren COVID-19-Verlauf aus dem Jahr 2021 ist unter https://edoc.rki.de/handle/176904/8142.3 abrufbar. In der Publikation zur Krankheitsschwere der ersten COVID-19-Welle in Deutschland (JoHM S11/ 2020) sowie einer zweiten Publikation, in der auch die zweite, deutlich stärkere Welle untersucht wurde, finden sich Hinweise zu Erkrankungsschwere und zu besonders betroffenen Gruppen.

Stand: 18.09.2023

Wie wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen?

Die Feststellung einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgt mittels direktem Erregernachweis. In der Regel wird dafür ein Abstrich aus dem Nasen-/Rachenraum entnommen und entweder auf Vorhandensein bestimmter Virusantigene (wie beim Schnelltest) oder auf das Vorhandensein des Erregererbguts analysiert (PCR-Test). Ausführliche Angaben finden sich in den Hinweisen des RKI zur Testung auf SARS-CoV-2.

Informationen und FAQ zu Antigen-Schnelltests sind auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts abrufbar: www.pei.de/antigentests.

Stand: 26.09.2023

Wie ist der Meldeweg und inwiefern ist COVID-19 meldepflichtig?

Meldepflichtig bedeutet, dass eine Infektionskrankheit gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Die Meldung muss über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) erfolgen.

Das Gesundheitsamt registriert diese Meldung, bewertet diese, ermittelt u.U. weitere Informationen zur betroffenen Person und ergreift bei Bedarf entsprechende Maßnahmen. Die im Gesundheitsamt eingehenden Meldungen (z.B. Arzt- und Labormeldung, die sich auf denselben Fall beziehen) werden zu einem Fall zusammengeführt. Wenn der Fall der Falldefinition entspricht und übermittlungspflichtig ist, übermittelt das Gesundheitsamt die Daten spätestens am nächsten Tag an die zuständige Landesbehörde und diese wiederum spätestens am nächsten Arbeitstag an das RKI. Das RKI publiziert nur Fälle, die der Referenzdefinition entsprechen.

COVID-19 ist auf mehrere Arten meldepflichtig. Die wichtigsten Wege sind:

  • Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe t IfSG ist der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 meldepflichtig. Die Meldepflicht nach § 6 IfSG gilt vor allem für Ärztinnen und Ärzte.
  • Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 44a IfSG ist der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, meldepflichtig. Dies gilt z.B. für einen Nachweis durch eine PCR und auch für positive Schnelltests auf SARS-CoV-2, zum Beispiel Antigennachweise. Die Meldepflicht für positive Erregernachweise nach § 7 IfSG besteht für Labore, aber auch für Ärztinnen und Ärzte, die Infektionserregerdiagnostik z.B. in ihrer Praxis durchführen.

Stand: 04.10.2023

Was sind SARS-CoV-2-Varianten?

Seit Beginn der Pandemie wurden sowohl weltweit als auch in Deutschland verschiedene SARS-CoV-2-Varianten beobachtet, darunter die sogenannten besorgniserregenden Varianten Alpha, Delta und Omikron. Diese unterscheiden sich in ihren Erregereigenschaften wie beispielsweise der Übertragbarkeit, der Virulenz oder der Suszeptibilität gegenüber der Immunantwort von genesenen oder geimpften Personen relevant vom ursprünglichen SARS-CoV-2-Virus aus Wuhan (Indexvirus). Darüber hinaus stehen weitere Viruslinien aufgrund verschiedener besorgniserregender Mutationen, die beispielsweise mit einer erhöhten Übertragbarkeit, Virulenz und/oder veränderter Immunantwort assoziiert sind, unter besonderer Beobachtung. Auch in Zukunft können weitere Varianten von SARS-CoV-2 auftreten, Prognosen sind jedoch nicht möglich.

Für Informationen zu den einzelnen Varianten siehe https://www.who.int/activities/tracking-SARS-CoV-2-variants bzw. https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/variants-concern. Für Informationen zu Varianten in Deutschland siehe das Varianten-Dashboard des RKI. Molekularbiologische Details zu den Varianten sind unter SARS-CoV-2: Virologische Basisdaten und Virusvarianten abrufbar. Informationen zur internationalen Verbreitung stellt die Seite cov-lineages.org zur Verfügung.

Stand: 18.09.2023

Warum sind Genomsequenzierungen von SARS-CoV-2 weiterhin wichtig?

Von 2021 bis Mitte 2023 gab es auf Basis der Coronavirus-Surveillance-Verordnung eine umfassende, sehr sensitive Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten zur schnellen Ableitung von Maßnahmen, die die Verbreitung von besorgniserregenden Varianten in Deutschland betreffen (siehe auch "Was sind SARS-CoV-2-Varianten?"). Aktuell besteht keine Notwendigkeit mehr für dieses sehr sensitive und flächendeckende Instrument, im RKI wird jedoch weiterhin eine Surveillance der in Deutschland zirkulierenden SARS-CoV-2-Varianten gewährleistet: Weiterhin werden Genomsequenzierungen von SARS-CoV-2-positiven Proben im RKI durchgeführt. Diese stammen aus dem IMSSC2-Labornetzwerk, einem gemeinsamen Projekt des RKI mit Laboren in ganz Deutschland. Darüber hinaus stehen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen weitere Proben/SARS-CoV-2-Genomsequenzen zur Verfügung, sowohl aus der erregerübergreifenden virologischen Sentinelsurveillance akuter Atemwegsinfektionen des RKI, vom Nationale Referenzzentrum für Coronaviren an der Charité und der Abwassersurveillance von SARS-CoV-2.

Die Anteile der zirkulierenden SARS-CoV-2-Varianten sind online auf einem Dashboard abrufbar.

Stand: 18.09.2023

Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für eine COVID-19-Erkrankung zur Verfügung?

Personen, die durch unterschiedliche Faktoren (z.B. Immunsuppression, Vorerkrankungen, fortgeschrittenes Alter, Adipositas) ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben, sollten sich in ihrer Haus- oder Facharztpraxis melden, um die Indikation zur frühzeitigen antiviralen Therapie prüfen zu lassen und diese ggf. rechtzeitig einzuleiten.

Der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB), die Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut sowie verschiedene Fachgesellschaften veröffentlichen regelmäßig aktualisierte Hinweise zur Therapie von COVID-19.

Stand: 18.09.2023

Was ist Long COVID?

Unter Long COVID sind gesundheitliche Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung zusammengefasst. Das RKI stellt eigene FAQ zu Long COVID zur Verfügung: www.rki.de/long-covid-faq.

Stand: 18.09.2023

Wo finde ich Informationen zur Impfung gegen COVID-19?

Die aktuelle COVID-19-Impfempfehlung der STIKO ist hier abrufbar. Informationen u.a. zur COVID-19-Impfempfehlung der STIKO, Durchführung der Impfung und Wirksamkeit sind in eigenen FAQ unter www.rki.de/covid-19-faq-impfen abrufbar. Alle Daten des RKI, Aufklärungs- und Informationsmaterialien sowie Empfehlungen der STIKO sind unter www.rki.de/covid-19-impfen zu finden.

Stand: 18.09.2023

Wie werden Todesfälle erfasst, wie viele Menschen sterben in Verbindung mit COVID-19?

Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben. Auch künftig ist vor allem bei älteren Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen mit schweren Verläufen und Todesfällen durch COVID-19 zu rechnen.

In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind ("gestorben an"), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war ("gestorben mit"), werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wurde "verstorben an der gemeldeten Krankheit" angegeben. Dies wird auch durch Obduktionen bestätigt: Daten aus dem deutschen Autopsie-Register beispielsweise zeigen, dass 86% der Fälle, bei denen vor oder nach Eintritt des Todes eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, aufgrund der COVID-19-Erkrankung verstorben waren (von Stillfried, Lancet Regional Health 2022).

Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.

Stand: 18.09.2023

Wo gibt es vertrauenswürdige Informationen für die breite Öffentlichkeit?

Ausführliche Informationen zur COVID-19 für Bürgerinnen und Bürger sind im Gesundheitsportal des Bundes gesund.bund.de/covid-19 oder bei der BZgA abrufbar.

Stand: 18.09.2023

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