Die Probe kann zwei Wege nehmen: Wenn es sich um einen Erreger nach §7 Abs. 1 handelt, sendet das Primärlabor die Probe/Isolat inklusive der Meldungs-ID an das NRZ oder KL. Das NRZ oder KL analysiert den Erreger und sendet die Sequenzrohdaten inkl. der Meldungs-ID an das RKI. Wenn es um einen Erreger nach §7 Abs. 3 handelt, sendet das Primärlabor Probe/Isolat inkl. der Meldungs-ID direkt an das RKI. In beiden Fällen erstellt und analysiert das RKI das Gesamtgenom. Die Labormeldung kann ebenfalls zwei Wege nehmen: Wenn es sich um einen Erreger nach §7 Abs. 1 handelt, meldet das Primärlabor den Erregernachweis inkl. der Meldungs-ID über DEMIS an das zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt übermittelt die Meldung inkl. der Meldungs-ID an die Landesbehörde. Die Landesbehörde übermittelt die Meldung inkl. der Meldungs-ID an das RKI. Wenn es um einen Erreger nach §7 Abs. 3 handelt, meldet das Primärlabor den Erregernachweis inkl. der Meldungs-ID über DEMIS direkt an das RKI. Am RKI werden die Daten des Falls aus diesen beiden Strängen der Probe und der Labormeldung im IGS-Data Warehouse anhand der Meldungs-ID zusammengeführt.