RKI erteilt 200. Genehmigung für Forschungsprojekte nach dem Stammzellgesetz
Das Robert Koch-Institut hat am 25.11.2024 die 200. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz erteilt, die an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erging. Das Stammzellgesetz regelt seit 2002 die Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen), die in Deutschland nur für Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Die Forschung mit hES-Zellen bedarf einer behördlichen Genehmigung. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Robert Koch-Institut, das vor der Entscheidung über einen Antrag eine Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung einholen muss, deren Mitglieder für jeweils drei Jahre von der Bundesregierung berufen werden. Derzeit sind in Deutschland 98 Forschergruppen an 55 Institutionen im Besitz wenigstens einer Genehmigung für die Einfuhr und Verwendung von hES-Zellen; 57 der bislang genehmigten Forschungsvorhaben wurden bereits abgeschlossen. Die wesentlichen Inhalte aller in Deutschland genehmigten Forschungsvorhaben, die unter Verwendung von hES-Zellen erfolgen, werden der Öffentlichkeit in einem Register zugänglich gemacht, das auf den Internetseiten des RKI einsehbar ist (www.rki.de/stammzellregister).