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RKI erteilt 200. Genehmigung für Forschungsprojekte nach dem Stammzellgesetz

Das Robert Koch-Institut hat am 25.11.2024 die 200. Genehmigung nach dem Stamm­­zell­­gesetz erteilt, die an die Friedrich-Alexander-Uni­­versität Erlangen-Nürn­berg erging. Das Stamm­­zell­­gesetz regelt seit 2002 die Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stamm­zellen (hES-Zellen), die in Deutschland nur für Forschungs­­­­zwecke verwendet werden dürfen. Die Forschung mit hES-Zellen bedarf einer behördlichen Genehmigung. Zuständige Genehmigungs­­behörde ist das Robert Koch-Institut, das vor der Entscheidung über einen Antrag eine Stellung­­nahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stamm­­zellen­­forschung einholen muss, deren Mitglieder für jeweils drei Jahre von der Bundes­­regierung berufen werden. Derzeit sind in Deutschland 98 Forscher­­gruppen an 55 Institutionen im Besitz wenigstens einer Genehmigung für die Einfuhr und Verwendung von hES-Zellen; 57 der bislang genehmigten Forschungs­­vorhaben wurden bereits abgeschlossen. Die wesentlichen Inhalte aller in Deutschland genehmigten Forschungs­­vorhaben, die unter Verwendung von hES-Zellen erfolgen, werden der Öffentlich­keit in einem Register zugänglich gemacht, das auf den Internet­seiten des RKI einsehbar ist (www.rki.de/stammzellregister).

Stand: 25.11.2024

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