Benutzungsordnung der Bibliotheken des Robert Koch-Instituts
1. Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Bibliotheken des Robert Koch-Instituts.
2. Aufgaben der Bibliothek
Die Bibliotheken dienen der Forschung, der Lehre und dem Studium sowie der Informationsversorgung der interessierten Öffentlichkeit.
Die Bibliotheken bieten folgende Dienstleistungen an:
- Benutzung der Bestände und Einrichtungen in den Räumen der Bibliotheken;
- Beschaffung von Materialien, die nicht vor Ort vorhanden sind, durch den bibliothekarischen Leihverkehr und durch den Buchhandel (gilt nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Robert Koch-Institut (RKI); für Hospitanten und Praktikanten in Absprache mit dem / der Vorgesetzten);
- Bibliotheksführungen / Einführungen in die Bibliotheksbenutzung nach vorheriger Terminabsprache
- Einführungen in die Literaturrecherche (Datenbankschulungen; gilt nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI nach vorheriger Terminabsprache)
3. Zulassung zur Benutzung, Öffnungszeiten
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Bibliotheken ohne förmliche Zulassung benutzbar. Die Öffnungszeiten regeln die einzelnen Bibliotheken der jeweiligen Liegenschaft gesondert. Die Öffnungszeiten werden per Aushang und im Internet bekannt gegeben. Externe Benutzer können die Bibliotheken nur nach telefonischer Voranmeldung und im Rahmen der allgemeinen Regelungen für Besucher des Robert Koch-Instituts benutzen.
4. Allgemeine Pflichten der Benutzer und Benutzerinnen
Jede Benutzerin und jeder Benutzer ist verpflichtet, die Benutzungsordnung einzuhalten und die allgemeinen Ordnungsgrundsätze einer wissenschaftlichen Bibliothek zu beachten. Jacken und Taschen müssen in die vorhandenen Garderoben eingeschlossen werden. Essen und Trinken sowie das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung von Büchern und sonstigem Bibliotheksgut ist Schadensersatz zu leisten.
5. Benutzung
Die Bibliotheken des Robert Koch-Instituts sind Präsenzbibliotheken. Bücher und Zeitschriften dürfen nur innerhalb des Hauses und nach Absprache mit dem Bibliothekspersonal entliehen werden und sind dieser jederzeit auf Anforderung zur Nutzung durch andere Nutzer zurückzugeben.
In jeder Liegenschaft stehen Kopiergeräte zur Verfügung. Für den dienstlichen Gebrauch können Kopien in Selbstbedienung hergestellt werden. Externe Benutzer zahlen pro Kopie 0,10 €. Der Betrag ist sofort in bar gegen Quittung zu entrichten. Aufgrund der geltenden Urheberrechtsbestimmungen ist es nicht möglich, Kopien per Direktversand an Privatbesteller zu schicken. Die Bibliotheken können einzelne Werke bzw. bestimmte Teile des Bestandes aus Gründen der Bestandssicherung vom Kopieren ausschließen.
Den Bibliotheksbenutzern obliegt die Verantwortung dafür, dass bestehende urheber- und persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen beim Kopieren oder Vervielfältigen aus Büchern und sonstigen Materialien eingehalten werden. Die Nutzung der von der Bibliothek bereitgestellten Informationen in elektronischer Form (z.B. e-Journals) müssen gemäß den geltenden Urheberrechtsbestimmungen behandelt werden. Dies heißt, dass keine kompletten Hefte oder Jahrgänge heruntergeladen werden dürfen. Downloads von Artikeln sind ausschließlich für den dienstlichen Gebrauch zulässig. Eine Weitergabe per e-mail an Personen außerhalb des RKI ist verboten.
6. Ausscheiden aus dem Institut
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, bei ihrem / seinem Ausscheiden aus dem Robert Koch-Institut die entliehenen Bücher sowie ggf. den Lesesaalschlüssel unaufgefordert der Bibliothek zurückzugeben.
7. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt ab sofort in Kraft.
Berlin, den 6. März 2003
gez. R. Kurth
Präsident
Robert Koch-Institut
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